Eine ständige Kontrolle – also, jetzt krass gesagt, da stelle ich mir vor, wie der Wachtmeister neben der Sonde
ja, eine ständige Kontrolle wäre nämlich auch kontraproduktiv, weil die Notwendigkeit von Dingen, die sie ausführen, eigentlich gar nicht richtig erkannt würde. Und die anderen würden, ich will nicht sagen, darüber lachen, aber es kann auch nicht sein, dass wir erst die Sonde hinstellen und dann sagen, wir brauchen noch mehr Justizwachtmeister. So können wir mit den Steuergeldern nicht umgehen. Es muss immer notwendig und erforderlich sein.
Allerdings, was ich auch nicht verstehe, ist Ihr Einwand von der linken Seite hier, dass Kontrollen als bedrückend empfunden werden. Also wenn Kontrollen stattfinden, dann gehe ich mal davon aus, dass für jeden redlichen Bürger klar ist, dass dafür ein Anlass besteht. Wer das als bedrückend empfindet, der ist für mich eher eine verdächtige Person. Also dafür habe ich überhaupt kein Verständnis. – Vielen Dank.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2979 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2979 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/2905 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –
Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/2905 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, bei Zustimmung der Fraktion Freie Wähler/BMV und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen, Drucksache 7/2897.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Kinderschutz in Mecklenburg- Vorpommern voranbringen – Drucksache 7/2897 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir hatten gerade den Schutz in der Justiz, wir kommen
jetzt zu dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es geht um Kindeswohlgefährdung. Kindeswohlgefährdung hat viele Gesichter und Gefährdungslagen: Vernachlässigung, psychische oder körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch, häusliche Gewalt, unzureichender Schutz vor Dritten, Trennung der Eltern. Immer wieder gibt es Fälle von Kindeswohlgefährdungen, und obwohl auch hier zu sagen ist, dass es nie den hundertprozentigen Schutz vor Kindeswohlgefährdungen geben wird, haben wir alles zu tun, um Kinder und Jugendliche vor jeglichen schädlichen Einflüssen zu schützen – präventiv und nicht erst dann, wenn eine Kindeswohlgefährdung eingetreten ist. Das ist unsere moralische Verpflichtung, das ist aber auch unser aller Verpflichtung aus unserer Landesverfassung. Zum Glück ist es eben so, dass es in unserer Landesverfassung einen eigenen Artikel zu Kinderrechten und zum Schutz von Kindern gibt, ein Umstand, für den wir als Linksfraktion auch auf Bundesebene streiten, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.
In Artikel 14 unserer Landesverfassung heißt es in Absatz 1: „Sie“, also die Kinder und Jugendlichen, „sind durch staatliche und kommunale Maßnahmen und Einrichtungen gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung und gegen Misshandlung zu schützen.“ Was konkret damit gemeint ist, ist in unserem Landesprogramm Kinderschutz aus dem Jahr 2016 untersetzt, wo Maßnahmen enthalten sind. Wir könnten meinen, es ist alles auf einem guten Weg. Ist das wirklich so?
Wenn man sich die Maßnahmen im Landesprogramm Kinderschutz anschaut, kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass hier nachgebessert werden muss. Ich mache das an drei Beispielen aus dem Landesprogramm deutlich: Das erste Beispiel ist die psychosoziale Prozessbegleitung. Im Jahr 2017 wurde der gesetzliche …
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde allen empfehlen, die jetzt Gesprächsbedarf haben, rauszugehen, aber dann hätten wir bestimmt keine Beschlussfähigkeit mehr hier.
Von daher bitte ich doch wirklich darum, die Gespräche auf das notwendige Maß zu beschränken und entsprechend leise zu sein, und das gilt auch für die Herrenrunde dort hinten.
Im Januar 2017 wurde der bundesweite gesetzliche Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene eingeführt, die Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind. In Mecklenburg-Vorpommern hatte sich das Modellprojekt für die Prozessbegleitung von 2010 bis 2016 etabliert. Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalttaten waren, wurden durch die Mitarbeiter der psychosozialen Prozessbegleitung unterstützt, vor und während der Gerichtsverfahren.
(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Vielleicht müssen wir die Sitzung mal unterbrechen. – Zurufe von Dr. Ralph Weber, AfD)
Ich habe einen dezenten, vielleicht nicht ganz so dezenten Hinweis gegeben. Ich glaube eigentlich, diejenigen, an die er gerichtet war, haben es auch verstanden. Vielleicht würde Herr Heydorn sich auch umdrehen, dann könnte ich ihm das auch noch direkt sagen.
Also ich sage es jetzt noch mal deutlich: Dort hinten, da hat es jetzt über, ich weiß nicht, wie viele Minuten, Gespräche gegeben. Wenn etwas dringend zu klären ist – an diese Bank dort hinten gerichtet –, dann bitte draußen, weil es stört hier wirklich. Wir wollen jetzt noch mit den letzten beiden Tagesordnungspunkten entsprechend zurechtkommen. Ich finde, jeder Redner, der hier ist, auch der, der zum letzten Tagesordnungspunkt redet, hat das Recht, dass hier eine gewisse Disziplin im Parlament