Das ist der qualitative Unterschied zwischen der Trägerschaft durch das Land und der tatsächlich privat orientierten, wirtschaftlichen und auf Gewinnmaximierung, Herr Kollege Koplin, ausgerichteten Klinik. Das ist die Tatsache in diesem Land.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Koplin hat ja schon versucht, den Umstand ein bisschen abzuräumen, dass das Landeshochschulgesetz tatsächlich nicht erst vor 14 Tagen so geschaffen wurde, sondern schon etwas älter ist, aber ich werde mir trotzdem erlauben, darauf noch mal einzugehen. Ja, das Landeshochschulgesetz ist tatsächlich aus dem Jahr 2002. Und ich war schon dabei 2002, ich bin so alt. Ich kann mich auch erinnern, dass die SPD damals mit der Fraktion, ich glaube, damals hießen Sie noch PDS/DIE LINKE, wenn ich das richtig im Kopf habe, zusammen regierte, und wenn ich mich …
Da lasse ich mich verbessern. Bei dem Punkt, Herr Kollege Ritter, lasse ich mich von Ihnen gerne verbessern.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ist ja auch völlig Pillepalle, wie wir damals hießen. Sie waren damals die stärkste Fraktion und hätten das verhindern können, wenn Sie gewollt hätten.)
Ob sie nur PDS hieß oder schon PDS/DIE LINKE, das ist mir so was von egal, das können Sie sich gar nicht vorstellen.
Herr Kollege Ritter, es ist doch schon symptomatisch, dass Sie sich offensichtlich an solchen Punkten hochziehen müssen, weil Sie in der Sache eigentlich nichts einzuwenden haben.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Machen Sie nicht, ich nehme schon genug Tabletten. – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Vincent Kokert, CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damals ist das Landeshochschulgesetz in diesem Haus verabschiedet worden mit den Stimmen der damaligen Koalition. Nach diesem Landeshochschulgesetz 2002...
Nach diesem Hochschulgesetz 2002 waren die Vorstände in den Kliniken bereits auf die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit
in der Befürchtung, dass vielleicht die Fraktion, die heutige Fraktion DIE LINKE, und ihre Namensvorgänger damals nicht wussten, was sie taten – die da mit eingebundenen Gesundheits- und Sozialministerinnen
man kann alles Mögliche nachlesen –, ich habe unter anderem die Plenarprotokolle von damals von der Beschlussfassung der Ersten und Zweiten Lesung dazu gelesen.
was der damalige fachpolitische Sprecher der Fraktion PDS – ich hoffe, ich habe jetzt den richtigen Namen gewählt –, Herr Dr. Bartels, gesagt hat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Hochschulkliniken.
Und das Einzige, das Einzige, was ich gefunden habe in dem gesamten Kontext „Diskussion Landeshochschulgesetz und Universitätskliniken“ war die Forderung und die Anmerkung des Kollegen Dr. Bartels, dass, Zitat, „ein effizienterer Umgang mit den … Mitteln der Krankenversorgung“ erforderlich sei.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist ja auch kein Wunder, dass er das damals schon gefordert hat, dass entsprechend mehr und stärker darauf geachtet werden soll, dass entsprechend wirtschaftlich sinnvoll gearbeitet werden soll. Und „wirtschaftlich sinnvoll“ heißt – auch darauf hat die Ministerin hingewiesen –, dass in einem Betrieb, und die Universitätskliniken sind eben auch ein Betrieb, tatsächlich die Ziele, die in einem Wirtschaftsplan formuliert werden sollen, erreicht werden.
Dass es kein Wunder war, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass sich damals der Kollege Dr. Bartels nicht weiter damit beschäftigt hat, nicht vielleicht gesagt hat, na ja, aber eine Gewinnorientierung, das wollen wir nicht im Landeshochschulgesetz stehen haben, das sage ich hier ausdrücklich, dass das nicht der Wille der PDS ist, das hat ja seinen Grund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, denn der Gesetzentwurf des Landeshochschulgesetzes von 2002 ist ja nicht wie ein Manna vom Himmel gefallen.
Das denke ich manchmal, wenn ich einige Anträge heute lese, aber das kann man dem Gesetzentwurf damals nicht vorwerfen. Diesem Gesetzentwurf ist ein langer Diskussions- und Arbeitsprozess vorangegangen,