Protocol of the Session on January 24, 2019

(Unruhe im Präsidium)

Nee, das jetzt nicht, jetzt machen wir die Abstimmung.

Ich versuche mich jetzt noch mal zu erinnern, wie jetzt abgestimmt wurde. Damit ist Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Freie Wähler/BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

(Andreas Butzki, SPD: Genau. – Minister Dr. Till Backhaus: Richtig!)

Wir sind in der Abstimmung.

Wer der Ziffer 2 des Änderungsantrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE

LINKE auf Drucksache 7/3105 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Wer der Ziffer 3 des Änderungsantrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3105 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/3045 mit den soeben beschlossenen Änderungen, mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/3045 mit der soeben beschlossenen Änderung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, Freie Wähler/BMV und Gegenstimmen von Teilen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Stimmenthaltung aus der Fraktion der AfD angenommen.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3050 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegen..., bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, AfD, Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3050 abstimmen. Hierzu...

(Jochen Schulte, SPD: Frau Präsidentin, Sie haben, wenn ich das richtig mitbekommen habe, eben zu Protokoll gegeben, dass mit Zustimmung der Fraktion der SPD die Überweisung abgelehnt wurde.)

Nein, ich habe gesagt, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt, würde ich mal sagen. Zugestimmt? Also ich war der Meinung, ich hätte gesagt, abgelehnt. Also richtig ist: mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD, Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

(Unruhe im Präsidium und bei Minister Lorenz Caffier)

Also ich werde das noch mal nachhören, bevor wir hier jetzt weiter diskutieren.

Wir sind jetzt jedenfalls dabei, über den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV in der Sache abzustimmen. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern 1 bis 4 des Antrages einzeln abzustimmen.

Wer dem Einleitungssatz sowie der Nummer 1 des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3050 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind der Einleitungssatz sowie die Nummer 1 des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3050 mit den Stimmen der Fraktionen von

SPD, CDU, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der Fraktion Freie Wähler/BMV abgelehnt.

Wer der Nummer 2 des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3050 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Nummer 2 des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3050 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Wer der Nummer 3 des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3050 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Nummer 3 des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3050 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Wer der Nummer 4 des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3050 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Nummer 4 des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3050 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, bei Zustimmung der Fraktion Freie Wähler/BMV und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, Drucksache 7/2683, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung, Drucksache 7/3079. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 7/3106 und 7/3107 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2683 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung (9. Ausschuss) – Drucksache 7/3079 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/3106 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/3107 –

Zwischen den Fraktionen bestand Einvernehmen, diesen Tagesordnungspunkt durch Gebärdendolmetscher begleiten zu lassen. Ich begrüße Frau Wyrostek und Frau, jetzt müssen Sie mir helfen, Cagla – richtig? – ganz herzlich hier im Landtag. Eine der beiden ist schon einmal hier gewesen, hat also schon Erfahrungen mit den Bedingungen hier im Plenarsaal. Die andere Dame ist das erste Mal bei uns im Haus. Ich begrüße Sie beide recht herzlich und gebe das Wort zur Berichterstattung an den Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für das Wort. Ich

freue mich, Ihnen auf Drucksache 7/3079 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ebenso wie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes“ zu übermitteln. Ganz besonders freue ich mich, dass wir zu diesem Tagesordnungspunkt Übersetzerinnen für Gebärdensprache haben, um möglichst vielen Zuschauerinnen und Zuschauern einen barrierefreien Zugang zu unserer Debatte zu eröffnen.

Das ist der Gegenstand des Gesetzentwurfes, über den wir jetzt reden: der barrierefreie Zugang zu Informationen. Mit der aktuellen Gestaltung einer inklusiven Welt wollen wir allen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dafür müssen wir die alltäglichen Barrieren beseitigen, die dem entgegenstehen. Einen Beitrag dazu kann der Landtag mit der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes leisten, denn dieser Gesetzentwurf enthält Regelungen, mit denen die öffentliche Verwaltung auf eine barrierefreie Gestaltung ihrer Internetangebote verpflichtet wird.

Der Landtag hat den Gesetzentwurf auf der Landtagsdrucksache 7/2683 in seiner 46. Sitzung am 24. Oktober 2018 in einer Ersten Lesung diskutiert und zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, den Finanzausschuss und den Bildungsausschuss überwiesen. Im Sozialausschuss wurde über diesen Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten. In einer dieser Sitzungen haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wir haben das Beratungsverfahren zwischenzeitlich noch einmal beschleunigt, um Strafzahlungen der Europäischen Union wegen verspäteter Umsetzung von EURecht abzuwenden. Näheres dazu wird sicherlich die Debatte noch offenbaren.

Für die mündlichen Ausführungen der angehörten Sachverständigen sowie für die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank aussprechen. Die Sachverständigen haben den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt, einige haben sich aber für Änderungen ausgesprochen, um die Definition für Behinderungen und Barrierefreiheit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen, Ausnahmeregelungen zu streichen und weitere Begriffe gesetzlich zu definieren.

Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit bei unverhältnismäßigen Kosten und vor allem im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen gaben Anlass zu Befürchtungen, die beabsichtigte Inklusion werde dann doch nicht so umfangreich verwirklicht. Die Fraktionen AfD und DIE LINKE legten dazu Änderungsanträge vor, die jeweils mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt wurden. Die Ablehnung wurde seitens der Fraktionen von SPD und CDU im Wesentlichen damit begründet, dass insoweit die gründliche Überarbeitung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes abgewartet werden solle. Diese soll auch die Evaluation des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen und spätestens im nächsten Kalenderjahr erfolgen.

Im Sozialausschuss wurde schließlich dem Gesetzentwurf in der von der Landesregierung vorgelegten Fassung mehrheitlich zugestimmt, mit den Stimmen der

Fraktion der SPD und der CDU, bei Enthaltung der Fraktionen der AfD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV. Die Einzelheiten aus dem Beratungsverlauf entnehmen Sie bitte der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses auf der besagten Drucksache 7/3079.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie nun im Namen des Sozialausschusses um Ihr Votum zur Beschlussempfehlung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes bitten und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE, Martina Tegtmeier, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie ich Sie bereits in der Landtagssitzung im Oktober 2018 unterrichtet habe, hat die Europäische Union am 26. Oktober 2016 eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verabschiedet. Mit dieser Richtlinie sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten zu den Barrierefreiheitsanforderungen für die Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen angeglichen werden.

Zweck der Richtlinie ist es, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind. Zu diesem Zweck sollen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten, die einen barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen regeln, angeglichen werden. Zur Umsetzung der Richtlinie soll mit dem vorliegenden Zweiten Änderungsgesetz der Geltungsbereich in Paragraf 2 Landesbehindertengleichstellungsgesetz angepasst werden. Zudem müssen in Paragraf 13 Landesbehindertengleichstellungsgesetz die erforderlichen Anpassungen zur Umsetzung der Richtlinie vorgenommen werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Erlass der Richtlinie gingen Bund und Länder davon aus, dass diese Richtlinie lediglich auf Verordnungsebene zu berücksichtigen sei. Erst im Januar 2018 teilte das zuständige Bundessozialministerium mit, dass Bund und Länder in ihren Behindertengleichstellungsgesetzen gesetzliche Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie schaffen müssen. Parallel zur Bundesgesetzgebung hat die Landesregierung deshalb zügig den Entwurf der Zweiten Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes in Umsetzung der EU-Richtlinie erarbeitet.

Dabei ist zu beachten, dass vor der Einleitung der Ressort- und Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf natürlich Abstimmungen innerhalb der Landesregierung erforderlich waren. Dies gilt in besonderem Maße für solch ein Quer

schnittsthema wie den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Das Landeskabinett hat dem Gesetzentwurf am 2. Oktober 2018 zugestimmt und ihn dem Landtag übersandt. Noch im Oktober fand bereits die Erste Lesung statt.

Sehr geehrte Damen und Herren, warum lege ich so viel Wert auf die Erläuterung dieses engen Zeitplans? Ich stelle den Zeitplan hier so ausführlich vor, weil die Europäische Kommission in der Zwischenzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Es war deshalb gut und wichtig, dass wir als Landesregierung die gesetzliche Umstellung schnell in Angriff genommen haben. Andere Bundesländer haben sich mehr Zeit gelassen und bekommen jetzt möglicherweise größere Probleme, denn das Bundessozialministerium teilte vor wenigen Wochen mit, dass eine Vollumsetzung der Richtlinie bis zum Ende des ersten Quartals 2019 erwartet wird. Nur so könne eine absehbare Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer möglichen Verurteilung zu Strafzahlungen wegen nicht fristgerechter vollständiger Umsetzung für Deutschland und damit auch für die einzelnen Bundesländer abgewendet werden. Anderenfalls droht dem Bund und den Ländern, die die Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt haben, eine erhebliche Kostenlast.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir ein zügiges Gesetzgebungsverfahren hinbekommen haben. Mein Dank gilt insbesondere dem federführenden Sozialausschuss und dem Ausschussvorsitzenden. Wenn der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmt, gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den schnelleren Ländern bei der Umsetzung. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dann mit dem Thema Strafzahlungen nichts zu tun haben werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmt, wird das Sozialministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung die technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Maßnahmen und Möglichkeiten zu regeln. Ferner kann mein Haus dann die periodische Überwachungsstelle benennen. Hier geht es um die festgeschriebene Überwachung, inwieweit Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen den Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 4 der EU-Richtlinie genügen.

Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte kurz, auf den Paragrafen 13 des Gesetzentwurfes einzugehen, da dieser auch in der öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses eine Rolle spielte. Dieser enthält eine Ausnahmeregelung für den Fall, dass die Barrierefreiheitsanforderungen an mediale Angebote mit einer unverhältnismäßigen Belastung für die öffentliche Stelle einhergehen. Dabei stand die Definition einer unverhältnismäßigen Belastung im Mittelpunkt der Diskussion. Unter einer „unverhältnismäßigen Belastung“ sind nur Maßnahmen zu verstehen, die der jeweiligen öffentlichen Stelle eine übermäßige finanzielle oder organisatorische Last auferlegen würden. Ebenso wäre eine unverhältnismäßige Belastung, wenn es die Fähigkeit der öffentlichen Stelle...

(Unruhe bei Thomas Krüger, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Einen Moment, Frau Ministerin!

Also es ist zwar wirklich relativ ruhig für unser Parlament hier, aber wir haben eine Gebärdendolmetscherin und jedes Hintergrundgeräusch stört, Herr Renz. Ich würde doch wirklich bitten, für diesen Tagesordnungspunkt die Bedingungen, die hier im Plenarsaal nicht wirklich optimal sind, so zu gestalten, dass wir die Arbeit der Gebärdendolmetscher nicht unnötig erschweren.