Der Schülersprecher wird sich nun nach erfolgreicher Wahl direkt an dem messen lassen müssen, was er im Wahlkampf gesagt und versprochen hat. Jeder Schüler hat nun die Möglichkeit, einen direkten Vergleich anzustellen, vorher und nachher.
Ich erhoffe mir, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, dass ihre Stimme direkte Auswirkungen hat, dass jede einzelne Stimme zählt und dass sie nicht verschenkt werden darf, da jede einzelne Stimme kostbar ist. Ich erhoffe mir auch, dass durch Direktwahl des Schülersprechers Politik und Demokratie für die Schülerinnen und Schüler noch interessanter werden, nicht zuletzt dadurch, dass der Schülervollversammlung eine ganz neue Verantwortung zukommt, und diese gilt es wahrzunehmen.
Ich halte es daher für eine sehr gute Möglichkeit, Demokratie hautnah zu erleben und zu erlernen. Die Schüler werden erleben, dass derjenige, der im Wahlkampf nur kritisiert und fordert, ohne eigene Konzepte und Ideen zu haben, in einem demokratischen System nicht bestehen kann. Dies ist im Kleinen an einer Schule nicht anders als hier in diesem Haus. Es kommt für den Schülersprecher nun mehr denn je darauf an, Probleme zu identifizieren, Lösungsvorschläge anzubieten und an deren Umsetzung aktiv mitzuarbeiten.
Für mich ist dieser Entwurf eines Gesetzes ein schönes Beispiel, wie gute Politik funktionieren sollte:
Einführung der Direktwahlmöglichkeit des Schülersprechers – und nicht zuletzt die eigenen Konzepte und Ideen wie versprochen zügig umsetzen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/144 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss
sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, auf der Drucksache 7/103.
Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 7/103 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag des Finanzministers auf Drucksache 7/103 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Überweisungsvorschlag ebenfalls einstimmig angenommen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Erhalt des Gemeinnützigkeitsstatus von Vereinen unterstützen, Drucksache 7/145.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Erhalt des Gemeinnützigkeitsstatus von Vereinen unterstützen – Drucksache 7/145 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mir etwas peinlich. Ich bitte das, Kolleginnen und Kollegen, zu entschuldigen, dass ich den Einstieg etwas verpasst hatte.
Ich habe mich so ein Stück weit an dem Zeitplan orientiert, aber wir lernen ja alle dazu. Es soll also nicht so verbindlich sein und kommt bestimmt nicht oft wieder vor.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nein, die Straßenbahn ist zu spät gekommen! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Ach! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Also kommen wir zu dem vorliegenden Antrag der Fraktionen der CDU und SPD „Erhalt des Gemeinnützigkeitsstatus von Vereinen unterstützen“.
Verehrte Damen und Herren, in der Vergangenheit gab es immer wieder Medienberichte über Vereine, die sich mit der Aberkennung beziehungsweise mit der drohenden Aberkennung ihres Gemeinnützigkeitsstatus konfrontiert sahen. In den vergangenen Monaten waren zum Beispiel im „Nordkurier“ dazu immer wieder verschiedene Artikel zu lesen. Einmal lautete eine Überschrift im Regionalteil für die Mecklenburgische Schweiz: „Ärger mit Finanzbehörde, Vereinen droht der Kollaps“. Bereits Ende März 2016 berichtete der „Nordkurier“ unter anderem über den Verein „Freunde des Buches“ in Neustrelitz, deren Mitglieder sich mit der Aberkennung ihres Gemeinnützigkeitsstatus konfrontiert sahen. Ähnliche Medienberichte gibt es über den Verein für Kultur- und Denkmalpflege Gorschendorf und den Gewerbeverein Stavenhagen. Weitere Beispiele sind etwa der Förderverein der Feuerwehr in Neukalen sowie der dortige Heimatverein.
Worum geht es genau? Beim Gemeinnützigkeitsrecht handelt es sich um eine Steuerbegünstigung, die gewährt wird, wenn eine Körperschaft sowohl nach ihrer Satzung als auch nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung bestimmte gesetzlich vorgegebene steuerbegünstigende Zwecke verfolgt. Bei diesen Körperschaften handelt es sich oftmals um Vereine. Sind die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt, stellt das Finanzamt die Satzungsmäßigkeit per Bescheid fest. Im späteren Steuerfestsetzungsverfahren prüft das Finanzamt dann, ob auch die tatsächliche Geschäftsführung der gesetzlichen Voraussetzung entspricht und die Steuerbegünstigung gewahrt werden kann oder abgelehnt werden muss. Vereine ohne nachgewiesene Gemeinnützigkeit können deshalb keine Spendenbescheinigungen ausstellen und bekommen von Unternehmen und Unterstützern nur noch selten die erforderlichen finanziellen Zuwendungen. Ebenfalls ist dann auch der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen eingeschränkt. Deshalb ist für Vereine die
steuerlich anerkannte Gemeinnützigkeit das elementare Fundament zur Aufrechterhaltung ihrer überwiegend ehrenamtlichen Arbeit.
Die Koalitionsfraktionen wollen mit dem vorliegenden Antrag ein deutliches Zeichen setzen, um das Vereinswesen sowie das damit verbundene ehrenamtliche Engagement, insbesondere auch im ländlichen Raum, da gerade hier die Vereine oftmals der einzige Anlaufpunkt und Garant für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, zu unterstützen.
Mit diesem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine landesweit einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften durch die Finanzämter bei der Anerkennung des Gemeinnützigkeitsstatus von Vereinen sicherzustellen. Ebenso soll die Landesregierung darauf hinwirken, dass die Finanzämter im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten die Vereine noch stärker darin unterstützen, ihren gesellschaftlichen Zweck möglichst unbürokratisch zu erfüllen. Hierzu gehören eine umfassende Aufklärung über die Rechtslage und auch eine unbürokratische Kontaktaufnahme bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten. Der Finanzausschuss des Landes soll noch bis zur Sommerpause dieses Jahres über den Stand der Umsetzung informiert werden.