Sie verpassen auch hier eindeutig die Chancen für die Leute, die ein tatsächliches Bleiberecht haben, hier zu bleiben. Diese Chancen verpassen Sie, denn in der Prägungsphase, dort können Sie noch was drehen. Das wäre das richtige Mittel für Integration und auch das einzige,
Die anderen ändern Sie nicht mehr. Aber auch diese Mehrbelastung bürden Sie allen anderen Erziehern auf, ohne einen Ausgleich dafür zu schaffen. Das finden wir fatal.
Wo bleibt auch zum Beispiel der finanzielle Ausgleich für Eltern, die ihre Kinder nicht in Kindergärten schicken möchten? Diese Antwort bleiben Sie schuldig.
Nach der Bindungsforschung ist für die künftige kognitive und soziale Entwicklung ein enges Verhältnis zur Mutter sehr wichtig. Krippensozialismus untergräbt die wichtige Mutter-Kind-Bildung, meine Damen und Herren.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Ach so?! Sie kennen sich da aus?! Okay.)
(Nikolaus Kramer, AfD: Das ist ja menschenverachtend, was man von dem SPD-Fraktionsvorsitzenden hier hört. Unfassbar!)
(Thomas Krüger, SPD: Bitte! Sehr gerne. – Susann Wippermann, SPD: Schämt sich Ihre Mutter für Sie? – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
(Nikolaus Kramer, AfD: Im Gegensatz zu Ihnen habe ich mehrere Abschlüsse vorzuweisen, Herr Dahlemann.)
Unsere Kinder sind zu wichtig, um so polemisch hier zu agieren, um diese mit halbherzig, nicht zu Ende gedachten Gesetzen in der Betreuung weiter zu gefährden. Das Wort „Kindeswohlgefährdung“ ist hier gefallen, mehrfach in den Anhörungen, bei diesem Betreuungsschlüssel, den wir haben. Darüber sollten Sie mal nachdenken! Die vielen engagierten Fachkräfte, Auszubildenden haben dementsprechend mehr Anerkennung verdient, meine Damen und Herren.
Wir wollen, dass es sich diesmal wirklich nur um einen Gesetzentwurf handelt und die Bedenken aller Beteiligten am Ende dieser Gesetzgebung tatsächlich ausgeräumt werden, meine Damen und Herren. Wir brauchen qualitativ hochwertige Kitas, die langfristig ihrem Auftrag gerecht werden können. Das sind wir den Fachkräften, den Familien und unseren Kindern schuldig. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So einen Ausdruck wie von Ihnen, das hört man auf dem Marienplatz ziemlich oft, …)
(Jochen Schulte, SPD: Man zeigt nicht mit dem Finger auf irgendwelche Angeordnete. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: … wenn es um die Beleidigungen anderer Mütter geht, aber auch nicht von unserem Kulturkreis. – Jochen Schulte, SPD: Setzen Sie sich doch einfach hin!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern Abend war ich in einer Veranstaltung, in der Politiker gefragt wurden, worauf sie in fünf Jahren stolz sein werden. Da wurden viele wichtige Themen genannt, aber die Kinderbetreuung in Wohnortnähe kostenfrei für Eltern ohne Bürokratie, das war etwas, das als weicher Standortfaktor gerade auch im ländlichen Raum im Fokus stand. Die Abschaffung der Elternbeiträge ist eine große Leistung, die hoffen lässt, dass sich junge Paare künftig
wieder für mehr als ein Kind entscheiden. In Neu Kaliß, hörte ich gestern, werden künftig etwa 30 Kitaplätze mehr benötigt.
Mit der heutigen Ersten Lesung des Entwurfes des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes ab 2020 löst die Koalition ein Versprechen ein, für das die beiden Parteien stehen, und setzt ein Vorhaben des Koalitionsvertrages um. In der Koalitionsvereinbarung von 2016 heißt es ausdrücklich, „langfristig“ soll die Kostenbefreiung der Kinder für die Eltern erfolgen. Ein Stück nach der Halbzeit sind wir mit dem Dreischritt damit früher als gedacht, und das ist auch gut so.
Das Versprechen der Elternbeitragsbefreiung ist nun wirklich kein kleines gewesen. Landesseitig wurden die Finanzierungsanteile erhöht, sodass das Land heute einige Millionen für die Kinderbetreuung nach KiföG bereitstellt. Diese Zahl ist für ein Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern doch eine ganz schöne Hausnummer. Geld der Steuerzahler, und mit dem 01.01.2020 werden es knapp 321 Millionen Euro sein, die gute konjunkturelle Lage, auch ein Verdienst erfolgreicher Wirtschaftspolitik in unserem Land, versetzen uns in die Lage, sozialpolitische Maßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung beispielsweise in dieser Größenordnung vorzunehmen. Diese Maßnahmen kommen in der Tat bei der hart arbeitenden Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern an, direkt an, gerade in einem Land, in dem die Löhne sich noch nach oben entwickeln müssen.
Besonders für Familien mit niedrigem Einkommen bedeutet dies eine enorme Entlastung. Legt man die Ausgaben im Jahr 2018 zugrunde, ergeben die vorgenommenen Senkungen eine jährliche Ersparnis von rund 1.704 Euro im Bereich der Ganztagsförderung bis zu zehn Stunden täglich, in Krippen, im Kindergarten sind es 1.320 Euro und im Hort circa 1.800 Euro. Das sind Zahlen pro Kind. Rechnet man dies dann auf die Verweildauer der Kinder in den Einrichtungen der Kindertagesförderung hoch, ergeben sich Summen, die beachtlich sind.
Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, welches die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Auf diese Leistungen können wir alle stolz sein. Dies ist das beste Rezept gegen Kinderarmut. Hier wird den Eltern mehr von ihrem mühsam erarbeiteten Nettoeinkommen belassen und sie können das Geld nun anderweitig im Sinne der Bedürfnisse ihrer Familie einsetzen. Für die Lebensqualität der Familien wird die Beitragsbefreiung ein Segen sein. So wird unser Mecklenburg-Vorpommern aufgewertet als Ort zum Leben und zum Arbeiten für Familien mit Kindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele Träger, aber auch Eltern haben darüber hinaus auch eine Qualitätssteigerung von dieser Novelle erwartet. Hier kann nun die Koalition auch auf Druck der CDU hin punkten.
(Torsten Renz, CDU: Nichtäußerung heißt Zustimmung! – Ministerin Stefanie Drese: Was? Was, was, was?)
Insgesamt 6,8 Millionen Euro mehr für Qualitätssteigerungen werden eingesetzt. Nicht zuletzt in der Anhörung zur letzten KiföG-Novelle wurde dieser Wunsch deutlich und wir haben eine Entschließung dazu gemacht, Herr Krüger.
Vor allem hinsichtlich der Fachkraft-Kind-Relation und bezüglich der mittelbaren pädagogischen Arbeit gab es hinreichend Kritik, die an uns als Parlamentarier herangetragen wurde. Neben eben jener Finanzierung der Fachkraft-Kind-Relation kommen auch die mittelbare pädagogische Arbeit, die Fach- und Praxisberatung, Verbesserungen in der Kindertagespflege und die Vernetzung der Personen in der Kindertagespflege zum Zuge. Das ist ein Anfang. Irgendwann wird es auch eine Evaluierung des Gesetzes geben. Wir werden dann sehen, wie wir daran weiter arbeiten können.
Die Qualität der Kindertagespflege wird außerdem mit einer gesetzlichen Grundlage, zumindest Qualifikationen von Personen in diesem Bereich, nochmals untermauert. Damit wird einem Standard des Bundesverbandes für Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie und dem Deutschen Jugendinstitut gefolgt.
Daneben, meine Damen und Herren, werden die Rechte der Eltern gestärkt. In einer partizipativen Gesellschaft wie unserer wird das immer wichtiger. Es ist wichtig, dass Eltern direkt in die Arbeit und die Vorhaben vonseiten der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und vonseiten des Ministeriums mit einbezogen werden. Aus den Mitgestaltungsmöglichkeiten ergeben sich auch immer Synergien für weitere anschiebbare Änderungen zur Qualitätsverbesserung.
Die Entbürokratisierung durch den Wegfall der Beiträge zur Kindertagesförderung wird sich auf kommunaler Ebene und vor Ort besonders bemerkbar machen. Kindertageseinrichtungen, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Kommunen direkt, aber auch die Landesebene werden entlastet, unterschiedliche Förderstränge werden zusammengefasst und dann als einzige Förderung weitergegeben. Die Kinder, die nicht in der Gemeinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in eine Einrichtung gehen, sollen nun keine Planungsunsicherheiten mehr auslösen, denn sie können mit dem einheitlichen Kalkulationssatz abgerechnet werden. Alle Kinder kosten denselben Betrag. Besonders erfreulich ist, dass durch das neue Finanzausgleichsgesetz Kommunen mit vielen Kindern, anders als in der Vergangenheit, im Vergleich zu älteren Kommunen bessergestellt werden.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch und ausdrücklich von der Opposition, stimmen Sie der Überweisung des Gesetzentwurfes zu …