wenn wir uns sozusagen unheimlich viel Mühe geben bei den psychisch Kranken, dafür zu sorgen, dass sie nicht in einer Zwangsjacke stecken, ohne dass sie es verdient haben, aber mit einer großen Gelassenheit stecken wir unsere Akteure vor Ort in eine Zwangsjacke, nämlich in eine bürokratische Zwangsjacke. Da muss man doch klar sagen, man muss schon ein bisschen Vertrauen haben, dass die Akteure vor Ort das richtig einschätzen, wie sie mit den psychisch Kranken dort umgehen. Und ja, wir wissen, es gibt auch Problemfälle, aber das kann nicht der Grund dafür sein, dass wir jetzt die Akteure in eine Zwangsjacke stecken.
Zu Ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 7/2970: Im Grunde könnte man dem natürlich aus unserer Sicht voll zustimmen, das ist überhaupt kein Thema, aber ich weiß nicht, unter Punkt 1 führen Sie im Grunde die schlechte Arbeit der Koalitionsfraktionen auf. Ich glaube nicht, dass Sie damit eine große Chance haben, das hier durchzubringen,
Aber gut, Sie haben es dokumentiert. Sie haben recht, es ist so gewesen. Der Punkt 1 ist eine korrekte Beschreibung. Sie können dem auch gerne zustimmen, aber Sie haben keine Chance, damit durchzukommen. Während der zweite Punkt …
Der zweite Punkt, da haben Sie auch völlig recht. Wir persönlich sind auch der Meinung, eine getrennte Gesetzgebung wäre besser und richtiger. Wir haben das ja auch in unserem ersten Redebeitrag angedeutet, aber dadurch, dass Sie – na gut, wir haben jetzt schon von Herrn Heydorn gehört, dass er sowieso nicht zustimmen wird –, aber dadurch, dass Sie das beides in einem Antrag bringen, haben Sie mit dem zweiten Punkt natürlich noch weniger Chancen, ihn durchzubringen.
schnell mitschreiben wollen wegen des Schaufensterantrags. Wissen Sie, es ist ja klar, die Situation in diesem Parlament ist bis auf wenige Ausnahmen, wenn wir hier debattieren, derart vermachtet, dass vorher immer klar ist, wie abgestimmt wird.
Ihnen allen eine Haltung zu zeigen, eine Haltung zu haben und deutlich zu machen, dafür stehen wir, dafür sind wir zu haben und für andere Sachen nicht. Insofern haben wir uns immer eingebracht. Das ist auch unser verfassungsmäßiger Auftrag als Opposition, zu kontrollieren, zu kritisieren und Konzepte zu entwickeln,
also immer auch zu sagen, wie kann es anders gehen. Das nehmen wir sehr ernst und das werden wir auch weiterhin machen.
Herr Heydorn, ich möchte auf Sie kurz eingehen, was die fehlende kritische Selbstreflexion betrifft, die ich Ihnen seitens der Koalition vorgeworfen habe. Da nehme ich Sie jetzt mal aus, weil Sie ja gesagt haben, Sie waren nicht vorbereitet auf Ihren Redebeitrag.
Denn Sie haben versucht zu erklären, diese Verzögerung hat unter anderem darin ihren Niederschlag gefunden oder ist damit begründet, dass das Bundesverfassungsgericht ja noch urteilen sollte. Ja, sicherlich hat es im Juli 2018 geurteilt, aber es war nicht vorher klar, dass sie im Juli 2018 urteilen werden. Diese Regelung, diese besonders strittige Regelung, wer ist denn zuständig, der Bürgermeister oder der Landrat, in dessen Gebiet der Wohnsitz der betreffenden Person ist, oder dort, wo es den Anlass gegeben hat für die sofortige Unterbringung eines psychisch Erkrankten oder vermeintlich psychisch Erkrankten, hätte man selbstverständlich schon vorher klären können. Dafür haben wir immer plädiert.
Nun noch etwas zu der Frage, auf die Sie, glaube ich, auch eingegangen sind: Sollte es ein Gesetz oder zwei Gesetze geben? Natürlich kann man das so oder
Ich möchte, Herr Heydorn, nur darauf hinweisen, dass Sie sich in Ihrer Argumentation auf die Aussage von Ministerialbeamten stützen. Die haben ihre Argumente, die kann man so zur Kenntnis nehmen. Wir stützen uns auf die Aussagen von Praktikerinnen und Praktikern. Die gewichten wir an dieser Stelle höher, weil die müssen mit diesen Gesetzestexten letztendlich umgehen, und deswegen unser Vorschlag.
Und weil die AfD ja noch mal plädiert hatte für ihren Vorschlag – man kann das so machen, wie Sie vorschlagen. Wir raten davon ab, weil wir gar nicht erst das Risiko für die Betroffenen haben wollen. Es mag sein, dass das so funktioniert, wie Sie es vorschlagen, aber es ist risikobehafteter, und dieses Risiko wollen wir für die betroffenen Personen von vornherein ausschließen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Psychischkrankengesetzes war wichtig und richtig und das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Sprache gesprochen. Daraufhin hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern auch entschieden, noch mal für Klarheit zu sorgen.
Herr Koplin, es ist doch unstrittig, dass wir bei der Frage, wenn eine Zwangseinweisung ansteht, immer den Anlass sehen. An dem Ort, wo er stattfindet, ist die Zuständigkeit auch gegeben.
Das ist doch eine gute Klarstellung, die könnten Sie doch eigentlich freudig abfeiern. Ich verstehe Ihre Kritik immer nicht, dass Sie sich sozusagen an Formalien langquälen und eine Vermischung zwischen akuter Psychiatrie und Maßregelvollzug herbeireden. Es ist ganz klar, im Maßregelvollzug gelten sozusagen die Einweisung und die Kriterien nach den Paragrafen 63 und 64 Strafgesetzbuch. Das sind auch die Dinge, die wichtig sind.
Das Neue an der Geschichte ist, dass man in der Akutpsychiatrie einmal davon ausgehen muss, dass der Schutz von Leib und Leben einerseits für die eigene Person, also der eigenen Persönlichkeit, oder der Schutz Dritter die entscheidenden Fragen sind, und die sind in diesem Gesetz geregelt. Das heißt, am Ende muss eine Eins-zu-einsBetreuung sichergestellt werden, wenn fixiert wird. Da ist es auch richtig, dass eine extra Wache eingesetzt wird
Da geht es ja darum zu gucken, wenn Zwangsmedikationen vorgenommen werden, dass man Herz und Kreislauf testet, dass man die ganzen Parameter dann auch beobachtet, aber man muss auch beobachten, ob Schwellungen et cetera eintreten, die sozusagen das Wohl des Patienten gefährden.
Von daher ist dieser Gesetzesentwurf, glaube ich, genau richtig, und das haben die Koalitionsfraktionen vorgetragen. Eigentlich hätte ich Ihnen zugetraut, das jetzt auch anzuerkennen, dass dieses Thema tatsächlich dazu beiträgt, dass eine klare Trennung da ist, dass dann auch gesagt wird, die Zwangseinweisung, die ärztliche Diagnose und Festlegungen, auch zur Fixierung, werden anerkannt und ein Richter begleitet dieses Verfahren. Besser kann man es nicht regeln.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine Selbstverständlichkeit, dass Sie dieses unglückliche Gesetz jetzt heilen.)