denn wenn Akt 2 kommt, zu dem ich dann gern ausführen möchte, ohne dass ich unterbrochen werde, wenn nämlich...
Trotzdem, Herr Abgeordneter, darf ich die Frage stellen, ob Sie eine Frage des Abgeordneten Ritter gestatten.
Wenn ich dann zum Akt 2 komme, Akt 1 war ja „Empörung“, da haben Sie nichts Konkretes gesagt, außer, dass alles schlecht ist.
Bei Akt 2, den ich „Erpressung“ genannt habe, kommen Sie jetzt mit konkreten Fakten. Sie werfen ins Spiel, wir sollen erst mal die Quoren bei Volksbegehren, Volksentscheid und Volksinitiative absetzen.
Ich kann den inhaltlichen Zusammenhang hier im Moment nicht erkennen, es sei denn, es gibt den Zusammenhang,
dass Ihre Gesetzesänderung von 70.000 damals abgelehnt wurde und Ihnen jetzt irgendwie unwohl ist, dass Sie damals mit uns die 100.000 beschlossen haben. Aber ursächlich mit dem Thema „Beteiligung des Volkes“, diese drei Elemente, die ich genannt habe, und mit dem, was wir jetzt machen wollen, kann ich einen unmittelbaren Zusammenhang nicht erkennen.
Sie wollen als Nächstes die Bürger bei unserer qualifizierten Volksbefragung – in welcher Form auch immer – einbeziehen. Das machen Sie zur Bedingung und es ist inhaltlich ähnlich wie der Punkt 1 für mich zurzeit nicht zu erkennen.
Dann wollen Sie als Drittes, so entnehme ich es den Medien, eine Zweidrittelmehrheit in diesem Landtag, um die Fragestellung zu beschließen. Ich kann nicht unbedingt erkennen, wie Sie da die Qualität erhöhen wollen hinsichtlich der Fragestellung. Aber wenn das eine Aufforderung sein soll, um uns zu etwas zu bewegen, dann sollten wir sicherlich in die Diskussion gehen, damit wir nämlich endlich zu Akt 3 des Theaterstückes kommen, der Zustimmung. Da gibt es dann zwei Möglichkeiten. Ich habe mich jetzt für die eine entschieden, vielleicht ist es
ja auch die andere. Vielleicht hätte ich Akt 3 auch „Tag der Entscheidung“ nennen sollen, ich weiß es nicht. Es gibt dann die Möglichkeit, abzulehnen. Und da sage ich Ihnen, Sie machen die Tür zu für Ihr politisches Ziel, was Sie immer wollten,
aus Ihrer Sicht inhaltlich begründet, Mehrbeteiligung der jüngeren Generation, Einführung Wahlalter mit 16.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Dr. Ralph Weber, AfD: Das ist überhaupt nicht zum Thema!)
uns sozusagen unter dem Ziel vereinen und sagen, ja, es ist sinnvoll, eine qualifizierte Befragung einzuführen,
und dann gemeinsam als Erstes das Thema „Wahlalter mit 16“ auf den Weg bringen, damit die Bürger beteiligt werden, damit wir anschließend entscheiden können auf der entsprechenden Grundlage. Unter diesem Aspekt bitte ich und werbe auch wie die Ministerpräsidentin um Zustimmung zu den vorgelegten Gesetzentwürfen. – Danke schön.
Habe ich Ihren Redebeitrag richtig verstanden, dass die Gesetzgebungsakte, die wir hier im Landtag durchführen, Gesetzgebungsakte von oben sind?
Wenn es denn nicht so ist, dass das hier Gesetzgebung von oben ist, warum greifen Sie dann das Beispiel „Wahlalter 16“ heraus und sagen, wir können dieses nicht von oben vorgeben, sondern müssen das Volk befragen? Das sind Ihre Worte, die Sie hier gebraucht haben. Und warum nehmen Sie nicht zum Beispiel die Thematik „Straßenausbaubeiträge“ und fragen hier das Volk, um nicht am Ende des Anhörungsprozesses, in dem wir uns gerade befinden, ein Gesetzgebungsverfahren von oben zu machen?
Ich habe nicht gesagt, dass das eine Initiative von oben war, um das Gesetz „Wahlalter mit 16“ zu beschließen. Dann haben Sie mich falsch verstanden. Wenn Sie der Verfassungsänderung zustimmen, sehr geehrter Herr Kollege Ritter, wofür ich noch mal ausdrücklich werbe,
und wir das Instrument der qualifizierten Volksbefragung in der Verfassung verankert und die gesetzlichen Grundlagen dazu geschaffen haben, dann, glaube ich, können Sie jederzeit auch als Opposition – ich habe jedenfalls nicht gelesen, dass es nicht gehen soll – hier einen Antrag einbringen in den Landtag,
der eine Fragestellung aufwirft, zum Beispiel zu einem Thema, was Ihnen ähnlich wie das Wahlalter mit 16 sehr am Herzen liegt.
Und dann gehe ich davon aus, dass der Landtag darüber debattieren wird und mit einfacher Mehrheit logischerweise, so, wie es im Gesetzentwurf steht, auch die Landesregierung entscheidet. Dann wäre der Weg frei für weitere qualifizierte Befragungen an das Volk.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zuerst möchte ich gern auch noch mal darauf hinweisen, dass die Verknüpfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Volksbefragung aus meiner Sicht in dem vorliegenden Entwurf unglücklich ist. Es würde sich anbieten, da ja kein sachlicher Zusammenhang besteht, das Ganze getrennt zu handhaben.