Protocol of the Session on June 20, 2019

schaftspolitik auf Landesebene, wenn wir auch die Schwäche der Unternehmen, die wirtschaftliche Schwäche der Unternehmen möglicherweise als einen Ansatzpunkt dafür sehen, dass sich Unternehmerinnen und Unternehmer auf den Standpunkt stellen – ob zu Recht oder zu Unrecht, ich kann nicht in den Tarifvertrag gehen –, dann muss es doch Aufgabe von Landespolitik sein, diese Rahmenbedingungen zumindest so weit zu minimieren, dass man dieses Argument, ob es vorgeschoben oder tatsächlich vorhanden ist, dann der Arbeitgeberseite nimmt und deutlich macht, auch ihr in den etwas strukturschwächeren Räumen seid durchaus in der Lage, tatsächlich Tariflohn zu zahlen.

Ich finde es bedauerlich, ich sage das auch an dieser Stelle ganz deutlich, wenn zum Beispiel ein Unternehmer aus Rostock – ich habe das gerade in den letzten Wochen erlebt – sagt, ich habe ein kleines Unternehmen, es ist ein Unternehmen, insgesamt, glaube ich, mit 150 Beschäftigten, und kleine Unternehmen sind grundsätzlich nicht in der Lage, Tariflohn zu zahlen. Da hat es dann auch wohl,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist ja schon ein relativ großes für Mecklenburg-Vorpommern.)

da hat es dann wohl auch die entsprechende Reaktion selbst aus dem, ich glaube, Einzelhandelsverband gegeben, der dann erklärt hat, auch größere Unternehmen müssten erst mal den Tariflohn erwirtschaften, da gebe es keinen qualitativen Unterschied.

Und der zweite Punkt in unserem Änderungsantrag unter Punkt 2 ist natürlich ein grundsätzlicher Punkt. Und das ist, und Herr Kollege Foerster hat jetzt zu Recht darauf hingewiesen, es ist die mangelnde Organisationskraft der Sozialpartner. Das hat zwei Gesichtspunkte. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, Herr Kollege Foerster, auf der einen Seite die Schwäche – das ist teilweise wirklich nur noch als Schwäche zu bezeichnen – der Gewerkschaften in Teilen unseres Landes. Die Organisationskraft, auch auf der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerseite, ist vor allem in Bereichen wie zum Beispiel der Gewerkschaft NGG in weiten Teilen des Landes kaum noch vorhanden, so bedauerlich, wie das ist. Und es ist natürlich auf der anderen Seite, und das ist ein wirklich gravierendes Problem, auch die Organisationskraft auf der Arbeitgeberseite. Ich persönlich und meine Fraktion haben relativ wenig Verständnis dafür, wenn zum Beispiel Arbeitgeberverbände ausdrücklich auch mit der Möglichkeit einer OT-Mitgliedschaft werben.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Da sind wir uns sofort einig!)

Das kann eigentlich nicht Aufgabe von Sozialpartnern, auch nicht von Arbeitgeberverbänden sein, dass sie zwar sagen, werde bei uns Mitglied, aber es hat für dich keine wirtschaftlichen Konsequenzen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Dr. Ralph Weber, AfD, und Henning Foerster, DIE LINKE)

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Ansatzpunkt, wo ich glaube, wo das Land tatsächlich auch agieren kann, auch politisch agieren kann. Wir als Landtagsfraktion, als SPD-Landtagsfraktion, haben es

zum Beispiel in dem letzten Jahr in gemeinsamen Veranstaltungen, die wir sowohl mit Arbeitgeberseite, mit der Vereinigung der Unternehmerverbände, als auch mit Gewerkschaften hier im Lande unter dem Thema „Gute Löhne, gute Arbeit“ gemacht haben, durchgeführt. Wir haben bei allen unterschiedlichen Auffassungen, die dort vertreten wurden, explizit in insgesamt drei Veranstaltungen dafür geworben, dass auch tarifgebundene Arbeit hier stärker in den Fokus gestellt wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, ich habe damit den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hinreichend erläutert, hoffe, dass auch die Antragsteller das mittragen werden und dass das zumindest ein klares Zeichen, ein klares politisches Zeichen auch aus diesem Haus ist, dass es da ein gemeinsames Interesse an der Steigerung eben auch der Tarifbindung gibt.

Und dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, lassen Sie mich zu dem zweiten Teil Ihres Antrages kommen. In Punkt 1 fordern Sie zunächst, „einen... Dialogprozess“, „einen neuen Dialogprozess zwischen Vertretern der Arbeitgeberverbände, der Innungen sowie der Gewerkschaften“ und so weiter „zur Erhöhung der Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern zu initiieren“. Und, sehr geehrter Herr Kollege Foerster, man kann über den Erfolg des noch nicht so lange in dieser Form jetzt agierenden Zukunftsbündnisses Mecklenburg-Vorpommern, da kann man vielleicht drüber streiten. Man kann auch darüber streiten, ob alle Themen, die tatsächlich vielleicht von der einen oder der anderen Seite dort wünschenswerterweise angesprochen werden sollten, dort bisher bereits angesprochen worden sind, aber vom Grundsatz existiert dieses Gesprächsforum, dieses Dialogforum. Und eigentlich, wenn es Defizite dort,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Mir wurde gesagt, das findet dort nicht mehr statt.)

wenn es, Herr Kollege, wenn es – Herr Kollege Foerster, ich wollte es gerade sagen –, und wenn es dort Defizite gibt, dann ist es eher angebracht, darüber zu sprechen, können dann möglicherweise die bestehenden Defizite, sofern man sie gemeinsam feststellt, dort beseitigt werden, anstatt zu glauben, wir machen einen neuen Dialog, ein neues Forum dazu, weil, wenn die Parteien, die sich dort unterhalten in dem bereits bestehenden Forum oder in der bereits bestehenden Form, dort keinen gemeinsamen Nenner zumindest über die Diskussionspunkte finden, dann werden sie es auch in einem anderen Forum nicht finden. Also das sollte ja, der Illusion sollte man sich nicht hingeben.

Und ein zweiter Punkt, lassen Sie mich das an der Stelle auch sagen, was ich aus meiner eigenen Erfahrung, gerade meiner jüngsten Erfahrung erlebt habe, ist eigentlich, dass wir zusätzlich – und vielleicht haben Sie das ja auch ein bisschen gemeint, aber das ist dann zumindest so nicht deutlich geworden –,

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

dass wir auch den politischen Druck in der Öffentlichkeit auf diejenigen, die Tarife schließen sollen, vielleicht etwas erhöhen müssen.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das wäre wünschenswert.)

Ich will das mal aus meiner jüngsten eigenen Erfahrung machen, dass Ende letzten Jahres eine Gewerkschaft auf den Kollegen Dahlemann und mich zugetreten ist, weil sie nicht weiter vorankamen in dem Gespräch auf Abschluss eines Tarifvertrages hier im Land, weil die Gegenseite einfach nicht mal reagierte.

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Ich nenne jetzt mal weder die Gewerkschaft noch den Arbeitgeber, die Arbeitgeberseite. Wir können das ja auch entsprechend mal anonymisieren. Aber der Punkt ist, es ist schon bedauerlich, wenn dann zunächst sich darauf herausgeredet wird, wir wollen als Arbeitgeberseite nur dann einen Tarifvertrag im Land abschließen, wenn der für alle neuen Bundesländer gilt. Dann sagt man den Damen und Herren von der Arbeitgeberseite, in allen anderen ostdeutschen Bundesländern, mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns, sind die Tarifverträge schon geschlossen worden.

(Henning Foerster, DIE LINKE: So ist es.)

Dann dauert es wieder eine ganze Weile, man kriegt keine Antwort darauf, und am Ende, erst, wenn man sagt, wenn ihr nicht wollt, dass wir das auch mal öffentlich diskutieren, dann kriegt man zwei Tage später eine Mitteilung, was das denn eigentlich alles sollte, inzwischen wäre doch das Angebot auf Abschluss eines Tarifvertrages an die Gewerkschaft gegangen. Das ist natürlich ein öffentlicher Druck oder das ist zumindest die Androhung öffentlichen Drucks und ich glaube, das ist dann auch durchaus erfolgreich, dass man auf die Art und Weise agiert. Aber das sollte nicht den bereits bestehenden Dialogprozess, wie er auch im Zukunftsbündnis besteht, ersetzen oder dann an dessen Stelle treten.

Sehr geehrte Kollegen, lassen Sie mich zu Ziffer 2 kommen. Der eine oder andere wird es mir übel nehmen, wenn ich etwas länger rede, aber ich glaube, das Thema ist wichtig für dieses Land, deswegen sollte man sich auch die Zeit nehmen. Lassen Sie mich zu Ziffer 2 kommen, dafür, dass das TVG entsprechend geändert wird, dass, wenn gemeinsam durch die Tarifvertragsparteien in dem Tarifausschuss Anträge auf Allgemeinverbindlichkeitserklärungen eingebracht werden, dass dann nur noch durch Mehrheitsbeschluss abgelehnt werden kann.

Und, sehr geehrter Herr Kollege Foerster, das ist ja schon tricky, das muss man ja sagen, weil wer sich dann überlegt, wie der Tarifausschuss zusammengesetzt ist,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Genau.)

der weiß ja auch, wie das dann in der Realität aussieht. Der Tarifausschuss – für die Kolleginnen und Kollegen, die sich damit weniger beschäftigen – besteht aus sechs ordentlichen und einem leitenden Mitglied. Von den sechs ordentlichen Mitgliedern werden drei von der Arbeitgeber-, drei von der Arbeitnehmerseite und einer, das ist die leitende Person, wird vom BMAS benannt.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Genau.)

Die leitende Person ist aber nicht stimmberechtigt. Das heißt, Sie haben eine Dreier-Dreier-Situation. Und wenn man dem Kollegen Foerster jetzt folgen will, dann kann man auch gleich den nächsten Schritt gehen, dann kann man auch ehrlicherweise sagen, wenn die Tarifvertrags

parteien sich geeinigt haben, dass er für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, dann brauche ich eigentlich einen Tarifausschuss in der Zukunft nicht mehr, weil...

(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE: Das wäre auch okay.)

Das, Herr Kollege, aber das wäre dann ehrlich.

Die Frage, die dahintersteht, und deswegen ist der Punkt, den der Herr Kollege Foerster und die Fraktion DIE LINKE dort ansprechen, auch wenn die Lösung vielleicht nicht die richtige ist, der Punkt, der da im Hinterkopf steht – und das vermute ich zumindest, dass er im Hinterkopf ist –, ein anderes Problem. Wir haben nämlich heute die Situation, dass im Tarifausschuss – obwohl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite benannt, also vom Grundsatz her von den Sozialpartnern –, dass im Tarifausschuss nicht zwingend, auch zum Beispiel auf der Arbeitgeberseite, Personen sitzen müssen, die selber einer Organisation angehören, die tarifgebunden ist. Und das ist nämlich die eigentliche Krux an der Sache, dass wir dann zum Beispiel einen Vertreter haben, der ein Vertreter eines OT-Lagers,

(Beifall Henning Foerster, DIE LINKE: So ist es.)

will ich es jetzt mal untechnisch nennen, eines OTLagers ist und eigentlich ja schon per se aus seiner Stellung heraus kein Interesse an der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen hat. Und wenn wir also tatsächlich die Sozialpartnerschaft auch in diesem Bereich stärken wollen, wenn wir aber auf der anderen Seite nicht das Instrument einer gemeinsamen Entscheidung von Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite im Tarifausschuss infrage stellen wollen, dann sollten wir vielleicht eher darüber nachdenken, ob wir in Zukunft bei einer möglichen Änderung des TVG diese Frage behandeln und tatsächlich es ausschließen, dass dort Personen bestellt, benannt werden, die selber nicht einer Organisation angehören, die tariflich gebunden ist oder entsprechend genauer gesagt für den Abschluss von Tarifverträgen zuständig ist.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann lassen Sie mich zu Ziffer 3 des vorliegenden Antrages kommen, „zu prüfen, inwieweit Vorschläge... die steuerliche Privilegierung von Gewerkschaftsmitgliedern und tarifgebundenen Arbeitgebern... leisten können“. Und, sehr geehrter Herr Kollege Foerster, ich kenne ja auch das Gutachten. Ich habe jetzt nicht den Namen im Kopf, es ist aber, glaube ich, wenn ich mich nicht irre, für die Böckler-Stiftung geschrieben worden, die sich mit der Frage der steuerlichen Privilegierung von Gewerkschaftsmitgliedern im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen beschäftigt. Und ich will es jetzt mal sehr vorsichtig formulieren, ich glaube, dass dieses Gutachten jetzt nicht unbedingt die Mehrheitsmeinung der Verfassungsrechtler und der Steuerrechtler widerspiegelt.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist sehr galant gesagt.)

Es ist einfach mal nur eine Vermutung, weil ich habe mir auch nicht die Mühe gemacht, einen Überblick über die gesamte juristische Literatur zu dem Thema zu erlangen. Ich weiß aber, Herr Kollege Foerster, und das werden Sie auch wissen, ich glaube, Sie haben es ja auch vorhin angesprochen, dass es auch klare andere Positionen

gibt, und Herr Professor Weber hat es ja auch noch mal angesprochen hier, dass es durchaus zumindest verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Ich habe aber noch ein ganz anderes Problem. Ich bin mir nicht mal sicher, ob es tatsächlich handhabbar ist, wenn man das so machen wollte.

Die zweite Frage oder der zweite Bedenkenpunkt ist – und das hängt dann wieder auch ein bisschen mit der Frage der Verfassungsrechtlichkeit zusammen – dann im Endeffekt, ist es eigentlich Aufgabe des Staates, solche allgemeinpolitischen, durchaus berechtigten wirtschaftspolitischen Ziele über Steuerfragen zu privilegieren. Das kann man machen, aber gerade in der Wirtschaftspolitik, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, stellen sich doch eigentlich ganz andere Möglichkeiten.

Und da würde ich dann auch mal in diesem Rahmen, wir haben es, glaube ich, schon mal diskutiert, noch mal zurückkommen. Es gibt – und ich sehe im Moment, dass auf Bundesebene da auch durchaus Zurückhaltung besteht –, es gibt ja durchaus die Überlegung, ob man nicht gerade diejenigen, die tarifgebunden sind auf der Arbeitgeberseite, ob man die nicht zum Beispiel privilegiert bei öffentlichen Aufträgen. Wir haben auch in diesem Haus immer wieder darüber gesprochen, dass eigentlich, gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der Abschluss eines Tarifvertrages oder die Tarifgebundenheit eines Arbeitgebers auch Ausdruck der Leistungsfähigkeit des betreffenden Unternehmens ist, weil er bezahlt seine Leute gut. Und heutzutage sind wir in einer Situation, dass man Leute schon gut bezahlen muss, auch Tariflohn zahlen muss, damit man vernünftige Arbeit bekommt. Das heißt also, der öffentliche Auftraggeber hat durchaus ein Interesse daran, dass in diesen Bereichen auch entsprechende Tarifgebundenheit offengelegt und signalisiert werden kann. Und ich glaube, das wäre tatsächlich ein richtiger Weg, wenn man das machen wollte.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt habe ich hier schon relativ lange geredet,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das stimmt.)

ich hoffe, ich habe Sie nicht zu sehr gelangweilt, aber wie gesagt, Tariflöhne in diesem Land haben eine besondere Bedeutung, und ich hoffe, dass die Ausführungen dann doch zur Diskussion etwas beitragen können.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Wie gesagt, wir werden der Ziffer I unter Berücksichtigung des Änderungsantrages dann zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Ich spreche Sie mal persönlich direkt an. Sehr geehrter Herr Foerster, ich glaube, Sie wissen, dass sowohl ich wie auch meine Fraktion uns auch stark für die Tarifbindung einsetzen, das als positives Thema sehen, und das

Gleiche gilt im Übrigen auch für die betriebliche Mitbestimmung, gar keine Frage. Die Frage bei Ihrem Antrag, die wir hatten, war tatsächlich, wie weit kann man dabei gehen als Staat, die eigentlich gewünschte Tarifbindung und die gewünschte Organisation zu unterstützen.

Und ich falle gleich sozusagen mit der Tür ins Haus: Die steuerliche Privilegierung können wir uns nicht vorstellen als adäquates Mittel, sondern – das hätte ich jetzt auch nicht gedacht, dass ich da heute mal Herrn Professor Weber noch recht gebe – tatsächlich ist es auch aus unserer Sicht so, die Gewerkschaften und auch die Arbeitgeberverbände müssen in erster Linie selbst dafür sorgen, ihre Mitglieder zu bekommen, und müssen so attraktiv für potenzielle Mitglieder sein, dass sie eben halt auch eintreten wollen, denn erstaunlicherweise ist es ja so, dass sowohl die Unternehmer in den Arbeitgeberverbänden nicht mehr so organisiert sind wie früher als auch die Arbeitnehmer. Also normalerweise, das eine oder andere könnte man sich leicht erklären, da könnte man sagen, das ist alles zu arbeitnehmerlastig geworden, deswegen scheren die Unternehmer vielleicht aus, wollen sich nicht mehr organisieren, oder umgekehrt. Aber was man eigentlich nicht so gut erklären kann, ist, dass beide nach unten gehen.