Protocol of the Session on January 25, 2017

Im Übrigen hat der Landtag mit den Stimmen der SPD, CDU und den LINKEN im Zuge des Vierten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes die Entschließung gefasst, dass die Landesregierung nach Vorlage und Prüfung der Daten zur Schülerbeförderung eine weitere Schulgesetznovelle einleiten soll, um alle Schülerinnen und Schüler Mecklenburg-Vorpommerns hinsichtlich der Beförderungsansprüche einander gleichzustellen. Genau das ist mit diesem fünften Änderungsgesetz nun erfolgt. Die Gesetzesänderung dürfte also kaum jemanden überraschen.

Des Weiteren wird es eine intern so genannte „Große Schulgesetznovelle“ geben, mit der sich aus der Entwicklung hin zur inklusiven Schule in unserem Land eine – das ist mir wichtig – langfristige, tragfähige Grundlage ergeben wird. Was ebenfalls ganz wichtig ist und was sich auch aus der Inklusionsstrategie ergibt, ist, es wird eine Umsetzung mit Augenmaß geben.

Als Drittes gibt es die europäische DatenschutzGrundverordnung. Wie Sie wissen, ist diese verpflichtend bis zum Mai 2018 umzusetzen und erfordert nach erster Einschätzung ebenfalls eine Änderung des Schulgesetzes.

Hier und heute liegen uns aber nun aus meiner Sicht drei gut und leicht begründbare Regelungen zur Entscheidung vor. Das eine, wir hörten es bereits, ist die Ziffer 218 aus dem Koa-Vertrag. Da beheben wir eine Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler und Eltern zwischen den kreisfreien Städten und den Landkreisen, denn vor dieser Änderung war es so, dass in den kreisfreien Städten, also in Schwerin und Rostock, die Schülerbeförderung nicht übernommen worden ist, so, wie es in den Landkreisen ist. Das ist eine Ungleichbehandlung, wie sie sich auch schon im Grundgesetz verbietet. Diese Ungleichbehandlung müssen wir beheben, denn es kann nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler in Schwerin und Rostock anders behandelt werden als beispielsweise in Wismar, Stralsund, Greifswald oder in anderen Gemeinden. Insofern sind jetzt die beiden kreisfreien Städte auch verpflichtet, die Schuleinzugsbereiche festzulegen, damit wir dieses umsetzen können. Und ja, es wird mehr Kosten verursachen, aber ich finde, das ist gut investiertes Geld, um letztendlich das auch den Schülerinnen und Schülern und Eltern selbstverständlich in den kreisfreien Städten zur Verfügung zu stellen.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Aber wir wollen keine Einzugsbereiche in Rostock.)

Die Einzugsbereiche sind als Voraussetzung für diese Regelung notwendig.

Ich sagte es bereits, die Neuregelung wird Geld kosten.

(Marc Reinhardt, CDU: Es gibt kein Geld.)

Das ist für mich gut angelegtes Geld,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

weil wir dann alle Schülerinnen und Schüler im Land gleichbehandeln.

Der zweite Punkt – wie ich finde, auch ein sehr wichtiger Punkt – ist die Möglichkeit der Direktwahl der Schülersprecherin und des Schülersprechers. Auch das findet sich in unserer Koalitionsvereinbarung wieder und es ist etwas zur Stärkung der Demokratie an der Schule. Wir alle wissen, wie wichtig die Demokratie ist und wie wichtig es ist, diese Demokratie schon in der Schule erlebbar zu machen. Mein Vorredner hat bereits ausgeführt, wie wir dieses umsetzen wollen. Ich finde, das ist eine tolle Möglichkeit gerade für junge Menschen, direkte und gelebte Demokratie an Schule durchzunehmen.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Und last, but not least: Die Nummer 3 des Änderungsgesetzes betrifft die Schülerkostensätze für die Finanzhilfen der Privatschulen. Seit dem Schuljahr 2015/2016 sind die Schülerkosten- und Förderbedarfssätze für die Finanzhilfen der Privatschulen in Paragraf 128a Schulgesetz gesetzlich festgelegt. Diese Kostensätze sollen schuljährlich der Tarifentwicklung des Vorjahres angepasst und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden.

Sie sehen, das sind drei sehr sinnvolle Regelungen. Insofern bitte ich um Zustimmung beziehungsweise Überweisung in den Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Danke, Frau Ministerin.

Es erhält das Wort Herr Dr. Gunter Jess von der Fraktion der AfD.

Frau Präsidentin! Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Landsleute!

(Susann Wippermann, SPD: Oooh! – Peter Ritter, DIE LINKE: „Brüder und Schwestern“ fehlt noch.)

Wir befassen uns heute mit dem fünften Änderungsgesetz zum Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern in Erster Lesung, das heißt, es wird auch noch eine Anhörung geben. Wir werden heute also nur debattieren und nicht beschließen.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ach so! – Peter Ritter, DIE LINKE: Ah ja, interessant.)

Ich möchte zu den drei genannten Neuordnungen etwas sagen.

Zu Paragraf 82 des Schulgesetzes: Er befasst sich mit dem Mitbestimmungsrecht der Schüler durch Schülervertretungen, wie wir wissen. Nach der bisherigen Gesetzesgestaltung wählen die Mitglieder des Schülerrates, der sich aus den Klassen- beziehungsweise Jahrgangsstufensprechern einer Schule zusammensetzt, den Schülersprecher der Schule. Durch die Neuerung soll die Möglichkeit einer Urwahl des Schülersprechers der Schu

le geschaffen werden, wenn dies von der Voll- beziehungsweise Teilversammlung aller Schüler der Schule so beschlossen wird.

Wir meinen, das ist ein guter Vorschlag, der aber in der jetzigen Ausformulierung für eine praktische Ausgestaltung vor Ort mehrere Unzulänglichkeiten aufweist, auf die ich jetzt eingehen will. Wenn wir schon das Schulgesetz anfassen, dann sollte die Regelung klar und eindeutig ausfallen.

Wir sehen folgende konkrete Mängel:

Erstens. Bisher ist lediglich nach Paragraf 82 Absatz 6 eine jährliche Vollversammlung verpflichtend, die vom Schülerrat einzuberufen ist und durch den Schülersprecher geleitet wird, den es gegebenenfalls noch gar nicht geben kann. Es fehlt also die Regelung, dass bei anstehender Neuwahl des Schülersprechers der Schule die Einberufung der Voll- beziehungsweise Teilversammlung durch den Schülerrat zu erfolgen hat, um über die Art der Wahl des Schülervertreters zu entscheiden. Die Option der Urwahl macht eine zeitliche Nähe der Bildung des Schülerrates und der Entscheidung über eine Urwahl notwendig.

Zweitens. Es fehlt im Schulgesetz grundsätzlich der Hinweis auf eine zwingend geheime Wahl bei Personalwahlen.

Drittens gibt es weitere redaktionelle Mängel. Zum Beispiel fehlt die Erwähnung des Begriffes „Teilversammlung“, wie er zum Beispiel in den Paragrafen 82 Absatz 6 eingeführt wurde. In der Vorlage wird bisher nur die „Vollversammlung“ genannt.

Des Weiteren weise ich darauf hin, dass, wenn der Schülerrat, der den Schülersprecher bisher wählt, über eine Vollversammlung veranlasst werden soll, den Schulsprecher über Urwahl wählen zu lassen, praktisch keine Leitung der Voll- beziehungsweise Teilversammlung gewährleistet ist. Also muss in anderer Form ein Passus eingeführt werden, wonach in diesem Falle der Versammlungsleiter aus der Mitte des Schülerrates per Wahl zu bestimmen ist.

Zum Paragrafen 113. Dieser Paragraf befasst sich mit der Verpflichtung der Landkreise zur öffentlichen Schülerbeförderung zu den örtlich zuständigen Schulen. Die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin zum Beispiel sind bisher von dieser Regelung ausgeschlossen. Auch wir sehen darin eine Ungleichbehandlung.

Die jetzige Neuregelung soll zum einen die Beförderungspflicht auch auf die kreisfreien Städte ausdehnen und zum anderen sollen die sich daraus ergebenden Mehrkosten für die betroffenen Kommunen vom Land auf Nachweis erstattet werden.

Dem ersten Teil der Neuregelung können wir vorbehaltlos zustimmen. Dagegen plädieren wir abweichend vom Vorschlag der Koalitionsparteien bei der Kostenproblematik für folgende weitergehende Neuregelungen: Wir empfehlen nicht nur, wie in Paragraf 113 Absatz 5 ausgeführt, eine Erstattung der Mehrkosten durch das Land, sondern eine vollständige Kostenerstattung für die Schülerbeförderung in den Kommunen. Dies würde die bürokratische Berechnung der Mehrkosten beseitigen und klare Kostenstrukturen schaffen. Zudem sind die Beför

derungskosten in den ländlichen Gebieten pro Kind deutlich höher als in den Städten, sodass ländliche Kommunen eine Schieflage erdulden müssen, was durch unseren Vorschlag ausgeglichen werden würde.

Des Weiteren sehen wir eine Gerechtigkeitslücke in der fehlenden Kostenerstattung für die Schülerbeförderung bei jenen Kindern, die die Schulwahlfreiheit nutzen und eine andere als die örtlich zuständige Schule besuchen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Bisher können diese Schüler die öffentliche Beförderung zu den örtlich zuständigen Schulen mitnutzen, wenn diese existiert. Gibt es diese Möglichkeit nicht, so haben die Eltern die Beförderungskosten selbst zu tragen. Wir treten dafür ein, dass diesen Eltern ebenfalls eine anteilige Kostenerstattung gewährt wird, und zwar maximal in Höhe der durchschnittlichen Beförderungskosten zur örtlich zuständigen Schule, wenn sie selbst eine dementsprechende Kostenbelastung an die von ihnen gewählte Schulform nachweisen können.

Zum Paragrafen 128a. Der Paragraf regelt die Kostenbeiträge des Landes für die Berufsausbildungsträger. Mit der Neuregelung wird der Kostensatz für die Erzieherinnen und Erzieher angehoben. Das können wir begrüßen. Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Ausbildungsgang eingeführt. Auch dagegen ist nichts zu sagen. Wir hoffen nur, dass der angegebene Kostenbeitrag von 1.832,68 Euro wirklich hinreichend ist und so kalkuliert wurde, dass er auch kostendeckend ist. Ansonsten können wir dem durchaus zustimmen.

Meine Damen und Herren, wir werden unsere Anregungen in die weiteren Beratungen im Bildungsausschuss einbringen. Sollten sie dort keinen Zuspruch erhalten, so wird die AfD-Fraktion zur nächsten Plenarsitzung entsprechende Beschlussvorschläge einbringen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Es erhält das Wort Herr Reinhardt von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt schon mehrfach von den drei Punkten gehört, die wir mit dieser kleinen Schulgesetznovelle ändern wollen. Ich will ganz kurz auf diese drei Punkte und auch ein wenig auf das hier schon Gesagte eingehen.

Zum ersten Punkt – Schülerbeförderung. Auch wir finden es richtig, dass es in Zukunft eine Gleichbehandlung zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten geben soll. Das bedeutet natürlich auch, dass die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin jetzt Schuleinzugsbereiche festlegen müssen und werden. Ich bin mir bewusst, dass das sicherlich in Rostock und Schwerin nicht so ganz einfach ist. Das war es aber in Neubrandenburg, Wismar und Stralsund auch nicht.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Das ist nicht gewollt. Das ist der Punkt. Das ist nicht gewollt.)

Insofern ist es nun einmal so, dass wir diesen Weg gehen müssen. Ich kann auch nicht erkennen, warum wir

für die kreisfreien Städte eine andere Regelung treffen sollten. Von daher finde ich es in Ordnung, dass wir hier eine Gleichheit herstellen.

Nichtsdestotrotz – und davon hat auch Herr Dr. Jess gesprochen – muss das mit der Schülerbeförderung am Ende nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Ich glaube schon, dass wir uns darüber in Zukunft – wir sind mit vielen Bürgerinitiativen und auch dem Schülerrat im Gespräch – Gedanken machen müssen. Die CDU-Fraktion hat bereits in den Koalitionsverhandlungen vorgeschlagen zu prüfen, ob nicht ein Landesschülerticket eingeführt werden kann.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut.)

Das ist sicherlich ein dickes Brett, was zu bohren ist, und, Frau Oldenburg, am Ende einer Prüfung kann auch stehen, dass es nicht möglich ist.