Sehr geehrte Damen und Herren, es steht außer Frage, dass die Finanzbeamten überall im Land eine wichtige und gute Arbeit leisten. Sie sorgen nicht nur für die Festsetzung von Steuern und für den ordnungsgemäßen Steuervollzug, sie haben ebenso eine wichtige Kontrollfunktion, womit sie dazu beitragen, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu verhindern. Mit ihrem Handeln tragen sie so wesentlich zur Steuergerechtigkeit bei. Kurzum, ohne die Tätigkeit der Finanzbeamten wäre das öffentliche Leben in Deutschland, so, wie wir es kennen, nicht aufrechtzuerhalten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Antrag geht es uns nicht darum, in das Verwaltungshandeln der Finanzbeamten einzugreifen. Dies steht uns nicht zu und das möchten wir auch in keiner Weise. Wichtig für uns ist, dass im Verwaltungshandeln der gegebene Ermessensspielraum in seiner gesamten Breite genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass in verschiedenen Finanzamtsbereichen bei identischen Sachverhalten auch ähnlich entschieden werden sollte.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Für die Erkenntnis haben Sie ein Jahr gebraucht, ja?! Mann, Mann, Mann, Mann!)
Es ist doch kaum zu vermitteln, dass beispielsweise im Bereich eines Finanzamtes die Satzungsmäßigkeit eines Vereins festgestellt wird, wohingegen dies in einem anderen Bereich nicht geschieht, obwohl beide Vereine einen identischen Zweck verfolgen. Genau hier gilt es anzusetzen, die Finanzämter dahin gehend im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch das Finanzministerium noch stärker zu sensibilisieren und verstärkt aufzuklären, um Vereine in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstützen. Ebenso wollen die Koalitionsfraktionen erreichen, dass das Finanzministerium die Finanzämter noch stärker dahin gehend anleitet. Mit der seitens des Finanzministeriums veröffentlichten Publikation „Steuertipps für Vereine“ besteht ja bereits ein informatives
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Aussprache wird Egbert Liskow, mein Kollege von der CDUFraktion, gleich noch vertiefend in das Thema einsteigen.
Festhalten möchte ich noch einmal: Überall im Land leisten ehrenamtlich Tätige in Vereinen einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwesen. Daher gilt es, das vielfältige Vereinsleben in MecklenburgVorpommern nach Kräften zu unterstützen.
Nun, sehr geehrte Damen und Herren, bin ich gespannt auf die Aussprache und bitte um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Zunächst erhält das Wort der Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Vertretung für den Finanzminister. Bitte, Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es wahrscheinlich vernommen, der Finanzminister ist erkrankt und deshalb bin ich heute in Vertretung für ihn da.
Ich will die Rede auch so halten, wie sie vorbereitet worden ist, und bin dankbar dafür, dass das Finanzministerium das so vorbereitet hat.
„Patrioten sind amtlich Unzuständige“, heißt es, „die sich um das Gemeinwohl kümmern.“ Gottfried Wilhelm Leibniz, der das auf den Punkt gebracht hat, sagte, ich darf zitieren, „dass ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sich einsetzen, ohne einen materiellen Vorteil zu erwarten, eine Aufgabe zu übernehmen, ohne dass es jemand erwartet oder man sich dazu verpflichtet fühlt“. Ich glaube, vor über 300 Jahren eine solche Aussage zu treffen, zeigt das ganz gut auf.
Vielfach wird beklagt – Herr Eifler, Sie haben das gerade so ein bisschen angedeutet –, dass der Sozialstaat sich aus vielen Bereichen zurückziehe, und die Ehrenamtlichen werden dann als Lückenbüßer bezeichnet. Wir halten das für falsch. Staatliches und bürgerschaftliches Engagement ergänzen sich vielmehr gegenseitig. Der Staat kann und sollte sich nicht jede Aufgabe zu eigen machen, aber er nimmt seine Verantwortung natürlich für
die soziale Gerechtigkeit und gleiche Lebenschancen für alle wahr. Gleichzeitig stellen sich vor Ort engagierte Menschen persönlich und selbstlos eben dieser sozialen Verantwortung. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es, und das ist ja eine wunderbare Aussage, nach den Schätzungen, die der Ministerpräsident immer wieder auch zum Ausdruck bringt, mehr als 500 ehrenamtlich Tätige.
Ihre Arbeit fordert stets Zeit, Kraft, Ausdauer und Verlässlichkeit. Ich glaube, an dieser Stelle darf man ausdrücklich immer wieder Dank sagen an die Ehrenamtler, die eine wunderbare Arbeit leisten.
Die Ehrenamtler haben es verdient, so gut wie möglich in ihrer Arbeit unterstützt zu werden. Darauf zielt dieser Antrag ausdrücklich ab und deswegen begrüßen wir ihn. Das haben wir natürlich auch innerhalb der Landesregierung sehr früh erkannt. Der Ministerpräsident hat zur Stärkung des Ehrenamtes dieses Thema zur Chefsache gemacht, die Ehrenamtsstiftung wurde begründet und seither gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und den gemeinnützig Engagierten in allen Angelegenheiten. Das betone ich ausdrücklich.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass diese Arbeit in den nächsten Jahren weiter intensiviert wird. Das ist wahrscheinlich auch die Grundlage dieses Antrages. Gemeinnützigkeit fördern, das ist für die Landesregierung nicht nur eine Floskel. Das Finanzministerium hat bereits im Dezember 2015 – Herr Eifler, Sie haben darauf hingewiesen – eine Broschüre „Steuertipps für Vereine“ in aktualisierter Fassung neu aufgelegt. Diese stellt den ehrenamtlich Tätigen die steuerlichen Rahmenbedingungen in verständlicher Form dar und zeigt auf, welche Maßgaben zwingend zu beachten sind, um die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erfüllen. Auch wenn wir dafür sehr viel positive Resonanz erhalten haben, sehen wir unsere Aufgabe aber nicht als erledigt an. Die Bitten des vorliegenden Antrages nehmen wir innerhalb des Finanzministeriums auf.
Aber lassen Sie mich auch Folgendes sagen: Sowohl der Finanzminister wie auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzministerium werben bereits jetzt vor Ort im Bereich der Gemeinnützigkeit dafür, im Problemfall immer das persönliche Gespräch zu suchen, um konstruktiv an einer Klärung der Sachverhalte zu arbeiten und Lösungen aufzuzeigen. Das ist der klare Appell, sich an die Finanzämter zu wenden. Das gilt gerade dann, wenn kleinere Vereine ohne steuerliche Beratung betroffen sind. Gerade die kleinen sollten das Gespräch suchen. In Zweifelsfällen unterstützen wir als Ministerium auch diese kleinen Vereine sehr gerne.
Auch wenn offensichtlich einige wenige Presseberichte anderes suggerieren, ganz überwiegend wird diese Praxis in der gesamten Finanzverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Überzeugung gelebt. Wir alle wissen natürlich um die Bedeutung der ehrenamtlichen Arbeit vieler engagierter Bürgerinnen und Bürger für das soziale und das kulturelle Leben und insgesamt in der Bürgergesellschaft. Das gilt gerade dort, wo auch die demografische und strukturelle Entwicklung dazu geführt hat, dass neben den Angeboten der Vereine oft keine weiteren existieren. Diese Bereicherung der Gesellschaft zu erhalten und als Ausdruck des menschlichen Miteinanders zu bewahren, ist uns ein besonderes Anliegen.
Was kann die Landesregierung, was kann das Finanzministerium sonst noch tun? Den Ehrenamtlichen über die Broschüre hinaus zu beraten, ist so weit zulässig. Vor Ort über die Rechtslage zu informieren und im Problemfall auch zu unterstützen, diese Forderung nehme ich gerne mit, und wir werden zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums gemeinsam Maßnahmen ausloten. Gleiches gilt für die fehlende einheitliche Rechtsanwendung. Die bereits ergriffenen Maßnahmen, wie den jährlichen fachlichen Austausch und die regelmäßige Schulung der zuständigen Mitarbeiter/-innen und Bearbeiter, werden wir noch weiter intensivieren.
Aber ich werbe als Finanzminister auch dafür um Verständnis, dass eine unbürokratische Bearbeitung nicht gleichlautend mit einer oberflächlichen Prüfung oder gar einem Verzicht auf diese Art und Weise sein darf. Ich glaube, auch da sollten wir uns einig sein.
Die Anerkennung der gemeinnützigen Einrichtung oder eines gemeinnützigen Vereins hat nicht nur steuerliche Vergünstigungen zur Folge. Sie ist Voraussetzung für vielfältige finanzielle staatliche Förderungen und Zuschüsse und auch für die Berechtigung, Spendenbescheinigungen auszustellen. Von ungleich größerer Bedeutung ist zudem, dass der Zusatz „Gemeinnützigkeit in der Gesellschaft“ auch moralisch einen sehr hohen Stellenwert hat. Darum haben wir eine besondere Verantwortung bei der Anerkennung und diese ist auch nicht leichtfertig oder vorschnell zu behandeln, denn im Gemeinnützigkeitsrecht sind Schwarz und Weiß selten, Grau ist die vorherrschende Farbe. Nur auf den ersten Blick sind die Fälle identisch, kaum ein Sachverhalt ist mit einem anderen einfach so zu vergleichen. Dies macht gleichzeitig diese wunderbare Vielfalt in dem Bereich des ehrenamtlichen Engagements aus. Die unterschiedlichen Konstellationen verlangen aber nach individuellen Lösungen und das ist, glaube ich, hier der Ansatz. Dafür steht auch der Finanzminister.
Aber eins muss an dieser Stelle auch unterstrichen werden: Es gibt immer wieder Personen oder einzelne Gruppen, die den Mantel der Gemeinnützigkeit für ihre Zwecke missbrauchen wollen, ob nun, um sich persönlich zu bereichern oder über die Hintertür ihre Gesinnung zu verbreiten. Und das wollen wir eben nicht! Diesen „schwarzen Schafen“ müssen wir frühzeitig das Handwerk legen. Prüfungen und Nachfragen des Finanzamtes sind daher unverzichtbar.
Den heutigen Antrag verstehen wir als Finanzministerium als ein Zeichen an die ehrlichen, die aufrichtigen Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit dafür starkmachen, für unsere Gesellschaft warm und lebendig zu bleiben und uns zu zeigen, dass das Miteinander so viel
wertvoller ist als das Nebeneinander. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir diesen Antrag gut bestätigen.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordnetenkollegen! „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ So steht es im Artikel 9 unseres Grundgesetzes.
Über 500.000 Vereine existieren in der Bundesrepublik. In ihnen haben sich Millionen Bürger organisiert, um selbstlos die Interessen der Allgemeinheit zu fördern.
Die Vielfalt der Vereinslandschaft ist der lebendige Ausdruck des breiten gesellschaftlichen Engagements unserer Bürger. Lassen Sie mich stellvertretend für die riesengroße Zahl der Vereine und die Bandbreite des Vereinslebens in Deutschland Vereine aus meinem Wahlkreis herausgreifen.
Im Bereich des Sports haben wir mit dem MSC Jarmen e. V. einen Bundesligavertreter im etwas exotisch klingenden Motorball, eine Art Fußball auf Motorrädern. Der Demminer Regionalmuseum e. V. kämpft seit Jahren für neue Räumlichkeiten, um sich der Stadt- und Regionalgeschichte ordentlich widmen zu können. Wenn ich etwas weiter ins Land schaue, haben wir die im Hause schon prominente Bürgerinitiative für den Erhalt des Kreiskrankenhauses Wolgast, also Bürger, die von ihrem Recht der politischen Teilhabe über die Wahlen hinaus Gebrauch machen. Diese Initiativen sind ein Grundstein unserer Demokratie.
Den Vereinen in unserem Land kommt also eine besondere Bedeutung zu. Sie fördern das gemeinschaftliche Zusammenleben, leisten wichtige Jugendarbeit, betreiben Heimat- und Traditionspflege, bieten Möglichkeiten der sportlichen Betätigung und vieles andere mehr. Aber so ein Verein lebt leider nicht nur von der leidenschaftlichen Arbeit der Mitglieder, so ein Vereinsleben braucht, wie die meisten Dinge im Leben, viel Geld. Deshalb müssen Vereine einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeit aufwenden, ihre finanziellen Mittel zu verwalten. Wer wie ich als Schatzmeister oder Kassenwart in verschiedenen Vereinen aktiv war oder ist, weiß, wie viele Feierabendstunden das beansprucht.
Die freiwillige Arbeit und das Engagement der Vereine wertschätzend hat der Staat steuerliche Anreize geschaffen, um wenigstens die Einwerbung von Geldern zu erleichtern, zumindest in der Theorie. Dafür muss die Gemeinnützigkeit festgestellt werden. Und hier beginnen die Leiden der kleinen, mittleren, aber auch großen Vereine.