Das ist ja bei so einer Kontrolle so, da haben Sie eine Momentaufnahme. Es gibt, glaube ich, keinen Lebensmittelproduzenten, der vorsätzlich unsauber arbeitet, unhygienisch arbeitet, aber wenn eine Kontrolle kommt, dann können ganz bestimmte, ich sage mal, Dinge vorher vorgelegen haben. Es ist immer eine Momentaufnahme, die dann für einen längeren Zeitraum dazu führt, dass dieser Betrieb eine rote Ampel hat. Das wäre, glaube ich, nicht gut und würde wahrscheinlich auch nicht dem Gesamtinteresse entsprechen. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Die einen sagen so, die anderen sagen so.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich möchte an der Stelle einmal darauf verweisen, im Antrag steht drin, dass in naher Zukunft nicht mit einer bundesrechtlichen Regelung zu rechnen ist. Gestern Abend hat der Bundestag nach langer Diskussion, nach einer Befassung des Ernährungsausschusses, eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht, genau, wie es im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht.
Die Kollegin Bernhardt hat eben schon gesagt, seit 2011 hat die Verbraucherministerkonferenz sich dem angenommen und hat gesagt, sie möchte eine solche Ampel einführen. 2013 wurde aufgrund verschiedener Urteile oder zumindest Befassungen von Verwaltungsgerichten ein Vollzug ausgesetzt. Später hat auch das Bundesver
fassungsgericht sich dem angenommen und hat gesagt, dass es gerade auch bei der Veröffentlichung von Ergebnissen zu existenzgefährdenden Folgen für Unternehmen kommen könnte. Dementsprechend war eine neue Regelung, die gerade auch die Frage der Löschung von Ergebnissen nach gewissen Zeiten nach sich zieht, notwendig. Diese Regelung wurde gestern gemacht.
Wir haben eben den Minister gehört, unseren Lebensminister, der sich intensiv mit der Thematik befasst, der Lebensmittel und die Natur, wie wir eben gehört haben, das Klima liebt und beim letzten Mal schon draußen war und auch bei der Demonstration, die vorhin draußen war und vor Ort war und mit den Schülern gesprochen hat. Ich finde, gerade auch dieses Leben, dieses Engagement für so ein Thema ist relativ wichtig, gerade, wenn es um die Frage geht, Vertrauen in Lebensmittel, Vertrauen in das, womit wir täglich umgehen. Wir haben das Beispiel gehört, wenn man sich Dänemark anguckt, dort hatten 2002 noch 70 Prozent der Unternehmen, nur 70 Prozent der Unternehmen einen sehr guten Smiley. Mittlerweile, 2015, sind es 85. Das heißt, diese Idee „mehr Transparenz für die Verbraucher“ führt auch dazu, dass die Unternehmen einen Ansporn haben, einen Ansporn, die Mängel, die aufgetreten sind, zu beseitigen.
Wir wollen natürlich die Verständlichkeit des Systems, deswegen kann das kein hochkomplexes sein. Wir können nicht einfach nur einen Prüfbericht veröffentlichen, den viele nicht lesen können. Wir wollen, dass man auf einen Blick sieht, dass man auf einen Blick weiß, hier haben die Lebensmittel ein Zuhause, hier werden Lebensmittel ernst genommen und hier weiß ich, dass ich als Kunde keinerlei Probleme mit der Qualität von irgendwelchen Lebensmitteln haben könnte.
Ganz wichtig ist natürlich auch die Frage der Momentaufnahme, denn es soll nicht nur darum gehen, dass das letzte Ergebnis veröffentlicht wurde, es muss immer darum gehen, auch die letzten – ich glaube, in Dänemark werden drei, das ist ein Zusammenschluss aus den letzten drei Prüfergebnissen – zu veröffentlichen. Darum muss es gehen. Es kann – das hat das Bundesverfassungsgericht ja gesagt – nicht dazu dienen, dass draußen einfach etwas an den Pranger gestellt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Antrag ablehnen. Sie schreiben im Antrag auch, dass es keinerlei bundeseinheitliche Lösungen gibt, dass wir uns dafür einsetzen sollen, und dementsprechend wird der Punkt abgearbeitet. Unser Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt ist lange an dem Thema dran. Wir gehen davon aus, dass wir uns auch weiterhin, so, wie es bisher passiert ist, in der Gesetzgebung auf Bundesebene, stark dafür einsetzen, dass die Transparenz der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern so erhöht wird, dass einfach das Vertrauen da ist, dass aber auch der Ansporn der Unternehmen da ist, diese Kontrollen ernst zu nehmen und auch die Frage, die hier aufgeworfen wird, wie geht man mit Lebensmitteln um und wie sieht es mit Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen aus.
Dementsprechend lehnen wir den Antrag ab, sind gegenüber dem Vorhaben der Einführung gerader solcher Transparenzkriterien aber sehr offen, werden es weiterhin begleiten und freuen uns auf eine baldige Umsetzung
Da waren die Worte des Landwirtschaftsministers Dr. Backhaus persönlicher und gingen in die richtige Richtung. Sie bezogen sich darauf, dass bundeseinheitliche Regelungen geschaffen würden und somit unser Antrag entbehrlich wäre. Sie hatten es selber gesagt, in welche Richtung die bundeseinheitlichen Regelungen gehen. Die sind gerade nicht das, was wir auch in dem Antrag fordern. In dem Antrag wollen wir eine Hygieneampel. Das, was jetzt bundesrechtlich geschaffen wurde, ist wirklich nur im Fall von erheblichen Mängeln, dass dann Ergebnisse öffentlich gemacht werden können. Wir möchten weiter gehen und insgesamt die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle öffentlich machen.
Warum nicht? Haben Sie nicht zugehört bei der Einbringung? Die wenigsten Unternehmen in unserem Land haben überhaupt Qualitätsprobleme. Sie können stolz vorangehen und auch mit dieser guten Qualität werben, die wir in den Unternehmen haben. Lediglich 0,4 Prozent haben in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Probleme oder eher Mängel in der Qualität der Lebensmittel. Insofern hat es nichts mit Stigmatisierung zu tun, sondern wir werden auch noch mit dieser Hygieneampel die letzten 0,4 Prozent dazu bringen, dass sie ebenfalls eine gute Qualität erreichen, was wieder im Sinn des Tourismuslandes Mecklenburg-Vorpommern ist.
Meine Damen und Herren, natürlich wäre es aus unserer Sicht viel besser, wenn wir zu einer bundeseinheitlichen und verpflichtenden Regelung kommen würden. Das bestreiten wir gar nicht, doch was uns leider fehlt, ist die Hoffnung, dass es demnächst auch zu einer bundeseinheitlichen Regelung zur Einführung einer Hygieneampel kommt. Wir hatten das dargestellt in der Einbringung, dass wir bereits seit 2011 gewartet haben. Selbst die SPD-Bundestagsfraktion schrieb bereits 2012 in einer Pressemitteilung: „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, vor dem Einkauf oder Essen zu erfahren, wo geschlampt wird und welche Betriebe sich durch überdurchschnittliche Hygieneverhältnisse positiv auszeichnen.“ Das war 2012. Wir haben jetzt 2019 – Zeit ist vergangen. Wir sind in all den Jahren nicht dazu gekommen, eine bundeseinheitliche Regelung vorliegen zu haben.
Deshalb finden wir, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern durchaus eine Vorreiterrolle annehmen könnten. Herr
Backhaus erzählte, dass wir bereits das Lebensmittelbarometer haben. Ja, das gibt es, das ist auch gut so, dass wir das schon haben, aber als Verbraucher kann ich nicht für den einzelnen Bereich, für das einzelne Lebensmittelunternehmen konkret sehen, wie es um die Qualität beschieden ist. Ich hatte mir das Lebensmittelbarometer auf der Homepage angeschaut. Es wird lediglich dargestellt, wie viele Betriebe gut sind, wie viele schlecht sind, welche erhebliche Mängel haben, aber, wie gesagt, für den einzelnen Betrieb, für das einzelne Lebensmittelunternehmen kann ich es als Verbraucher eben nicht herausfinden.
Deshalb meinen wir, wir sollten Vorreiter sein im Sinne der Verbraucherschutzinteressen und es eben nicht privaten Initiativen überlassen, die sich selber als Notwehrmaßnahme sehen. Ich hatte vorhin von der Initiative foodwatch berichtet, die selber sagt in einer Pressemitteilung von gestern: „Die bisher geheim gehaltenen Kontrollberichte zeigen einmal mehr: Die meisten Lebensmittelunternehmen in Deutschland arbeiten sauber...“ Wir brauchen mehr Transparenz. „Topf Secret“ ist eine Notwehrmaßnahme, weil Bund und Länder es jahrelang verschlafen haben, für Transparenz in der Lebensmittelüberwachung zu sorgen. Selbst private Initiativen übernehmen derzeit staatliche Aufgaben. Man kann sich an sie wenden. Wir wünschen uns, dass das direkt auf das Land übergeht und wir sozusagen staatlicherseits diese Hygieneampel einführen, denn die schwarzen Schafe gibt es immer noch und auch bei erheblichen Problemen.
Ich möchte ebenfalls aus der Pressemitteilung von foodwatch darstellen, was wir an erheblichen Mängeln sehen und warum wir meinen, diese Hygieneampel und gerade auch diese Hygienemängel müssen unbedingt dargelegt werden. Es ging vorgestern um eine Restaurantkette an Autobahnen. Herr Ritter wurde ja beschrieben, er solle sich den „Raser“ hinten draufschreiben. Wenn Herr Ritter dann aber bei einem Restaurant an der Autobahn anhält, möchte er, denke ich, wissen, wie es um das Restaurant dort bestellt ist. Das ist bei den meisten wirklich eine gute Qualität,
aber es gab eben diese Woche ein Restaurant an einer Autobahn, bei dem wie folgt Verstöße gegen Hygienevorgaben zu verzeichnen waren: „Der Tischdosenöffner war im Bereich des Zapfens durch schwarze Beläge und Lebensmittelreste verunreinigt.“
„In der Küche fand sich eine Schabe, der Getränkekühlschrank war ‚durch tote Insekten und leichte sporenartige weiße Belege verunreinigt‘ und ‚der Getränkeauslauf an der Getränkestation war durch schwarzweiße sporenartige Beläge verunreinigt‘“. Ich als Verbraucher möchte einfach wissen, ob das in diesem Ekelbetrieb da ist oder nicht, ob ich dort essen gehen möchte oder nicht. Ich möchte einfach die Umstände kennen. Insofern gibt es das nach wie vor und wir sollten unbedingt diese Hygieneampel gerade heute zum Verbrauchertag einführen.
Das dritte Argument, was Sie noch vorgebracht hatten, war, dass Sie rechtliche Bedenken haben. Aus unserer Sicht ist es leider immer so, dass die Gegenargumente sind, es fehlt entweder das Geld oder es gibt rechtliche Bedenken. Aber die Einführung einer Hygieneampel ist
rechtlich kein neues Feld. In Nordrhein-Westfalen wurde die Hygieneampel aus politischen Gründen gekippt, weil, wie gesagt, die CDU und FDP zur Not auch schwarze Schafe statt Verbraucherinteressen schützen. Die bisherigen Urteile von Gerichten haben in der Hauptsache darauf abgestellt, dass eine rechtliche Grundlage zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse fehlte.
Sehr viel Beachtung fand das Urteil des OVG Münster, was ja auch Herr Grimm hier zitiert hatte. Es stand eben nicht nur das mit der Differenzierung drin, sondern daneben war in diesem Urteil auch enthalten, dass es um Klagen von Gastronomen aus Bielefeld und Duisburg, also zwei Pilotstätten ging. In der Tat fehlte damals zu diesem Zeitpunkt ein Landesgesetz. Also war es mitnichten ein Urteil gegen die Hygieneampel, sondern im Kern hat dieses Urteil hauptsächlich aufgegriffen, dass es einer gesetzlichen Grundlage, eines Landesgesetzes bedürfe, damit man dort so handeln könnte.
Insofern sind die Argumente eher dürftig gewesen, wohltuend, wie gesagt, dagegen der Landwirtschaftsminister. Wir können nur sagen, geben Sie dem Landwirtschaftsminister den entsprechenden Rückenwind auf Bundesebene und auch für die Landesebene! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Das wäre heute gerade am Verbrauchertag, wie gesagt, ein richtiges und wichtiges Zeichen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3245. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3245 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 10. April 2019, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.