Sachverhalt haben wir uns mehrfach ausgetauscht, die Argumente sind vorgebracht. Jede und jeder kann in das Protokoll zur Debatte zum letzten Haushalt oder zum vorliegenden Gesetzentwurf in der letzten Landtagssitzung schauen. Es macht an dieser Stelle wenig Sinn, alle von mir vorgetragenen Punkte hier noch mal zu wiederholen.
Kleine Anfragen von mir zu dem Thema Strategiefonds oder Fragen, die den Strategiefonds betreffen, die ich bereits vor vielen Wochen stellte, sind leider bis heute nicht beantwortet. Ich kann zwar verstehen, dass die Erstellung der Antworten mit Aufwand für die Ressorts verbunden ist, aber als Opposition haben wir ein Recht auf Transparenz, und dies fordern wir gerade deshalb ein, weil dieses Instrument Strategiefonds so intransparent ist.
Lassen Sie mich noch etwas zu einer Geschichte sagen, die hier in Zwischenrufen oder in Äußerungen, etwa vom Kollegen Ehlers, vom Kollegen Krüger oder auch vom ehemaligen Finanzminister Herrn Brodkorb, krampfhaft bemüht wurde und eigentlich nur zeigte, wie wenig Sie sich inhaltlich damit befassten und wie hilflos Sie in dieser Frage auch agieren,
nämlich immer dann, wenn Sie mit dem Zukunftsfonds, der unter Rot-Rot aufgelegt wurde, um die Ecke kommen.
Für Sie und für das Protokoll will ich noch mal klarstellen, es gibt zwischen beiden Instrumenten einen ganz grundlegenden Unterschied. Während für den Strategiefonds nur proklamiert wird, es gehe um die Förderung von Projekten mit landesweiter Bedeutung, mit Leuchtturmcharakter, wurden aus dem Zukunftsfonds bis 2006 in der Tat wenige besonders innovative technologieorientierte Projekte mit ausschließlich landesweiter Bedeutung unterstützt.
Ich erinnere daran: die Wasserstoffinitiative des Landes, die IT-Initiative des Landes mit dem IT Future Fonds, die Solarinitiative,
Risiko- und Gründungskapital für junge technologieorientierte Unternehmen, also eine Konzentration auf Projekte,
Und im Übrigen, die Leistungen der Wasserstoffinitiative und der Solarinitiative sind zum Beispiel auch eingebunden in die Gesamtstrategie „Energieland 2020“ des Landes. Es gab also sehr wohl einen strategischen Ansatz, der im Falle des Strategiefonds nicht zu erkennen ist. Und im Übrigen sind die Koalitionäre damals nicht durch das Land gereist und haben gönnerhaft massenweise Förderschecks verteilt. In der Umsetzung war also die Zielrichtung eine völlig andere.
Meine Damen und Herren, wir werden heute dem Gesetzentwurf aus bekannten Gründen – wir hatten darüber in der letzten Landtagssitzung ausführlich debattiert – zustimmen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion Freie Wähler/BMV eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ und Änderung weiterer Gesetze auf Drucksache 7/3601.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –
Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3601 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/1571, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses, Drucksache 7/2039. Die Fraktion DIE LINKE hat hierzu die Wiederaufnahme der Zweiten Lesung und die Durchführung der bereits gemäß Paragraf 52 Geschäftsordnung des Landtages beschlossenen Dritten Lesung beantragt. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2064, der bereits zur Zweiten Lesung in der 34. Sitzung am 25. April 2018 vorlag, sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3749 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1571 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/2039 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Eigentlich wäre heute hier mein Kollege Ralf Mucha und würde zu der Novellierung der Verfassung reden, weil das ja das auch in erster Linie oder – was heißt in erster Linie –, weil das tatsächlich auch den Aufgabenbereich des Landesdatenschutzbeauftragten betrifft. Aber in Absprache mit meinem Kollegen werde ich hier heute an der Stelle ein, zwei grundsätzliche Dinge sagen, weil es mir und meiner Fraktion gar nicht mal so sehr darum geht, jetzt noch mal alles zu wiederholen, was wir schon im Vorfeld in der Ersten Lesung der anstehenden oder der beabsichtigten Verfassungsänderung hier in diesem Parlament besprochen haben, was in großer Breite auch in den entsprechenden Ausschussberatungen, einschließlich der Anhörung, durchgeführt worden ist, sondern um einige grundsätzliche Fragen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Diskurs, der hier immer stattgefunden hat – ich weiß nicht, welche der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE ihren Änderungsantrag hier noch einbringen und begründen wird beziehungsweise wer das dann auch für die Fraktion der BMV macht –, macht sich ja immer wieder an einer Frage letztendlich fest, nämlich: Muss man jetzt explizit in der Landesverfassung den Landesdatenschutzbeauftragten – und damit meine ich nicht die Person des früheren Kollegen Müller, sondern natürlich die Funktion, die er als solche ausführt, nämlich als Aufsichtsbehörde für den Landesdatenschutz –, muss man das explizit in der Landesverfassung als oberste Landesbehörde benennen?
Und, sehr geehrte Kolleginne und Kollegen, da ist es jetzt nichts Neues und es ist auch nichts Überraschendes für diejenigen, die sich mit dieser Frage beschäftigt haben, dass es da einen grundsätzlichen Dissens gibt zwischen den Regierungsfraktionen und zumindest Teilen der Opposition, wenn ich das mitbekommen habe, dass wir als Regierungsfraktionen – auch die SPD-Fraktion – auf dem Standpunkt stehen, dass dieses, diese Benennung innerhalb der Landesverfassung so nicht erforderlich ist.
Das hat einen ganz einfachen Grund, weil wir – und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da erinnere ich daran, dass wir das Datenschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hier gerade erst im letzten Jahr novelliert haben –, dass wir dort im Paragrafen 17 Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten bereits festgeschrieben haben. Und dort heißt es in Paragraf 17 Absatz 1: „Die Aufsichtsbehörde ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ Und in Absatz 2 steht: „Die Präsidentin oder der Präsident des Landtages darf keine Maßnahmen treffen, die das Mitglied der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Ausübung seiner Befugnisse direkt oder indirekt beeinflussen.“
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Frage, die man sich stellen muss auch im Zusammenhang mit einer Novellierung einer Landesverfassung, ist, ob das, was einfach gesetzlich schon geregelt ist, nämlich die unabhängige Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten, noch einmal ausdrücklich in der Form auch einer obersten Landesbehörde in diese Verfassung reingeschrieben werden muss, nur, weil man der Meinung ist, dass das bestenfalls auch noch mal da aufgeführt werden muss. Wir persönlich stehen auf dem Standpunkt, dass das nicht erforderlich ist, weil deutlicher als das, was im Landesdatenschutzgesetz schon drinsteht, kann man es eigentlich nicht mehr formulieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird immer angeführt und es ist ja auch in den Anhörungen im Ausschuss deutlich gemacht worden, dass es da möglicherweise Zweifel geben könne, inwiefern die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten denn auch tatsächlich sichergestellt ist.
Lassen Sie mich an zwei Punkten noch mal deutlich machen, dass es eigentlich keinerlei Anlass gibt, diese Frage wirklich aufzuwerfen. An der ersten Stelle möchte ich noch mal darauf hinweisen, was eben gesagt worden ist: letztes Jahr bereits novelliert. Mir ist nicht bekannt, dass irgendeiner seit diesem Zeitpunkt – das ist Mai letzten Jahres gewesen, 2018 –, dass irgendjemand ernsthaft die Unabhängigkeit und die Weisungsunabhängigkeit insbesondere des Landesdatenschutzbeauftragten bei der Erledigung seiner Aufgaben in irgendeiner Art und Weise in Zweifel gezogen hat.
Natürlich kann ich das nachvollziehen, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte in persona sagt, ich möchte das an möglichst vielen Stellen noch mal aufgeschrieben haben. Aber wenn wir alles das in eine Landesverfassung reinschreiben, was irgendjemand – und das ist jetzt nicht despektierlich gegenüber der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in diesem Land genannt –, dass jemand noch mal sichergestellt haben will, dann überfrachten wir am Ende des Tages natürlich auch die Verfassung dieses Landes, die nicht dafür da ist, einfachgesetzliche Regelungen zu substituieren oder noch mal zu wiederholen, sondern die dafür da ist, und das ist die grundlegende Verantwortung einer Verfassung, die dafür da ist, die Grundlagen des politischen Agierens und der Rechtsetzung in diesem Land zu normieren. Das, was dann geschieht, ist in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu untersetzen, und das haben wir bereits getan.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass ich mit dieser Auffassung nicht alleine stehe, das möchte ich Ihnen aus einem Zitat deutlich machen. Ich zitiere da den damaligen Landesdatenschutzbeauftragten, der hat nämlich eine Broschüre erstellten lassen zum Gesetz zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten, so heißt das Landesdatenschutzgesetz in Gänze mit den entsprechenden Erläuterungen, und in dieser Broschüre heißt es – das ist der Gesetzestext nebst den entsprechenden Erläuterungen durch den Landesdatenschutzbeauftragten, das bezieht sich dann schon auf die Novellierung 2011, das muss man dazu sehen, schon 2011 –, Zitat: „Letztendlich wird in der Novelle“, der damaligen Novelle, „nunmehr geregelt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landtages untersteht,“ – und jetzt kommt der entscheidende Satz, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – „soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Auch damals, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist schon deutlich gemacht worden, dass hier in Mecklenburg-Vorpommern völlig losgelöst von der immer wieder etwas künstlich aufgeworfenen Frage, ob es einer obersten Landesbehörde bedarf, um tatsächlich deutlich zu machen, dass die Weisungsunabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten gegeben ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meiner Fraktion und auch den Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion der CDU ist durchaus bewusst, dass wir für eine entsprechende Verfassungsänderung hier in diesem Haus eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Nun könnten wir uns hinstellen und sagen, wir gehen jeglichen Kompromiss ein mit anderen Fraktionen, nur um diese Zweidrittelmehrheit zu erzielen. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn das der Grundsatz von Politik ist, dass man Kompromisse um der Kompromisse willen gestaltet, dass man Dinge erneut und erneut beschließt, nur um zur Beschlussfassung zu kommen, dann kommen wir an einem Punkt an, wo wir tatsächlich uns selbst infrage stellen müssen. Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gehen wir ganz bewusst heute auch in diese Abstimmung hinein in dem Bewusstsein, dass es dazu kommen kann, dass es keine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung möglicherweise gibt. Wir tragen nicht dafür die Verantwortung als Regierungsfraktionen.
Wir könnten es uns einfach machen. Ich könnte heute an dieser Stelle hier noch mal die Rücküberweisung in einen oder mehrere Ausschüsse beantragen. Dafür würden wir eine einfache Mehrheit haben. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das wollen wir nicht, weil wir wollen von Ihnen an dieser Stelle heute eine klare Aussage, ob Sie nach hinreichenden Beratungen in den Ausschüssen bereit sind, diese Verfassungsänderung, so, wie sie vorliegt und die ja nichts anderes bedeutet als das, was durch die Datenschutz-Grundverordnung ohnehin schon Europarecht ist und damit auch geltendes Recht in Mecklenburg-Vorpommern, völlig losgelöst von dem, was in der Verfassung steht übrigens, ob dieses von Ihnen so heute hier mitgetragen wird oder ob Sie auf dem Standpunkt stehen, das, was ohnehin geltendes Recht ist, tragen wir nicht mit und lehnen deswegen eine Verfassungsänderung ab.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einen abschließenden Satz sagen und damit will ich
dann auch tatsächlich aufhören. Wer sich heute hier hinstellt und sagt, an der einen oder anderen Stelle ist die vorliegende Novellierung der Verfassung sinnvoll, aber sie geht uns nicht weit genug, der ist ungefähr so wie jemand, der mehr oder weniger krank ist