Das ist immerhin Ihre Aufgabe. Und sobald das passiert ist, ziehen wir selbstverständlich unseren Gesetzentwurf zurück.
Natürlich sind wir damit, weil wir genau wussten, was für eine komplizierte Materie es ist und was es noch für einen Regelungsbedarf gibt, nicht übers Ziel hinausgeprescht, sondern haben gesagt, wir machen mit der Kannregelung den ersten Schritt. Das sollte auch – lieber Herr Ehlers, das noch mal gesagt – nicht das Ende der Entwicklung sein, sondern der Beginn dieser Entwicklung.
Jetzt kommen wir noch mal darauf zurück, was wir besprochen haben. Wir haben in den Ausschüssen, insbesondere in den Anhörungen intensiv das Für und Wider einer Abschaffung dieser Straßenausbaubeiträge abgewogen. Deshalb ist das auch nicht mehr Gegenstand meiner Rede, sondern nur noch die offenen Fragen dazu. Einiges ist geklärt worden. Dankenswerterweise hat der Minister darauf hingewiesen, dass wir jetzt eben den Spatenstich definiert haben als Beginn einer nach außen hin sichtbaren Maßnahme.
Und dann kommen wir zu dem Iststand, der ist besprochen worden, ich wiederhole das gerne noch mal: 01.01.2020 – vollständig abgeschafft, und es werden den Anliegern nach der Stichtagsregelung rückwirkend zum 1. Januar keine Beitragsbescheide mehr in Rechnung gestellt, sofern Baumaßnahmen nach dem Stichtag begonnen haben, also mit diesem definierten Spatenstich. Es herrscht aber trotzdem keine Klarheit, weil selbst noch „aus dem Jahr 2005“ – ich zitiere den „Nordkurier“ vom 16. Januar 2019 – sogar „Bescheide für Maßnahmen“ erstellt werden können. Es herrscht immer noch Unklarheit.
Deshalb stellt sich die berechtigte Frage, warum die Landesregierung es offenbar nicht in Erwägung zieht, einen klaren Schlussstrich zu ziehen. Diesen klaren Schlussstrich legt uns die Fraktion Freie Wähler/BMV mit ihrem Änderungsantrag vor.
Warum also hat die Landesregierung sich nicht entschlossen, grundlegend auf alle Beitragsforderungen nach der Stichtagsregelung zu verzichten? Das würden wir gerne beantwortet bekommen.
Der Schwarze Peter soll aber nicht allein bei der Landesregierung liegen, sondern wir wollen ja auch Hilfestellungen zum Gesetzentwurf geben. Es ist doch so – das ist auch zitiert worden –, jeder Anlieger bewertet aus seiner individuellen Sicht die Stichtagsregelung, sei sie für ihn nun gerecht oder ungerecht. Diese Maßstäbe können auch nicht das entscheidende Kriterium für die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes sein.
Dennoch bleibt diese Unsicherheit bei Anliegern, auch Rechtsunsicherheit. Der „Nordkurier“ sprach am 21. Januar davon, was der Beginn einer Baumaßnahme denn nun wirklich ist. Das haben wir jetzt gehört, das sei dieser Spatenstich. Insoweit gibt es da eine gewisse Klarheit. Also ist die Tatsache auch die, dass es aufgrund dieser bis dato bestehenden Rechtsunsicherheit Bauprojekte gibt, die zurückgestellt worden sind. Wir sollten bei diesem Beispiel auch an gerichtliche Auseinandersetzungen denken, die bevorstehen können, wie wir das in unserer Anfrage thematisiert haben, aber leider keine Antwort darauf erhalten haben.
Wollen wir denn nicht alle das Thema Straßenausbaubeiträge nur politisch klären oder eben juristisch endlich ad acta legen? Wir sehen hier noch eine gewisse Nachjustierung als geboten an. Auch was die Absicherung der Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen angeht, werden in einigen Kommunen offenbar Projekte zurückgestellt. Da hat der „Nordkurier“ beispielsweise über die Gemeinde Stavenhagen berichtet. Manche Kommunen stellen Bauvorhaben zurück, weil sie darauf warten, den Ausgleich vom Land zu bekommen. Das kann nicht im
Sinne weder der Anlieger noch der Kommune sein. Schauen wir auch darauf, ob die jährlich zur Verfügung gestellten Landesmittel ausreichen. Einige Bürgermeister bezweifeln dies ebenso und begründen es damit, dass kleinere Gemeinden mit wenigen Straßenkilometern vom Land geringere Zuwendungen erhalten und diesen Beitrag ansparen müssten. Da lässt der Investitionsstau weiter grüßen.
Ein wichtiger Aspekt ist auch noch zu klären: die Härtefälle. Diverse Medienberichte sprechen von teilweise fünfstelligen Beitragsforderungen, zuletzt wieder im „Nordkurier“ vom 16. Januar. So haben wir auch eine Anfrage „Finanzielle Notlagen von Anliegern durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in MecklenburgVorpommern“, Drucksache 7/2947 vom 18.12.2018, gestellt.
Die Landesregierung hat die Anfrage leider nicht beantwortet. Sie sind der Meinung, das ist ein zu hoher Aufwand gewesen und es wäre nicht vertretbar gewesen, unsere Kleine Anfrage in dem Rahmen zu beantworten. Das ist nicht mal punktuell beantwortet worden.
Aber ich erinnere mich auch noch an die Anhörung vom 6. September letzten Jahres. Es waren immerhin die Vertreter der Koalitionsfraktionen – Sie, Frau Tegtmeier –, die implizit eine Einführung von Billigkeitsmaßnahmen in die gesetzlichen Regelungen als Kompromissvorschlag vorgebracht haben. Dieses, meine Damen und Herren, veranschaulicht aber, dass sich die Landesregierung offenbar nicht ernsthaft mit Härtefällen beziehungsweise einer Härtefallregelung auseinandergesetzt hat. Warum liegen der Landesregierung keine Informationen vor? Gibt es hierzu mittlerweile Zahlen über die interministerielle Arbeitsgruppe oder war dies nie Gegenstand von Gesprächen mit der kommunalen Ebene? Es kann doch nicht sein, dass die Medien hier immer mehr im Bilde sind als die Landeregierung.
Fakt ist, Bürger beziehungsweise Anlieger auf der einen und die Kommunen auf der anderen Seite brauchen eine politische Lösung. Sie wollen Planungssicherheit bei der Finanzierung und Rechtssicherheit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Oh, jetzt! Jetzt gibts aber was auf die Backen für die CDU hier! – Der Abgeordnete Jochen Schulte spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es eigentlich bedauerlich, was ich
hier im Plenarsaal, aber was ich auch über die Mikrofone bei mir im Büro vorhin zu dieser Debatte gehört habe. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass, wenn wir uns heute mit der Initiative „FAIRE STRASSE“ beschäftigen, auch nachdem es die entsprechende Beschlussempfehlung jetzt im federführenden Ausschuss gegeben hat, das Thema, dass die Straßenausbaubeiträge in diesem Land abgeschafft werden, und das Prozedere, wie sie abgeschafft werden, in diesem Land eigentlich nicht mehr zur Debatte stehen.
Ich finde es bedauerlich, meine Damen und Herren – ich sage das an dieser Stelle noch mal an die Zuhörer gerichtet hier im Haus, aber auch an die Menschen in diesem Land –, denn verantwortliche Politik besteht nicht darin, möglichst schnell irgendetwas in die Öffentlichkeit auszuposaunen, wie man denn möglicherweise irgendetwas lösen kann, beispielsweise die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, Politik, verantwortliche Politik besteht nicht darin, dass man einfach Lösungsvorschläge, und ich setze das jetzt mal gedanklich in Anführungszeichen, „rausposaunt“, bevor man überhaupt die ganzen Probleme, die damit verbunden sind, auch tatsächlich in Ruhe diskutiert.
Verantwortliche Politik, meine Damen und Herren – das ist zumindest die Auffassung der SPD-Fraktion und der Landesregierung, insbesondere der Ministerpräsidentin –, besteht darin, dass man, wenn ein Problem auftaucht, sich in Ruhe damit auseinandersetzt, guckt, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt und dann,
dann präsentiert man eine Lösungsmöglichkeit, damit die Menschen auch wissen, wie verantwortlich Politik in diesem Land gemacht wird. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, genauso, genauso haben die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung dieses Problem und die Frage der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge diskutiert. So haben die Koalitionsfraktionen es gemeinsam mit der Landesregierung über den Sommer auf den Weg gebracht. Das Ergebnis ist die Beschlussempfehlung, die hier zur Debatte steht.
Und, meine Damen und Herren, die Sie hier im Saal zuhören, und meine Damen und Herren, die Sie im Lande dieses Thema verfolgen, natürlich werden die Koalitionsfraktionen, nachdem sie sich auf diese Beschlussempfehlung verständigt haben, gemeinsam mit der Landesregierung unter der Verantwortung der Ministerpräsidentin und des Innenministers das auch umsetzen. Das hier in diesem Raum noch mal in Zweifel zu ziehen, zieht im Endeffekt auch die Verantwortung der Mehrheit in diesem Hause in Zweifel.
Aber, meine Damen und Herren, an dieser Stelle lassen Sie mich auch noch mal etwas dazu sagen – ich habe das nur zufällig mitbekommen –, dass ein Kollege aus den Reihen der Koalitionsfraktionen in Bezug auf die Kollegin Tegtmeier, die ich ja nun bekannterweise sehr schätze, das Wort „Amnesie“ benutzt hat.
Das möchte ich an dieser Stelle mal ganz deutlich sagen: Nur, weil irgendein Kollege nicht mitbekommt – und das ist völlig egal, wer das ist –, nur, weil irgendein Kollege nicht mitbekommt, welche Gespräche möglicherweise Frau Kollegin Tegtmeier mit wem führt, heißt es noch lange nicht, dass sie solche Gespräche nicht geführt hat und die möglicherweise nicht auch geführt hat, bevor der Kollege selber dieses Thema auf die politische Agenda gesetzt hat. Ich weiß nun zufälligerweise, dass Frau Kollegin Tegtmeier schon Mitte des Jahres 2017 zumindest mit Vertretern der Schweriner Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entsprechend Gespräche geführt hat.