Aber würden Sie mir bitte die Stelle nennen, wo wir der damals zweitstärksten Fraktion das Recht verweigert haben, einen Kandidaten für das Präsidium aufzustellen? Das ist mir nicht geläufig.
Das habe ich auch nicht gesagt, dass Sie uns das Recht verweigert haben. Unser Kandidat – das war zufällig ich, das ist aber völlig egal, wer es war – wurde schlichtweg nicht gewählt.
Auch das, was wir beantragen, einen Gesetzentwurf hier einzubringen, ist Demokratie, und es ist Ihnen freigestellt, den abzulehnen und auch die Überweisung in die Ausschüsse abzuwählen. Das ist genauso Demokratie, natürlich, aber es ist unüblich. Ich habe mich ja nicht darüber empört, dass wir nicht gewählt wurden, sondern dass gerade von dieser Seite, CDU genauso,
Was wollen Sie eigentlich? Wenn wir alle gleich der parlamentarischen Üblichkeit nach behandelt werden, kann man mit uns gerne darüber reden, aber wenn nicht, dann dürfen Sie sich als Allerletzte darüber beschweren,
Sie sollten sich mal intern darüber klarwerden, was Sie eigentlich wollen. Wenn wir von Ihnen hören, Sie halten sich an die parlamentarische Üblichkeit, dann kann man mit uns jederzeit darüber reden, aber erst dann. Und so lange machen wir genau das, was wir politisch für richtig halten, und die Üblichkeit, die können Sie so von uns erhalten, wie Sie sie uns gegenüber praktizieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD ja nicht den Umstand wert, dass man hier noch mal ans Rednerpult geht, aber die Äußerungen,
die Äußerungen von Herrn Professor Weber, die führen dann schon dazu, dass man vielleicht an der einen oder anderen Stelle was sagen muss.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will jetzt auch gar nicht auf seine Bemerkungen über meine Qualifikation als Rechtsanwalt und Jurist eingehen. Herr Professor Weber, ich kann Ihnen dazu nur sagen, ich habe meine Rechtsanwaltskanzlei jetzt seit 30 Jahren und ich habe in den 30 Jahren nicht einen einzigen Berufshaftpflichtfall, und das ist schon bemerkenswert für Rechtsanwälte. Wie Sie Ihre Qualifikation ausüben als Universitätsprofessor,
das kann und das will ich nicht beurteilen. Ich beurteile das, was Sie heute hier abgeliefert haben. Und das, sehr geehrter Herr Professor Weber, ist dann offensichtlich nicht des Geldes wert.
für diejenigen, die das noch nicht gelesen haben, will ich das noch mal deutlich machen, was denn hier die AfD – völlig losgelöst von ihren Redebeiträgen – beantragt hat, als Gesetzentwurf zu beschließen beziehungsweise heute dann zu überweisen. Und da heißt es dann bezogen auf die Funktionszulagen: „Die zusätzliche“ – und ich rede hier über die Funktionszulagen, Herr Professor Weber, nicht über die Abgeordnetenentschädigung, das ist mir schon klar,
das ist mir auch schon klar, der Unterschied –, „Die zusätzliche Entschädigung gemäß Absatz 2 dieser Vorschrift wird lediglich für die Dauer von sechs Wochen fortbezahlt, wenn der Abgeordnete die besondere parlamentarische Funktion für die Dauer von mehr als sechs Wochen nicht wahrnimmt.“ Das, und nur das, ist der Gesetzestext. Und alles, was hier ansonsten noch geäußert worden ist, steht nicht im Gesetzestext.
Die Besonderheit, auch dieser Funktionsaufgaben, ist auch dadurch gekennzeichnet, dass Sie eben nicht an jedem Tag wie ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin deutlich gegenüber einem Arbeitgeber sagen müssen, heute mache ich dieses, das ist meine Tätigkeit, morgen mache ich jenes. Das hängt mit dieser auch herausgehobenen Funktion zusammen.
Und dann habe ich es deutlich gemacht, und ich will weder Ihrem Fraktionsvorsitzenden noch Ihnen, Herr Professor Weber, Ihre Funktionszulage wegnehmen,
nur, ich habe darauf deutlich hingewiesen, wie schwer gerade die Vertreter von Oppositionsfraktionen es haben, in diesem Kontext darzulegen, dass da tatsächlich eine über die Abgeordnetentätigkeit hinausgehende Tätigkeit