Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge auf Drucksache 7/3408. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/3752 anzunehmen.
Ich rufe auf den Artikel 1 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 1 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD, CDU, den LINKEN, bei Gegenstimmen der Fraktion Freie Wähler/BMV und teilweise Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD sowie teilweise Enthaltungen,
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3770 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –
(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Na, was denn nun? – Zuruf aus dem Plenum: Hallo!)
Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3770 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU, Freie Wähler/BMV und DIE LINKE abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3772 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3772 bei Zustimmung durch die Fraktion Freie Wähler/BMV sowie den Abgeordneten Herrn Lerche, Gegenstimmen durch die Fraktionen SPD, CDU und DIE LINKE und Enthaltung von Teilen der Fraktion der AfD abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, auf Drucksache 7/3771 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, auf Drucksache 7/3771 bei gleichem Stimmverhalten wie des vorherigen Antrages abgelehnt.
Wer dem Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegen…
Wer dem Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, der LINKEN und der Fraktion Freie Wähler/BMV und Enthaltung durch die Fraktion AfD zugestimmt.
Ich rufe auf den Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. –
Damit ist der Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKEN sowie Freie Wähler/BMV und Enthaltung durch die Fraktion der AfD zugestimmt.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/3752 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/3752 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, LINKEN, Freie Wähler/BMV, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zugestimmt.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3768 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3768 bei Zustimmung durch die Fraktion Freie Wähler/BMV, Enthaltung durch die Fraktion der AfD sowie Gegenstimmen aus den Fraktionen der SPD, CDU und LINKEN abgelehnt.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion Freie Wähler/BMV liegt Ihnen auf Drucksache 7/3767 ein Antrag zum Thema „Kinderklinik Parchim erhalten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach unserem Kenntnisstand von gestern Nachmittag, 15.00 Uhr, können nach wie vor keine Kinder in der Kinderklinik Parchim aufgenommen werden. Sie werden weiterverwiesen an die Klinik in Schwerin. Wir müssen leider davon ausgehen, dass sich in den Sommerferien diese Situation noch mal zuspitzen kann durch die urlaubsbedingte Abwesenheit einzelner Ärzte. Deswegen halten wir das Thema für dringlich und möchten gerne hier heute diskutieren, wie es die Landesregierung schafft, dort Abhilfe zu schaffen.
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung einstimmig beschlossen.
Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage nach dem Zusatztagesordnungspunkt 1 am Freitag behandeln? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion Freie Wähler/BMV – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ und Änderung weiterer Gesetze, Drucksache 7/3601.
Gesetzentwurf der Fraktion Freie Wähler/BMV Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sonder- vermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Strategiefonds- Errichtungsgesetz – StratG M-V) und Änderung weiterer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3601 –
In der 64. Sitzung des Landtages am 22. Mai 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ja nun erst vier Wochen her, dass wir über das Thema Strategiefonds hier gesprochen haben. Und ich glaube, Sie werden es mir nachsehen, wenn ich das heute auch ein bisschen kurz und knapp halten möchte. Es gibt ja keine neuen Erkenntnisse in diesen letzten vier Wochen.
Sie spüren, glaube ich, alle, der Strategiefonds – zumindest in seiner derzeitigen Form – geht dem Ende zu. Er ist überholt und er muss geändert werden. Und Sie, sehr geehrte Kollegen von der SPD und der CDU, hatten die Gelegenheit dazu und wollten das jetzt offensichtlich noch nicht. Deswegen werden wir mal abwarten, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Ich möchte eigentlich nur zur Erinnerung in Kurzform noch mal die wesentlichen Forderungen unserer Fraktion Freie Wähler/BMV vortragen. Was müsste geschehen, was müsste man ändern, damit der Strategiefonds unsere Zustimmung bekäme?
Das Erste wäre natürlich, dass strategische Ziele tatsächlich als Erstes gesetzt werden, bevor man überhaupt über die Geldverteilung spricht. Diese strategischen Ziele müssen auch handhabbar sein, operationalisierbar sein, dazu also auch hinreichend präzise. Man kann nicht nach Eingang der Einzelanträge strategische Ziele konstruieren.
Der zweite wichtige Punkt für uns ist, dass kleine Fonds – und es wird ja häufig mit kleinen Fonds gearbeitet, was vom Grundsatz her in Ordnung ist, weil dadurch ja die Möglichkeit besteht, dass mehrere Antragsteller Geld aus diesen Fonds bekommen –, aber wenn man kleine Fonds auflegt quasi in diesem Rahmen des Strategiefonds, dann braucht man auch klare Fördergrundsätze oder -richtlinien. Und die müssen halt auch sofort da sein, also nicht erst im Nachhinein konstruiert werden, passgenau mit eventuellen Interessenten, die das Geld dann aus diesem Fonds beantragen wollen – die Beispiele habe ich letzte Woche genannt –, sondern diese Grundsätze müssen tatsächlich schon im Vorhinein feststehen. Und sollte das Geld dann eben, oder andersherum, es muss dann auch befristet sein, und sollte das Geld innerhalb dieser Frist nicht abgerufen werden und nicht verausgabt werden können, dann muss es halt auch wieder zurück in den normalen Haushalt fließen, so, wie das in allen anderen Bundesländern auch der Fall ist.
Außerdem ist es auch wichtig, dass diese Fonds und diese Richtlinien dazu kommuniziert werden, und zwar in so einer Form, dass alle potenziellen Antragsteller davon auch erfahren. Das Ganze muss transparent sein, die Entscheidungen müssen transparent sein, nach klaren Kriterien. Wichtig ist eben der zeitliche Rahmen, die
zeitliche Befristung. Sie neigen ja in der letzten Zeit dazu, immer plakative Namen für Ihre Gesetze zu entwickeln, damit man sich das gut merken kann. Ich will jetzt gar keinen davon wiederholen, aber dann merken Sie sich doch vielleicht: Wenn kein Abfluss, dann schneller Rückfluss!