Wir wollen zunächst eine klare Stichtagsregelung. Es darf nicht auf den Spatenstich, auf den Maßnahmenbeginn abgestellt werden, sondern der Stichtag muss eindeutig formuliert werden,
Ab dem 01.01.2018 dürfen keine Beitragsbescheide mehr erlassen werden beziehungsweise müssen diese aufgehoben werden.
Denn die Bürger müssen eben noch viele Jahre mit Bescheiden rechnen. Der Maßnahmenbeginn kann noch bis Ende des Jahres erfolgen.
(Marc Reinhardt, CDU: Das ist ja so. Das hat der Innenminister, wenn Sie ihm zugehört haben, auch gesagt.)
Unser Vorschlag hat noch einen weiteren Vorteil: Es ist eine klare rechtliche Definition, der Beitragsbescheid, der Minister hat es schon angedeutet. Gerichtliche Streitigkeiten über den ersten Spatenstich sind vorprogrammiert. In dem Punkt gebe ich Frau Rösler recht. Der Spatenstich ist rechtlich eben unklar. Genau deshalb gibt es ja rechtliche Streitigkeiten.
(Marc Reinhardt, CDU: Das hat der Minister doch erklärt. Da müssen Sie mal zuhören. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Und ganz zum Schluss noch ein wichtiger Punkt, unser Änderungsantrag zu Punkt II, Nummer 7: Wir fordern die Landesregierung auf, ab sofort und bis zum Inkrafttreten der landesgesetzlichen Regelungen darauf hinzuwirken, dass landesweit keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden, denn das entspricht der jetzt schon angewandten Praxis in einigen Kommunen des Landes.
Und wir meinen, es ist sinnvoll, einheitlich im Land vorzugehen und vor allen Dingen aufwendige Rückabwicklungen nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu vermeiden. Alle Beteiligten im Land hätten nach unserem Antrag ab sofort eine einheitliche Verfahrensweise und Rechtsklarheit.
Wir beantragen zu der Beschlussempfehlung des Innenausschusses eine einzelne Abstimmung über die einzelnen Punkte. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV und Dr. Ralph Weber, AfD – Marc Reinhardt, CDU: Einzelnes Klatschen von Herrn Weber.)
Ich habe mich deswegen noch mal zu Wort gemeldet, weil, Herr Manthei, hören Sie bitte auf, die Bevölkerung und die Bürgerbewegung zu verunsichern!
Wenn das Parlament einen einstimmigen Beschluss fasst, kenne ich keine Landesregierung, die auf die Idee käme, den nicht umzusetzen. Ob es im Detail noch Veränderungen gibt, darüber wollen wir ja diskutieren. Da hat ja jeder Abgeordnete hier...
Und nehmen Sie bitte als ehemaliger Richter zur Kenntnis, dass es eine Rechtsprechung zum Spatenstich gibt!
Die habe ich vorgetragen, ich weiß nicht, ob Sie gerade im Saal waren. Das können Sie nachlesen: Bundesverwaltungsgericht, ausgeurteilt 2017.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Werte Gäste im Saal! Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nähert sich so langsam der Ziellinie, und wir merken eine gewisse Nervosität, eine gewisse Unruhe und eine gewisse Verunsicherung darüber, ob sich in dieser komplizierten Materie auch alle einig sind.
Ich möchte noch mal daran erinnern und die Geschichte mit dem Gesetzgebungsverfahren unserer Kannregelung aufklären: Wir sind diejenigen gewesen, die das Ganze auf das parlamentarische Tableau gehoben haben.