Meine Damen und Herren, vermutlich liegt es jedoch an den niedrigen Einkommen, fehlendem Eigenkapital und den strengen Kriterien für die Kreditvergabe, was insgesamt eine Kreditzusage erschwert oder verhindert. Zudem greift das Baukindergeld genau dort nicht, wo Wohnungen fehlen, und das sind die Universitätsstädte und alle touristischen Hotspots. Dort sind Mondpreise für Baugrundstücke zu zahlen, die trotz Baukindergeld oder auch einer von der AfD geforderten abgesenkten Grunderwerbsteuer die Schaffung von Wohneigentum für Otto Normalverbraucherin und -verbraucher unmöglich machen. In ländlichen Räumen wäre für wenig Geld ein Häuschen im Grünen zu haben,
aber fehlende Infrastruktur, wie fehlende Schulen, fehlende Arbeit, fehlender Nahverkehr, und weite Wege überallhin erschweren dort das Wohnen vor allem für Familien oder Alleinerziehende mit Kindern.
Eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer würde in diesen Fällen aber auch nicht helfen. Familien, die es sich heutzutage nicht leisten können, Wohneigentum zu erwerben, könnten es sich auch nicht leisten, wenn es die von der AfD vorgeschlagenen Vergünstigungen gäbe.
Eine Absenkung der Grunderwerbsteuer oder gar einen völligen Verzicht auf Grunderwerbsteuer brauchen wir hingegen, um bezahlbaren Wohnraum, Mietwohnraum dauerhaft zu sichern. Beim Grunderwerb für sozialen Wohnungsbau wäre es sehr sinnvoll, auf diese Steuer zu verzichten, um soziale Mieten zu erreichen. Bisher verhindert die hohe Grunderwerbsteuer auch die Fusion kommunaler oder genossenschaftlicher Wohnungsstrukturen, und tragfähige Strukturen lassen sich durchaus sichern, wenn Wohnungsunternehmen zusammengehen. Wenn hierbei auf die Grunderwerbsteuer verzichtet werden würde oder sie zumindest abgesenkt würde, trüge dies durchaus zu sozialen Mieten und bezahlbarem Wohnraum bei.
Meine Damen und Herren, solche Anregungen sollten ernsthaft geprüft werden. Beispielsweise gab es eine
befristete Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern. Wohnungsunternehmen wurden von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn die Fusion nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem 1. Januar 2007 erfolgte. Solch eine Regelung könnte für Wohnungsunternehmen wieder neu aufgelegt werden.
Meine Damen und Herren, ich habe, glaube ich, ausführlich genug begründet, warum der Antrag der AfD untauglich ist. Wir lehnen ihn selbstverständlich ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfDFraktion ist aus unserer Sicht überflüssig und auch fachlich fragwürdig, und das aus folgenden Gründen:
Erstens gibt es einen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag zwischen CSU, CDU und SPD in den Punkten 5156 und 5157, wo eindeutig fixiert ist, dass wir prüfen sollen, ob ein Steuerfreibetrag für den Erwerb von Grundeigentum für Familien infrage kommt. Deswegen prüft auch das Bundesfinanzministerium derzeit. Es ist aber rechtlich eine nicht ganz einfache Frage, weil man erstens nicht als Bundesregierung vorschreiben kann, wie ein Land die Steuern im Grunde genommen senken kann, die Grunderwerbsteuer, sondern da muss der Rahmen geschaffen werden, um dieses zu vollziehen. Zweitens hatten Sie ja vorgeschlagen, dass man das mit zusätzlichen Einnahmen aus Share Deals sozusagen finanziert. Auch das ist nicht ganz so einfach, weil diese Steuer nicht eins zu eins an die Länder weitergegeben werden kann, da es eine Verkehrssteuer ist, die dann dem Bund zustehen würde. Also muss man da schon etwas weiter gucken und muss dieses wirklich gründlich prüfen.
Fachlich fragwürdig ist zweitens natürlich auch die Höhe der Freibeträge. Das haben wir ja schon gehört. Wenn Sie sagen, pro Kind 330.000 Euro und das bis zu drei Kindern, wäre ja ein Freibetrag von 990.000 Euro maximal möglich. Das ist aus unserer Sicht für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern nicht notwendig, weil man nur bei dem Grundstückserwerb höchstwahrscheinlich an diese Preise nie rankommen würde, und würde man eine Immobilie gleichzeitig kaufen, glaube ich, wäre es auch nicht unbedingt notwendig, in dieser Größenordnung die Freibeträge zur Verfügung zu stellen, weil wir dann gerade die Leute entlasten würden, die im Grunde genommen das Geld nicht brauchen. Das erklärt sich schon mal von selbst, wenn man sich das anguckt.
Da sollte man zusehen – und da sind wir ja auf dem Wege in der Bundesrepublik, aber auch hier im Land –, dass man direkt die Familien mit Kindern fördert. Das wird über das Baukindergeld gemacht und wir machen es auch mit der Freistellung für Kinder bei den Kitabeiträgen. Und dann, glaube ich, wäre es einfacher, wenn man sich in Zukunft überlegen würde, wie man Familien direkt entlasten kann, aber nicht über den Umweg der Freistellung von der Grunderwerbsteuer. – Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitbürger! Das Thema, das die AfD aufgerufen hat, ist in Ordnung. Also es geht ja darum, die Familien zu fördern und zu entlasten. Es ist wichtig, darüber zu sprechen. Wir lehnen allerdings das Instrument, das hier vorgeschlagen wird, ab. Die BMV wird diesen Antrag ablehnen und das möchten wir auch kurz begründen.
Herr Liskow hat es gerade schon angeführt, ich will es noch ein bisschen klarer und deutlicher sagen: Aus unserer Sicht ist das Modell sozial ungerecht. Eine sehr wohlhabende Familie mit drei Kindern, die 990.000 Euro zum Beispiel für eine Villa in Binz ausgeben kann, bräuchte keine Grunderwerbsteuer mehr zu zahlen, wird also dann um fast 50.000 Euro entlastet. Eine ärmere Familie mit drei Kindern, die sich einen Bauplatz für vielleicht 50.000 Euro kauft und mit viel Eigenleistung selbst anfängt, dort zu bauen, wird dann nur um 2.500 Euro entlastet.
Das ist also eine ganz große Unwucht und sozial total ungerecht. Deswegen kann man diesem Antrag gar nicht zustimmen.
Zweiter Grund ist die Frist von zehn Jahren, die man ununterbrochen seinen Erstwohnsitz im Inland gehabt haben sollte. Ich würde noch nicht mal sagen, dass sie so stark ausländerfeindlich ist. Ich weiß gar nicht, ob das so gemeint ist, sie ist aber auf jeden Fall auch inländerfeindlich und den modernen Zeiten heutzutage nicht angemessen, denn wenn ich als junger Mensch, zum Beispiel von der Insel Rügen, ein Jahr in Schweden oder Norwegen arbeite, das ist absolut normal, damit würde ich aber die 10-Jahres-Frist schon wieder unterbrechen und fange wieder von vorn an zu sammeln, dass man die zehn Jahre vollkriegt, weil Sie haben reingeschrieben „ununterbrochen“. Das wäre aber allein genommen kein Grund, den Antrag nicht wenigstens in den Ausschuss zu verweisen, das könnte man nämlich dort klären und ändern, aber das, was ich zuerst gesagt habe, die soziale Ungerechtigkeit, führt dazu, dass wir den Antrag komplett ablehnen.
Allerdings möchten wir als BMV einen eigenen Vorschlag dazu machen, das werden wir auch in einer der nächsten Sitzungen hier vortragen oder wahrscheinlich erst mal im Ausschuss vorstellen. Und zwar gibt es in Bayern seit Ende September die Investitionszulage, die Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro. Das entspricht umgerechnet auf die Grunderwerbsteuer hier in MecklenburgVorpommern von fünf Prozent quasi der Steuerfreistellung eines Betrages von 200.000 Euro, 200.000 Euro dann auch wirklich für alle, egal, ob sie die Villa in Binz kaufen oder den Bauplatz irgendwo im Hinterland. Das ist eine Regelung, die wesentlich sozialer gerecht ist,
Wir müssen aber dann sehen, wie die Verhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern sind, was wir uns leisten
können. Das muss man noch mal genau eruieren. Vielleicht ist es nicht der Betrag, sondern ein anderer Betrag, aber das geht in die richtige Richtung, und gemeinsam mit dem Baukindergeld, was ja schon beschlossen ist, hat man dann eine solide Förderung von Familien, die sich ein Eigenheim oder eine eigene Wohnung kaufen oder selbst errichten wollen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um das gleich vorwegzusagen, wir lehnen den Antrag ab. Wir haben ganz gewiss nicht auf diese Initiative der AfD gewartet, um uns Gedanken über die Entlastung von Familien zu machen. Seit dem 18. September 2018 können Familien das Baukindergeld beantragen, ein wirklich zielgerichtetes Förderinstrument der Großen Koalition in Berlin, bei dem Familien für selbstgenutztes Wohneigentum 12.000 Euro pro Kind erhalten können. Damit ist gerade aktuell ein Entlastungsprogramm für Familien angelaufen, das bis zum Ende des Förderzeitraums 2029 auf eine Summe von rund 9,8 Milliarden Euro geschätzt wird, eine riesige Leistung und eines der teuersten Projekte des Bundes zur Familienentlastung.
Positiv aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern ist daran auch, dass weder die Länder noch die Kommunen auf Einnahmen für ihre wichtigen Projekte verzichten müssen, anders als bei dem von der AfD gemachten Vorschlag in diesem Antrag. Die Koalitionäre von CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag auf Bundesebene unter dem Unterpunkt Wohnraumoffensive einen Prüfauftrag vereinbart, inwieweit beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien eine Änderung in das Grundsteuergesetz aufgenommen werden kann. Aber das wird jetzt nicht sofort kommen, denn wenn das Grundsteuergesetz angefasst wird, müssen auch endlich die Steuerschlupflöcher für die sogenannten Share Deals geschlossen werden.
Dies ist seit Langem eine Forderung von unserer Seite, aber auch von anderen Fraktionen dieses Landtages. Dafür gibt es entsprechende Landtagsbeschlüsse. Nach allem, was ich da höre, wird intensiv an einem Gesetzentwurf gearbeitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit einem Grunderwerbsteuersatz von fünf Prozent liegt Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich im Mittelfeld. Dadurch, dass diese Ländereinnahmen in die Verbundquote vom FAG M-V hineingerechnet werden, haben auch die Kommunen im Land etwas von der Grunderwerbsteuer. Sollten wir dem Antrag folgen, verlören auch die Kommunen Geld.
Wie Sie sicher alle wissen, haben wir mit dem FAG, mit der FAG-Novelle 2018 genau den entgegengesetzten Weg eingeschlagen. Wir rechnen den Kommunen die Kinder an, sodass sie mehr Geld bekommen, wenn es viele Kinder in der Gemeinde gibt. Wir haben die Änderung der Verteilung des Familienleistungsausgleichs in Paragraf 7 Absatz 5 des FAG M-V vorgenommen. Die
Verteilung der Zuweisungen an die Gemeinden erfolgt nunmehr nach der Anzahl der Kinder und orientiert sich an den Ergebnissen der FAG-Gutachter, die eine besondere Kostenbelastung bei Gemeinden mit Kindern bis 18 Jahre nachgewiesen haben.
Zum Zweiten dürfte es nun auch schon bei der AfD angekommen sein, dass wir die Familien mit Kindern dauerhaft bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung entlasten. Begonnen haben wir mit einer Kostenübernahme von 100 Euro und in 2018 gibt es nochmals 50 Euro Entlastung.
Jetzt kommt im nächsten Jahr die Übernahme der Elternbeiträge für die Geschwisterkinder. Wir haben den Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2019 gerade gestern in Erster Lesung behandelt. Damit haben die Eltern sofort ab dem 01.01.2019 mehr Geld in der Tasche, ab 2020 wollen wir die Kinderbetreuung gänzlich beitragsfrei stellen. Das sind dann gut 500 bis 600 Euro für eine Familie mit zwei Kindern pro Monat. Da kann man sich die von der AfD gestellte Forderung nach einer weiteren Verkomplizierung des Grunderwerbsteuerrechts sparen.
Nach Ihrem Antrag soll die Gewährung eines Freibetrages an sechs Kriterien gebunden werden. Beispielsweise wollen Sie einen einmaligen personenbezogenen Freibetrag pro Kind von 330.000 Euro für bis zu drei Kinder. Wie kommen Sie denn auf diese Summe für Mecklenburg-Vorpommern? Offenbar hat die AfD in Mecklenburg-Vorpommern ein Thema ausgewählt, das in den Landtagen von Baden-Württemberg, Hessen und weiteren Bundesländern debattiert wird und auch im Bundestag seinen Platz gefunden hat.
Was heißt eigentlich personenbezogen? Soll das dann für den Erwerb von zwei Immobilien gelten, einmal für den Vater und einmal für die Mutter? Außerdem sollen die Freibeträge auch noch für Kinder gelten, die nach dem Erwerb des Wohneigentums geboren werden, das hieße, dass eine rückwirkende Steuererstattung erfolgen muss. Dann soll der Freibetrag für eine vierjährige Mindesteigennutzungsdauer gelten. Das hieße ebenfalls, dass das Finanzamt innerhalb der vier Jahre prüfen muss, ob die Eigennutzung noch besteht.
Und wieso vier Jahre Bindungsfrist? Das sollten Sie uns mal erklären, bisher ist es nicht durchgedrungen. Beim Baukindergeld ist die Auszahlung der Förderung auf 10-Jahres-Schreiben ausgerichtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir scheint dieser Antrag ein reines Sammelsurium zu beinhalten, das nur das eigentliche Ziel dieses Antrages überdecken soll: Steuerfreibeträge für Vermögende auf Kosten der Allgemeinheit.
Was wir als Sozialdemokraten wollen, ist eine gerechtere Verteilung von Eigentum. Eine stärkere Segregation von vermögenden und finanzschwachen Familien führt doch zu einer noch stärkeren Spaltung der Gesellschaft.
Aber bei der AfD wundert mich offen gesagt nicht, dass sie weiterhin den Spaltpilz in Deutschland zu säen versucht, denn unter einem Deckmäntelchen sollen in diesem Fall die Familien herhalten. Die Begründung, mit der die AfD versucht, krampfhaft einen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern herzustellen, lässt mich schmunzeln. Dass Sie als bevölkerungsarmes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit Ihrem Antrag wirklich etwas für die Wohnsituation im ländlichen Raum tun, ist weit hergeholt. Die Grundstückspreise sind ja gerade im ländlichen Raum sehr moderat. Gerade finanzschwache Familien würden am wenigsten davon profitieren, denn im Gegensatz dazu profitieren alle Familien von unserem größten politischen Schwerpunktthema, der Elternentlastung in den Kindertagesstätten.