Protocol of the Session on March 15, 2019

Aus all diesen Gründen ist es eine gute Idee, den Schwimmunterricht unserer Kinder zu ergänzen, indem wir ihn in die Zeit außerhalb der Schulzeiten, also insbesondere in die Ferien verlegen und dadurch sozusagen die regulären Schwimmlehrer durch ehrenamtliche Schwimmlehrer ergänzen. Das ist immer so dieser Dreiklang – Schwimmlehrer, Schwimmhallen und Kosten. Diese drei Punkte muss man sozusagen immer beachten.

Zum zweiten Punkt, den Hallen: Außerhalb der Schulzeiten gibt es mehr freie Bahnen in den Hallen, da die Schulen und Vereine dann in der Regel nicht in den Hallen trainieren. Hier setzt eben unser Vorschlag an. Der Vorschlag beruht auf einem seit zehn Jahren erprobten und bewährten Programm in Nordrhein-Westfalen und dieses Programm dort hat genauso wie unser Programm zum Ziel, die Anzahl der sicher schwimmenden Schüler zu erhöhen, aber auch ganz einfach die Freude an der Bewegung im Wasser zu vermitteln.

Mit dem Programm werden Schwimmvereine unterstützt, in den Ferien Schwimmkurse für Schüler anzubieten, die nicht oder nicht sicher schwimmen können. Aktuell ist geplant, dieses Programm in Nordrhein-Westfalen zu verlängern, und es soll einfach Schwimmkurse außerhalb der Schulzeiten, auch zum Beispiel an Samstagen geben.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die Vereine erhalten dort für einen Schwimmkurs einen Zuschuss von 250 Euro pro Kurs. Damit würde also auch der dritte Punkt erfüllt, wir hätten die Schwimmlehrer sozusagen ergänzt. Wir hätten bei der Nutzung der Schwimmhallen eine Entzerrung und auch bei den Kosten eine Unterstützung.

Das Programm in Nordrhein-Westfalen ist sehr erfolgreich, ganz aktuell wurde wieder ein neuer Rekord aufgestellt. Im letzten Jahr haben dort 5.600 Kinder teilgenommen, und insgesamt über die zehn Jahre, in denen das Programm bisher lief, waren es 30.000 Kinder. Im Schnitt hatten zwei Drittel dieser Kinder im Ergebnis immerhin das „Seepferdchen“-Abzeichen erlangt. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum sicheren Schwimmer.

Ich möchte schließen mit den Worten von Dr. Martina Niemeyer,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Kann die schwimmen?)

sie ist Vorstandsmitglied der AOK Nordwest. Zitat: „Schwimmen ist gesund und macht Spaß! Es gibt kaum einen anderen Sport, der vom Kindesalter bis ins hohe Alter so viele positive Gesundheitseffekte hat: Schwimmen ist stärkend und entspannend, gelenkschonend und ausdauerfördernd. Deshalb freuen wir uns sehr, dieses vorbildliche Programm zu unterstützen und somit das Schwimmen für möglichst viele Kinder sicher zu machen.“ Zitatende.

Lassen Sie auch uns alles uns Mögliche unternehmen, um unseren Kindern in Mecklenburg-Vorpommern die Chance zu geben, sicher schwimmen zu können! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Hesse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern, wo sich ein Gewässer an das nächste reiht bis hin zur Ostsee, ist schwimmen zu können so wichtig wie Fahrrad fahren, und ich glaube, das negiert hier keiner in dem Saal. Deshalb, lieber Herr Manthei, beschäftigt uns dieses Thema auch immer wieder in diesem Hause. Und – auch da sind wir uns einig – es muss uns gelingen, dass Kinder so früh wie möglich schwimmen lernen. Das ist eine Zielstellung, die uns eint, und eine Zielstellung, die wir auch in der Landesregierung haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Das betrifft eben nicht nur das Bildungsministerium, sondern es gibt auch andere Initiativen, beispielsweise im

Wirtschaftsministerium, ich nenne nur Max und Vivi oder Nils, der Baderegeln beziehungsweise das Schwimmen noch mal erklärt. Also es gibt diverse Programme auch in anderen Ressorts, um genau das abzusichern, was Sie hier vorgetragen haben.

Es spricht aus Ihrem Antrag – und das finde ich auch gut, dass Sie das so deutlich gesagt haben –, dass man das Schwimmenlernen nicht allein nur auf den Schulschwimmunterricht konzentrieren soll, also nicht allein auf die Schule, denn, und das haben Sie bereits ausgeführt, wir haben die Verpflichtung in unseren Grundschulen über den Rahmenplan festgelegt, das Schwimmenlernen bis zur Klasse 4 und entsprechend die Baderegeln zu vermitteln. Allerdings – und gestatten Sie mir diesen kurzen Hinweis, Herr Manthei – glaube ich, ich brauche Sie nicht darüber aufzuklären, weil Sie es selbst wissen, allein das „Seepferdchen“, was wir so nicht im Plan verankert haben, bedeutet nicht sicheres Schwimmen. Das muss man dabei immer auch berücksichtigen, dass ein Seepferdchen die erste Stufe ist, und für ein sicheres Schwimmen braucht man aber etwas mehr, als quasi eine Bahn ableisten zu können.

Ich möchte noch mal deutlich machen, dass wir als Land, als Landesregierung sehr wohl auch bezogen auf den Schwimmunterricht vieles gemacht haben. Sie haben die Probleme selbst geschildert, aber das, was wir als Land machen können, haben wir zum Beispiel getan, indem wir inzwischen 120 Lehrerinnen und Lehrer als Schwimmlehrkräfte aus- und fortgebildet haben. Allerdings ist in der Tat eine Schwierigkeit, die ich auch sehe, die Nutzung von Hallenzeiten und vor allen Dingen die damit verbundenen Kosten, aber das haben wir bereits in einer anderen Debatte hier diskutiert.

Ich möchte kurz noch ausführen, dass wir uns auch im Rahmen der Kultusministerkonferenz mit dieser Frage auseinandersetzen und auseinandergesetzt haben, und ganz aktuell wird im Moment in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung eine Handreichung zum Anfängerschwimmen vorbereitet. Es wird auch eine bundesweite Fachtagung noch in diesem Jahr dazu geben, um letztendlich auch die Qualität des Schwimmunterrichts weiter zu verbessern.

Allerdings – und das finde ich richtig – sollten wir auch schauen, was man außerhalb der Schulzeit machen kann, nämlich in den Ferien, und ich möchte einfach mal die Gelegenheit nutzen, mich bei unseren außerschulischen Partnern zu bedanken. Sie selbst haben die Rettungsschwimmer auch genannt. Das sind beispielsweise DLRG, ASB oder DRK, die seit vielen Jahren verlässliche Partner für uns sind und die natürlich gerade in den Ferien Kurse durchführen, und ich glaube, dafür sollten wir auch mal Danke sagen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Sebastian Ehlers, CDU, und Dr. Ralph Weber, AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte an dieser Stelle nichts von einem weiteren Programm. Wir müssen nicht diskutieren, wann macht man nun ein Programm oder wann macht man es nicht, sondern ich glaube, es ist wichtig, dass wir gut im Gespräch bleiben, auch mit unseren Partnerinnen und Partnern. Ich bin gern dazu bereit, dass man sich mit dem Landessportbund zusammenschließt, aber auch mit den bereits genannten

Partnern, um noch mal zu überlegen, was kann man eigentlich darüber hinaus machen. Ich finde aber, dass wir hier nicht die Form eines zusätzlichen Landesprogrammes brauchen, sondern wir sind in guten Gesprächen. Wir sind uns vom Ziel her einig, nämlich, dass unsere Kinder schnellstmöglich schwimmen lernen sollen.

Und last, but not least, und das möchte ich an dieser Stelle einfach noch mal betonen, natürlich der Appell an die Eltern: Auch als Elternteil hat man eine Pflicht, sich um die Schwimmfähigkeit des Kindes zu kümmern, wie beispielsweise auch beim Radfahren. Insofern lassen Sie uns die Akteure noch mal zusammenführen! Ich glaube aber, ein weiteres Landesprogramm ist hier nicht notwendig. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und Burkhard Lenz, CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

An dieser Stelle möchte ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler aus dem Gymnasium aus Gadebusch begrüßen. Herzlich willkommen! Es ist sicherlich für Sie auch ein interessantes Thema.

Ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Reuken.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem wir vor etwa viereinhalb Monaten, am 26. Oktober des letzten Jahres, das Thema des Schwimmenlernens von Kindern bereits relativ ausgiebig diskutiert haben, unternimmt die Fraktion der Freien Wähler/BMV jetzt einen erneuten Anlauf, dieses Anliegen hier ins Plenum zu bringen.

Dieses Mal geht es nicht um den Bau von Schwimmhallen oder die Dokumentation der Schwimmfähigkeit auf dem Grundschulzeugnis, sondern um Schwimmunterricht in den Schulferien. Bereits der Titel des Antrages lehnt sich an ein Programm aus Nordrhein-Westfalen an, wir haben es gehört, das Programm „NRW kann schwimmen“. In der Begründung des Antrages wird das Programm als langjährig erprobt, bewährt und erfolgreich bezeichnet. Betrachtet man die Erfolge dieses Programmes, dann stellt man fest, dass sie im vergangenen Jahr darin bestanden haben, dass die „Seepferdchen“-Quote der teilnehmenden Kinder von unter 10 Prozent zu Kursbeginn auf 65 Prozent gestiegen ist. Mit anderen Worten, es ist vor allem ein Kurs zur Erlangung der „Seepferdchen“Urkunde, und Sie haben es gesagt, gut die reichliche Hälfte der Kinder schafft es in der Regel auch. Gewiss ist das selbstverständlich schon ein Erfolg und NordrheinWestfalen führt dieses Programm deshalb auch bis 2020 weiter.

Aber – und die Ministerin hat es kurz angesprochen – ich möchte noch darauf eingehen, es gibt einen merkwürdigen Widerspruch in Ihrem Antrag. Sie bezeichnen das „Seepferdchen“ eigentlich als unzureichend, um jemanden als sicheren Schwimmer zu betrachten. Es würde motorisch der Entwicklung von Fünfjährigen entsprechen, steht in Ihrem Antrag,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Richtig!)

Sie haben es gesagt. Gleichzeitig wird aber das NRWProgramm zur Erlangung des „Seepferdchens“ als Vorbild für unser Bundesland genommen.

Aus der Begründung des Antrages, die sich auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 7/2652 bezieht, ist zu erschließen, dass die Antragsteller das sichere Schwimmen erst mit dem Erwerb des Jugendschwimmabzeichens in Bronze ansetzen. Dazu gehört dann zum Beispiel auch das Tauchen und Heraufholen eines Gegenstandes aus zwei Metern Wassertiefe, nicht nur aus schultertiefem Wasser wie beim „Seepferdchen“. Es ist ja so, die Kultusministerkonferenz nimmt diese Anforderungen bewusst aus ihren Empfehlungen heraus. Die Antragsbegründung erweckt nun den Eindruck, als verlange der Rahmenplan „Sport“ für die Grundschule das Erreichen eines Niveaus, welches eben mit dem bronzenen Jugendschwimmabzeichen erreicht wird.

Dies ist dem Rahmenplan aber nicht zu entnehmen, vielmehr reicht das „Seepferdchen“-Niveau für die dort aufgeführten Lehrinhalte. Erst im Rahmenplan „Sport“ für die Orientierungsstufe, also die 5. und 6. Schulklasse, ist vom sicheren Schwimmen die Rede, wobei auch hier Abstriche gegenüber dem Jugendschwimmabzeichen gemacht werden. Der Rahmenplan geht sogar davon aus, dass zu dem Zeitpunkt noch nicht alle Schüler schwimmen können und zum Teil Anfängerunterricht nach dem Grundschullehrplan durchzuführen ist. Auch stellt er den Schwimmunterricht unter den richtigen Vorbehalt – Sie haben es gesagt –, dass entsprechend örtliche Möglichkeiten da sind, zeitliche und auch vor allem personelle Möglichkeiten ausreichend vorhanden sind.

Zu beachten ist, dass Rahmenpläne allgemein Ziele und Inhalte vorgeben, die bisher in schulinternen Lehrplänen spezifiziert wurden. Die Behauptung des Antrages, der Rahmenplan „Sport“ der Grundschule werde im Bereich Schwimmen im erheblichen Umfang nicht erfüllt, ist also nicht korrekt oder zumindest dramatisiert er hier eindeutig die Lage. Immerhin betrug die Anzahl ausgesprochener Nichtschwimmer unter den Viertklässlern laut der eben genannten Kleinen Anfrage an den öffentlichen Schulen circa 15 Prozent der Kinder, an den privaten Schulen 6 Prozent der Kinder. Wenn jetzt im vorliegenden Antrag demgegenüber die Zahl 60 Prozent angegeben wird, dann ist das die Zahl der Kinder, die noch nicht das Jugendschwimmabzeichen in Bronze erworben haben, und das kann eben für die Grundschule nicht der Maßstab sein.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Aber lassen wir die Frage der Anforderungen beiseite, so ist Schwimmunterricht in den Schulferien eine sinnvolle Möglichkeit zur Ergänzung des Schulunterrichts und sollte auch nach unserer Meinung nach Kräften gefördert werden. Aber bereits jetzt gibt es in unserem Bundesland eine Fülle von Angeboten, die Ministerin hat darauf hingewiesen. Von der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft über das DRK bis zu den Schwimmvereinen gibt es reichlich Angebote, so ist es nicht. Alle diese Bemühungen stoßen, wie gesagt, auch an die Grenzen: Schwimmhallen müssen ausreichend vorhanden sein, die Anfahrtswege sind oft lang, die Schwimmlehrer sind begrenzt, ebenso die Zahl der Tage, an denen auch Freibäder genutzt werden können. Also es ist die Frage, ob eine deutliche Ausweitung dieses Angebotes überhaupt möglich ist.

Bei dem Programm „NRW kann schwimmen“ wird jeder aus zehn Übungsstunden bestehende Kurs – Sie haben es angesprochen – mit 250 Euro gefördert, wobei dann zusätzlich noch jedes Kind 1 Euro pro Kursstunde, also 10 Euro an Eigenanteil beizusteuern hat. Das Volumen in Nordrhein-Westfalen betrug jährlich 135.000 Euro und wenn man das dann mal in Relation setzt, NordrheinWestfalen hat die elffache Einwohnerzahl von Mecklenburg-Vorpommern, kämen bei analoger Übernahme des Programmes ungefähr 12.000 Euro an Kosten auf unseren Landeshaushalt zu. Allerdings – und das gebe ich auch noch mal zu bedenken – sind die Kosten mit 250 oder 260 Euro pro Kurs durchaus sehr niedrig angesetzt, und da stellt sich uns die Frage, ob sich in einem solchen Rahmen überhaupt genug Anbieter für ein solches Programm finden würden.

Kurz und gut, bei aller Wichtigkeit des Themas enthält der Antrag die hier aufgezeigten Widersprüche und wirft dementsprechend auch Fragen auf. Wir werden deshalb nicht zustimmen und uns der Stimme enthalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns schon des Öfteren hier über das Schwimmenlernen, den Schwimmunterricht an unseren Schulen im Parlament unterhalten, und ich glaube auch, so, wie es die Ministerin gesagt hat, es eint uns, dass wir gerade in einem Land der 1.000 Seen leben, das sind Chance und Risiko zugleich. Zum einen haben wir sehr viele Seen, in denen man schwimmen lernen kann, aber wir haben auch diese Seen, wo natürlich Schwimmunfälle passieren können. Insofern ist es gut und richtig, dass wir darauf ansetzen, dass die Kinder möglichst früh schwimmen lernen. Deshalb haben wir es auch im Lehrplan der Grundschule verankert.

Es gibt natürlich einige Probleme dabei, Herr Manthei hat das mit den Schwimmhallenzeiten angesprochen. Die Zeiten sind, glaube ich, gar nicht das größte Problem. Bei uns im ländlichen Raum ist eher das Vorhandensein einer Schwimmhalle überhaupt das Problem. Ich glaube aber, dass es uns nicht gelingen wird, in ganz Mecklenburg-Vorpommern jetzt zu suggerieren, wir schaffen es, wohnortnah Schwimmhallen anzubieten. Wir alle wissen, sie sind mitunter schnell gebaut, aber in der Unterhaltung über Jahrzehnte hinweg ist es dann doch oft sehr problematisch.

Ich glaube aber auch, mit den sehr vielen Seen und Bademöglichkeiten sowie Freiluftschwimmbädern bei den Kommunen, wie wir von der Ministerin gehört haben, bieten wir mit den unterschiedlichsten Partnern in den Ferien und nicht nur in den Ferien, sondern auch an Nachmittagen während der Schulzeit durchaus Schwimmkurse an, die zum „Seepferdchen“ und zu vielen anderen Stufen führen. Diese müssen natürlich wahrgenommen werden.

Am Ende ist – auch das haben wir heute gehört – das Erlernen des Schwimmens nicht alleinige Aufgabe der Schule. Auch die Eltern sind hier ein wichtiger Bestandteil und sind dort gefragt, dass ihre Kinder das Schwim

men erlernen. Deshalb glauben auch wir, dass ein weiteres Landesprogramm nicht notwendig ist. Ich denke sogar, dass es uns mit diesem Programm gar nicht weiterhelfen wird. Viel wichtiger ist es, dass wir sensibilisieren, dass wir die Schüler in der Grundschule sensibilisieren, aber dass wir auch die Eltern sensibilisieren, dass es die Gefahren bei uns hier gibt. Es gibt sehr viele Seen, sehr viele Möglichkeiten, wo man schwimmen oder baden gehen kann, deshalb ist es wichtig, dass wir als Gesellschaft insgesamt darauf achten, dass die Kinder und Jugendlichen schwimmen lernen.

Ein weiteres zu entwickelndes Programm ist aus unserer Sicht dafür nicht nötig. Wir glauben, dass wir das als Gesellschaft und insgesamt als Politik vermittelt bekommen, dass es wichtig ist, dass sowohl die Kinder als auch die Eltern daran denken, dass es wichtig ist, schwimmen zu lernen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)