Protocol of the Session on September 5, 2019

... und taucht dabei so tief wie noch nie in der Altersstufe hinab. Ihre Forderung lautet, dass auch in den Kitas Schwimmkurse staatlich gefördert werden sollen. Im jetzigen Antrag wird ein Informations- und Erfahrungsaustausch mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft gefordert. Die DLRG allerdings ihrerseits verlangt nun aber für das Schwimmtraining hier in Schwerin, wenn man sich das anschaut, ein Mindestalter von sechs Jahren. Damit wären wir ja schon wieder beim Einschulalter, was so ein bisschen die Sinnhaftigkeit dieses Antrages infrage stellt.

Die Schweriner Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes nennt für Schwimmkurse zum Erwerb des „Seepferdchens“ ein Mindestalter von fünf Jahren, da die Kinder vorher nicht in der Lage seien, Atmung, Arm- und Beinbewegungen gleichzeitig zu koordinieren. Aber selbst in dieser Altersstufe scheinen keineswegs alle Kinder problemlos solch einen Kurs absolvieren zu können, denn die genannten Vereine geben als Voraussetzungen noch weitere Dinge an, und da geht es vor allem darum, wovor Kinder, wenn sie einen Kurs machen, keine Angst mehr haben sollten. Es ist bekannt, dass Kinder gerade auch aus psychischen Gründen in sehr unterschiedlichem Alter das Schwimmen lernen. Also das Lebensalter alleine kann nicht ausschlaggebend sein.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

In der Begründung des Antrages – Sie haben es auch angesprochen – werden zwei Musterprojekte genannt. Der bundesweite Kindergartentag – Herr Dr. Manthei, Sie haben es genannt – vermittelt vor allem die Theorie des Schwimmens, Baderegeln und das Drumherum. Und das zweite Projekt – übrigens primär spendenfinanziert, ein sehr gutes Projekt, „Rette sich werʼs kann“ vom Deutschen Roten Kreuz – erteilt den Kitas kostenlosen Schwimmunterricht. Der Erwerb des „Seepferdchens“ wird aber auch hier in erster Linie für die älteren Kinder ins Visier genommen. Die jüngeren Kinder werden an das Wasser gewöhnt und sie erhalten eine theoretische Unterweisung, und – ohne das negativ zu meinen – es ist eine Form von Baden unter Anleitung.

Wenn sich der eigentliche Schwimmunterricht in den Kitas also nur auf ältere Kinder bezieht, die schon bald zur Schule gehen werden, so stellt sich doch die Frage, ob die vorhandenen Ressourcen an Schwimmhallen, Schwimmlehrern und auch Finanzen nicht besser auf den Schwimmunterricht von Schulkindern konzentriert

werden sollten, anstatt sie auf Vorschule und Schule aufzuteilen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Denn bereits bei der Behandlung des letzten Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Grundschülern haben wir bereits gesehen, welchen Beschränkungen der Schwimmunterricht an Schulen unterliegt.

Die Zahl der Schwimmhallen und Schwimmlehrer ist begrenzt, und auch die Freibäder können logischerweise nur einige Monate im Jahr genutzt werden. Und oftmals hindern auch lange Anfahrtswege. All das haben wir hier beim letzten Mal besprochen, genauso auch, dass die Öffentlichkeit ausreichend Möglichkeit, selbst zu schwimmen, haben muss. Eine erhebliche Ausweitung dieses Angebotes von Schwimmunterricht in Kitas würde also die angespannte Lage derzeitig eher verschärfen.

Alles in allem ist Ihr Antrag insgesamt sicherlich sehr gut gemeint, das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen, aber aufgrund der doch dann erheblichen finanziellen Auswirkungen, die er mit sich bringen würde, in dem angedachten Umfang leider nicht realisierbar. Sollten Sie die Überweisung in die Ausschüsse beantragen, würden wir das unterstützen, ansonsten können wir dem Antrag leider nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Friemann-Jennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mecklenburg-Vorpommern ist ein Wasser- und Badeparadies, hat eine Küste mit einer Länge von 2.000 Kilometern, 2.200 Seen und jede Menge Flüsse.

(Andreas Butzki, SPD: Und Seen!)

Da liegt es nahe, frühzeitig schwimmen zu lernen, um das kühle Nass dann auch unbeschadet genießen zu können.

Wir beschäftigten uns wiederholt mit dem Thema „Schwimmfähigkeit der Menschen in MecklenburgVorpommern“: ob die Dokumentation der Schwimmfähigkeit im Grundschulzeugnis, das Schwimmenlernen in den Schulferien oder die Schwimmfertigkeit der Grundschüler, die nun auch den Bildungsausschuss beschäftigt, wo demnächst ein Expertengespräch stattfinden wird. Und ich erinnere auch an eine Aussprache, die auf Initiative der CDU geführt wurde, wo ich mit der früheren Bildungsministerin darüber gestritten habe, ob die Beinhaltung in der Bildungskonzeption allein dazu führt, dass Kinder tatsächlich schwimmen lernen.

Ich meine, es herrscht große Einigkeit darüber, dass wirklich jede Person schwimmen können sollte, aber es ist eben nicht so. Ja, Schwimmfähigkeit ist nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern zurückgegangen und eine fehlende Grundfähigkeit für den Einzelnen im Endeffekt auch gefährlich. Das sagen wir natürlich auch als CDU

Fraktion, und wir haben die Überweisung eben jenes Antrages zu den Schwimmfertigkeiten von Grundschülern in den Bildungsausschuss maßgeblich unterstützt.

Es ist uns wichtig, dass jedes einzelne Kind schwimmen lernt. 80 Prozent der Schüler verlassen die Grundschule, ohne sichere Schwimmer zu sein, 60 Prozent ohne Schwimmabzeichen „Seepferdchen“. Sie schreiben es in Ihrem Antrag. Die Zahl im Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule ist vermutlich noch weitaus dürftiger. Es ist richtig, dass Kinder im Kindergartenalter zumindest an das Wasser gewöhnt werden sollten. Sie dürfen auch früh wissen, welche Gefahren im Wasser lauern.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Sie können auch schon früher schwimmen.)

Das greifen im Übrigen auch die Konzepte von DRK und DLRG auf, und das „Seepferdchen“ ist durchaus in einem Alter von fünf Jahren vor der Einschulung zu meistern.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Ganz genau.)

Die Kultusministerkonferenz schreibt zum Thema Schwimmen und zur pädagogischen Bedeutung desselben von einer Erfahrung für die Kinder, die für die körperliche und motorische, psychische und soziale Entwicklung nicht austauschbar sei.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: So ist es.)

Da gibt es Empfehlungen aus 2017, die aber auch eher auf Schule abstellen. Eine Gewöhnung an das Wasser kann schon nach den ersten Lebensmonaten eines Neugeborenen erfolgen, mit vier Lebensjahren sind Kinder bereit, die Grundfertigkeiten zu erlernen. Schwimmen ist eine Grundqualifikation eines jeden.

An dieser Stelle möchte ich auch an die Eltern und Familien appellieren, mit den Kindern selbst etwas zu unternehmen, ihnen das Schwimmen selbst beizubringen oder eventuell selbst einen Schwimmkurs zu besuchen oder zu organisieren, vielleicht auch mit anderen gemeinsam aus den jeweiligen Kindergärten. Die Eigenverantwortlichkeit der Eltern ist hier auch enorm wichtig und darauf setzen wir erst einmal.

(Torsten Renz, CDU: Genau.)

Mir persönlich war es so selbstverständlich, wie meinem Kind beispielsweise auch das Fahrradfahren beizubringen. Wir setzen ganz klar auch die Hoffnung in die Eltern. Jetzt nach der Elternbeitragsbefreiung ist vielleicht auch der eine oder andere Euro frei für einen Schwimmkurs.

(Torsten Renz, CDU: Oha!)

Meine Damen und Herren, die Träger der Kindergärten können das Schwimmen selbst in ihr pädagogisches Konzept aufnehmen. Die Finanzierung ist dann aber auch Sache der Einrichtung beziehungsweise des Trägers. Hier komme ich dann gern mal auf das DRK-Projekt „Rette sich werʼs kann“. Es ist ausschließlich spendenfi

nanziert und es wird in mehr als 80 eigenen Kitas angeboten, und einige andere Träger nehmen auch schon mal die Möglichkeit wahr, ihre Erzieherinnen und Erzieher zu Schwimmlehrern ausbilden zu lassen. Die DLRG bleibt eher theoretisch, erreicht aber auch sehr, sehr viele Kitas.

Ein landeseigenes Projekt hat nur das Land NordrheinWestfalen. „Nordrhein-Westfalen kann schwimmen“ wird vom dortigen Bildungsministerium unterstützt, und da arbeiten die Unfallkassen, die Wasserwachten, die DLRG und der Sportbund zusammen. Das Land zahlt da eine Pauschale pro Schwimmkurs. Es richtet sich allerdings auch eher an Schulkinder. Kooperationsprojekte wie „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ werden bei uns im Übrigen gefördert, und – es ist schon gefallen – 147 Kooperationen gibt es.

Meine Damen und Herren, dass sich der Bildungsausschuss mit der Thematik im Bereich Grundschule befasst, ist richtig und wichtig. Die Ergebnisse würden wir gern sehen, bevor wir vielleicht etwas Halbgares beschließen. Auch uns ist wichtig, dass das Thema Schwimmen von den frühesten Jahren an vorangetrieben wird, aber dafür bedarf es offenbar eines Gesamtkonzeptes, das dann die Vorschule beziehungsweise die frühkindliche Schwimmbildung einschließt, wobei die Frage der Zuordnung dann auch noch nicht zweifelsfrei geklärt wäre, ist es eine reine frühkindliche Bildung oder fällt das unter Sport, oder ist das eine übergreifende Aufgabe mehrerer Ressorts.

Derzeit sehen wir eine flächendeckende Förderung von Schwimmunterricht nicht. Allein die Problematik der Infrastruktur – man denke an das dünne Netz an Schwimmhallen oder den Transport der Kinder zu den Öffnungszeiten der Einrichtung. Ich fand dazu eine offene Petition, die den Erhalt von Schwimmhallen fordert. In der Begründung wird neben dem Rückgang der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung auch die Rückentwicklung der Schwimm- und Badekultur beklagt.

Insofern sind wir wohl ähnlicher Auffassung, aber, wenn ich mal einen Beitrag von der Internetseite des PRO Kita Verlages mit dem Titel „Schwimmen mit Kindern: Ihre Aufsichtspflicht“ in Ihren Fokus bringen darf, bin ich mir ziemlich sicher, dass das Angebot Schwimmen in den Kitas üblicherweise deutlich über die reguläre Angebotspalette hinausgeht, und da liegt eben dann auch der Hase im Pfeffer. Wie Sie die zweckgebundenen Mittel für den Schwimmunterricht bereitstellen wollen, erschließt sich mir aus der Antragsbegründung nicht, weder an wen genau die gehen sollen, an die Kitas oder an die vage genannten Schwimmsport treibenden Vereine. Davon wollen wir uns ja gerade verabschieden. Wir lehnen Ihren Antrag an dieser Stelle ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, bitte ich doch um etwas mehr Ruhe, weil es doch sehr schwer ist, der Rednerin zu folgen.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Bernhardt.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Schwimm nicht so weit raus!)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Schwimmförderung und Wassergewöhnung für Kinder“ ist ein wichtiges Thema. Leider hören wir jährlich die Meldung, wo Kinder bei Badeunfällen tödlich verunglücken. Das ist für die Familien ein schwerer Schicksalsschlag, wenn ein Kind ertrinkt. Für die Familien ist es ein dramatisches Ereignis, wenn dies passiert. Und ich glaube, keiner von uns kann nur im Ansatz nachvollziehen, was für Qualen die Eltern dann durchstehen müssen.

Ja, wir haben alles zu tun, um unseres dazu zu tun, dass dies verhindert wird. Deshalb müssen wir schauen, wie wir die Schwimmfähigkeit von Kindern in Schulen für jedes Kind gewährleisten können. Aus diesem Grunde hatte sich ja der Landtag erst im Juni mit der Schwimmfertigkeit der Grundschüler beschäftigt. Dieser Antrag wird aktuell in den Ausschüssen beraten, es findet eine öffentliche Anhörung statt, und das ist auch gut so. Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht da, wo es sein sollte, nämlich das Lernziel Schwimmen in der Grundschule zu gewährleisten und so die entsprechenden Rahmenpläne Sport umzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zu Ihrem heutigen Antrag, nämlich die Schwimmförderung für Kinder in den Kindertagesstätten zu fördern. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der BMV-Fraktion, ich finde diesen Antrag ein wenig parlamentarisch unehrlich.

Erstens. Warum haben Sie sich bisher bei dem Schwimmunterricht immer auf die Grundschulen bezogen? Meines Erachtens – das hatte Frau FriemannJennert auch gesagt – bedürfte es eigentlich eines Konzeptes, wie wir von der Kita an über die Schule absichern, dass Kinder Schwimmunterricht erhalten. Wenn wir es jetzt aktuell in den Ausschüssen für die Grundschulen beraten, was ist dann mit der Kita? Das bedarf einfach einer Regelung, dass wir schauen müssen, wie wir das von der Kita an über die Schule hinbekommen.

Und zweitens. Wenn Sie es mit diesem Antrag ehrlich gemeint hätten, dann frage ich Sie, warum dieses Thema keine Beachtung bei der Behandlung des Kindertagesförderungsgesetzes vonseiten Ihrer Fraktion gespielt hat. Seit April 2019 ist diese Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes im Landtag. Es gab zwei Anhörungen zum Kindertagesförderungsgesetz. Bei keiner dieser Anhörungen fragten Vertreter Ihrer Fraktion nach dem Schwimmunterricht nach. Es gab keine Fragen, wie der Schwimmunterricht in Kindertagesstätten umgesetzt

werden kann, wie es im Gesetz und in der Bildungskonzeption zu verankern ist – nichts dazu. Auch bei der abschließenden Beratung im Sozialausschuss und auch gestern im Landtag fanden keine entsprechenden Änderungsanträge seitens Ihrer Fraktion statt. Deshalb erscheint dieser Antrag unehrlich. Wenn Sie es ehrlich gemeint hätten, hätten Sie dies in der Landtagsberatung thematisieren können. Es fand nicht statt.

Denn wenn wir darüber reden, Schwimmunterricht in Kindertagesstätten fördern zu wollen, hätte es gerade aber in diese Beratung gehört. Wenn Schwimmunterricht in Kindertagesstätten gehört, bedeutet das zwangsläufig, dass dafür die Frage gestellt werden muss, ob und wie

es in Kindertagesstätten als Regelangebot umgesetzt werden kann. Schon jetzt sehen wir, dass in den Kindertagesstätten das Personal fehlt, und dieser Zustand wird sich verschärfen. Es wird mit Ausnahmegenehmigungen bei den Fachkräften gearbeitet, Auszubildende sind schon jetzt mit in den Kitas und betreuen die Kinder. Durch das diese Woche von uns verabschiedete KiföG haben wir den Erzieherinnen und Erziehern eine weitere Aufgabe übergewälzt, nämlich die Hausaufgabenbetreuung. Was wir nicht getan haben, ist, dass wir für mehr Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten gesorgt haben, indem wir die Gruppen beispielsweise verkleinert haben, also für kleinere Gruppen einfach gesorgt haben.

Und deshalb ist einfach die Frage, die ich Ihnen stellen muss: Haben Sie mal mit Erzieherinnen und Erziehern geredet,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)