Protocol of the Session on May 22, 2019

wir auf diesen Streckenabschnitt. Das erleichtert uns das Arbeiten. Aber – und das muss man deutlich sagen – Sie werden es selbst in der Verwaltung nicht gewährleisten können. Wir beauftragen damit spezialisierte Ingenieurbüros, die diese Fahrzeuge, die diese Software und die entsprechenden Fachleute haben, die das tun. Da wir nur alle drei bis fünf Jahre auf die Straße müssen, ist das auch vollkommen ausreichend.

Für die letzte im Lande erfolgte Landesstraßenzustandserfassung und -bewertung – das sind bei uns circa 3.300 Kilometer Landesstraße, ganz knapp darüber – haben wir ganz knapp unter 300.000 Euro bezahlt, nur um mal so ein Grundgefühl zu geben. Die Kollegen sagen mir, knapp unter 90 Euro sind es am Ende pro Kilometer, die dafür angefallen sind, und zwar nur für das Messen, Erfassen und einmal die Daten erheben. Hinzugekommen sind noch knapp 50.000 Euro für die dann darauf aufsetzende, im Übrigen auch durchaus mehrere Wochen dauernde, ingenieurwissenschaftliche Auswertung mit Software, aber in Teilen eben auch mit eigenen ingenieurwissenschaftlichen Einordnungen, sodass Sie sagen müssen, am Ende sind es circa 350.000 Euro – knapp drunter.

Wir fahren auf den Straßen und erheben die Daten bis zu dem Punkt, wo wir entsprechende Dateien kriegen, die richtig in Tabellen sortiert sind und wo Sie entsprechende Karten drauf haben. Wenn Sie das umrechnen nur auf das Kreisstraßennetz mit einer positiven Schätzung – und noch mal, wir beauftragen alle Landesstraßen gleichzeitig –, wenn wir 10.000 Kugelschreiber kaufen, kriegen wir einen anderen Preis, als wenn 10.000 Leute einkaufen. Deshalb der Versuch der Kollegin, aus unserem Massenrabatt umzurechnen, weil sie sagen, wenn es gelänge, dass alle Landkreise jetzt ein circa 4.150 Kilometer umfassendes Kreisstraßennetz gemeinsam in so eine Ausschreibung gäben, wären sie vermutlich bei Kosten für das Erheben der Daten von knapp 370.000 Euro und für das Auswerten hinterher von noch mal 60.000 Euro. Damit man ein Gefühl hat, wo die Größenordnung hingeht.

Wenn sechs Landkreise sagen, wir sind aber selbstbewusst, und jeder macht es selbst, dann wird der Preis abweichen, weil sie bei kleineren Losen mit Sicherheit einen anderen Preis erzielen, als wenn sie eine größere Straßenkilometerzahl am Stück hineingeben. Ich versuche, Ihnen ein bisschen auch Informationen an die Hand zu geben. Wenn Sie sagen, Sie wollen sich da auf die Haushaltsberatungen konzentrieren, macht es auch Sinn, die Datenlage zu kennen.

Das ist das, was das Land tut, und daraus abgeleitet, was wir glauben, was es kosten würde, wenn die Kreise es täten.

Jetzt zurückgesprungen in das, wie es die Kreise tun. Die Kreise agieren weiterhin unterschiedlich, wobei nach dem ersten Bericht des Landesrechnungshofes, so zumindest entnehme ich dem zweiten Bericht aus dem Jahr 2018, durchaus ein Entwicklungsfortschritt in mehreren Landkreisen zu verzeichnen ist. Aber ganz im Sinne kommunaler Selbstverwaltung scheint es zwei Landkreise zumindest zu geben, die sich weiterhin einen eigenen Weg vorbehalten. Ihr Wunsch ist es zu sagen, dann schreibt denen doch was vor. Und da würde ich sagen, das ist kommunale Selbstverwaltung, da muss ich durch.

Ich verstehe auch den Landesrechnungshofbericht, der ausdrücklich immer nur an die Hand gibt, die Landesregierung möge empfehlen und beraten, nicht, dass die Landesrechnungshofseite sagt, macht eine gesetzliche Vorgabe. Das wäre der Weg, wenn dieser Landtag den Landkreisen in einem originären Selbstverwaltungsbereich verpflichtend Vorgaben macht, sondern der Hinweis des Landesrechnungshofes ist, holt euch die. Genau das tun wir im Juni. Ich kann im Übrigen nicht genau sagen, an welchem Tag, da wird es eine Einladung geben auf der Fachebene. Das wird das Landesamt tun, das wir für Straßenbau und Verkehr haben, wo die Fachleute, Experten sitzen, die genau diese Prozesse begleiten und umsetzen.

Die Idee ist einzuladen – das ist unsere Systematik, die viele Kreise im Übrigen kennen, es ist ja nicht so, dass die noch nie in ihrem Leben miteinander geredet hätten – und noch mal vorzustellen und abzufragen, wer kann sich vorstellen, so einen Weg zu gehen, aber, das ist mir der wesentliche Teil, ohne einen konnexen Vorgang auszulösen. Wir gehen schon davon aus, dass es klug und gut ist, wenn jeder seine Aufgaben dann auch bezahlt und erfüllt.

Und solange Landkreise sich eine andere Erfüllung vornehmen, werden wir nach unserer Einschätzung dies durch gesetzgeberische Aktivitäten nicht vorgeben sollen. Wir glauben, dass wir ihnen genau diesen Freiraum mit der originären Selbstverwaltungsaufgabe eingeräumt haben und dann gemeinsam aushalten müssen, wenn sie diesen Weg wählen.

Für uns gab es, das haben wir auch vor einem Jahr diskutiert, mindestens einen Anlass, warum wir ernsthaft sagen, es wäre hilfreich, wenn man sagt, eure kommunale Straßenbaurichtlinie, die Fördermittel, die reicht doch bitte nach einer landesweiten Zustandsnotenerfassung aus. Da habe ich Ihnen vor einem Jahr oder vor einem Dreivierteljahr – ich glaube, es ist noch nicht ganz so lange her – bereits gesagt, dass wir das nicht tun und zu dem Zeitpunkt auch nicht vorhatten, sondern wir haben die kommunalen Straßenbaumittel, die Unterstützung, die Fördermittel immer nach dem vorhandenen kommunalen Kilometer je Landkreis in einem Dreisatz auf sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte aufgeteilt und gesagt, wir verteilen die so, dass das in jedem Bereich ankommt und dass mit einer gewissen Planungssicherheit über mehrere Jahre Landkreise und kreisfreie Städte wissen, hier kommt was an und es kommt auch bei jedem was an.

Ich halte das andere System im Übrigen auch für grenzwertig, weil Sie am Ende im Zweifel jemanden, der aus eigenen Mitteln weniger in Kreisstraßen tut, dafür belohnen, weil er damit nämlich schlechtere Zustandsnoten hinbekommt, und diejenigen, die aus eigenem Geld mehr getan haben, bestrafe ich am Ende des Tages, weil, wenn ich in eine Gesamtbetrachtung gucke, am Ende dann immer die erst unterstützen muss, die selbst nicht ganz so viel getan haben. Da kann man sagen, die konnten vielleicht weniger als die anderen, aber trotzdem schaffen sie im Zweifel ein Fehlanreizsystem.

Wir haben bisher die kommunalen Straßenbaumittel regional nach Proporz verteilt und dann innerhalb der Landkreise mit deren jeweiligen Registern gearbeitet. An der Stelle sind wir auch auf kein Problem gestoßen. Wenn der Kreis wenigstens ein stringentes, vielleicht ein

anderes System als unseres, aber ein stringentes System anwendet auf alle seine Kreisstraßen, dann bildet er trotzdem in Tabellenreihenfolge ab, welche Straßen sind am dringendsten dran und welche am wenigsten dringend. Wenn ich nur innerhalb des Landkreises Geld verteilen muss, muss ich bloß sicherstellen, dass innerhalb des Landkreises ein rationales System da ist. Wenn wir jetzt einen Schritt weiter gehen, müssten wir sagen, eigentlich müssten auch alle Gemeinden und Städte das tun. Dann kommst du aber irgendwann an die Grenzen dessen, was die jeweils leisten können, auch wirtschaftlich leisten können.

Meine Damen und Herren, da die kommunale Straßenbaurichtlinie ins FAG kommt, ist dieser rationale Punkt für uns noch ein Stück weiter weg. Was die Kolleginnen und Kollegen in der Kleinen Anfrage beantwortet haben, ist die Frage: Ist es fachlich wünschenswert? Dann sagen wir, ja, weil es ein Stück leichter wäre, wenn man einen Gesamtzustand zumindest aller überregional bedeutsamen Straßen hätte, um ein Gefühl zu bekommen, wo stehen wir eigentlich. Vor dem Hintergrund werden wir auch weiterhin dafür werben. Das werden wir am Junitermin auch tun, das kann ich Ihnen gerne versprechen. Aber für die Kreise selbst ist es immer ein Argument gewesen zu sagen, wenn wir ohnehin nicht das Geld haben, um alle Kreisstraßen zu machen, sondern eher auf niedrigem Niveau arbeiten können, dann tun wir nicht auch noch davon Geld in so eine teure Zustandserfassung, sondern können das Geld lieber gleich in die Straße tun.

Wir haben immer dafür geworben zu sagen, wenn ihr eine größere Zahl von Straßen habt, als ihr Geld habt, an die ihr ranmüsst, wäre es gut, ein möglichst rationales Verfahren zu haben und sich nicht auf optische Einschätzungen zu verlassen, weil mancher Untergrund viel schlimmer aussehen kann, was man bloß nicht sieht. Aber noch mal: an der Stelle kommunale Selbstverwaltung, da haben wir uns gestellt.

Ihr Antrag hat ja an uns drei Forderungen oder Wünsche aufgemacht.

Der Erste ist der Vortrag, der Landesrechnungshof habe gesagt, die Landesregierung möge schaffen. Das sagt der Landesrechnungshof nicht, sondern er sagt ganz klar in seinen Beschlüssen, die Kommunen mögen schaffen, aber das Innenministerium und das Energieministerium mögen bitte beratend und vielleicht auch freundlich lenkend und leitend wirken. Aber es gibt keinen Hinweis, die Landesregierung möge schaffen, sondern ein ganz klarer Hinweis, die Kommunen mögen es tun.

Zweitens. Es wird gesagt, plant Mittel ein. Ich glaube, dass es eine kommunale Aufgabe ist, und da muss auch die Kommune ihrerseits finanzieren. Was wir tun über das FAG oder, was Sie hoffentlich gemeinschaftlich dann mit mir als Abgeordneten tun im Rahmen der FAG-Beratung, ist, dass wir die FAG-Finanzausstattung der kommunalen Seite verbessern, insbesondere eine Infrastrukturpauschale – das haben wir, glaube ich, im letzten Landtagszyklus diskutiert – in das FAG aufnehmen werden, sodass auf der Seite der Finanzierung deutlich solidere und auch berechenbarere Mittel bereitstehen dürften. Und dann hoffe ich, dass der Anreiz, dafür jetzt ein rationales System zu finden, nämlich eine sehr langfristig wirkende Zustandserfassung, die dann auch eine vernünftige Priorisierung ermöglicht, dass damit der Anreiz steigt und das

Argument aus der Hand geschlagen ist, wo immer gesagt wurde, wozu soll ich priorisieren, wenn ich eh kein Geld habe, um es nachher umzusetzen. Dieses Geld wird künftig im FAG, wenn wir gemeinsam so wirken und wollen, da sein. Ab dem Moment haben wir dann die Gelegenheit zu sagen, und jetzt macht es Sinn, dass ihr eine vernünftige Zustandsbewertung und -erfassung habt, weil ihr eine Prioritätenliste braucht, es wird Geld da sein, aber dann müsst ihr es nach Möglichkeit auch rational tun.

Ich bitte aber um Nachsicht, dass die Landesregierung weiterhin an der Stelle die kommunale Selbstverwaltung hochhalten möchte und wir deshalb sehr dafür werben wollen, dass sie es tun, aber wir würden sie nicht zwingen wollen. Wir glauben auch, dass es weiterhin – und noch mal, die Werte waren jetzt nicht überbordend, die ich eben genannt habe – in Kreishaushalten abbildbar sein müsse, die hier aufgerufenen Beträge zu ermöglichen. Mit der FAG-Infrastrukturpauschale lohnt es sich dann auch, weil man hinterher was auszugeben und zu investieren hat, wofür es sich lohnt, vorher zu gucken. – Danke für die Aufmerksamkeit. Ich hoffe, ich konnte zur Klarstellung beitragen. Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem schönen weiten Land wie in Mecklenburg-Vorpommern, in dem öffentlicher Personenverkehr, sage ich mal, ungenügend vorhanden ist, sind die Wege zur Arbeit sowie zu den Angeboten der Daseinsvorsorge und auch Dienstleistungen besonders lang und natürlich ist die tagtägliche Benutzung motorisierter Fahruntersätze hier unerlässlich.

Die kommunalen Straßen sind teilweise in einem katastrophalen Zustand. Wie sagte neulich ein Moderator bei „NDR 1 Radio MV“ zur Einstimmung auf den Besuch des holländischen Königspaares, ich zitiere: „Verbindungen zwischen unseren Ländern gebe es auch dadurch, dass die Löcher in unseren Straßen groß und häufig wie bei holländischem Käse sind.“ Selbstverständlich war das überspitzt, aber der Straßenzustand ist körperlich durchaus auch erlebbar, und das täglich und unmittelbar. Natürlich haben Straßen und Wege auch irgendwie mit unserer Heimat zu tun und mit dem Zustand von Straßen und Wegen kann man sich politisch gut profilieren.

Nach den Anträgen zur Zustandsermittlung von Kreisstraßen, zur Verlängerung der kommunalen Straßenbaurichtlinie und dem Erhalt und der Wiederherstellung von Landwegen stehen nun also wieder die Kreisstraßen im Fokus. Argumente haben wir ausreichend ausgetauscht. Herr Minister Pegel hat eben Etliches noch mal wiederholt. Bereits im Juni 2018 sagte meine Kollegin Frau Dr. Schwenke deutlich, „(eine einheitliche Erfassung) aus Sicht der Landesebene“ wäre „wünschenswert“, denn relevant wäre ein solch vergleichbares Modell für die Steuerung von Landesunterstützung durchaus, aber, wie bereits in der vergangenen Landtagssitzung ausgeführt, werden außer der Richtlinie für kommunale Straßenbaumaßnahmen auch weitere Richtlinien zum Jahresende auslaufen.

Die kommunalen Spitzenverbände wollen das Geld direkt zugewiesen bekommen, nicht eine Förderung über Richtlinien. Somit werden mit der FAG-Novelle die Mittel künftig nach einer Quotenregelung an die Landkreise, Städte und Gemeinden fließen. Zumindest soll es eine Investitionspauschale mit gewisser Zweckbindung werden. In welcher Priorität dieses Geld dann eingesetzt wird, liegt allein im Ermessen und in der Entscheidung der kommunalen Ebene. Somit sinkt die Bedeutung einer standardisierten Zustandsbewertung von Straßen nach landesweit einheitlichen Maßstäben, es sei denn, dass das Land die kommunale Ebene über die FAG-Zuweisungen hinaus unterstützen wird. Das glauben wir im Moment allerdings nicht.

Zudem gibt es sehr viele andere Baustellen, die aus unserer Sicht Landesunterstützung dringender nötig haben. Sie wissen, ganz vorn auf unserer Liste muss dabei die Sicherung von Mobilität stehen, ein guter öffentlicher Nahverkehr mit Bahn, Bus, Rufbus und natürlich dazu eine gute Verknüpfung und die Einbindung des Radverkehrs, eine echte Alternative eben zum motorisierten Individualverkehr. Der Nahverkehr muss zunächst für Kinder und Jugendliche kostenfrei sein. Auch hier würden wir einen Schwerpunkt setzen wollen, landesweit und jederzeit.

Luxemburg hat es vorgemacht. Dort wird ab 2020 der Nahverkehr für alle kostenfrei sein. Damit ist Luxemburg das erste Land der Welt, das diesen Schritt geht. Ein Blick in die Schweiz genügt auch. Dort genießt der ÖPNV oberste Priorität, was nicht Kostenfreiheit bedeutet, aber viele Maßnahmen, den motorisierten Individualverkehr nicht ganz so nach vorne zu stellen, sondern sich dem ÖPNV entsprechend zuzuwenden. Auch das wäre unsere Priorität. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch mal eines klarstellen: Mit dem Antrag, so verstehe ich das, unterhalten wir uns nicht über den Zustand der Straßen. Wie unterschiedlich er auf der kommunalen Ebene ist, macht auch deutlich, was Minister Pegel gesagt hat, dass die Kreise und die zuständigen Baulastträger unterschiedlich agieren, und das im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

Und da, Herr Schneider, glaube ich, haben Sie mit dem Antrag das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung nicht richtig verstanden. Wenn ich da die Verfassung, den Artikel 72, zitieren darf, „(sind) die Gemeinden … im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit“ sogar „verpflichtet, in ihrem Gebiet alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“. Nach Artikel 74 der Verfassung „(führen) die Gemeinden und Kreise ihre Haushaltswirtschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung“. Deutlicher kann es eine Verfassung nicht ausdrücken und darstellen.

Wenn Sie sagen, dass würde nur einen Randbereich der kommunalen Selbstverwaltung betreffen, dann empfehle ich Ihnen, führen Sie mal ein Gespräch mit den kommu

nalen Spitzenverbänden, mit dem Landkreistag und mit dem Städte- und Gemeindetag, die sich in der Vereinbarung zur FAG-Novellierung sehr intensiv um ihre Mitglieder, die Gemeinden und Städte und die Landkreise, bemüht haben. Die haben eine ganz andere, eine verfassungsmäßige Sichtweise auf die kommunale Selbstverwaltung.

Und noch ein Aspekt: Wenn Sie sagen, es ist nur ein Randbereich, nein, ist es nicht. Wenn das Land den Kommunen Maßregelungen in dieses Erhaltungsmanagement reinschreibt, dann müssen wir uns auch über das Konnexitätsprinzip unterhalten, nämlich, wie wird das ausfinanziert. Insofern ist das sehr oberflächlich, wenn Sie sagen, es betrifft nur einen Randbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Nein, das ist nicht so.

An diesem Punkt will ich noch mal auf die Finanzierung eingehen, die sehr unterschiedlich in den Landkreisen gehandhabt worden ist und auch in Zukunft sicherlich gehandhabt werden wird. Grundsätzlich, und das hat die Landesregierung ebenfalls in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage zum Ausdruck gebracht, ist ein einheitliches System nach einem Erhaltungsmanagement, nach einheitlichen Maßstäben anzustreben. Da ist nichts einzuwenden. Aber das muss auch von der kommunalen Ebene gewünscht und getragen werden. Der Minister sagte, so steht es auch in der Antwort auf Ihre Kleinen Anfrage, dass eine fachliche Beratung und Unterstützung zugesichert ist. Das ist außer Frage. Es sind Termine vereinbart worden, wo man sich auf der kommunalen Ebene im Juni zur Beratung der Fachleute der Landesregierung treffen wird.

Ich möchte auch noch mal deutlich machen, dass gerade auf der kommunalen Ebene in den Bauverwaltungen, sei es in den Gemeinden, in den Ämtern beziehungsweise in den Landkreisen, fleißige Leute sitzen, die verantwortungsvoll damit umgehen. Aber letzten Endes ist es in dem Management auch eine Frage der Finanzen, wie man damit umgeht.

Wenn jetzt mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen worden ist, dass es eine Investitionspauschale dafür gibt, so ist das auch eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, dass also mehr Geld an die Gemeinden, an die Landkreise ausgereicht wird, um ihre Investitionstätigkeit und die Erhaltung von Infrastruktur selbst zu regeln. Wenn es geht, ist natürlich nicht dagegen zu sprechen, wenn man einheitliche Maßstäbe ansetzt, aber immer unter dem Gebot der kommunalen Selbstverwaltung und nicht aufdiktiert von der Landesebene. Aus dem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion Freie Wähler/BMV hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden den Antrag ablehnen. Die Antragsteller wollen, ich zitiere, „eine landesweite gerechte Priorisierung des Sanierungsbedarfes“, Zitatende, der Kreisstraßen. Wir wollen das nicht. Wir wollen nicht, dass in Schwerin darüber entschieden wird, welche Kreisstraßen in Vorpommern-Greifswald zuerst saniert werden.

Erstens. Es ist die ureigenste Angelegenheit der Landkreise, darüber zu entscheiden, welche ihrer Straßen saniert werden. Der schlechte Zustand der Kreisstraßen ist bei uns in Vorpommern-Greifswald, ich sage mal, gefühlt in jeder Kreistagssitzung ein Thema. Wir haben 812 Kilometer in Vorpommern-Greifswald und gerade die Frage der Priorisierung wurde im Kreistag debattiert und entschieden. Das soll nun in Schwerin geschehen. Soll ab jetzt Herr Pegel uns sagen, nee, liebe Vorpommern, jetzt lasst mal eure Kreisstraße von Spantekow nach Japenzin, die ist zwar auch kaputt,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das würde Herr Dahlemann übernehmen! Herr Dahlemann!)

aber, ich meine, eine andere Kreisstraße ist wichtiger? Nein, das soll er natürlich nicht. Wir als Kreistagsmitglieder kennen die Situation vor Ort besser und wollen uns da nicht hineinreden lassen.

(Dietmar Eifler, CDU: Genau.)

Die Sanierung der Straßen ist politisch immer sehr umstritten. Da geht es nicht nur um die Anzahl der Schlaglöcher, es geht natürlich auch um die Bedeutung der Straße für die Region. Man steht immer vor dem Problem, dass jeder Bürger natürlich fordert, dass die schlechte Straße, an der er wohnt, zuerst saniert wird.

Zweitens suggeriert der Antrag, dass die Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen nicht in der Lage sind, selbstständig den Zustand der Straßen zu erfassen, oder jedenfalls sollen sie nicht mehr eigenständig darüber entscheiden dürfen, wie sie den Zustand erfassen.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Das möchte ich entschieden zurückweisen. Ich selbst stehe im regelmäßigen Austausch mit der Kreisverwaltung in Vorpommern-Greifswald. Viele von uns werden es kennen aus ihren Wahlkreisbüros, Bürgeranliegen bezüglich verschiedener schlechter Straßen. Dort fragt man halt immer wieder an und setzt sich dann dafür ein, dass dort was gemacht wird. Ich kann überhaupt nicht bestätigen, dass die Kreisverwaltung bei uns in Vorpommern-Greifswald darüber belehrt werden muss, wie sie die Straßen zu erfassen hat. Das hat sie im Griff. Wir haben in Vorpommern-Greifswald – es ist wahrscheinlich die ähnliche Methode, die Herr Pegel gerade beschrieben hat – ebenfalls von einem Planungsbüro den Zustand erfassen und bewerten lassen, von einem externen Planungsbüro sozusagen, die auch visuell die Straßen abgefahren sind. Sie haben den Zustand der Straßen insgesamt erfasst und auch bewertet.

Drittens und Letztens ist es mir eigentlich als Landkreis Vorpommern-Greifswald auch egal, wie der Landkreis Nordwestmecklenburg seine Straßen erfasst.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)