Protocol of the Session on January 25, 2017

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das wäre ganz schlecht, aber den Applaus können Sie jetzt erst einmal nehmen.)

Das kann durchaus sein, weil hier muss man einen Weg zwischen Land, Kreisen, Beförderungsinstituten, Schülern und Eltern finden. Am Ende wird eine Zahl stehen und dann muss man feststellen, kann man das als Land, als Kreis und als Eltern finanzieren oder ist dies nicht möglich. Wir werden uns aber auch weiterhin im Gespräch mit unserem Koalitionspartner für eine solche Prüfung einsetzen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Drum prüfe, wer sich ewig bindet!)

Am Ende wird man dann zu entscheiden haben, ob dies vielleicht sogar eine Initialzündung für den ÖPNV im Land sein kann. Das ist, ich will mal sagen, so eine Vision, die wir auch in den letzten Wochen mit erarbeitet haben. Ich weiß, bei den LINKEN und auch bei der Bildungsministerin, mit der wir darüber schon gesprochen haben, sieht das ganz ähnlich aus.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aaah! Sehr gut.)

Ich lade Sie alle ein, mit uns gemeinsam hieran weiter mitzuarbeiten

(allgemeine Unruhe)

und vielleicht dann in den nächsten Jahren zu einer besseren Lösung im Schülerverkehr und vielleicht auch im ÖPNV zu kommen.

Ich komme zu Punkt 2 – Urwahl des Schülersprechers. Auch wir finden das in Ordnung und setzen uns dafür ein, dass das passiert. Die angesprochenen Punkte von Herrn Dr. Jess können wir gerne im Ausschuss besprechen. Ich glaube aber, es ist in der Regel so, dass es zumindest immer einen amtierenden Schülersprecher gibt, der diese Versammlung einberufen kann. Es gibt auch – darüber kann man sich unterhalten – immer mehrere Stellvertreter, die in der Regel aus unterschiedlichen Klassenstufen kommen, die durchaus ebenfalls so eine Versammlung einberufen können. Aber das sind Details, über die man sich nach der Anhörung und im Ausschuss durchaus noch verständigen kann.

Das Letzte ist die Festlegung des Finanzhilfesatzes für die neu an Privatschulen angebotenen berufsbegleitenden Ausbildungen als Erzieher. Auch das, denke ich – da es an einigen privaten Schulen ja schon angeboten wird – ist eine sinnvolle Regelung, der wir gerne zustimmen und mit der wir das dann hier auch verbessern wollen.

Ich schlage vor, dass wir uns möglichst zügig mit der Anhörung und auch mit der Beratung im Bildungsausschuss beschäftigen, denn ganz entscheidend ist, dass diese Regelungen rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr in Kraft treten, damit sie zum neuen Schuljahr wirksam werden können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Als Nächste erhält das Wort die Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Drei Punkte wurden genannt. Ich möchte mich heute auf einen Punkt beschränken, und zwar auf den Dauerbrenner der Schülerbeförderung,

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: War klar!)

der heute in eine neue Runde geht. Es wird nicht die letzte sein, denn mit der Neuregelung der Schülerbeförderung in den beiden kreisfreien Städten werden zwar die Eltern in Rostock und in Schwerin den Eltern in den Landkreisen gleichgestellt, aber eine neue Ungleichbehandlung entsteht.

Bereits 2013 wurde in einem Rechtsgutachten von Professor Erbguth die bestehende unterschiedliche Regelung in Kreisen und Städten als verfassungswidrig herausgestellt. Nun, fast vier Jahre später, soll es endlich geändert werden. Es ist also weit gefehlt zu glauben, die Änderung des Schulgesetzes sei ein Verdienst oder gar eine Idee der Koalition. Es ist ein seit fast vier Jahren durch das Rechtsgutachten festgestellter Mangel, der behoben wird, wenn die Schülerinnen und Schüler in Städten mit den Schülerinnen und Schülern in den Landkreisen gleichbehandelt werden. Nun wird eine Ungerechtigkeit beseitigt, aber diese wird durch eine neue Ungerechtigkeit derzeit ersetzt, die sich zum Sammelsurium der Ungerechtigkeiten in der Schülerbeförderung gesellt, denn nun werden kreisfreie Städte und Kreise ungleich behandelt. Rostock und Schwerin bekommen das Geld – welches Geld auch immer – nämlich demnächst vom Land.

Schon allein die Tatsache, dass in diesem Entwurf keine konkrete finanzielle Auswirkung auf den Landeshaushalt beziffert ist, muss zwangsläufig dazu führen, dass dieser Entwurf geändert werden muss. Geändert werden muss er aber hauptsächlich, weil die Kreise die entstehenden Kosten für die Schülerbeförderung bis auf den Vorwegabzug alleine stemmen. Die Städte hingegen bekommen das Geld nun vom Land erstattet. Das ist schlicht ungerecht und es ist eine hanebüchene Ungleichbehandlung, denn die Kreise müssen in den sauren Apfel der hohen Kosten beißen, da das Konnexitätsprinzip, also der Grundsatz: „Wer bestellt, muss auch bezahlen“, erst in die Verfassung des Landes aufgenommen wurde, nachdem die Regelungen zur Schülerbeförderung vom Land

geändert wurden. Das bedeutet, sie haben vor der Konnexitätsregelung die Schülerbeförderung allein gewuppt und müssen dies weiterhin tun. Die beiden Städte hingegen haben Glück, denn für sie gelten die Regelungen der Schülerbeförderung nach Einführung der Konnexität. Damit wird hier das nächste Fass in der unendlichen Geschichte der Schülerbeförderung aufgemacht, statt endlich eine Lösung zu finden, die weder ungleich behandelt noch ungerecht ist, und so wird es weiterhin keine Ruhe in der Schülerbeförderung geben.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Schülerbeförderung kostet ungefähr 60 Millionen Euro jährlich. Davon werden ungefähr 11 Millionen Euro vom Land übernommen. Die Kreise sitzen also auf einer Differenz von mindestens 49 Millionen Euro. Die Schülerbeförderung in Rostock und Schwerin kostet ungefähr – eventuell – mit der derzeitigen 2-und-4-Kilometer-Regelung 2,5 Millionen Euro. Da haben Sie sich, sehr geehrte Mitglieder der Koalition, im Übrigen in Ihrer Gesetzesnovelle meines Erachtens verdammt verrechnet. Sie gehen von ungefähr 1 Million Euro aus, aber es sind mindestens 2,5 Millionen Euro, die dann zu 100 Prozent vom Land übernommen werden.

(Tilo Gundlack, SPD: Wo steht das?)

Das ist für Schwerin und Rostock richtig, aber es ist nur dann für Mecklenburg-Vorpommern richtig, wenn die Kreise ebenso eine hundertprozentige Finanzierung erhalten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Die Schülerinnen und Schüler müssen ganz einfach endlich kostenlos zur Schule kommen können, egal wie weit entfernt diese von ihrem Wohnort ist. Das ewige Hin und Her schafft gewaltige Unruhe, riesige Bürokratie, Frust und Ungerechtigkeiten. Wenn man allein den unermesslichen Verwaltungsaufwand berechnet, der dadurch entsteht, dass Eltern ständig Anträge stellen müssen, dass diese Anträge von der Verwaltung geprüft werden müssen, dass vom Schulverwaltungsamt nachgemessen werden muss, ob die Schule sich tatsächlich zwei beziehungsweise vier Kilometer von der Haustür entfernt befindet, und dass dann überprüft werden muss, ob ein unbeleuchteter, nicht befestigter Gehweg, der direkt an einer Landesstraße liegt, wirklich ein gefährlicher und unzumutbarer Schulweg ist, dann gibt es nur eine gerechte Lösung: ein kostenloses Schülerticket für alle Kinder und Jugendlichen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE)

Die derzeitigen verkorksten Bestimmungen lassen sich nicht erklären. Stellen Sie sich vor, zwei Schüler stehen an ein und derselben Bushaltestelle, wohnen in ein und demselben Ort, besuchen ein und dieselbe Schule,

(Torsten Renz, CDU: Rostock.)

die in ein und derselben Entfernung, nämlich 3,5 Kilometer, vom Haus entfernt liegt, aber sie haben nicht ein und dieselbe Regelung, ob sie nun kostenlos zur Schule kommen oder bezahlen müssen. Denn der Viertklässler von den beiden an der Bushaltestelle fährt kostenlos, weil für Grundschüler und meistens auch für Fünft- und Sechstklässler gilt, wenn die Schule 2 Kilometer entfernt

ist, werden die Kosten vom Kreis übernommen. Beim Siebtklässler hingegen müssen die Eltern für den Schulweg zahlen. Das sind im Landkreis Nordwestmecklenburg derzeit 75 Euro pro Monat, weil die Schule eben nicht 4 Kilometer entfernt ist, sondern nur 3,5 Kilometer, und das alles, obwohl beide sogar noch die örtlich zuständige Schule besuchen.

Das wird aber noch putziger. Jetzt stellen wir uns vor, es stehen vier Schüler an der Haltestelle.

(Torsten Renz, CDU: Wie viele Beispiele haben Sie denn mitgebracht?)

Wieder das Gleiche, alle kommen aus dem gleichen Ort und, und, und. Ein Siebtklässler von ihnen besucht eine örtlich unzuständige Schule, deren Weg aber an der örtlich zuständigen Schule vorbeiführt. Dann kann er bis zur örtlich zuständigen Schule kostenlos an der Schülerbeförderung teilnehmen. Das bedeutet für meinen Landkreis, seine Monatskarte wird um die Hälfte reduziert, die Eltern zahlen 37,50 Euro. Der andere Siebtklässler besucht die unter 4 Kilometer gelegene örtlich zuständige Schule – der fährt nicht an ihr vorbei, der besucht sie – und der kriegt keinen Cent Ermäßigung. Das heißt, die Eltern bezahlen in meinem Landkreis 75 Euro pro Monat.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine Logik!)

Der andere Siebtklässler von den Vieren besucht das örtlich zuständige Gymnasium, das weiter als 4 Kilometer entfernt ist, in diesem Falle 16 Kilometer. Dann ist seine Beförderung wiederum kostenlos. Würde er aber ein nähergelegenes Gymnasium besuchen, hätte damit einen kürzeren Weg, einen kürzeren Schultag, dann müssten seine Eltern 75 Euro bezahlen, weil die Schule zwar näher am Wohnort ist, aber eben nicht örtlich zuständig.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es ist ein Wunder, dass die überhaupt in der Schule ankommen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Nur der kleine Grundschüler, der hat Glück. Er fährt kostenlos, aber nur, wenn seine Schule mehr als 2 Kilometer von seiner Wohnung entfernt ist, und er fährt auch nur solange kostenlos, solange er Grundschüler ist.

(Jochen Schulte, SPD: Frau Oldenburg, nicht der Schüler hat Glück, sondern die Eltern haben Glück.)

Das war jetzt kein Witz, den sich die Vier an der Bushaltestelle erzählt haben, das ist die traurige Realität der Schülerbeförderung. Ich bin gespannt auf die Anhörung.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Harry Glawe, CDU: Genau.)

Danke, Frau Abgeordnete.

Das Wort erhält Herr Stamer von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Und natürlich liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Eltern, die von diesem Gesetzentwurf betroffen sein werden! Es zeichnet gute Politik aus, dass sie auf Missstände und Ungerechtigkei

ten reagiert und zeitnah Abhilfe dort schafft, wo es notwendig ist. Weiterhin ist es für eine glaubwürdige Politik nötig, Wahlversprechen einzuhalten. Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern tut die Landesregierung genau das.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes sind im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vereinbart worden und sollen hiermit umgesetzt werden. Das Schulgesetz wird stetig an sich verändernde Gegebenheiten angepasst, um für die Schüler ein optimales Ergebnis, das beste im Rahmen der Möglichkeiten, zu erzielen.

Der Gesetzentwurf hat, wie bereits gehört, drei Bestandteile: Anpassung der Kostensätze, Schülerbeförderung und die Urwahl des Schülersprechers. Politik muss Notwendiges umsetzen und Missstände beheben, so auch hier in dem Teil des Gesetzentwurfes, der sich mit den Kostensätzen beschäftigt, um die gesetzlichen Grundlagen zur Abrechnung der Schülerkostensätze zu schaffen. Hierbei geht es um den Bildungsgang „Erzieherinnen und Erzieher berufsbegleitend“. Ich denke, dass ein jeder hier die Notwendigkeit zur Stärkung des Berufsbildes des Erziehers und der Erzieherin einsieht. Gerade dieses Berufsbild ist für eine Gesellschaft sehr wichtig und muss aus meiner Sicht gestärkt werden. Darum ist dieser Passus essenziell, auch wenn er eigentlich ein reiner Verwaltungsakt ist. Die Kostensätze müssen jetzt angepasst beziehungsweise eingeführt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Bildungsganges zu ermöglichen.

Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfes beschäftigt sich mit der Schülerbeförderung. Bislang greift die Erstattung der Fahrkosten zur örtlich zuständigen Schule nicht in den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock. Dieser Missstand wird mit diesem Gesetzentwurf behoben. Landesweit einheitlich wird nun die Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule übernommen, wenn die Schulkinder mehr als zwei beziehungsweise vier Kilometer zur weiterführenden Schule zurücklegen müssen.

Dieser Aspekt ist Teil des Koalitionsvertrages und wird nun zeitnah umgesetzt. Er ist zudem Bestandteil einer Entschließung, wie bereits gehört, die bei der letzten Novelle des Schulgesetzes gefasst worden ist. Der wesentliche Punkt hierbei ist, Ungleichbehandlung zu beseitigen und Gerechtigkeit herzustellen. Wir treten dafür ein, gleiche Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes zu schaffen, so auch hier. Und ja, man könnte an dem Punkt der Schülerbeförderung sicherlich eine grundsätzliche Diskussion eröffnen, allerdings nicht im Rahmen dieses Entwurfes, sondern detailliert in den Ausschüssen mit allen Beteiligten.

Ich halte es für sehr wichtig, dass Schülerinnen und Schüler frühzeitig an demokratische Prinzipien herangeführt werden. Dies beinhaltet auch die Vertretung der Interessen der Schülerinnen und Schüler. Der Schülersprecher übernimmt diese Aufgabe für eine gesamte Schule. Bislang wurde der Schülersprecher durch den Schülerrat, also durch die Gruppe der Klassensprecherinnen und Klassensprecher, gewählt. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass es eine Möglichkeit gibt, dass der Schülersprecher oder die Schülersprecherin direkt von den Schülern einer Schule gewählt werden kann, wenn

dies in der Schülervollversammlung so beschlossen worden ist. Wir geben den Schülern damit die Möglichkeit, sich intensiver mit der demokratischen Willensbildung auseinanderzusetzen. Es ist beispielsweise zu erwarten, dass sich im Vorfeld einer Urwahl des Schülersprechers ein Wahlkampf entwickeln wird, in dem die Bewerber die Gelegenheit haben, sich selbst und ihre Ziele vorzustellen und aktiv um Stimmen und Unterstützung zu werben.