Protocol of the Session on June 20, 2019

der zurückkehrt,

(Jens-Holger Schneider, AfD: Staatsbürger!)

oder ob es sich um einen anderen Arzt handelt,

(Jens-Holger Schneider, AfD: Staatsbürger! Zuhören!)

der diesen Dienst antritt – oder übrigens auch Ärztin –, das ist für die allermeisten Patientinnen und Patienten zweitrangig.

Und wenn es der AfD wirklich wichtiger wäre, dass es ein deutscher Mediziner ist,

(Jens-Holger Schneider, AfD: Ja, deutscher Staatsbürger!)

und nicht, dass überhaupt jemand diese Behandlung übernimmt,

(Jens-Holger Schneider, AfD: Noch mal.)

dann ist die AfD der Aufgabe, dem Wohl aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu dienen,

(Glocke der Vizepräsidentin)

wirklich nicht gewachsen.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Meine Güte! – Dr. Ralph Weber, AfD: Wir dienen dem deutschen Volk und nicht allen Menschen und nicht weltweit. – Peter Ritter, DIE LINKE: Sie vielleicht?!)

Meine Herren!

In diesem Falle will ich mal die Damen nicht diskriminieren.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Ich habe die Glocke geläutet, und das heißt dann immer, dass hier im Parlament Ruhe zu herrschen hat. Das ist auch die Andeutung dafür, dass bestimmte Gespräche, die hier in allen Reihen stattfinden, vielleicht etwas zu laut werden. Hier vorne hat der Redner das Wort, und ich denke mal, wir sind es ihm auch schuldig, dass wir mit der nötigen Aufmerksamkeit zuhören. Jetzt bitte ich da zukünftig um Beachtung und ebenfalls um die Beachtung der Glocke. Die signalisiert nämlich, dass es zu laut ist.

Bitte, jetzt können Sie fortfahren.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin!

Also das Thema ist größer als 50.000 Euro.

Zweitens. Wenn die AfD dem Wohl aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet wäre,

(Jens-Holger Schneider, AfD: Selbstverständlich.)

dann würde hier nicht darauf Wert gelegt, dass deutsche Ärzte zurückkommen, sondern würde irgendwie alles unternommen, dass sich überhaupt Ärzte hier niederlassen, und das nicht, wie gesagt, mit 50.000 Euro, sondern mit guten Rahmenbedingungen.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Drittens. In der Sache ist entscheidend,

(Jens-Holger Schneider, AfD: Wir haben genug eigene.)

durch einen integrierten, durch einen sektorenübergreifenden Gesamtplan gute attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich Ärztinnen und Ärzte und deren Familien wohlfühlen.

Und wir sprachen schon beim Antrag zu Parchim darüber, da braucht es zügige, verlässliche Aus- und Weiterbildungskapazitäten, gute, professionelle Netzwerke auch in der Fläche, wo Ärzte sich im Versorgungsteam einbringen können, auch in Anstellung. Es braucht eine zügige, qualitätsvolle Anerkennung ausländischer Abschlüsse und einen effizienten Spracherwerb und generell einen Paradigmenwechsel bei der Ökonomisierung und beim Mengenwettbewerb in der ärztlichen Versorgung. Und ganz sicher nicht brauchen wir einen eindimensionalen Antrag der AfD, den wir, wie angekündigt, ablehnen werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde mich natürlich ein bisschen kürzer fassen, was auch daran liegt, dass der Herr Minister schon die wesentlichen Fakten genannt hat, und ich nehme an, dass Herr Glawe die auswendig kann. Ich hätte die jetzt nicht auswendig gewusst, aber ich weiß dann, wo ich nachschaue: auf der Seite www.kvmv.info. Da kann man das alles nachlesen, welche Förderprogramme es gibt. Die Investitionszuschüsse gehen sogar bis zu 75.000 Euro hoch. Wenn also jemand im ländlichen Raum, in einer unterversorgten Region eine Praxis übernimmt oder eine Praxis neu gründen möchte, kann er diesen Zuschuss bekommen. Was auch schon genannt wurde, ist, dass zum Beispiel auch Umzugskosten aus dem Ausland übernommen werden, wenn deutsche Ärzte aus dem Ausland wieder zurückkommen. Also diese Programme gibt es alle schon.

Aber – und das ist jetzt der entscheidende Unterschied zu dem, was Herr Dr. Jess vorgestellt hat – die KVProgramme sind natürlich an ganz klare Bedingungen geknüpft. Die sind also nicht so schlicht wie jetzt im Antrag der AfD, sondern da steht dann zum Beispiel, dass der Arzt maximal 50 Jahre alt sein darf, dass er mindestens fünf Jahre an diesem Ort praktizieren möchte, dass es ein bestimmtes Tempo geben muss beim Aufbau der Praxis, sei es jetzt, dass er sie übernommen hat oder

auch eine neu gegründete. Zum Beispiel müssen dann – ich glaube, nach einem Jahr etwa, die genauen Zahlen habe ich mir jetzt nicht aufgeschrieben – nach einer gewissen Zeit eben 50 Prozent des Durchschnittvolumens einer Arztpraxis erreicht sein und noch mal etwas später dann 85 Prozent.

Was ich damit sagen will, es gibt ganz klare Bedingungen, an die das eben geknüpft ist, wann man Geld bekommen kann und wann nicht. Und das ist auch sinnvoll, und das ist auch der Grund, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen können, denn natürlich kann man nicht einfach nur, wie es Herr Barlen gesagt hat, mit 50.000 Euro wedeln, sondern es muss klare Bedingungen geben, was man damit erreichen möchte. Und dann kommt es in der Tat auch aus unserer Sicht nicht darauf an, ob der Arzt jetzt nun unbedingt Deutscher oder Nichtdeutscher ist, sondern es geht darum – und anders kann die KV das auch gar nicht machen –, in einer unterversorgten Region die Versorgung wiederherzustellen. Und egal, welcher Arzt sich dazu eignet und diese Positionen übernehmen möchte, kann man eben dieses Förderprogramm dann auch bekommen.

Besonderheit sind tatsächlich die vielen Ärzte, die unser Land verlassen haben – das hat Herr Koplin auch schon angesprochen – aus teilweise wirtschaftlichen Gründen. Aber man muss tatsächlich davon ausgehen, dass dieser, ja, Arzttourismus, den wir da in gewisser Weise haben – es gibt ja sogar Ärzte, die nur am Wochenende in England arbeiten, um da noch Geld zu verdienen –, eben tatsächlich wirtschaftlich so getrieben ist, dass man das mit einem Programm im Prinzip gar nicht beheben kann. Es gibt eben Ärzte, die kommen aus Rumänien nach Deutschland oder aus Tschechien nach Deutschland,

(Jens-Holger Schneider, AfD: Und die fehlen dann da.)

führen da zu einer Unterversorgung im dortigen ländlichen Raum, umgekehrt dann eben deutsche Ärzte, die zum Beispiel nach Großbritannien oder in die Schweiz gehen. Man kann das beklagen, man kann darüber auch diskutieren, wie man es hinbekommt, nur der vorliegende Antrag reicht an dieser Stelle nicht aus. Und jetzt geht erstaunlicherweise die rote Lampe an. – Schönen Dank.

(Beifall Dr. Matthias Manthei, Freie Wähler/BMV)

Also ich hoffe, Herr Fraktionsvorsitzender Wildt, Sie haben auf Ihrem Zeitmesser auch gesehen, dass die drei Minuten abgelaufen waren.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Alles gut. Alles gut.)

So erstaunlich kann das also nicht gewesen sein, denke ich mal.

Jetzt hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja gut – gleich mal das Positive vorneweg –, dass wir mal die Gelegenheit haben, auch über die unterschiedlichen Ansätze zu diskutieren, wie wir künftig mehr Mediziner dazu bewegen

wollen, hier in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu sein. Und da bietet ja der Antrag mal die Gelegenheit, zumindest darüber zu reden.

Ich bin trotzdem auch etwas erstaunt gewesen über den Antrag, denn, wenn man sich mal anschaut, was es in Mecklenburg-Vorpommern alles schon für Fördermöglichkeiten gibt – ich darf es ja nicht hochhalten, aber ich habe es hier liegen, wen es interessiert –, die KV hat ja am 22. März dieses Jahres auch noch mal alle Förderinstrumente zusammengestellt und auf den Tisch gelegt. Die Kollegen Vorredner haben es ja auch schon erwähnt, deswegen möchte ich es gar nicht jetzt hier an der Stelle vertiefen.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Schicksal des letzten Redners.)

Aber das reicht ja von Gewährung von Investitionskostenzuschüssen bei Praxisübernahmen von 25.000 Euro bis zur Förderung von Praxen in unterversorgten Gebieten, die reichen von 50.000 Euro, im Maximalfall sogar 75.000 Euro. Am Geld scheint es also nicht zu liegen. Also sollten wir einmal darüber diskutieren – und das haben ja auch schon einige getan –, woran es denn ansonsten auch liegt.

Es gibt ja auch noch andere Zuschüsse in anderen Gebieten, und deswegen glaube ich, das Thema Finanzen alleine löst es nicht, denn in der Tat, es muss immer irgendwo das Gesamtpaket am Ende stimmen, und das sind vielfach natürlich die Arbeitsbedingungen überhaupt vor Ort. Viele wissen, die Medizin ist auch in vielen Bereichen ein weiblicher Beruf. Ich glaube, darauf muss man sich auch einfach mal einstellen, dass, wenn man dort auch gerade junge Frauen motivieren möchte, als Ärztin tätig zu sein, dass man dann natürlich auch bestimmte Rahmenbedingungen – Kinderbetreuung, Arbeitszeiten et cetera – erfüllen sollte. Und deswegen, glaube ich, muss man hierher schauen, wie man dort bessere Bedingungen vor Ort hinbekommt.

Und ich finde, auch wenn es jetzt nur ein Antrag ist, kein Gesetzentwurf, etwas konkreter hätte er durchaus sein dürfen, denn Sie knüpfen ja nicht mal irgendwelche Bedingungen an Ihren Antrag. Also rein theoretisch könnte auch ein 64-Jähriger kommen,

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Oder ein 99-Jähriger.)

der sagt, ich möchte jetzt gern meinen Lebensabend in Deutschland verbringen, nehme jetzt die 50.000 Euro und mache dann meine Praxis hier irgendwo im ländlichen Raum und nach zwei Jahren schließe ich das wieder ab. So, finde ich, kann man auch mit Steuergeldern an der Stelle nicht umgehen. Das will ich auch noch mal ganz klar und deutlich sagen.