(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Andreas Butzki, SPD: Hätte er in der Zeit nicht geschafft.)
eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/2894 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –
Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung, auf Drucksache 7/2900.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung (LBauO M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/2900 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Intention des vorliegenden Antrags ist die Verfahrensfreistellung für das Aufstellen von Imbiss- und Verkaufswagen. Derzeit sehen sich die Betreiber derartiger Wagen seitens der Kommunen vor die Forderung gestellt, neben der Nutzungserlaubnis auch einen Bauantrag zu stellen. In einem ganz speziellen Fall wurde sogar die Forderung erhoben, eine Bauleitplanung vorzulegen, aber das war wahrscheinlich ein Sonderfall.
Ein Anruf bei der Stadt Schwerin brachte auch die Aussage, dass Imbiss- und Verkaufswagen, soweit sie aufgestellt werden sollen, generell bauantragspflichtig seien. Nach Gesprächen mit Betreibern derartiger Anlagen verzichten allerdings Kommunen gelegentlich auch darauf. Eventuell betrachten sie die Wagen als Fliegende Bauten oder die 10-Quadradmeter-Regel aus der Landesbauordnung greift dort. Dies ist für den Antrag aber unerheblich, da Ziel des Antrags die generelle Verfahrensfreistellung ist. Das Erfordernis einer straßen- und wegerechtlichen Erlaubnis bleibt durch den vorliegenden Antrag allerdings völlig unberührt. Die gewählte Formulierung des Gesetzesänderungstextes entspricht auch der Formulierung,
die sich in den Landesbauordnungen von RheinlandPfalz und Niedersachen unter dem Punkt der verfahrensfreien Bauvorhaben findet.
Ziel des Antrags ist also ein Demokratieabbau und eine Kostenentlastung für die Betreiber derartiger Wagen. Die Gefahr eines Wildwuchses sehen wir nicht und halten es gerade für unser stark vom Tourismus geprägten Land dagegen für förderlich, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich kann Widerspruch dazu weder sehen noch hören, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat zunächst ums Wort gebeten der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank! Landesbauordnung hatten wir lange nicht.
Sie haben mich deshalb überrascht, weil sich, glaube ich, dieses Problem, da, wo es relevant ist, längst in der Landesbauordnung abbildet, und zwar – das ist mir wichtig – entsprechend der Musterbauordnung, die die meisten Bundesländer umgesetzt haben. Ich habe jetzt weder Rheinland-Pfalz noch Niedersachsen daraufhin überprüft, ob die aus der Musterbauordnung ausscheren, weil sie, Ihrem Vortrag entsprechend, Weitergehendes tun. Ich glaube es aber nicht und würde im Nachgang gerne mal schauen. Mir wäre aber wichtig, erstens, die Musterbauordnung als Leitfaden zumindest bei den grundlegenden Dingen weiterhin in diesem Bundesland zur Grundlage
dass zum Teil sogar Bauleitplanungen verlangt würden: Ja, das kann passieren. Wenn ich dauerhaft einen Wagen quasi wie ein feststehendes Gebäude installieren möchte und mich im Außenbereich befinde, brauche ich eine Bauleitplanung, und dann würde ich auch dringend darum bitten, dass wir da keinen Unterschied machen, ob noch Reifen drunter sind oder nicht, weil die Veränderungen immer die gleichen sind, die mit dem Gebäude dann entstehen.
Deshalb, glaube ich, kann es Fälle geben, wo es auch weiterhin sinnvoll ist. Das wird im Übrigen auch Ihre Regelung nicht ändern, weil Sie ja ganz bewusst den Außenbereich ausnehmen wollen.
Zweiter Hinweis, weil Sie sagten, Mensch, manche Baubehörden scheinen zu verzichten: Das will ich nicht hoffen. Also das sind schon gebundene Rechtsakte, die wir mit der Landesbauordnung vorgeben.
Ich gehe fest davon aus, da, wo ich eine Baugenehmigung brauche, wird sie verlangt, da, wo ich keine brauche oder freigestellt bin, wird sie nicht verlangt.
Vermutlich wird das, was Sie als Rechtspraxis festgestellt haben, eher eine Umsetzung der aktuellen Geltungsinhalte der Landesbauordnung dieses Landes sein, denn diese sieht zwei entsprechende Freistellungen vor. Die entsprechende Verfahrensfreiheit von Bauvorhaben finden Sie in Paragraf 61 Absatz 1 Nummer 1a, und zwar immer dann – das gilt nicht nur für Imbisswagen –, wenn die 10-Quadratmeter-Zahl für Gebäude nicht überschritten ist.
Zweitens. Sie finden eine generelle Verfahrensfreiheit immer dann, wenn es sich um Anlagen handelt, die auf Straßen, Volksfesten und Märkten aufgestellt werden. Das dürfte im Übrigen der Regelfall für diese Form von Verkaufsstätten sein. Das ist Paragraf 61 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe f.
Wenn Sie den gemeint haben, enthält die Landesbauordnung das entsprechend der Musterbauordnung, dann höre ich gerne gleich noch mal zu.
Ich würde aber dafür werben, dass das die beiden Verfahrensfreistellungen sind, die vermutlich 90 bis 95 Prozent der Fälle erschlagen – das sind die Standardfälle – und die ich im Übrigen auch inhaltlich sinnvoll finde. Wenn ich jedes Mal für den Marktplatz einen Bauantrag
Bei dem, was die Kolleginnen und Kollegen als oberste Bauaufsichtsbehörde wahrnehmen, gibt es keine Probleme an dieser Stelle. Und dann werbe ich dafür, dass regelmäßige Rücksprachen mit den Bauordnungsbehörden eigentlich dazu führen, dass überall da, wo sich in der Praxis Probleme auftun, die auch hochgetragen werden von den unteren Bauaufsichtsbehörden, indem die Kreise in solchen Dienstberatungen sagen, Mensch, da gibt es einen Bereich, der regelmäßig als Problem auftritt.
Ich gehe deshalb davon aus, die zentralen Fragen haben wir gelöst. Wenn Sie sagen, Sie wollen für den vermutlich sehr, sehr kleinen Bereich, wo ich also nicht eine sich verändernde Bewegung des Fahrzeugs habe, sondern eine feste Installation möchte und dann auch noch mehr als zehn Quadratmeter – das ist deutlich mehr Fläche als die Freien Wähler momentan, wenn man jetzt einen großen Kasten drum machen würde, in ihrem Fraktionsbereich einnehmen –,
wenn Sie diese Größenordnung haben und die fest installieren wollen, brauchen Sie in der Tat ein Baugenehmigungsverfahren. Dann werbe ich dafür, dass Sie, wenn wir zu den Touristikern gehen würden, zumindest auf die Inseln, die ich in Vorpommern kenne, für Ihren Vorschlag – wie ich finde, nicht unberechtigt – sich viel Haue einholen würden.