Ich fasse noch einmal zusammen: Frau Oldenburg hat hier den großen Rundumschlag versucht. Ich finde, dieser Antrag ist nicht zielführend. Ich habe Ihnen auch erklärt, an welcher Stelle ich eine andere Auffassung habe. Und eins möchte ich zum Abschluss noch sagen: Auf der einen Seite fordern Sie von uns, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen zur Verbesserung des Studiums, zur Verbesserung des Referendariats, zur Verbesserung der Qualifikation von Seiteneinsteigern beziehungsweise der Vorbereitung und noch zur Verbesserung der Qualität in Schule – diesen Weg bestreiten wir, und für diesen Weg haben wir die Weichen gestellt.
Ich finde es sehr schade, wenn Sie eine Idee, nämlich die Landpartie – wir sammeln also Studierende an den
Universitäten ein, fahren mit ihnen über Land und zeigen ihnen Schulen im ländlichen Raum – als etwas Schlechtes oder etwas Verpuffendes degradieren.
(Torsten Renz, CDU: Die Regierung arbeitet schon, Herr Ritter. – Peter Ritter, DIE LINKE: Natürlich.)
Und das als „Wandertag“ zu bezeichnen, ist aus meiner Sicht eine Diskreditierung. Lassen Sie uns das überhaupt erst mal durchführen! Ich selber werde mir das auch anschauen und dann kann man darüber sprechen. Sie sollten in der Wortwahl etwas genauer sein. – Danke.
Bis Herr Kröger am Pult ist, habe ich die Gelegenheit, eine neue Besuchergruppe zu begrüßen. Das ist der Seniorenverband der Insel Usedom. Stimmt das? Herzlich willkommen!
Wertes Präsidium! Liebe Abgeordnete! Werte Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Es ist ein großer Elefant im Saal. Haben Sie ihn gesehen?
Er heißt Wahlkampf. Ich denke mal, heute Abend werden ihn alle gesehen haben, wenn es zur Aussprache zu dem Thema „Bündnis für gute Schule in MecklenburgVorpommern“ kommt. Ich werde jetzt nicht weiter versuchen, ihn sichtbar zu machen, ich werde mich jetzt auf den Antrag konzentrieren, den wir hier besprechen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Man wirbt ja auch nur fünf Jahre um die Zustimmung der Wählerinnen und Wähler, falls Sie das noch nicht wissen.)
„Wenn die Schulen zunehmen, dann steht’s wohl im Land“, soll schon Martin Luther gesagt haben. Im Umkehrschluss wird uns mit dem vorliegenden Antrag hier suggeriert, dass Schulen in Gefahr sind. Nun, eine landesweite gute Schulversorgung steht auch bei uns im Grundsatzprogramm drin, um noch mal das Wahlthema zu bemühen an dieser Stelle. Und hier sind wir dann sicherlich auch dabei, das abzusichern.
Mit der Wende war ab 1990 ein massiver Einbruch von Schülerzahlen zu verzeichnen. Mehr als 50 Prozent waren die Zahlen rückläufig. Das führte in der Folge natürlich auch dazu, dass etwa 50 Prozent der Schulstandorte geschlossen wurden. In den letzten Jahren jedoch sind die Schülerzahlen wieder kontinuierlich gestiegen und die Schülerzahlen sind auch das primäre Kriterium für einen Schulstandort im Lande.
bei den Schulen in freier Trägerschaft sogar 58 Prozent im genannten Zeitraum. Dass nicht alle Regionen im Land und alle Orte im Land von diesem Anstieg profitieren können, liegt in der Natur der Sache. Wir haben einen demografischen Wandel zu verzeichnen und deswegen denke ich auch nicht, dass wir ihn mit mehr Schulen aufhalten können.
Also gemessen an den Schülerzahlen ist die Aufhebung einer größeren Anzahl von Schulen im Land nicht zu erwarten. Die Schulentwicklungsplanung, die bekanntlich den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt, ist vom Bildungsministerium als oberster Schulbehörde zu genehmigen. Und dass das wohlwollend gemacht wird, haben wir gerade von der Ministerin gehört. Insofern lässt sich die im Antrag unter Punkt I aufgestellte Behauptung aktuell nicht nachvollziehen. Also bleibt der Wahlkampf wahrscheinlich doch als Haupthintergrundthema für diese Behauptung im Hintergrund.
Kommen wir nun zu den einzelnen Forderungen des Antrags. Zu Punkt II Ziffer 1, eine Senkung der Schülermindestzahlen an Einzelstandorten – hier fehlt dann allerdings die Angabe, wie weit die Schülermindestzahl maximal gesenkt werden soll.
Der Antrag nennt jedenfalls keine Untergrenze. Unterschieden wird hier auch nicht, es wird nach Einzelstandorten aufgeführt, aber unterschieden wird nicht nach verschiedenen Schularten, sodass offenbar generell alle Einzelstandorte gemeint sind.
Eine Senkung der Mindestschülerzahl ist gemäß Paragraf 110 Absatz 6 des Schulgesetzes auch jetzt schon
möglich, und davon wird ja auch reger Gebrauch gemacht, wenn ein gleichwertiges Bildungsangebot in zumutbarer Entfernung nicht zur Verfügung steht. Als zumutbar gilt hier im Allgemeinen ein Schulweg von 40 Minuten bei Grund- und 60 Minuten bei weiterführenden Schulen. Offenbar wird also beabsichtigt, diese Ausnahme zum Regelfall zu machen mit dem vorliegenden Antrag. Sinkt die Schülermindestzahl, so sinkt auch das Verhältnis Schülerzahl pro Lehrer deutlich. Offen bleibt in der Antragstellung, wie dieser zusätzliche Lehrerkräftebedarf gedeckt werden soll und wo die damit einhergehenden Mehrkosten finanziert werden sollen.
Mit Interesse haben wir festgestellt, dass DIE LINKEN unter Punkt II Ziffer 1 auch eine Forderung unseres Antrages vom 13.06.2018 aufgenommen haben, nämlich die Einführung eines Teilers.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das haben wir ja schon gefordert, da gab es die AfD noch gar nicht. Das ist doch albern, was Sie hier erzählen.)
Wir wollten ihn auf 27 Schüler festlegen und hatten in der Plenardebatte ausgeführt, dass 26 Schüler eigentlich besser wären, dies aber zu viele Klassen beträfe und wegen der fehlenden Lehrkräfte die Unterrichtsversorgung gegenwärtig zu stark belasten würde. Obwohl Frau Oldenburg uns damals übrigens Plagiat vorgeworfen hatte, konnten wir keinen entsprechenden Antrag Ihrerseits recherchieren. Unseren Antrag mit einem generellen Teiler hatten wir aus einem noch viel wichtigeren Grund eingebracht, nämlich, die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen und damit ein Hauptproblem des Lehrermangels zu beseitigen.
Immerhin gab es einen solchen Teiler bis 2009 in unserem Bundesland, also auch zu Zeiten, als die Kassenlage noch wesentlich angespannter war.
Zu Punkt II Ziffer 2 ist anzumerken, dass der Antrag, die bestehenden Außenstellen der beruflichen Schulen wieder zu eigenen Berufsschulen zu machen, von einzelnen Schulen ausgehen sollte und nicht vom Landtag beschlossen werden sollte.
Das kann höchstens von Fall zu Fall unter Beachtung der spezifischen Situation vor Ort entschieden werden und hierfür sollten dann Optimierungsberechnungen angestellt werden.
Viel drängender ist gegenwärtig das Problem, genügend Berufsschullehrer zu gewinnen, um die Standorte überhaupt am Leben erhalten zu können. In diesem Zusammenhang sollten gerade auch Berufsschullehrer unserer Meinung nach von fachfremden Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Es ist schade um jede Stunde, die ein Lehrer wegen der Befassung mit anderen Aufgaben nicht vor der Klasse stehen kann.
Es wäre also generell zu überlegen, inwieweit solche fachfremden Aufgaben perspektivisch von Verwaltungsfachleuten übernommen werden könnten. Der Stichpunkt heißt, Verwaltungsleiter an Schulen einzuführen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dem Punkt II Ziffern 3 und 4, den kostenfreien Beförderungen von Praktikanten, Azubis und Schülern können wir zustimmen. Insgesamt enthält der Antrag einige positive Ansätze.