Protocol of the Session on June 19, 2019

Gerade haben wir auch den Redebeitrag von Ihnen, Herr Liskow, gehört. Sie haben wörtlich gesagt, die Straßenbaubeiträge werden rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft. Das ist zumindest eine ungenaue Formulierung. Ich erlebe es auch immer wieder in Gesprächen mit Bürgern, dass viele tatsächlich glauben, Straßenbaubeiträge sind jetzt ein Ding der Vergangenheit, das Thema ist durch und ist erledigt. Aber es geht eben nur um die Baumaßnahmen, das muss man immer wieder deutlich sagen, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen. Das bedeutet, die Bürger in diesem Land müssen noch viele Jahre mit Straßenbaubeitragsbescheiden rechnen.

Mit unserem Änderungsantrag fordern wir da die Einführung eines Stichtags, ab dem die Bürger definitiv keine Beitragsbescheide mehr erhalten, eines Stichtages, der klare Rechtssicherheit schafft. Nach unserem Änderungsantrag sollen tatsächlich ab dem 01.01.2018 keine Beiträge mehr erhoben werden. Wenn wir die Straßenbaubeiträge abschaffen wollen, dann müssen wir dies auch tun und nicht erst für einen unbekannten Zeitpunkt in der Zukunft ankündigen. Ich habe von keinem der

Vorredner heute gehört, ab wann denn tatsächlich niemand mehr mit Beiträgen rechnen kann. Das ist auch richtig so, weil man kann das gar nicht so genau im Grund vorhersagen.

Unsere Forderung hat auch den Vorteil einer Rechtsklarheit. Es ist im Grunde völlig klar, wenn ich sage, ab 01.01.2018 werden keine Beitragsbescheide mehr erlassen, da gibt es nichts dran zu deuteln. Wenn ich aber darum streite, wann hat die Baumaßnahme tatsächlich begonnen, Sie wissen selbst, der Gesetzentwurf lässt sich absatzweise darüber aus, was denn nun tatsächlich ein Baubeginn ist. Das heißt, Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Und im Übrigen, ganz aktuell, meine ich, hat Brandenburg auch die Straßenbaubeiträge abgeschafft – auch mit einem klaren Stichtag und nicht die Diskussion über den Baubeginn irgendwie jetzt wieder neu eröffnet. Ebenso war es ja in Bayern. Auch dort wurde ein klarer Stichtag eingeführt, ab dem keine Bescheide mehr erlassen werden. Das also der erste Änderungsantrag.

Dann haben wir noch einen Entschließungsantrag zum Härteausgleich. Natürlich haben alle Vorredner gesagt, jeder Stichtag führt zu Härten. Das sind Selbstverständlichkeiten, die muss man eigentlich gar nicht so unbedingt erwähnen. Aber wir meinen schon, es ist möglich, für einen klar definierten Zeitraum vor dem Stichtag hier für klar definierte besondere Härtefälle Abhilfe zu schaffen. Insbesondere sollen die Fälle erfasst sein, in denen die Summe der Straßenbaubeiträge den Wert des eigenen Grundstücks nahezu erreicht oder vielleicht sogar übersteigt. Hierfür müssen Kriterien vorgelegt werden. Wir sind der Meinung, hier soll entsprechend dem Vorbild in Bayern – dort ist kürzlich auch die Härtefallkommission errichtet worden – eine Kommission im Innenministerium errichtet werden, die dann im Rahmen einer Rechtsverordnung, sage ich mal, die konkreten Bedingungen festlegt.

Konkret wurde mir ein Fall aus Schwerin zum Beispiel berichtet, in dem ein Grundstück tatsächlich versteigert werden musste, das den Verkehrswert von 39.000 Euro hatte und hier inklusive Säumniszuschläge die Bürgerin 44.000 Euro zahlen sollte,

(Jens-Holger Schneider, AfD: Eben.)

Straßenbaubeiträge plus Säumniszuschläge.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.)

Das wäre möglicherweise ein Fall für den Härtefallfonds. Und daher meinen wir, vor ganz bestimmten konkreten Fälle sollten wir hier nicht die Augen verschließen und uns diesen existenzgefährdenden Fällen, und nur darum geht es, dass wir uns auch diesen Bürgern hier heute widmen.

Wir bitten also um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und zu unserem Entschließungsantrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Das Wort hat für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt. Herr Wildt, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie nur noch eine Minute haben.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Eine Minute reicht auch.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen meiner Fraktion beantrage ich, dass wir das Gesetz artikelweise abstimmen. Wir werden dem Artikel 1 nicht zustimmen, das heißt, nicht der Erhöhung der Grunderwerbssteuer zustimmen aus folgendem Grund:

Es gibt einen Referentenentwurf in der Bundesregierung, der auch zum 1. Januar schon in Kraft treten soll, nach dem die sogenannten Share Deals in die Grunderwerbssteuer einbezogen werden. Darüber hatten wir im Mai schon gesprochen. Das ist eine konkrete Vorlage und wir möchten nicht, dass das Aufkommen aus dieser zusätzlichen Grunderwerbssteuer im allgemeinen Haushalt verschwindet, sondern dass dieses Geld genutzt wird, um die Grunderwerbssteuer für den Normalbürger hier in Mecklenburg-Vorpommern abzumildern. Das heißt, entweder sie findet gar nicht statt oder nur in einem geringeren Umfang, zum Beispiel so, wie wir das beim letzten Mal vorgeschlagen haben, nicht für Ersterwerber mit Kindern. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Das Wort hat nun für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Lerche.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: Nein, nein, nein, das, macht er alleine.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Lerche.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Vielen Dank!)

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste im Saal! Liebe Landsleute! Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – ein gutes Gesetz. Dieses Gesetz spiegelt die Realität wider, dass Straßen in der heutigen Zeit der Daseinsvorsorge zugerechnet werden können, Allgemeingut darstellen. Die Anlieger werden entlastet von Abgaben und der Ausbau einer Straße wird von allen Steuerzahlern getragen.

Jeder Gesetzentwurf ist aber auch verbesserbar, in diesem Fall die Stichtagsregelung. Mein Vorredner oder mein Vorvorredner, Herr Dr. Manthei, hat dazu eben schon vieles gesagt. Durch die vorliegende Stichtagsregelung sind noch viele Jahre Straßenausbaubeiträge zu erheben. Anlieger und Investoren haben keine Planbarkeit. Die Problematik der in der Vergangenheit praktizierten Kostenspaltung bei Straßenausbaumaßnahmen

findet im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung. Es werden also auch in Zukunft noch Anlieger zur Kasse gebeten und es wird Klagen geben und Streit.

Mein Änderungsantrag zielt darauf ab, dass mit Straßenausbaubeiträgen ab 01.01.2018 generell Schluss ist. Alle Bescheide von diesem Tag an sind null und nichtig, es werden keine weiteren erlassen. Das sorgt für Planbarkeit bei Bürgern, Gewerbetreibenden, Betrieben und Vereinen. Es muss nicht erst zu einer Vielzahl von Gerichtsverfahren kommen. Die Städte und Gemeinden werden auch entlastet, da sie Personalkosten für Erhebung und Vollzug der Beiträge einsparen.

Wie im Entwurf der Landesregierung soll für die Finanzierung, welche durch meinen Änderungsantrag höher ausfällt, eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage erfolgen. Die rechtliche Zulässigkeit hat Professor Sauthoff im Ausschuss bestätigt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Herr Lerche, gestatten Sie noch eine Nachfrage?

Danke, Herr Abgeordneter.

Da ich annehmen muss, dass Sie als einzelner Abgeordneter diesen Änderungsantrag gestellt haben, würde mich mal interessieren, warum Sie dafür in der Fraktion keine Mehrheit bekommen haben.

(Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Weil wir anders abgestimmt haben!)

Wie wir uns in der Fraktion, wie die Mehrheitsverhältnisse in der Fraktion waren, darüber muss ich hier keine Auskunft geben.

(Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Einen Moment!

(Heiterkeit bei Horst Förster, AfD)

Gestatten Sie eine Nachfrage, Herr Lerche?

Ich gehe davon aus, dass es vor der Abstimmung eine inhaltliche Diskussion gab. Können Sie vielleicht die Inhalte benennen, die dagegensprachen, eine Mehrheit dafür zu bekommen?

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Die inhaltliche Diskussion kann ich hier heute nicht mehr so wiedergeben.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Tilo Gundlack, SPD)

Da hätte ich jetzt ein Gedächtnisprotokoll führen müssen,

(Heiterkeit bei Elisabeth Aßmann, SPD – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

wer welche inhaltlichen Vor- und Nachteile der Sache gebracht hat.

(Heiterkeit bei Christian Brade, SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Nur Leistungsträger hier auf der Seite, nur Leistungsträger! – Jens-Holger Schneider, AfD: Selbstverständlich! – Peter Ritter, DIE LINKE: Selbstverständlich! – Zuruf von Christian Brade, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Herr Lerche, Sie dürfen sich wieder hinsetzen.

(Heiterkeit bei Dirk Stamer, SPD – Dirk Lerche, AfD: Danke.)