sind nun auch noch Betrüger. Sie tun das anscheinend mit einem einzigen Ziel: Sie wollen die Vorbehalte und die Ängste der Menschen in unserem Land gegenüber dem Fremden, dem Andersartigen immer am Köcheln halten und weiter anfachen, statt über ein gemeinsames Leben in einer friedlichen Gesellschaft nachzudenken.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Was, mit den Negern? Mit wem wollen Sie dort wohnen? – Nikolaus Kramer, AfD: Mit den Negern, natürlich. – Peter Ritter, DIE LINKE: Mit Negern, oh!)
sondern im schlimmsten Fall zurück in die Barbarei bringen, so wie das Wort, das Sie eben nutzten, was niemand mehr benutzt, das …
auch keine Alternative für Deutschland und schon gar nicht für unser schönes Mecklenburg-Vorpommern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon in mehreren Fällen mit der Gewährung von Sachleistungen und Bargeld für Asylbewerber und Asylbewerberinnen befasst, unter
anderem mit dem Urteilsspruch vom 18.07.2012, und darin der ausschließlichen Gewährung von Sachleistungen eine Abfuhr erteilt. Sie, die Abgeordneten der AfD, wollen in Punkt 1 etwas durchsetzen, was schon längst Praxis ist – der Innenminister hat das gesagt –, nämlich die Umsetzung des Sachleistungsprinzips in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Ich verweise auch hier noch mal auf den Paragrafen 3 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz, in dem dies festgeschrieben ist. Dieser Punkt Ihres Antrages hat sich also erledigt.
Daher, und so ist es auch bei Ihrem Antrag rausgekommen, Sie gehen auf die ausschließliche Gewährung von Sachleistungen aus. Dann hat Ihnen allerdings die Fähigkeit gefehlt, dieses Vorhaben in geeigneter Weise zu formulieren. Wenn Sie aber zum Ziel hatten, allen in M-V lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nur noch Sachleistungen gewähren zu wollen, dann hat das in diesem Fall auch mit einer eindeutigen Formulierung nicht geklappt. Vielleicht haben Sie sich auch ganz einfach nicht getraut, um Menschen nicht zu verprellen. Im Übrigen gibt es auch dazu, und zwar zur Unzulässigkeit einer solchen Regelung, Urteile des Verfassungsgerichts. Aber, wie schon gesagt, mit unserer Verfassung haben Sie es ja nicht so.
Um die Öffentlichkeit aufzuklären und die Räuberpistolen aus dem Weg zu räumen, die Sie hier verbreiten: Das deutsche Recht ist, bezogen auf die Leistungsgewährung für Asylsuchende, ziemlich eindeutig und es wird auch ziemlich streng gehandhabt. Das Sachleistungsprinzip erstreckt sich nicht nur auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber, sondern auf alle Leistungsberechtigten, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind. Es besteht auch überhaupt kein Ermessensspielraum, wie Sie das hier so suggerieren wollen. Es darf in keinster Weise davon abgewichen werden. Was Ihnen möglicherweise aber ein Dorn im Auge ist, ist das Taschengeld – das haben Sie ja auch gesagt –, also der Bargeldbetrag, der zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens eingesetzt wird. Doch auch das haben Sie nicht eindeutig formuliert. Und auch dazu hat das Bundesverfassungsgericht sich schon positioniert.
Im zweiten Punkt Ihres Antrages fordern Sie, ich zitiere, „ausreisepflichtige Personen zukünftig in Gemeinschaftsunterkünften oder Ausreiseeinrichtungen unterzubringen, um dort das Sachleistungsprinzip verfahrenstechnisch konzentriert“ umzusetzen. Zitatende. Mit diesen Vorstellungen sind Sie ja leider nicht alleine. Was der CDU in Bayern diese Überlegungen eingebracht haben, das konnten wir vor zehn Tagen sehen und hören.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion und auch meine Partei haben, wie übrigens auch andere gesellschaftliche Kräfte in diesem Land, zum Sachleistungs- und Gutscheinsystem, das ja nicht nur bei Geflüchteten Anwendung findet, eine ganz andere Meinung. Wir halten Sachleistungen und Gutscheine für diskriminierend, für zutiefst demütigend und für menschenunwürdig.
Wohnungslose und obdachlose Menschen zum Beispiel finden schwer in die Selbstständigkeit, in das eigenstän
dige Leben zurück, auch durch an manchen Orten geltende Sachleistungs- und Gutscheinsysteme. ALG-IIbeziehende Menschen, die sanktioniert werden, erhalten zwar Gutscheine für Lebensmittel und Hygieneartikel, damit können sie aber weder Strom oder Gas noch Versicherungen bezahlen.
Haben Sie schon mal an einer Supermarktkasse mit einem Gutschein einer Behörde eingekauft? Sie können nicht in Discountern einkaufen, nur in ausgesuchten, oft viel teureren Supermärkten, Sie müssen exakt, auf den Cent genau, die Ware erwerben. Auf gesundheitliche, geschlechtsspezifische oder religiöse Belange wird keine Rücksicht genommen. Mit diesen Gutscheinen dürfen Sie zum Beispiel keine glutenfreien Lebensmittel erwerben, was für Menschen mit Zöliakie tödlich ist, denn in einem Gutschein werden die Mehrbedarfe für kostenaufwendige Ernährung nicht berücksichtigt, sie werden einfach mit sanktioniert.
Mit diesen Gutscheinen können Sie auch keine Heilsalben in Apotheken bezahlen. Salben für Neurodermitis, Schuppenflechte, Bestrahlungs- und Chemotherapieschäden sind schon lange keine Kassenleistung mehr. Diese muss man mit Bargeld bezahlen, dafür gibt es keine Gutscheine. Windeln für Babys und Kleinkinder – der Gutschein für diese Artikel reicht preistechnisch für das günstigste Paket Windeln aus einem Discounter genau acht Tage. Was machen Babys die restlichen 22 Tage? Halten sie da an sich? Damenhygieneartikel – die Männerfraktion der AfD, das ist ja nicht so Ihr Thema – reichen preistechnisch exakt zwei Tage.
Von der anderen Seite betrachtet ist der Verwaltungsaufwand enorm hoch. Die Supermärkte müssen ja mit den Behörden abrechnen. Wer soll das tun? Wir haben ja schon jetzt einen eklatanten Fachkräftemangel im Handel. Und wenn Sie jetzt vielleicht meinen, dass bestimmte Dinge einfach als Großmengen in den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden sollten, dann sagen wir ganz klar, das ist entwürdigend. Möchten Sie immer einer Ihnen fremden Person die persönlichsten Wünsche mitteilen und sie um persönliche Dinge bitten? Ich nicht, und schon gar nicht um Dinge, die ich als Frau benötige.
Wir lehnen das Sachleistungsprinzip und Gutscheine generell ab für ALG-II-Beziehende, für Wohnungs- und Obdachlose, für Menschen in Pflegeeinrichtungen und für Menschen in Asylverfahren.
Das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum ist nach unserer Auffassung in einer Barleistung auszuzahlen. Wir sind mit unserer Auffassung nicht alleine. Ich verweise auch in diesem Punkt sowie insgesamt zum Thema des Antrages auf die Sachdarstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 4. September 2015.
Meine Fraktion lehnt diesen Antrag und den schäbigen wie verzweifelten Versuch Ihrer Fraktion ab, die Menschen in unserem Land gegeneinander auszuspielen,
Meine Herren von der AfD-Fraktion, insbesondere Herr Förster, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf und ich denke, es ist eine Entschuldigung angesagt gegenüber Frau Larisch. Also Ihre Bemerkung hier, die kann ich unter gar keinen Umständen dulden.
Ja, für seine Bemerkung, die er gegenüber Frau Larisch gemacht hat. Ich werde das hier nicht wiederholen. Ich kann Ihnen sagen, was er gesagt hat, aber das machen wir dann später.