Protocol of the Session on January 25, 2019

Na, das ist ja vielleicht eine Ausrede gewesen: Anlieger! Alle Anlieger zahlen doch für die Wasser- und Bodenverbände ein. Also haben alle Anlieger ein Anrecht darauf, dass ihre Flächen entwässert werden. Aber wir haben es auch so geschafft und haben dadurch drei Seen und einen Teich wieder bewässert, wo schon zweieinhalb Meter Wasser fehlten. Die wären glattweg ausgetrocknet. Übrigens wird der eine auch als Badesee genutzt. Ich sagte es bereits, dass natürlich diese, gerade diese alten Rohrleitungen einen starken Sanierungsbedarf haben. Aber auch von diesen, gerade von diesen uralten würde eine erhebliche Anzahl heute noch eine sinnvolle Funktion erfüllen. Die sind ja alle noch da und die erfüllen zum Teil ihre Funktion.

Ja, dann haben wir da noch folgende Probleme – aber das ist natürlich Sache der Wasser- und Bodenverbände und ich bin ja in zwei Wasser- und Bodenverbänden mit meinen Grünstücken drin,

(Minister Dr. Till Backhaus: Aha!)

ich kann auch vergleichen, aber da ist der eine nicht besser als der andere –: Denn was passiert da, wo die Rohrleitungen einmünden? Da sind dann ja Gräben, Teiche oder Seen. Da bildet sich Sand vor dem Rohr und weil die Gräben nicht ausgebaggert werden – die werden zwar von den Wasser- und Bodenverbänden regelmäßig gemäht, aber die Grabensohle liegt einfach zu hoch –, haben Sie in den Rohrleitungen die Hälfte voll Sand. Da ist natürlich der Abtransport vom Wasser nicht gewährleistet. Da, denke ich mal, sollten wir auch mal öfter hinschauen.

Das ist ja natürlich alles Sache der Gemeinden, wie es der Landwirtschaftsminister schon sagte. Aber wie funktioniert es in den Gemeinden? Die Bürgermeister lassen sich meist vom Geschäftsführer der Landwirtschaftsbetriebe in den Wasser- und Bodenverbänden vertreten und die haben natürlich kein Interesse daran, dass die Kosten steigen. Dann müsste nämlich wieder mehr auf die Anlieger umgelegt werden und weil sie ja die Pächter sind von diesen Flächen und in den Pachtverträgen feststeht, dass sie alle öffentlichen Lasten tragen, so sind sie es letztendlich, die dafür zahlen müssen. Da sind die Geschäftsführer von den Agrarbetrieben natürlich nicht begeistert, wenn die Kosten nach oben gehen. Also, wie gesagt, das Land wird hier schon Unterstützung, erhebliche Unterstützung leisten müssen.

Die im Antrag geforderte Überprüfung der Wirksamkeit der bisher ergriffenen Maßnahmen ist grundsätzlich sinnvoll. Man kann aber sicher schon heute absehen, dass

es eine Sanierung ausschließlich ohne Öffnung von Rohren nicht geben wird. Von vielen der Rohre, die stumpf gestoßen verlegt wurden – gerade zu DDR-Zeiten, das wurde auch nicht immer alles so korrekt gemacht, wie es gemacht werden sollte –, sind auch schon teilweise Betonrohre abgesackt und ein Teil ist schon verwurzelt. Das heißt, wenn Sie da eine Kamera durchschicken – Voraussetzung ist natürlich, erst mal muss das Rohr gespült werden –, dann kommt diese Kamera oder besser gesagt Kanalratte nicht durch.

Eine Rohr-in-Rohr-Sanierung dürfte größtenteils unmöglich sein, schon die Inspektion mit der Kamera, wie ich schon sagte, aber ich halte es trotzdem für möglich, dass das ohne zu öffnen zum größten Teil möglich ist. Ich kann ein 150er KG-Rohr in eine vorhandene Betonröhre, 200 Millimeter Durchmesser, einschieben und erhalte den gleichen Wassertransport. Warum ist das so? Aus folgendem Grund: Das KG-Rohr ist einmal glatter, zum anderen habe ich nicht die Stöße, die dann noch den Wasserdurchfluss wie beim Betonrohr verhindern. Das Resultat ist ja, nachher auf dem Acker haben wir diese ganzen Trichter, wo sich dann Druck aufbaut in diesen Rohren und dann wird dieser Sand wieder mit durchgespült, der ja irgendwo endet.

Aber die KG-Rohre haben eben den Vorteil, da schieben Sie ja circa zehn Zentimeter das Rohr ineinander, außerdem ist es dann noch mit einem Gummiring verschlossen. Das hat nur Vorteile. Eine Verwurzelung ist nicht möglich und die KG-Rohre sind natürlich erheblich langlebiger. Es gibt ja schon KG-Rohre, die bis zu 50 Jahren drin liegen – nicht hier bei uns, sondern in den Altbundesländern –, und die haben bis jetzt noch keine Verschleißerscheinungen gezeigt.

Ja, ich würde vorschlagen, Frau Aßmann, dass wir im Agrarausschuss vom Wasser- und Bodenverband jemanden bitten würden, der sich dann noch mal mit der Thematik genau auseinandersetzt. Ich denke, das würden Sie auch hinbekommen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Aßmann.

(Minister Dr. Till Backhaus: Frau Kollegin, kriegen Sie das hin oder nicht?)

Ich kann hier gar nicht drübergucken.

(Die Abgeordnete Elisabeth Aßmann stellt das Rednerpult ein.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe irgendwie das Gefühl, dass es hier heute Morgen ein bisschen melancholisch ist, es ist so eine gedrückte Stimmung.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich glaube, das hängt nicht unbedingt damit zusammen, dass wir eben noch den parlamentarischen Opfern des Nationalsozialismus gedacht haben, sondern ich habe das Gefühl, dass Sie alle schon ein bisschen hoffnungslos sind. Ich kann Sie nur immer motivieren, gerade bei

diesem Thema, dass Sie vor Ort, in Ihren Wahlkreisen, auch Ihre Gemeindevertretung und Ihre Bürgermeister mitnehmen auf diese Reise, auf diese Reise, die verrohrten Gewässer zu unterhalten, denn das ist ein entscheidender Knackpunkt.

Ich kenne es aus meiner Gemeinde, in der ich aufgewachsen bin. Der jetzige Bürgermeister arbeitet sogar für einen Zweckverband und trotzdem ist die Gemeindevertretung auf dem Stand, dass sie sagt, na ja, Gewässer, da müsste man sich mal drum kümmern, aber eigentlich hat gar keiner Lust darauf. Es gibt genau einen sachkundigen Einwohner, der zu Ostzeiten auch in einem Agrarbetrieb gearbeitet hat, der immer wieder sagt, wir brauchen Karten, wir müssen gucken, ist es hier, ist es da. Alle anderen sitzen im Prinzip da – ich überspitze das ein bisschen, aber vom Grundsatz ist es so – und sagen, oh, du schon wieder mit deinen Gewässern.

Und das ist doch das Kernproblem. Wir müssen es schaffen, dass auch die Gemeinden vernünftig mitarbeiten, dass eben die Wasser- und Bodenverbände finanziell dafür ausgestattet sind, dass sie diese Aufgabe übernehmen können, denn es ist die originäre Aufgabe der Kommunen, diese Gewässer zu sanieren und zu unterhalten. Gerade bei Unterhaltungsmaßnahmen sind uns als Land die Hände gebunden. Für normale Unterhaltungsmaßnahmen ist es nicht möglich, Fördermittel auszuschöpfen. Das sollte man auch irgendwo verstehen. Es geht nicht darum, dass man nicht bereit ist, bei der Sanierung unter die Arme zu greifen, denn natürlich sind diese verrohrten Gewässer ein wichtiger Teil unserer Infrastruktur.

Deswegen ist es auch so richtig, was Frau Schlupp gesagt hat, dass es eben nicht allein im Bereich des Landwirtschaftsministeriums zu sehen ist, sondern wir müssen hier das Infrastrukturministerium und vor allen Dingen auch – und da gucke ich gerne in die Ballungsräume, in unsere Industriegebiete, so sage ich es mal –, da müssen wir sicherlich auch den Wirtschaftsminister mit ins Boot holen, denn am Ende ist es so, bei diesem Volumen an finanziellen Bedarfen ist es einfach nicht möglich, das einzig und allein in einem Haus zu stemmen.

Es wurde gesagt, dass es vor allen Dingen natürlich dadurch begründet ist, dass wir im Laufe der Melioration zu DDR-Zeiten diese vielen Verrohrungen angelegt haben. Ich glaube, dass man das wahrscheinlich mit heutiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht mehr zwingend so machen würde, aber es ist nun mal so, dass es zu DDR-Zeiten so angelegt wurde, aus benannten Gründen. Deswegen ist es am Ende auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen, jetzt entsprechende Sanierungen vorzunehmen.

Ich hätte mir gewünscht – ich habe viele Gespräche mit Wasser- und Bodenverbänden geführt –, ich hätte mir gewünscht, dass einfach auch innerhalb der Gemeinden besser Vorsorge getroffen worden wäre, weil es ist ja letztendlich so, Herr Backhaus hat es gesagt, 50 Jahre ungefähr, so kann man rechnen, dauert es, bis der Verschleiß so weit fortentwickelt ist, dass man neu sanieren muss. Ich sage mal, ein Großteil der Gewässer wurde in den 70er-Jahren gebaut, da war eigentlich ziemlich klar, wann der Moment kommt, und da ist leider zu wenig Vorsorge betrieben worden.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Ein wichtiger Punkt ist – ich glaube, das sollte man auch als große Chance betrachten –, wenn man den Blick auf die Wasserrahmenrichtlinie richtet, gerade bei Gewässern, die eben nicht so tief liegen, gibt es die Chance, diese zu öffnen mit finanziellen Mitteln der Wasserrahmenrichtlinie. Es ist nicht nur so, dass man dann finanzielle Mittel bekommt, sondern es ist natürlich auch so, dass man einen ökologischen Vorteil erlangt. Man hat einen Vorteil, dass man in Flurneuordnungsverfahren, ich sage mal, vorzugsweise aufgenommen wird.

Das sind, glaube ich, einfach Dinge, wo man den Gemeinden klarmachen muss, okay, wenn ihr an diesen Topf rangeht, wenn ihr die Wasserrahmenrichtlinie für euch als Chance für viele Dinge begreift – denn natürlich ist auch klar, wenn ich ein Gewässer öffne und einen natürlichen Verlauf mache, dann kann ich das auch wieder touristisch nutzen, dann kann ich es für meine eigenen Leute positiv darstellen, also da gibt es eine Reihe von positiven Effekten –, dann müssen wir, glaube ich, alle miteinander, da nehme ich jeden ganz gern in die Pflicht, das tatsächlich positiv nach außen darstellen.

Noch mal: Es ist, glaube ich, am allerallerwichtigsten, dass wir unsere Gemeindevertretungen, unsere ehrenamtlichen Bürgermeister, für dieses Thema begeistern, denn es ist so was, es wird sich nicht einfach irgendwann von selbst erledigen. Ich glaube, das hat die Einbringung von Frau Schlupp auch gezeigt. Ganz im Gegenteil: Die Probleme, die Herausforderungen, die mit den verrohrten Gewässern einhergehen, werden immer größer werden, je länger keiner was tut. Deswegen muss endlich was passieren und da ist es wichtig, dass wir eine Datengrundlage haben, um zu schauen, okay, wie kann man wo tatsächlich auch die jetzigen Unterstützungsmöglichkeiten besser steuern oder umsteuern, aber es wird nicht ohne Geld der Gemeinden gehen, und vor allen Dingen auch nicht ohne Engagement. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Beate Schlupp, CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Weiß.

Huch, ich rede schon fünf Minuten. Na ja.

(Der Schriftführer korrigiert die Redezeiterfassung.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das Wasser und über dessen Wert hat der Minister ja bereits gesprochen. Ich glaube, diese Medaille hat mehr als nur zwei Seiten, und was die Realität unseres Alltages in einem solchen Land wie Mecklenburg-Vorpommern betrifft – ich erspare Ihnen jetzt einen Ausflug in die physische Geografie mit jungglazial und was das für unser Land bedeutet –, kann man auch sagen, was man nicht sieht, das gibt es für manch einen nicht. Eigentlich handelt es sich, wenn man es genau nimmt, bei unserem Thema um ein rein technisches Problem, aber eben doch auch wiederum nicht.

Der Antrag der Koalition zu der Gewässerunterhaltung bezieht sich ja auf circa 31.400 Kilometer Gewässer zweiter Ordnung in der Unterhaltungslast der WBV, der Wasser- und Bodenverbände, davon circa 7.100 Kilometer verrohrt, wie uns der Vorstand der WBV gerade noch

mal informiert hat. Besonders problematisch dürfte es sein, dass die WBV nach Selbstauskunft keine Zweckverbände sind. Die verrohrten Abschnitte befinden sich im Eigentum der Kommunen, und das macht deutlich, dass wir vor einem echten Problem stehen. Hier überlagern sich nämlich verschiedene Ansprüche, notwendige Maßnahmen, Rechtslagen in unterschiedlicher Hierarchie von der EU bis zur Kommune und die Befindlichkeiten der Historie.

Und wenn ich die Historie anspreche, dann erinnern wir uns bitte an eines der ersten sogenannten Jugendobjekte der FDJ zu DDR-Zeiten, die Trockenlegung und Entwässerung der Wische, also Meliorationsmaßnahmen großen Stils, die Wische in Sachsen-Anhalt, ein Projekt von 1958 bis 1962. Zeitgleich erhielten die 250 Quadratkilometer der Friedländer Großen Wiese bei Ferdinandshof in Mecklenburg-Vorpommern ihr heutiges Gesicht. Dort begann die Melioration zwar bereits im 18. Jahrhundert, wurde im Kaiserreich und bei den Nazis durch den Reichsarbeitsdienst intensiviert, fand aber ebenfalls als zentrales Jugendobjekt der FDJ seinen Höhepunkt. Die älteren gelernten DDR-Bürger unter uns können sich vielleicht auch noch an Jugendbücher erinnern oder an den Film „Egon und das achte Weltwunder“. Manch einer wurde in seiner eigenen Jugend dadurch begeistert und erhielt einen Einblick in bestimmte Teile des Reallebens.

Es ging bei der Melioration um nichts anderes als darum, genügend bewirtschaftbare Agrarflächen für eine moderne, völlig mechanisierte Landwirtschaft zu schaffen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln deutlich zu erhöhen und – das war das erklärte Endziel – Autarkie zu erreichen. Später entstanden in der DDR ganze Meliorationskombinate, die keine andere Aufgabe hatten als die Entwässerung der Moore und Felder, aber auch die Aufgabe der Bewässerung. Manch einer kann sich vielleicht auch noch an die Fregattanlagen erinnern. Ich bin neulich an einer vorbeigefahren, es gibt sie noch. Die Einrichtungen, die so etwas besitzen, sind zu Recht stolz darauf, wenn das noch funktioniert.

Diese Strukturen dürften nur noch mit analogen Betrieben der damaligen Sowjetunion – ich denke an die Ukraine, an die russische Schwarzerde-Zone oder in den USA Corn Belt, Grain Belt, den Mittleren Westen – vergleichbar sein. Sie entsprachen damals dem Stand der Wissenschaft und hatten durchaus Weltniveau. Vielleicht macht eine solche Darstellung die Dimension der zu lösenden Aufgaben besser deutlich als der formale Hinweis auf die bereits erwähnten über 7.000 Kilometer, die wir ja nicht sehen, um die im Antrag der Koalitionsfraktionen zu bewältigenden Aufgaben zu erfassen. Da fehlt auch die Vorstellung.

Dann haben wir noch die europäische Wasserrahmenrichtlinie – ich hatte eigentlich gedacht, Sie gehen noch mehr darauf ein, Herr Minister, aber das drückt uns ja obendrein –, wo bis zum Jahre 2027 eine Lösung vorgeschrieben ist. Sie schreibt vor, dass zum Beispiel alle Bäche in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen sind. Für verrohrte Bäche bedeutet das nichts weniger, als dass sie eigentlich alle geöffnet werden müssten. Das ist aus unserer Sicht nicht wirklich umsetzbar – auch darüber hat Herr Minister bereits gesprochen –, trotzdem ist es aber per Gesetz gefordert.

Damit bin ich schon bei der Gegenwart und bei der Realität angelangt. Seit vielen Jahren fordert der Landesver

band der Wasser- und Bodenverbände MecklenburgVorpommern eine gesellschaftliche Debatte zum Umgang und letztlich zur Sanierung der verrohrten Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern. Das Beispiel, was Frau Aßmann gerade beschrieben hat, kann ich aus meiner Gemeinde genauso wiedergeben. Die meisten Kommunalvertreter haben oftmals keinen Bezug zu dem, was in der Vergangenheit dort gemacht wurde, aber sie werden über kurz oder lang wahrscheinlich mit der Nase drauf gestoßen werden.

Zuletzt war auf jeden Fall auf dem Verbandstag des WBV Anfang Dezember 2018 in Warnemünde davon die Rede, was zu erledigen ist. Auch der Minister sprach dort zu den Gästen und präsentierte einige Zahlen und Summen. Wir haben das irgendwie ein bisschen anders mitgeschrieben, aber das mag vielleicht auch dem Kenntnisfortschritt geschuldet sein. Damals war davon die Rede, dass die mehr als 2,50 Meter tief liegenden Verrohrungen mit einem Finanzbedarf von 350 Millionen Euro zu versehen sind. Diese Größenordnungen können aus unserer Sicht weder die Unterhaltungsverbände noch die von den Beiträgen ihrer Mitglieder aufgebrachten Finanzstocks realisieren, noch die betroffenen Kommunen alleine aufbringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, außerdem wird gerade bei den tief liegenden Rohren eine Öffnung in fast keinem Falle möglich sein. Dafür steigt der Aufwand der Sanierung deutlich.

Insgesamt schätzte der Minister auf der erwähnten Veranstaltung den Finanzbedarf in den nächsten Jahren mit circa 3 Milliarden Euro ein, um die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Im Agrarausschuss Anfang des Jahres wurden von der zuständigen Abteilungsleiterin im Agrarministerium Frau Hennings ähnliche Zahlen genannt. Bei solchen Summen werden dann hoffentlich alle wach, und 2027 ist ja auch nicht mehr so weit weg.

Ob der Antrag der SPD und CDU dabei hilfreich sein wird, um diese Aufgaben zu lösen, weiß ich nicht. Wir werden ihm aber zustimmen, allein schon deshalb, damit es bei dem Thema der Sanierung der verrohrten Gewässer weitergeht und nicht erst, wenn wieder irgendwo ein großes Loch im Acker auftaucht, wie es Herr Strohschein richtig beschrieben hat, weil mal wieder ein Rohr eingebrochen ist und Wasser seine Arbeit getan hat, oder, wenn ich an meine Gemeinde denke, wo durch den Straßenbau nach der Wiedervereinigung Schlucker gekappt wurden, Baumwurzeln mittlerweile eingedrungen sind in verschiedene Rohranlagen, 30 Jahre lang, ohne dass Drainagen und andere Zuflüsse zu den Verrohrungen gepflegt worden sind, fehlendes Kartenmaterial und Ähnliches. Da drohen ganze Dörfer abzusaufen, vor allem Dörfer, die in den letzten 30 Jahren deutlich aufgewertet worden sind in der Gewissheit eines tiefergelegten Grundwasserspiegels. Wenn sich das alles von alleine verändert, dann sind sicherlich nicht nur die Gemeinden selbst gefordert.

Der vorliegende Antrag verlangt, dass der zuständige Minister im Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt bis zum vierten Quartal 2019 einen Bericht über den Zustand der unterirdischen Gewässerläufe in Mecklenburg-Vorpommern vorlegen soll. Darin sollen unter anderem die technischen und baulichen Zustände, der Sanierungsbedarf und die Zuordnung der unterirdischen Gewässer erster und zweiter Ordnung entsprechend dem Landeswassergesetz dargestellt werden – ein notwendi

ger erster Schritt. Man soll eben immer mit einer Bestandsaufnahme beginnen, das ist völlig richtig. Ob uns aber eine Evaluierung der bisherigen Sanierungsmaßnahmen und eine Prüfung weiterhelfen – ich zitiere aus dem Antrag –, „wie die Unterstützungsmöglichkeiten für die Sanierung unterirdischer Gewässer ohne Öffnung verbessert werden können“,

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

wage ich nicht einzuschätzen. Na gut, vielleicht ist es ja wenigstens nicht schädlich.

Dass der Bericht der Landesregierung anschließend den Wasser- und Bodenverbänden zur Verfügung gestellt wird, die für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig sind, halte ich für eine absolute Selbstverständlichkeit. Muss man das eigentlich beschließen? Na gut, vielleicht ist auch das nicht schädlich.

Wenn all das hilft, den dringenden Handlungsbedarf zu verdeutlichen, wollen wir nicht nörgeln, und selbst, wenn die heute zu beschließenden Maßnahmen keine entscheidenden Schritte zur Lösung des großen Problems wären, wird sich meine Fraktion dem Ansinnen der Koalition nicht entgegenstellen. Das Thema ist zu wichtig und muss unbedingt in der Realität bewältigt werden. Und so ganz nebenbei: Allein die Fragestellung der Versiegelung, die hier durch den Minister schon angesprochen wird, macht eigentlich deutlich, dass das Problem von Tag zu Tag größer wird.

Gleichzeitig möchte ich aber unterstreichen, dass die Wasser- und Bodenverbände unseres Landes und die betroffenen Kommunen ohne finanzielle Unterstützung des Landes die skizzierten Probleme nicht lösen können. Da bleibt der vorliegende Antrag deutlich hinter den Erfordernissen und vor allem auch hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück. Ich weiß nicht, ob das überhaupt Ansinnen des Antrages war, aber das sollte auf jeden Fall mit erwähnt werden. Er ist hinreichend unkonkret diesbezüglich. Insofern setzt meine Fraktion Hoffnungen und Erwartungen auf die kommenden Haushaltsberatungen. Mal sehen, ob dann vielleicht die Erkenntnis so weit reift, dass auf den hier beschriebenen Handlungsbedarf angemessen reagiert werden kann, einschließlich der vorhin vom Minister angesprochenen Chancen, die die EU-Finanzen bieten.