Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Vorredner noch eingehen.
Zunächst zur Ministerin: Frau Martin, es mag auch an mir selber liegen, aber für mich haben sich eigentlich nach Ihrem Vortrag mehr Fragen aufgeworfen,
Vielleicht habe ich es auch nicht richtig verstanden, das mag ja alles sein, aber zunächst zur ersten Aussage. Sie haben gesagt, die Lehrer sind nicht die einzigen Verantwortlichen. Punkt eins, das hat niemand behauptet. Punkt zwei, die Landesregierung hat die Lehrer verpflichtet, Schwimmunterricht durchzuführen,
Die zweite Aussage der Ministerin war, 97 Prozent hätten Schwimmunterricht gemacht. Da kann ich nur Frau Oldenburg beipflichten, ich habe gerade dieses Schuljahr 2016/2017 mehrfach abgefragt.
Es ist wirklich sehr mühsam – Sie können ja selber das alles nachlesen, die Anfragen sind ja veröffentlicht –, mal herauszufinden, was ist eigentlich mit diesen Schulen.
Und wenn Sie das mal genau prüfen, dann stellen Sie fest, das heißt, Sie wissen gar nicht genau, haben denn die Schulen nachgeholt.
Und wenn, das ist völlig unklar. Einige haben durch private Schulfördervereine Unterricht nachgeholt.
Es gibt offenbar überhaupt gar keine Kriterien, was in diesem Unterricht passieren soll. Das wird völlig irgendwem überlassen. Einige haben zwei Wochen Schwimmlager, einige haben fünf Tage Schwimmlager. Also es ist völlig unterschiedlich, wie das so gehandhabt wird.
Und vor allen Dingen wird es schon, das ist das Interessante, im Rahmen des staatlichen Schulunterrichts wird es delegiert auf private Vereine. Das hat mich sehr gewundert, dass sozusagen die Schule beim Schulauftrag sich schon durch private Vereine helfen lassen muss.
Ich weiß nicht, ob Sie das kennen. Es ist natürlich ein Wunder, ich habe mich schon immer gefragt, das hatten wir letztens auch in der Debatte, wie lernt man eigentlich Trockenschwimmen. Indem man Papiere herausgibt, irgendwelche Broschüren, und damit fördert man irgendwie die Schwimmfertigkeiten?! Das ist mir bis heute nicht klar,
dass die Schwimmverbände und die Rettungsschwimmverbände ohne Weiteres praktisch permanent die Broschüren mit Baderegeln haben und veröffentlichen.
Das braucht die Landesregierung eigentlich nicht zu machen. Sie kann von mir aus die Vereine unterstützen dabei, aber „Max und Vivi“, das sind nicht nur Baderegeln, da sind Sie nicht richtig informiert. Da steht zum Beispiel auch drin, also wie man sich verhalten soll am Strand.
Da sind auch Verhaltensregeln am Strand drin, dass man Frauen nicht belästigen soll, und solche Sachen sind da auch drin. Also da sind nicht nur Baderegeln drin, sondern das ist aus irgendwelchen Gründen ziemlich erweitert worden.
Ich versuche noch mal, meinen Satz zu Ende zu bringen. Herr Butzki, Sie können doch nach vorne gehen,
Sie haben auch noch Redezeit, wenn Sie sich hier so echauffieren. Sie können ja noch nach vorne gehen, aber ich würde ganz gerne meinen Satz mal zu Ende bringen.