Protocol of the Session on June 21, 2019

Also meine Ausführungen bezogen sich jetzt generell auf die Thematik, dass das hier diskutiert wurde im Landtag. Und aus meiner Erinnerung heraus würde ich sagen, auf Antrag der CDUFraktion ist zumindest eine Aussprache in diesem Plenum gelaufen.

Also aufgrund der Situation, wie sie sich darstellt, wie ich sie jetzt beschrieben habe, sind wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner der Auffassung, das Thema bedarf weiterer Untersuchungen, a) was den Iststand betrifft, aber auch b) was Handlungsoptionen nach sich ziehen sollte. Insofern stellen wir selbst den Antrag, diesen Antrag inklusive Änderungsantrag weiter zu diskutieren, und zwar im zuständigen Fachausschuss. Insofern beantrage ich hiermit die Überweisung dorthin. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 des Gymnasialen Schulzentrums aus Wittenburg. Herzlich willkommen!

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist genau 30 Kleine Anfragen her, dass Linksfraktion oder BMV immer wieder

(Torsten Renz, CDU: Jo! – Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

den Schwimmunterricht, die Kosten des Unterrichts oder seine Voraussetzungen thematisierten. Und dennoch sind wir hier kaum einen Meter weitergekommen.

(Torsten Renz, CDU: Simone, du musst mal unterbrechen. Es läuft gerade eine Begrüßungsorgie, ich kann mich gar nicht konzentrieren.)

Es hat sich 30 Kleine Anfragen lang tatsächlich nichts geändert. Jedes Jahr gibt es Grundschulen, an denen kein Schwimmunterricht erteilt wird, und jedes Jahr fehlen ausgebildete Sportlehrkräfte oder auch Rettungsschwimmer. Und jedes Jahr verlassen Grundschüler die Schule, ohne über elementare Schwimmkenntnisse zu verfügen. Und das alles, obwohl der Schwimmunterricht verpflichtend ist.

Deswegen verstehe ich Teile dieser Diskussion nicht. Ich bin erst einmal froh, dass er überwiesen wird, dieser Antrag, in den Bildungsausschuss. Aber würde denn jemand von Ihnen darüber reden, wenn es um Mathe oder Deutsch geht, und sagen, die Eltern sind dafür zuständig? Schwimmen in dieser Form als elementare Ausbildung ist Bestandteil des Rahmenplans, ist Bestandteil des Unterrichts und ist damit staatliche Verantwortung.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Alles, was darüber hinausgeht, das ist sehr wohl Verantwortung der Eltern, aber nicht das Schwimmenlernen, die elementaren Kenntnisse. Das muss im Unterricht erfolgen, und dieser Unterricht ist zum großen Teil staatlich organisiert in Mecklenburg-Vorpommern und dafür ist dann das Land zuständig. Das ist die Aufgabe des Landes, Frau Ministerin, und diese Verantwortung muss man wahrnehmen. Elternverantwortung kommt dann obendrauf, das ist dann zusätzlich, so, wie es auch das Üben ist in Mathematik, in Deutsch. Das ist dann auch Elternverantwortung.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Aber Mathematik beizubringen, Deutsch beizubringen, das ist Verantwortung der Schule und damit des Staates, und diese beiden Dinge müssen hier auseinandergehalten werden und nicht versucht, irgendwie den Eltern mehr aufzuhalsen, als sie tatsächlich haben.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Nein, der Staat hat hier eine Aufgabe.

Der Rahmenplan beschreibt es, der ist mehrmals schon erwähnt worden, und der Rahmenplan sagt eben auch, dass die Schülerinnen und Schüler schwimmen können müssen. Da sagen die nicht, ein Teil der Schüler muss schwimmen können oder sie müssen planschen können, nein, die Schüler müssen schwimmen können. Das sagt der Rahmenplan.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist mit den Schülerinnen?)

Und der Rahmenplan sagt, spätestens in Jahrgangsstufe 4.

Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist meiner Fraktion viel zu spät und deswegen schlagen wir mit unse

rem Änderungsantrag vor, den Schwimmunterricht in der 1. Jahrgangsstufe, spätestens jedoch in der 2. Klasse durchzuführen. Dafür sprechen ganz, ganz viele Gründe, weil dann zum einen die Kinder viel früher sich sicher im Wasser bewegen können und damit auch die Gefahren beizeiten gebannt werden, zum anderen fällt dann, so, wie die Novelle des Schulgesetzes es vorsieht,

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

der Schwimmunterricht aus der Benotung heraus während des Sportunterrichts, weil bis Klasse 2 nicht mehr benotet wird, und damit wird von den Kindern ganz, ganz großer Druck genommen.

Herr Renz hat gesagt, es war nicht seine Lieblingssportart. Schwimmen lernen ist bei ganz vielen Kindern mit Angst verbunden. Hinzu kommt dann noch die Benotung. Wenn wir dies aber früher legen, in Klasse 1 oder auch in Klasse 2, dann nehmen wir erst einmal die Benotung und wir gehen mit der Angst der Kinder so um, dass wir sie noch ein Stück ernster nehmen, denn das beste motorische Lernalter liegt nämlich zwischen 3 und 5 Jahren oder 3 und 6 Jahren. Das heißt also, je früher hier das Schwimmen gelernt wird, ist keine Überforderung des Kindes, sondern entspricht dem motorischen Lernalter, wo es am besten funktioniert.

Falls Sie jetzt irgendwie noch Zweifel haben, würde ich die gerne zerstreuen, indem ich noch mal aus dem Rahmenplan zitiere: „Sich im Wasser sicher und kontrolliert bewegen zu können, stärkt das Selbstwertgefühl und hat gegebenenfalls lebensrettende Bedeutung. Deshalb hat das Schwimmenlernen einen besonderen Stellenwert.“ Ende des Zitats. Es gibt also keinen Grund, wenn wir gleich zu Beginn der Schulzeit dafür Sorge tragen, also in Klasse 1 oder 2, dass das Selbstwertgefühl der Kinder gestärkt wird und dass die lebensrettende Bedeutung noch früher in den Blickwinkel von uns allen gelangt.

Das „Seepferdchen“ in der Grundschule ist der erste Schritt. Der reicht aus unserer Sicht aber nicht aus, zum einen natürlich die Elternverantwortung, die darauf aufsattelt, zum anderen schlagen wir aber vor, in Klasse 5 noch mal einen verbindlichen Kurs abzuhalten, einen Auffrischungskurs von drei bis fünf Tagen, damit eben auch das Gelernte nicht wieder verloren geht, sondern tatsächlich noch mal aufgefrischt werden kann, und da, wo vielleicht die elementaren Schwimmkenntnisse nicht ganz so toll sind, kann es dann auch noch mal im Rahmen eines letztendlich Schwimmlagers am Ende der 5. Jahrgangsstufe noch einmal aufgefrischt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen natürlich die Landesregierung nicht nur in der Pflicht, den Unterricht abzusichern, und zwar an allen Schulen, es darf ganz einfach künftig keine einzige Schule im Land mehr geben, die den Schwimmunterricht nicht anbietet, nicht anbieten kann, weil die Voraussetzungen fehlen. Jedes Jahr – deswegen verstehe ich auch nicht die Zahlen der Bildungsministerin aus dem Jahr 2016/2017 –, jedes Jahr wird im Schulinformations- und Planungssystem von den Schulleitern eingetragen, ob und in welchem Umfang in welcher Jahrgangsstufe der Schwimmunterricht stattgefunden hat. Da muss es also aktuellere Zahlen geben als die aus dem Jahr 2016/2017. Wenn das zum Beispiel lückenhaft auch gemeldet wird, was durchaus vorkommen kann, dann würde ich da wirklich noch mal ein Augenmerk drauf legen, wird es gemeldet, wird es zeitnah

gemeldet, sind da irgendwelche Lücken auch in der Übertragung. Jedenfalls müsste man dann aufgrund dieser Daten sagen, da hat es in Klasse 3, wie es ja jetzt noch ist, nicht stattgefunden und dann muss man sofort mit den Schulen Kontakt aufnehmen, dass es dann in Klasse 4, um auch dem Rahmenplan zu entsprechen, solange unser Änderungsantrag nicht angenommen wird, dass man dann die Kontrolle des Bildungsministeriums auch ausübt und sagt, so, in Klasse 4, wie, wo, wann, und wir unterstützen auch. Das ist das eine.

Das andere sind aber – die sind auch schon angesprochen worden – die enormen Kosten des Schulträgers für den Schwimmunterricht. Ich möchte das mal anhand der Schule machen, für die meine Gemeinde der Schulträger ist. Wir haben zwei 3. Klassen. Die 3a macht den Schwimmunterricht im ersten Halbjahr, die 3b im zweiten Halbjahr. Es gibt 40 Schulwochen, wir haben also 40 Nutzungen. Und man muss von der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken auch noch nach Wismar ins Wonnemar. Die Hin- und Rückfahrt alleine kostet jedes Mal für die Gemeinde 116 Euro. Wir brauchen zwei Bahnen, eine Bahn kostet 86 Euro pro Schulstunde. Wenn ich die 40 Wochen nehme, bin ich bei 11.500 Euro, die dieser Schwimmunterricht für die Gemeinde noch mal kostet, 11.500 Euro zusätzlich zu den Schulbüchern, zu den Unterrichtsmaterialien, zur Computerausstattung, zur Sporthallennutzung, zum Schulgebäude, was ja auch saniert werden muss, zusätzlich zu den Personalkosten für Hausmeister, Sekretärin, Reinigung und, und, und.

Und ich denke, dass es auch ein enormer Aufwand ist. Dass die Schulträger dieser Aufgabe dennoch immer nachkommen, ist auch eine Verantwortung der Schulträger, dass die sagen, wir haben hier die Pflicht und wir machen das – und müssen natürlich dann an anderer Stelle kürzen. Deswegen schlagen wir vor, dass sich das Land mit einem Landesprogramm „Jedes Kind lernt schwimmen“ an den Kosten hälftig beteiligt.

Die BMV/Freie Wähler, die sagen, dass sich das Land beteiligt. Wir würden es ganz konkret machen wollen, 50 Prozent. Ich habe das mal für alle Schulen ausgerechnet. Wir sind so, bei den Gesamtkosten würden wir bei 2,4, maximal 3 Millionen liegen. Das wären 1,5 Millionen, wenn sich das Land dann hälftig an diesen Kosten für den Schwimmunterricht beteiligt. Ich glaube, das kann man mal diskutieren. Da soll man jetzt auch nicht gleich Ja zu sagen, aber auch nicht gleich Nein.

Deswegen, denke ich, ist es wichtig, dass wir darüber im Ausschuss diskutieren, denn aus Sicht meiner Fraktion darf es keinen einzigen Grund geben, dass ein Kind in der Grundschule keinen Schwimmunterricht hat. Und eigentlich kann es damit auch keinen Grund geben, dass der Antrag abgelehnt wird oder auch unser Änderungsantrag. Deswegen freue ich mich, dass Herr Renz anscheinend einen Lauf hat – gestern eine Überweisung in den Bildungsausschuss, heute eine Überweisung in den Bildungsausschuss. Weiter so, Herr Renz!

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Stamer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der Freien

Wähler/BMV unterstellt in ihrem Antrag unter anderem, dass der Schwimmunterricht an den Grundschulen mangelhaft sei, und fordert, einen flächendeckenden Schwimmkurs in M-V sicherzustellen. Und, das muss ich vielleicht zuerst einmal sagen, als Begründung führen Sie hier unter anderem den tragischen Tod des 10-jährigen Mädchens in Tessin an. Für die Familie ist dieses ein Riesenunglück und ich finde es nicht gut, dass Sie hier diesen Tod des Mädchens an der Stelle instrumentalisieren, um Ihren Antrag emotional zu begründen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weiterhin verbietet es sich aus meiner Sicht auch, den Tod des Mädchens als Begründung zu nutzen, weil die sämtlichen Umstände dieses Unglücks noch völlig unklar sind. Es ist nicht bekannt, was dort im Freibad passiert ist. Klar ist nur, dass der Schwimmunterricht an der Schule in ihrem Jahrgang nicht in der Klasse 3 stattfand, sondern für Klasse 4 geplant war, jahrgangsübergreifend geplant war. Der Kurs sollte übrigens in der nächsten Woche starten. Es gibt bei diesem Unglück viel zu viele offene Fragen und deshalb möchte ich gerne die Untersuchung hier abwarten und den Tod als das betrachten, was es ist, und zwar ein unermessliches Unglück für die Angehörigen.

Sie fordern in Ihrem Antrag, den flächendeckenden Schwimmunterricht sicherzustellen. Im Schuljahr 2016/2017, haben wir gerade schon gehört, haben 272 von 279 Grundschulen Schwimmunterricht erteilt. Das sind knapp 98 Prozent. Und die fehlenden sieben Schulen haben im nachfolgenden Jahr ein Angebot gemacht. Man kann also hier ganz deutlich sagen, dass der Schwimmunterricht landesweit angeboten wird.

Dabei gibt es natürlich mehr oder minder große Schwierigkeiten in der Umsetzung dieser Pflicht zum Anbieten von Schwimmkursen für die Schulen und für die Schulträger aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen in diesem Land. Das ist natürlich richtig, aber dies verhindert nicht, dass der Schwimmunterricht flächendeckend stattfindet.

Sie fordern auch weiterhin, dass schwimmkursanbietende Vereine finanziell zum Anbieten von außerschulischen Schwimmkursen unterstützt werden. Und schon zu dem letzten Antrag zum Thema Schwimmen habe ich Ihnen gesagt, dass dies bereits möglich ist über Förderung des Landessportbundes. Solche Kurse können also jetzt auch schon gefördert werden.

Dann haben Sie ausgeführt, es gebe zu wenig Schwimmlehrer. Da hat Frau Martin ja auch ganz klar gesagt, dass hier das Land schon seit Längerem verstärkt Maßnahmen ergreift, um genau hier einzugreifen. Wogegen ich mich wehre, ist diese generelle Verurteilung des Schwimmunterrichts. Das ist hier nicht gerechtfertigt.

In Ihrem Antrag lassen Sie allerdings auch noch einige weitere Punkte aus, die zur Wahrheit auch dazugehören. Dies ist zum Ersten die Verantwortung der Eltern. Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder auf das eigenständige Leben in dieser Welt vorbereitet werden. Dazu gehört selbstverständlich auch das Schwimmen. Ich halte es hier nicht für richtig, dass Sie versuchen, die Verantwortung vollständig auf die Schule abzuwälzen.

(Marc Reinhardt, CDU: Jawohl!)

Schule kann die Verantwortung hier nicht alleine übernehmen, die liegt bei jedem selbst. Durch Ihren Antrag gaukeln Sie auch den Menschen hier eine Sicherheit vor und verschärfen damit das eigentliche Problem, dass nicht das Bewusstsein entsteht, dass Kinder schwimmen lernen müssen. Essenziell ist es nämlich in unserem Land mit vielen Wasserflächen, dass das Bewusstsein bei den Eltern da ist, dass Schwimmen wichtig ist. Das Programm „Nils lernt Schwimmen“ setzt genau hier an und soll Eltern animieren, ihren Kindern Schwimmen beizubringen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nils ist nicht da.)

Und zum anderen vergaßen Sie, darauf hinzuweisen, dass die meisten Badeunfälle durch das Nichtbeachten von Baderegeln passieren. Hierzu gibt es das Landesprogramm „Max und Vivi“, das Baderegeln vermitteln soll.

Womit Sie allerdings recht haben, ist, dass in unserem Land mit sehr viel Wasser die Anzahl der sicheren Schwimmer insgesamt nicht zufriedenstellend hoch ist. Das ist ein Trend, der deutschlandweit zu beobachten ist. Dieses Problem lässt sich aber nicht nur auf die Frage nach dem Schwimmunterricht reduzieren, sondern muss deutlich umfassender diskutiert werden, da es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Deshalb möchten wir als Koalition diesen Antrag samt Änderungsantrag gerne federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Wirtschaftsausschuss überweisen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)