Ich wiederhole, wir erwarten von der Landesregierung, dass sie hier Flagge zeigt, dass sie hier Farbe bekennt. Und ich habe leider den Innenminister so verstanden, dass er im Prinzip auf unserer Linie ist. Das ist nicht seine Aufgabe, aber ich erwarte und bitte nochmals, das klarzustellen, ob Sie auf der Schiene „wirtschaftlicher Unsinn“ fahren oder „wir warten, bis Glückstadt fertig ist“ oder ob es – Sie haben ja auch eine klare Stellungnahme abgegeben im Bundesrat –, ob es die Auffassung dieser hiesigen Landesregierung ist, von diesen Möglichkeiten, auch gegebenenfalls der Unterbringung in einer normalen Justizvollzugsanstalt, getrennt von anderen, das versteht sich von selbst, Gebrauch zu machen. Das ist unsere Bitte, und eine ehrliche Antwort haben nicht wir, das haben die Menschen in diesem Lande verdient. – Vielen Dank.
Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte nur kurz noch was richtigstellen. Das kann ich natürlich nicht so stehen lassen.
Herr Förster, ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich hoffe, Sie waren früher, als Sie am Amtsgericht waren, nie als Haftrichter tätig,
Also richtig ist natürlich, ein Haftrichter erlässt hier noch mal den Abschiebehaftbefehl, wenn eine vollziehbare Ausreisepflicht vorliegt und ein Haftgrund. Punkt.
Das ist es. Aber er prüft nicht, der telefoniert nicht deutschlandweit ab, ob irgendwo ein Abschiebehaftplatz vorhanden ist. Das ist also falsch. Das Vorhandensein eines Abschiebehaftplatzes ist keine Voraussetzung für ein Gericht, einen Abschiebehaftbefehl zu erlassen.
Eine andere Frage kann natürlich sein, da habe ich jetzt eine Kleine Anfrage zu gestellt, wie die Behörden, das weiß ich nicht, ob die Landesregierung jetzt zögert mit der Beantragung von Haft, weil es möglicherweise zu wenige Haftplätze gibt. Aber das ist bislang nicht vorgetragen, das wissen wir bisher nicht, da bin ich aber dabei, das noch mal abzufragen, und das werden wir dann sehen. Aber nochmals, für einen Richter ist es keine Voraussetzung, ob ein Haftplatz vorliegt. – Danke schön.
Wir wollen hier keinen privaten Disput führen, aber ich bin es irgendwann leid, dass immer wieder versucht wird, meine berufliche Tätigkeit hier heranzuziehen,
was ich wohl gemacht habe/nicht gemacht habe. Ich habe da nichts zu verbergen. Fragen Sie in Neubrandenburg nach! Das hat nichts zur Sache zu tun.
Natürlich ist es klar, was Sie gesagt haben, dass da die Voraussetzungen vorliegen. Aber es ging ja nicht darum, im Einzelfall,
anhand eines Falles das im Einzelnen durchzuprüfen. Aber meine Aussage war ja nun die: Wenn hier keinerlei Haftplätze bestehen, dann kommt es auch nicht zu der Situation, dass ein Antrag bei einem Richter gestellt wird, einen Haftbefehl für Abschiebehaft zu erlassen.
(Dr. Matthias Manthei, Freie Wähler/BMV: Jetzt haben Sie es anders formuliert. – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD, und Wolfgang Waldmüller, CDU: Mann, Mann, Mann!)