Protocol of the Session on May 23, 2019

(Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Dr. Ralph Weber, AfD)

und mittlerweile in Bayern dieses Produkt wieder verspeist wird, weil bis zu 1.000 Biber dort erlegt werden im

Jahr, nehme ich zur Kenntnis, dass es hier auch tatsächlich solche Entwicklungen gibt.

Es ist auch so, durch die direkte Jagd ist der Biber in Europa und auch in Asien fast ausgerottet worden. Frau Schlupp, Sie haben darauf hingewiesen. Diese umfangreichen Schutzmaßnahmen haben dazu geführt, dass der europäische Biber sich tatsächlich wieder angesiedelt hat. Deswegen steht er unter einem strengen Schutz. Aber die Population wächst und wächst. Und ich kann hier heute sagen, gerade in Ostdeutschland, im Osten Deutschlands und im Süden, nämlich Bayern, haben wir die ausgeprägtesten Populationen in diesem Bereich. Das alles deutet darauf hin, dass wir tatsächlich mittlerweile zu einem ökologischen Rückgrat der Bundesrepublik Deutschland geworden sind.

Betrachtet man nun die Population des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dann ist es tatsächlich so – nach der letzten Zählung habe ich auch die schriftliche Bestätigung bekommen –, der Biber hat in MecklenburgVorpommern den guten Erhaltungszustand erreicht. Wir werden im Übrigen in diesem Jahr die Bewertung der Reviere vornehmen und damit auch innerhalb der nächsten zwei Jahre dann zu der weiteren Erkenntnis kommen, wie viele Biber insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sind. Es steht nach wie vor nach der FFHRichtlinie in den Anhängen 2 und 4, und das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Er ist auch eine streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das wissen Sie alles und ich höre auch nicht auf zu wiederholen, weil diese rechtlichen Rahmenbedingungen in der Diskussion oftmals ausgeblendet werden, wir müssen diesen hohen Schutzstatus einfach zur Kenntnis nehmen. Ausgeblendet wird ebenso häufig – leider –, dass der Biber bei allen Problemen auch unbestreitbar Schäden verursacht, aber er kann im Übrigen auch ein nützlicher Helfer für die Biodiversität, für die Artenvielfalt und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sein. Auch da bin ich froh, dass wir in Teilen des Landes MecklenburgVorpommern, dort, wo das Bibermanagement – wir fangen ja nicht bei null an – tätig ist, gute Erfahrungen sammeln. Er trägt nämlich in seinem Revier nachweislich zur Erhöhung der Artenvielfalt, der Strukturvielfalt auch in den Gewässern bei. Gerade in diesem Jahr, wo wir Rückhaltevermögen erhöhen müssen, kann man sich das zum Teil sehr schön anschauen.

Wir wissen, nach der letzten Zählung 2013 bis 2015 haben wir 752 Reviere besetzt, und geschätzt ist seinerzeit die Gesamttierzahl auf 2.300 vorgenommen worden. Ich habe es schon gesagt, wir beginnen im Herbst mit der neuen Kartierung. Mittlerweile ist weit über die Hälfte des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Biberrevieren besetzt und insbesondere – darauf haben Sie hingewiesen – die Einzugsgebiete Peene und auch das Küstengebiet Ost, also Peene, Tollense, Recknitztal, Trebel, Uecker oder die Gewässer auf Usedom sind massiv besetzt. Es folgen dann die Einzugsgebiete der Warnow mit mehr als einem Viertel des landesweit erfassten Gesamtbestandes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, je mehr der Biber sich hier ansiedelt und etabliert, desto größer die Konflikte. Die höchsten Fallzahlen, die wir tatsächlich haben, sind in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Mecklenburgische Seenplatte, und als dritter Landkreis –

das sind ja unsere Hauptadern, die Gewässeradern dieses Landes Mecklenburg-Vorpommern – ist es der LudwigslustParchimer Raum. Konflikte entstehen insbesondere durch den Anstau von Gräben und Bächen, die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit wasserbaulicher Anlagen, aber auch durch die Überstauung von forst- und landwirtschaftlichen Flächen und durch Schäden an Infrastrukturen. Wir haben Probleme an Wegen, Straßen, Bahntrassen, um nur einige wichtige Beispiele zu nennen. Allein für das Jahr 2018 wurden durch die Wasser- und Bodenverbände – wir bitten die ja um intensive Zusammenarbeit – 1.125 Problemstellen durch den Biber erfasst.

Sie alle wissen, ich habe natürlich als Umweltminister den strengen Schutz des Bibers in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten, aber wer mich ein bisschen kennt, der weiß auch, wir brauchen praktische Lösungen. Ich bin kein lebensfremder Naturschützer, sondern einer, der mit Augenmaß versucht, das auf den Weg zu bringen und den Ausgleich zwischen gesellschaftlichen und naturschutzfachlichen Gründen und auch mit volkswirtschaftlicher Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Insofern, glaube ich, basiert das Management, das wir zurzeit erarbeiten und auch fortsetzen wollen mit dem Wolf, auf drei Grundelementen.

Das eine ist das Monitoring. Wir müssen wissen, wie wir mit dem Biber als Geschöpf umgehen. Wenn man sich mit ihm etwas näher auseinandersetzt, dann ist er sehr klug, im Übrigen wie auch der Wolf. Er hat eine besondere Lebensart und mich fasziniert das Tier, viele andere Menschen auch, wenn man mal das Glück hat, ihn tatsächlich in der freien Wildbahn zu erleben in MecklenburgVorpommern. Das Monitoring ist entscheidend, die Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig und wir brauchen das Konfliktmanagement. Auf diesen drei Säulen basieren unsere Handlungen.

Denjenigen, die sagen und behaupten, wir würden nicht genug tun, kann ich nur entgegenhalten,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oh, Herr Arppe kommt zur Arbeit. Er hat bestimmt ausgeschlafen.)

die Sensibilisierung aller beteiligten Akteure bezüglich des Themas hat in den vergangenen Jahren noch mal deutlich zugenommen. Ich meine damit insbesondere, Dank sagen zu können an die Wasser- und Bodenverbände und damit die unterhaltungspflichtigen Einrichtungen, die tagtäglich mit dem Thema zu tun haben, und natürlich auch das Natura-2000-Management. Auch da haben wir im Land große Erfahrungen und da haben wir die zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, aber auch die Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen der zuständigen unteren Naturschutzbehörden.

Und, Frau Schlupp, ich gebe Ihnen recht, wir haben hier unterschiedliche Herangehensweisen in den einzelnen Landkreisen. Dazu sage ich hier und heute, bis zum Jahresende – der Zeitplan steht, im Übrigen der erste Referentenentwurf ist fertiggestellt für diese Verordnung, wir orientieren uns nicht allein an Brandenburg, sondern wir haben zwei Verordnungen in Deutschland, das ist die in Bayern und die von Brandenburg, aber wir werden sie auf die besonderen Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern zuschneiden müssen –, ich habe die Zusage gemacht und dazu stehe ich auch hier und heute, dass bis zum Dezember, nämlich zur Landesver

bandstagung der Wasser- und Bodenverbände die Verordnung vorgestellt werden soll.

Im Übrigen glaube ich, ist es nach wie vor auch so, dass wir seit dem Jahr 2017 ein Bibermanagement in Mecklenburg-Vorpommern haben. Wir investieren hier im Übrigen fast 900.000 Euro, nicht wie in Brandenburg, Sie haben die Zahl genannt, 600.000. Für das Bibermanagement werden hier für drei Jahre 863.000 Euro bereitgestellt, weil wir Lösungen wollen zur Prävention, und wir wollen auch versuchen, mit den Wasser- und Bodenverbänden weiterzukommen. Natürlich gibt es die Möglichkeit, nach Paragraf 45 Absatz 7 – noch mal ausdrücklich – Biber zu töten, wenn sie Schäden anrichten. Dazu soll die Verordnung dienen, damit wir im Lande ein einheitliches Herangehen haben, denn ich nehme auch zur Kenntnis – das werden Sie bestätigen können und müssen –, dass die unteren Naturschutzbehörden, die Artenschutzbehörden sich außerordentlich schwertun mit diesen Entscheidungen,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Zu Recht.)

weil sie Angst haben, dass sie morgen vor der Staatsanwaltschaft oder vor den Gerichten landen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Genau.)

Da muss ich auch noch mal ausdrücklich sagen, wer Naturschutz will und Artenschutz will, der muss bei Arten, die mittlerweile über den guten Erhaltungszustand herausgewachsen sind, auch die Möglichkeit haben, diese Bestände bewirtschaften zu können. Und da müssen wir hin.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)

Da müssen wir hin und da wollen wir auch hin. Da müssen wir hin und da wollen wir auch hin. Beim Wolf – das habe ich immer wieder gesagt –, um das noch mal einzuflechten, haben wir jetzt die erste Stufe. Da, glaube ich, kriegen wir rechtssichere Entscheidungen hin und ähnlich sehe ich das beim Biber. Darauf setze ich auch, auf Kooperation mit den Landkreisen. So, wie ich es zugesagt habe auf der Veranstaltung, werden wir insbesondere die Landkreise an dem Prozess beteiligen, die besonders durch den Biber heute in Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind.

Auf der Basis dieser Dokumentation sollen der Handlungsbedarf und Handlungsempfehlungen abgebildet und abgearbeitet werden. Ich gehe davon aus, dass wir dann auch Beispiele sehr deutlich untersetzen werden, was die Entfernung von Biberdämmen angeht. Ich bin im Übrigen gerade bei der Deichschau an der Elbe gewesen, wo wir auch diese Hinweise haben, dass gegebenenfalls das öffentliche Interesse im Vordergrund steht, der Hochwasserschutz im Übrigen von bebauten Gebieten. Oder wenn eine ICE-Linie Hamburg–Berlin davon betroffen ist, dann kann ich nur eins sagen, wenn der Biber sich an bestimmte Maßnahmen nicht hält, dann muss es auch die Möglichkeit geben, ihn zu töten. Das nützt alles nichts. Und da bitte ich auch um Verständnis.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

So, und insofern glaube ich auch, dass diese Verordnung insbesondere Ausnahmen zur Vergrämung und auch zur Entnahme besonders risikorelevanter Bereiche erteilen

wird. Ich werde auch alles daransetzen, dass wir diese Zeitplanung einhalten und wir dann im Jahr 2019 dieses Thema abschließen werden. Insofern hoffe ich, dass Sie erkennen können, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eine praxistaugliche Entwicklung angeschoben haben. Ich hoffe auch auf die Mitwirkung nicht nur dieses Hauses, sondern auch der Landkreise, die für den Artenschutz und als untere Naturschutzbehörde dann auch für diese Frage die Verantwortung tragen müssen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Der Minister hat seine Redezeit um knapp fünf Minuten überschritten.

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD, und Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das hätten wir gar nicht erwartet.)

Bei Bedarf steht diese Zeit den nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen zu.

Jetzt hat für die Fraktion der AfD das Wort der Abgeordnete Strohschein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Herr Minister Backhaus, Sie haben hier aber nicht gesagt, wie Sie den Biber nun

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Zubereiten wollen.)

entnehmen wollen. Sie haben gesagt Vergrämung – na ja, gut, da haben wir ja noch keine Erfahrungen gesammelt, ob das überhaupt funktioniert. Aber entnehmen heißt ja bei mir, dann müssen welche geschossen werden. Oder liege ich da falsch?

Ja, kommen wir zum Thema Biber. Bei der Aufzucht seiner Jungen ist der Biber sehr erfolgreich durch den sehr guten Schutz in der Biberburg. Die Alttiere legen einen Vorrat für den Winter an, wovon in erster Linie Nachkommen profitieren, die in der Burg bleiben. So kann sich der Biber vermehren, ohne von natürlichen Feinden beeinträchtigt zu werden.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Vorbildlich.)

Die Schäden, die von den Bibern verursacht werden, sind enorm und kostenintensiv. Der Wasser- und Bodenverband gibt die Schäden in Mecklenburg-Vorpommern mit 500.000 Euro an. Das war im letzten Jahr. Hier sind nicht die Kosten enthalten, die unsere Landwirtschaftsbetriebe schultern müssen. Diese beheben selber einen Großteil der Verstopfungen. Dazu kommt noch der Flurschaden. In meiner Gemeinde haben Biber circa 35 Hektar Grünland im Sommer 2017 unter Wasser gesetzt. In der Folge standen Heuballen im Wasser, die entsorgt werden mussten. Ein Schnitt Grünmasse fiel ganz aus.

Wenn sich eine Biberfamilie in einem Flusslauf ansiedelt, dann können die Tiere aufgrund der Fließgeschwindigkeit keine Burg errichten. Dann errichten sie einen Bau am Ufergelände, der einige Meter ins Festland führt, aber immer einen Unterwasserzugang hat. In diese unterirdi

schen Bauten brechen die Landwirte mit ihren Maschinen ein. Beschädigungen sind die Folge. Das Gerät muss dann aufwendig geborgen werden, was zu Schäden an der Geländeoberfläche führt. Im Ergebnis dürfte das Schadensaufkommen in der Landwirtschaft weit über dem der Wasser- und Bodenverbände liegen. Das Einfangen und Wiederaussetzen in benachbarte Gebiete ist zum einen technisch schwierig und wildbiologisch sinnlos. Hier wird er sofort von den Revierbesitzern verdrängt und muss auf ein Gebiet ausweichen, wo er ebenfalls nicht hingehört. Als reviertreues Tier hält er auch andere Arten fern.

Der Biber ist von Natur aus bedacht, die beräumten Verstopfungen immer wieder auszubessern. Bei Löcknitz musste der Wasser- und Bodenverband ständig eine Verstopfung an einem Kanalrohr beseitigen, das einen Bahndamm quert. Die Verstopfung gefährdete die Bahnlinie nach Stettin. Ich kann unseren Landwirtschaftsminister nur aufrufen: Entschädigen Sie die Wasser- und Bodenverbände und auch unsere Bauern!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Schaffen Sie das Bibermanagement, das ja in Stralsund sitzt, wieder ab! Die 300.000 Euro, die dafür jedes Jahr ausgegeben werden, sind aus dem Fenster geworfenes Geld.

(Thomas Krüger, SPD: Haben Sie dem Minister mal zugehört?)

Wenn unsere Wasser- und Bodenverbände ständig damit beschäftigt sind, Biberschäden zu beheben, dann sind sie gezwungen, die Beiträge zu erhöhen. Das wird sicherlich nicht im Interesse der Bürger sein. Die Beiträge für die Wasser- und Bodenverbände zahlen wir alle, auch die Mieter. Die Kosten, die der Vermieter an den Wasser- und Bodenverband bezahlt, werden letztlich mit den Betriebskosten von den Mietern getragen, und die Schäden werden infolge der starken Vermehrung des Bibers in Zukunft noch zunehmen.

Die Landesregierung wird zu Recht aufgefordert, durch eine Biberverordnung die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, den Biber bejagen zu dürfen, aber der Biber braucht dann wie der Wolf Schutzgebiete, in denen er nicht bejagt werden darf. Die Jägerschaft darf außerdem nicht für Biberschäden haftbar gemacht werden. Ich denke mal, das, was mit dem Wolf passiert, dass er keine Schutzgebiete bekommt und dass ja Genproben gemacht werden sollen und dass er dann erst bejagt werden darf, ist ein hoher bürokratischer Aufwand und außerdem wird es in der Praxis nicht funktionieren.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Und das Gleiche wird auch mit dem Biber nicht funktionieren. Er braucht sein Schutzgebiet, und da, wo er nichts zu suchen hat, muss er eben, wie Herr Backhaus immer so schön sagt, entnommen werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ich sage da was anderes zu.