Protocol of the Session on September 14, 2018

Die Diskussion um die beste Lösung ist wieder entfacht. Das Thema begleitet uns ständig, so auch letztes Jahr im Bundestag, wo die Entwicklung und Lösungsansätze im Kampf gegen Kinderarmut betrachtet wurden, so auch in den derzeitigen Haushaltsberatungen im Bundestag, die diese Woche stattgefunden haben, wo eine Fraktion immer wieder auf Thema Kinderarmut aufmerksam macht und Lösungen einfordert wie die Kindergrundsicherung, und das ist DIE LINKE.

Warum muss sich an dem derzeitigen Zustand etwas ändern?

Erstens. Die Kinder- und Jugendarmut ist zwischen 1997 und 2013 trotz der Relativierungsversuche auf Bundesebene gestiegen von 10,8 Prozent auf 15,5 Prozent und sie steigt weiter an. Mecklenburg-Vorpommern bleibt davon nicht verschont. Auch hier im Land leben 27,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Armut beziehungsweise sind von Armut betroffen.

Davor kann man nicht die Augen verschließen, wie Sie es gern tun, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der SPD und CDU.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich finde es nach wie vor beschämend, dass im aktuellen Koalitionsvertrag von 2016 dieses Problem ebenso wie das Problem Armut insgesamt nicht mit einem Wort auftaucht, von Lösungsansätzen gar nicht zu reden.

Zweitens. Die materiellen Mittel, die den Familien zur Verfügung stehen, sind nicht ausreichend. Die Hartz-IVRegelsätze für Kinder sind zu gering. Kindergeld wird angerechnet und kommt nicht zusätzlich hinzu sowie auch das Aktuelle, die Kindergelderhöhung.

Ich finde es erstens krass, Kinder als kleine Arbeitslose nach dem SGB II zu behandeln. Ich finde es einfach kinderunwürdig. Ich kann mich immer nur wieder fragen, was das für ein Verständnis von einem existenziell guten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist. Warum gibt es keine eigene Grundsicherung nach dem SGB VIII, wo das Kindeswohl das Höchste ist?

Zweitens müssen Sie mir mal erklären, wie man von dem Hartz-IV-Regelsatz zwischen 245 Euro und 322 Euro für Kinder und Jugendliche auskommen soll. Für Bildung wurde gerade mal 1,01 Euro zugestanden, für Freizeit, Unterhaltung, Kultur 37,88 Euro pro Monat. Selbst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagte, dass hier nachgebessert werden muss. Die Folge war die Einführung des unsäglichen Bildungs- und Teilhabepaketes, um das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen überhaupt sicherzustellen.

Aber selbst das geht an den Bedarfen vorbei. Erstens erreicht das Bildungs- und Teilhabepaket in Mecklenburg-Vorpommern nicht alle Kinder und Jugendlichen, die davon profitieren sollten. Zum Zweiten werden in Mecklenburg-Vorpommern 7,2 Millionen Euro für Verwaltungskosten ausgegeben, nur noch 17 Millionen Euro kommen bei den Kindern und Jugendlichen an. Um es mal deutlich zu sagen: Das Geld, was den Kindern und Jugendlichen zur Sicherstellung des existenziellen Minimums zugutekommen soll, verschwindet zu einem Drittel im Bürokratiedschungel! Ich empfinde es einfach nur als Irrsinn.

Neben Hartz IV gibt es aber noch weitere Angebote, um zu helfen und irgendwie das Existenzminimum der Kinder und Jugendlichen abzusichern, beispielsweise, wenn es um Urlaub geht. Um Familien, die von Armut gefährdet sind, dann doch noch irgendwie Urlaub zu ermöglichen, steuern wir im Land mit 150.000 Euro für Familienerholungsmaßnahmen nach. Und auch das reicht nicht, wie wir am Mittwoch gehört haben, weil Ihnen weitere kleine Nachbesserungen einfach gegen den Strich gehen, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und CDU, gegen den Strich auf Kosten der Menschen im Land.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich finde es einfach nur traurig, dass Sie unserem Antrag diesbezüglich nicht zustimmen konnten und ihn einfach abgelehnt haben.

Drittens. Auch die bundesweiten Familienmaßnahmen kommen nicht zur Unterstützung bei den Familien an. Eine Studie von Professor Dr. Michael Klundt „Kinderarmut und Reichtum in Deutschland“ aus dem Jahr 2017 zeigt zum einen, wie Kinderarmut auf Bundesebene immer weiter verwässert wird. Zweitens stellte sie eine Unverhältnismäßigkeit der Verteilung fest. In Deutschland gibt es circa 160 Familienleistungen. Keiner sieht mehr durch. Deshalb finden Sie in unserem Antrag die Forderung nach Beratungs- und Anlaufstellen, in denen sich Familien beraten lassen können. Diese 160 Familienleistungen helfen nicht im ausreichenden Maß, Armut vorzubeugen oder zu beseitigen, wie man an der nach wie vor hohen Armutsquote sieht. Im Gegenteil, sie sind so ausgelegt, dass 13 Prozent der Fördersummen bei den reichsten 10 Prozent der Familien, jedoch nur 7 Prozent bei den 10 Prozent der ärmsten ankommen,

(Egbert Liskow, CDU: Die kommen immer bei den Eltern an.)

eine Schieflage, die nicht zu akzeptieren ist.

Fakt ist: Wer arm ist, bleibt arm. Trotz der guten wirtschaftlichen Lage hat diese leider keinen Einfluss auf die Beseitigung von Armut. Der Paritätische Gesamtverband spricht 2017 von einer „Abkopplung einer immer größeren Zahl von Menschen vom allgemeinen Wohlstand“. So sind Kinder auf Dauer abgehängt und können es später nur schwer wieder aufholen.

Was ist nun die Lösung? Wir sagen, eine eigenständige Kindergrundsicherung hilft zur Beseitigung von Kinderarmut.

(Beifall Henning Foerster, DIE LINKE)

Diese muss eigenständig und am Existenzminimum orientiert sein. Nur so haben Kinder tatsächlich eine gleiche Ausgangslage, die sich gezielt an sie als eigenständige Person richtet. Sie darf nicht auf staatliche Transferleistungen angerechnet werden und muss unbürokratisch und einfach zugänglich sein.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Das Geld soll bei den Kindern ankommen und nicht in den Verwaltungen versickern.

Wir betrachten das Kind als eigenständiges Individuum. Als solches soll es auch vom Staat gefördert werden. Nur so kann es tatsächlich eine stigmatisierungsfreie Sicherung der Existenz geben. Deshalb forderte DIE LINKE 2017 zur Bundestagswahl wie auch das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro. Wir sagen, dass die Kindergrundsicherung doppelt so hoch sein muss wie die Regelsätze von Hartz IV je nach Alter des Kindes. Das Existenzminimum eines Kindes ist nicht nur der Grundbedarf aus Nahrung, Kleidung und Wohnen, sondern auch an Teilhabe, Spiel, Bildung, Förderung, und diese müssen hinreichend berücksichtigt sein. Ich bin froh, dass ein breites Bündnis jahrelang für unsere Forderung nach einer Kindergrundsicherung streitet, und es scheint nun auch in den Bundesländern angekommen zu sein.

Die Fraktion DIE LINKE begrüßt die Entscheidung der 94. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer, bis zur nächsten ASMK ein Konzept für eine Kindergrundsicherung zu entwickeln. Antragsteller sind neben Berlin, Brandenburg, auch Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Es ist gut, dass die Landesregierung nach langem Beharren nun doch endlich unseren Initiativen entsprochen hat, in denen wir seit Jahren immer wieder die eigenständige Kindergrundsicherung fordern. Natürlich bringen wir uns auch in die Ausgestaltung ein. Wir fordern sie für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Situation und dem soziökonomischen Status der Eltern. Sie muss niederschwellig, barrierefrei, unbürokratisch und vor allem anrechnungsfrei sein.

Doch eine Kindergrundsicherung allein hilft aus unserer Sicht noch nicht, weiteres offensives Angehen im Land ist notwendig. Zur Bekämpfung und Vorbeugung von Kinderarmut ist ein umfassendes Maßnahmenpaket notwendig. Wir fordern im vorliegenden Antrag – den Anlauf

von Beratungsstellen hatte ich schon erwähnt – eine regelmäßige geschlechterspezifische und differenzierte Sozialberichterstattung, einen Armutscheck für Landesgesetze und Rechtsverordnungen, die Einrichtung einer Landeskommission gegen Kinder- und Familienarmut, ähnlich, wie es in Berlin schon der Fall ist und die zu guten Ergebnissen kommt.

Sehr geehrte Damen und Herren, Armut ist keine Schande der Betroffenen, sie ist eine Schande der Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft, die sie tatenlos hinnehmen. Zeigen Sie, dass wir zum Weltkindertag, der nächste Woche ansteht, anders handeln, dass wir verantwortungsvoll handeln, und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 240 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, es besteht Einigkeit bei den Allermeisten hier im Saal, Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten haben oft schwierigere Startbedingungen und geringere Entwicklungsmöglichkeiten. Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Teilhabe ist deshalb eine der größten und wichtigsten Herausforderungen, der sich Politik auf bundes-, landes-, und kommunaler Ebene stellen muss.

Es wird auf allen Ebenen sehr viel für die Chancengerechtigkeit getan mit unterschiedlichem Erfolg.

Positiv: Wenn wir auf die Kitas schauen, da ist in den letzten Jahren sehr viel geschehen. Auch das Verständnis hinsichtlich der Kindertagesförderung hat sich verändert. Kitas und Kindertagespflege werden endlich flächendeckend als erste Einrichtungen für frühkindliche Bildung gesehen. Unter anderem deshalb ist es wichtig, diese erste frühkindliche Bildungseinrichtung beitragsfrei zu machen, damit alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen ihre Kinder in Kitas oder bei Tagespflegepersonen fördern lassen können.

Negativ: Es gibt kaum ein Land auf der Welt, dass so viel Transfer-, Sozial- und Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern zur Verfügung stellt. Das Problem ist, einiges geschieht unkoordiniert, manche Maßnahmen heben sich sogar gegenseitig auf oder widersprechen sich. Deshalb ist unter dem Strich zu konstatieren, wir geben in Deutschland das meiste Geld für Familienleistungen aus, sind aber nicht das Land mit der höchsten Chancengerechtigkeit, wenn man sich zum Beispiel anschaut, aus welchen Haushalten immer noch die Studienanfänger stammen.

Natürlich ist auch nicht alles eine Frage des Geldes. Traditionelle Milieuvorbilder in der Familie spielen zum Beispiel grade bei der Frage, nehme ich ein Studium oder eine Ausbildung auf, eine große Rolle. Es gibt genügend Kinder, die das neuste Smartphone von ihren

Eltern geschenkt bekommen und trotzdem oder gerade deshalb von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen sind. Ausgrenzung beginnt deshalb auch bereits in der Sprache. Haushalte mit geringem Einkommen sind keinesfalls automatisch sozial schwach, sondern einkommensschwach. Sozial schwach kann aber zum Beispiel auch der enorm einkommensstarke Haushalt eines Investmentbankers sein. Sie sehen, wir sollten unsere Worte gut wählen und nicht bereits in der Sprache Kinder und Jugendliche stigmatisieren.

Zurück zur hauptsächlich monetären Betrachtung der Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen. Die Auflösung des von mir eben skizzierten gordischen Knotens familienpolitischer Leistungen ist meiner Meinung nach die Hauptaufgabe, der wir uns stellen müssen. Die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung ist aus meiner Sicht ein geeignetes Mittel, dazu beizutragen. Aber machen wir uns nichts vor, dieser Weg wird nicht einfach sein. Er wird auf alle Fälle nicht so einfach sein, wie es der Antrag der Linksfraktion vorgibt. Der Antrag wirft sogar große Fragen auf. So sprechen Sie davon, dass die eigenständige Kindergrundsicherung allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Situation und dem sozioökonomischen Status der Eltern zur Verfügung stehen soll. Ist das sozial gerecht, meine Damen und Herren?

Aber der Reihe nach: Die Linksfraktion stellt in ihrem Antrag selbst fest, dass Aktivitäten für die Einführung einer Kindergrundsicherung längst eingeleitet sind. Ich selbst habe mich auf der letzten Tagung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2017 für den Antrag an eine länderoffene Arbeitsgruppe ausgesprochen, ein Grobkonzept für die Ausgestaltung einer Kindergrundsicherung zu entwickeln.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut! Ist wohl ein bisschen Rückenwind unser Antrag, was?!)

Diese konzeptionellen Arbeiten sind abgeschlossen. Das Grobkonzept wird nun für die nächste ASMK mit einem Beschlussvorschlag aufbereitet. Gleichzeitig wurde es an die Jugend- und Familienministerkonferenz übersandt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Rückenwind durchs Parlament für Ihre Aktivitäten, das ist zu begrüßen.)

Dieses Grobkonzept ist Ihnen sicherlich auch bekannt, sonst stelle ich Ihnen das gern zur Verfügung, da es eine gute Arbeitsgrundlage ist. Es zeigt an vielen Stellen Anpassungsmöglichkeiten auf und weist auf zahlreiche Schnittstellenproblematiken hin. Klar ist, dass es keine Schlechterstellung von Kindern im Vergleich zur derzeitigen Situation geben darf.

Die Notwendigkeit des Absinkens der Leistung mit steigendem Einkommen wurde im Zusammenhang mit Grundüberlegungen zur Höhe der Leistung und einer notwendigen Gegenfinanzierung diskutiert. In dem Grobkonzept führt die Arbeitsgemeinschaft zur Forderung der Einkommensunabhängigkeit aus, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Da es sich bei der Kindergrundsicherung im Kern um eine Sozialleistung handelt, ist diese aus Sicht der länderoffenen Arbeitsgruppe bedarfsabhängig zu gestalten. Sie muss daher einkommensabhängig realisiert werden, das heißt, mit dem steigenden

Einkommen der Eltern sinken. Dabei ist das Absinken gestaltbar, etwa durch eine Besteuerung oder durch ein Abschmelzen nach einem eigenständigen Tarifvertrag.“

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Auch die Anrechnung von Einkommen der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft auf Sozialleistungen wurde problematisiert, aber bisher nicht entschieden. Anpassungen werden grundsätzlich als erforderlich angesehen. Hierzu wird im Grobkonzept ausgeführt: „Kinder leben üblicherweise im Familienverbund und damit in sogenannten Bedarfsgemeinschaften nach SGB II oder Einsatzgemeinschaften nach SGB XII. Einkommen einzelner Familienmitglieder werden auf die Sozialleistung angerechnet und können den Anspruch der gesamten Familiengemeinschaft mindern. Damit hier nicht die Kindergrundsicherung für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug durch die Anrechnungsvorschriften letztlich leerläuft, sind verschiedene Anpassungen erforderlich.“ Zitatende.

Ich will Ihnen mit diesen Auszügen ein Gefühl vermitteln, wie sorgsam man vorgehen muss. Aus der Vielzahl der einzelnen kindbezogenen Leistungen ergibt sich ein erheblicher Koordinations- und Arbeitsaufwand. Allein die sich bei einer Neugestaltung ergebenden rechtlichen Schnittstellenprobleme zu anderen Rechtsgebieten, wie dem Steuerrecht, dem Europarecht, dem Unterhaltsrecht und dem Ausbildungsförderungsrecht, sind beträchtlich. Gerade das verdeutlicht aber auch den Handlungsbedarf.

Mein Ziel und das Ziel vieler meiner Ministerinnen- und Ministerkollegen ist es, die Beantragung der Kindergrundsicherung einfach, niedrigschwellig und barrierefrei zu machen. Die weitere Zielsetzung, dies ohne bürokratischen Aufwand umsetzen zu wollen, kann sich indes nicht nur auf die Bürger beziehen, sondern muss auch für die Abläufe in den Behörden erreicht werden. Ich halte es deshalb für richtig, dass bereits vor dem großen Wurf die Verbesserungen im bestehenden System erreicht werden sollten, denn eine Kindergrundsicherung kann ein Aspekt eines Maßnahmenpakets gegen Kinderarmut sein, wesentliche andere Aspekte kann man hierbei aber nicht ausblenden. Auch hierzu hat übrigens die von der ASMK eingesetzte Arbeitsgruppe Anregungen in ihrem Grobkonzept unterbreitet.

Ich raffe jetzt meine Ausführungen etwas. Ich glaube, zur Notwendigkeit weiterer spezifischer Sozialberichterstattungen und Untersuchungen sind die Argumente ausgetauscht. Sie haben Ihre Sichtweise, wir unsere. Interessant ist nur, dass Sie in Ihrem Antrag durchaus feststellen, dass umfassende Erkenntnisse über Ursachen, Situationen und Auswirkungen von Armut in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Dass wir an vielen Stellen ansetzen, um Familien, Kinder und Jugendliche zu unterstützen, wissen Sie spätestens durch die umfangreiche Beantwortung mehrerer Kleiner Anfragen von Ihnen.

Ich möchte an dieser Stelle nur die frühen Hilfen mit den Familienhebammen, den Familiencoaches und dem Netz von Beratungsstellen Erziehung und Familie, Ehe, Leben und Schwangerschaft sowie zu finanziellen Leistungen, wie zum Beispiel dem Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss, erwähnen. All dies gibt es zudem auch online. Hier finden Sie Beratungsstellen, Adressen, Ansprechpartner und auch konkrete Familienleistungen nebst Berechnungen, so zum Beispiel auf der Home

page der von uns geförderten Familienbotschaft-MV.de oder dem Infotool zu den Familienleistungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.