Ich habe nicht behauptet, dass gar nichts funktioniert, also das habe ich auch nicht gesagt. Das war ein bisschen übertrieben.
So, Frau Oldenburg, wir sind natürlich auch mit der Ausschussüberweisung einverstanden, sodass ich jetzt zu den einzelnen Punkten des Änderungsantrages, glaube ich, gar nicht ausführen muss, weil alles erst mal …
(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nur einen Dank noch schnell an Herr Renz, damit das nicht aufhört!)
Und abschließend noch zu Herrn Stamer: Diesen Vorwurf habe ich nicht erwartet. Das weise ich natürlich entschieden zurück, dass wir das instrumentalisieren.
Das ist wirklich schlimm, so ein Vorwurf. Die Anträge sind inhaltlich, die haben wir alle schon davor gestellt, das
Können Sie auch machen. Wenn die SPD-Fraktion meint, ich nehme das so zur Kenntnis, mache einfach gar nichts, lege weiter die Hände in den Schoß, das ist Ihre Entscheidung.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3716 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss und – ich ergänze und bitte um Ihr Einverständnis – auch wegen der Haushaltsrelevanz an den Finanzausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3774 im Falle der Überweisung des Antrages auch an die genannten Ausschüsse überweisen? – Ich sehe keinen Widerspruch, vielen Dank. Wer stimmt nun für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Vielen Dank. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Menstruationsartikel sind keine Luxusgüter, Drucksache 7/3708.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines möchte ich gleich vorwegschicken: Das Thema, um das es hier geht, ist weder lächerlich noch albern, noch belanglos, auch wenn einige Herren in diesem Hohen Hause gleich mit den Augen rollen.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Horst Förster, AfD: Wissen Sie doch gar nicht! – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)
Amüsierte und komisch anmutende Kommentare sind fehl am Platz. Wir reden hier über eine Frage, die etwa 50 Prozent der Bevölkerung Deutschlands, Europas, ja,
Meine Damen und Herren, das deutsche Steuerrecht ist undurchsichtig, in Teilen auch unlogisch und ungerecht. Auch die Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuerregelungen in Bezug auf unterschiedliche Steuersätze, den vollen und den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 19 beziehungsweise 7 Prozent, gehören dazu. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen: Speiseessig wird mit den ermäßigten 7 Prozent besteuert, Mineralwasser aus dem Supermarkt mit den vollen 19 Prozent,
wohingegen für Tee oder Kaffee nur 7 Prozent anfallen. Babynahrung, richtig, Babynahrung wird mit 19 Prozent besteuert,
Die Idee, die hinter dem ermäßigten Steuersatz steckt, scheint zunächst plausibel: Produkte des täglichen Bedarfs sollen für alle Menschen erschwinglich sein und werden deshalb mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert. Die Umsetzung allerdings lässt uns oft den Kopf schütteln. Oder kann mir jemand erklären, warum Haustiere, wie Schafe, Ziegen oder Kaninchen, oder etwa Schnittblumen mit 7 Prozent zu Buche schlagen?
Noch abstruser ist es, wenn Ölgemälde oder Sammlermünzen ebenfalls mit nur 7 Prozent besteuert werden. Für Hygieneartikel wie Toilettenpapier oder Seife müssen aber 19 Prozent berappt werden.
Um Hygieneartikel geht es hier in unserem Antrag, genauer gesagt um Menstruationsartikel wie Tampons, Binden oder Menstruationstassen. Meine Damen und Herren, die Gemengelage bei diesen Produkten ist eine andere als bei Seife oder Toilettenpapier. Während quasi alle Menschen bei Seife oder Toilettenpapier gleichermaßen vom höheren Mehrwertsteuersatz betroffen sind, sind es bei Menstruationsartikeln nur die Frauen.
Das ist doppelt ungerecht. Frauen verdienen im Schnitt immer noch 21 Prozent weniger als Männer, und das ist ein Fakt. Für viele Dienstleistungen und Produkte sollen Frauen aber mehr zahlen. Dafür ist oftmals der Handel verantwortlich, für die Ungerechtigkeit bei der Besteuerung allerdings nicht.
Meine Damen und Herren, warum ist das so? In seiner 5. Wahlperiode stimmte der Deutsche Bundestag im Jahre 1967 einem von der Union und der FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsatzsteuer zu. Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft wurden ange
hört. Im Ergebnis dessen wurden Leistungen aus dem Hotel- und Gastgewerbe, der Lebensmittelindustrie, die Provision von Bausparkassenvertretern, Theaterbesuche, Briefmarken und Kunstgegenstände mit dem ermäßigten Steuersatz bedacht. Keinen Bedarf sahen die damaligen Verantwortlichen, die Frauen zu entlasten.
Das Onlinemagazin „Supernova“ versuchte Anfang des Jahres, diese Entscheidung folgendermaßen zu erklären, Zitat: „Das Selbstverständnis des Staates, an dieser Stelle die Hand aufzuhalten, wundert wenig. 1967, als Frauen noch per Gesetz dazu verpflichtet waren, ihren Mann um Erlaubnis zu bitten um arbeiten gehen zu können, waren von den insgesamt 518 Abgeordneten gerade einmal 36 Frauen. Wer keine Lobby hat, wird nicht berücksichtigt. Heute sind mehr Frauen im Parlament, die Lobby ist größer geworden, geändert hat sich nichts.“ 222 „Frauen stehen immer noch der absoluten Mehrheit von“ 487 „Männern gegenüber.“
„Auf dem Papier besteht in Deutschland Gleichberechtigung. Ja, wir dürfen... wählen und uns wählen lassen, wir dürfen sogar arbeiten und ein eigenes Konto haben.“