Protocol of the Session on September 12, 2018

Wir kommen jetzt zu Artikel 1 und 2 sowie der Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes, die ich jetzt aufrufe. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um

ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2247 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2247 abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die Fraktion der AfD ist uns signalisiert worden, dass es zum Thema des Dringlichkeitsantrages, der von den anderen Fraktionen vorgelegt worden ist, ebenfalls einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion der AfD geben wird. Der liegt uns noch nicht vor. Wir haben aber gemeinsam mit den Parlamentarischen Geschäftsführern vereinbart, dass wir die Behandlung des bereits vorliegenden Dringlichkeitsantrages solange verschieben, bis auch der der AfD …

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ist schon unterschrieben. Also müsste eigentlich schon vorliegen.)

Trotzdem brauchen wir ja eine gewisse Zeit, wo die Fraktionen dann die Möglichkeit haben, sich damit zu beschäftigen. – Gut, dann kann ich das jetzt noch mal genauer untermauern. Ich habe ihn gerade bekommen.

Die Fraktion der AfD hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 7/2617 zum Thema „Fremdenfeindlichkeit, Deutschenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extremismus entgegentreten“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für die Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 7 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes, auf Drucksache 7/2552.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/2552 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin. Frau Hoffmeister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz wurde für die Kommunalen Körperschaften ein rechtlicher Rahmen geschaffen, von Vorgaben in Landesgesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für eine begrenzte Zeit abzuweichen, abzuweichen, um neue Lösungen für die Aufgabenerledigung zu erproben und gegebenenfalls landesweit zur Anwendung zu empfehlen.

Das Gesetz selbst trat Ende 2010 in Kraft, es wurde bereits einmal verlängert und würde als befristetes Experimentiergesetz nach derzeitiger Rechtslage am 31. Dezember 2018 außer Kraft treten. Vor dem Außerkrafttre

ten ist die Landesregierung verpflichtet, dem Landtag über den Stand und die Auswirkungen des Gesetzes zu berichten und das Gesetz unter Berücksichtigung seiner Zielstellung noch einmal zu bewerten. Dieser gesetzlichen Berichtspflicht ist die Landesregierung mit dem zweiten Abschlussbericht nachgekommen, der dem Landtag auf der Drucksache 7/2551 vorliegt. Im Ergebnis empfiehlt der Bericht, das Kommunale Standarderprobungsgesetz beizubehalten.

Auch wenn Sie dem Bericht entnehmen werden, dass die Möglichkeiten des Gesetzes vielleicht nicht ganz so intensiv genutzt worden sind, wie man sich das hätte zunächst denken können, sind wir jedoch der Meinung, dass den Kommunen die Möglichkeit der Abweichung von landesrechtlichen Standards als Option weiterhin zur Verfügung stehen sollte, dieses auch im Hinblick auf nicht immer vorhersehbare Anpassungsbedarfe infolge des demografischen Wandels.

Unser Gesetzentwurf sieht daher eine weitere Verlängerung des Erprobungsgesetzes um fünf Jahre, also bis zum 31. Dezember 2023 vor. Außerdem wird das im Gesetz festgelegte Intervall der Berichte der Landesregierung an den Landtag von zwei auf drei Jahre geändert, um jährlich aufeinanderfolgende Berichte zu vermeiden, nämlich dann, wenn einem turnusmäßigen Berichtsjahr direkt das Jahr des Außerkrafttretens folgt. Die nächsten Berichte werden danach in den Jahren 2021 und 2023 fällig. Ansonsten bleibt das Standarderprobungsgesetz unverändert.

Meine Damen und Herren, sowohl der Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag befürworten die Verlängerung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes und daher bitte ich auch Sie um Ihre Unterstützung für unser Vorhaben. – Haben Sie vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich kann dazu keinen Widerspruch erkennen, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/2552 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines 20. Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, also nicht des 20., sondern eines xx-ten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/2575, in Verbindung mit b) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, auf Drucksache 7/2573, in Verbindung mit c) Erste Lesung

des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes, auf Drucksache 7/2574.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines xx-ten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/2575 –

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/2573 –

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/2574 –

Das Wort zur Einbringung der Gesetzentwürfe 7a bis c hat für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende. Herr Krüger, Sie haben das Wort.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: So, Herr Krüger, ich hör zu.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen mehr Demokratie wagen, wir wollen die Mitbestimmung um eine weitere zentrale Säule erweitern und wir wollen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zur Mitbestimmung einladen. Dazu sollen Landesregierung und Landtag die Möglichkeit bekommen, das Volk in einer qualifizierten Volksbefragung zu befragen.

Meine Damen und Herren, der Respekt vor den Menschen in unserem Land gebührt, dass wir nach Wahlen innehalten und uns überlegen, was die Wählerinnen und Wähler uns mit dem Ergebnis sagen wollen. Wir hatten nach der letzten Wahl zur Kenntnis zu nehmen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern Menschen gibt, die bereit sind, ihre Stimme auch radikalen Kräften zu geben.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Uns ist klar, dass wir diesen Vertrauensverlust – und, meine Damen und Herren, das ist ein Vertrauensverlust, ein Vertrauensverlust in alle hier bisher im Landtag sitzenden demokratischen Parteien – nur dann aufheben können, indem wir mehr zuhören, mit den Menschen im Land deutlich mehr reden,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen wir.)

unser Handeln mehr erklären

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen wir auch.)

und ihnen natürlich die Möglichkeit geben, auch mitzuentscheiden.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können sie über uns.)

Meine Damen und Herren, ich lade den konstruktiven Teil der Opposition ausdrücklich ein, mit uns gemeinsam diese Erweiterung der Mitbestimmungsmöglichkeiten zu diskutieren und die dann beste Variante zu verabschieden. Ich hielte es für ein fatales Zeichen, wenn wir das Signal an die Menschen nicht geben würden und hier nicht zur Änderung der Regeln kommen könnten. Die Regeln, die wir Ihnen hier vorschlagen, ermöglichen letztlich auch nicht nur eine Ja- oder Nein-Abstimmung, sondern die Abstimmungsmöglichkeiten, die wir aufzeigen wollen, wären auch eine Möglichkeit, über eine Alternative zu entscheiden, also entweder Konzept A oder Konzept B zuzustimmen.

Die erste Frage, die wir den Menschen in MecklenburgVorpommern vorlegen wollen, ist die Frage nach dem Wahlalter. Sollen 16- und 17-Jährige die Möglichkeit bekommen, bei Landtagswahlen mitentscheiden zu dürfen? Und richtig, die Koalitionsfraktionen haben hier unterschiedliche Auffassungen. Meine Partei und meine Fraktion fragen: Warum sollen wir denen, die mitentscheiden wollen, nicht die Möglichkeit geben, hier auch entsprechend abzustimmen? Der Koalitionspartner beantwortet diese Frage anders als wir. In der Vergangenheit ist es immer so gewesen, dass, wenn die Koalitionspartner unterschiedlicher Meinung sind, dann die Dinge nicht geregelt worden sind. Wir schlagen Ihnen vor, und zwar gemeinsam, dass wir das Volk befragen, dass das Volk uns hier die Antwort geben soll. Das finde ich richtig und gut.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir schlagen Ihnen die Änderung der Landesverfassung, die Änderung des Volksabstimmungsgesetzes und die Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vor. Die Verfassung soll um einen neuen Paragrafen oder einen neuen Artikel 60a erweitert werden. Darin regeln wir, dass Landtag und Landesregierung gemeinsam die qualifizierte Volksbefragung beschließen können, gemeinsam deshalb, weil das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland uns vorgibt, dass wir eine parlamentarische Demokratie sind und der Landtag da nicht ausgehebelt werden kann, aber auch, weil die Landesregierung im Kernbereich ihres exekutiven Handelns autonom entscheiden können muss.

Klar stellen wir, dass es sich bei der Frage, die wir zur Beantwortung an das Volk geben, um eine Frage von grundsätzlicher landesweiter Bedeutung handeln muss. Die Quoren zur Annahme der zur Abstimmung gestellten Frage sollen die gleichen sein wie bei einem Volksentscheid. Eine Volksbefragung ist dann erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abzustimmenden zustimmt und diese Mehrheit mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten ausmacht.

Meine Damen und Herren, wir regeln weiter, dass die Landesregierung innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Ergebnisses den Landtag informieren muss, in welcher Art und Weise der Willen des Volkes umgesetzt werden muss. Richtig ist, dass der Landtag dann autonom entscheidet. Das habe ich gerade dargestellt, warum das so sein muss. Diese Entscheidung wird aber mit besonderem Respekt vor dem Hintergrund des Ergebnisses der qualifizierten Volksbefragung passieren.

Meine Damen und Herren, ergänzt wird auch das Volksabstimmungsgesetz. Hier werden in den Paragrafen 25a bis e die Details festgelegt und geklärt, beispielsweise zum Tag der Abstimmung, zum Zustandekommen der Abstimmungsfrage, zu den Wahlgrundsätzen, zum Alter der Abzustimmenden und natürlich zur Festlegung des Ergebnisses.

Das Landesverfassungsgerichtsgesetz wollen wir ändern, weil das Landesverfassungsgericht die Möglichkeit bekommen soll, Streitigkeiten über die Durchführung einer qualifizierten Volksbefragung zu entscheiden. Wir regeln hier, dass auf Antrag von mindestens einer Fraktion oder mindestens vier Abgeordneten das Landesverfassungsgericht angerufen werden kann, und das Landesverfassungsgericht muss dann entscheiden können, deswegen die Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes.

Meine Damen und Herren, ich erinnere mich noch an die Diskussionen, die wir im Rechts- und Europausschuss der letzten Legislaturperiode hatten, als die Justizreform gelaufen war und die Volksabstimmung anstand. Hier ist insbesondere diskutiert worden darüber, wie man die Bürgerinnen und Bürger besser informieren kann. Wir wollen diese Diskussionen aufgreifen, und ich kann mir vorstellen, dass es, wenn wir dieses Gesetz verabschieden, wenn wir die Verfassungsänderung gemacht haben, die wir gemeinsam auf den Weg bringen, in Zukunft eine Broschüre gibt mit Pro- und Kontradarstellungen zu der jeweiligen Frage, sodass die Menschen in MecklenburgVorpommern nicht allein aus dem Bauch heraus entscheiden müssen, sondern wir ihnen Argumente an die Hand geben können, aufgrund derer sie sich dann entscheiden können. Diese Abstimmungsbroschüre würde dann in alle Haushalte verteilt werden. Die Schweiz hat im Übrigen mit so etwas schon gute Erfahrungen gemacht.

Meine Damen und Herren, zudem haben wir vor, den Paragrafen 17a der Verfassung zu ändern.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aha?! Ich denke, es soll nur eine Verfassungsänderung geben.)

Ziel ist es, den Wortlaut unserer Verfassung an die Behindertenrechtskonvention der UNO anzupassen. Wir wollen eine moderne Formulierung, beispielsweise weg von dem Bild des alten hilfsbedürftigen gebrechlichen Menschen, hin zu einem Seniorenbegriff und zum inklusiven Leben. Ich habe gelesen, dass die Befürchtung besteht, dass wir damit den starken Schutzstatus unserer Verfassung absenken wollen. Ich kann Ihnen versichern, das ist nicht unsere Absicht. Lassen Sie uns diesen Passus gern noch mal gemeinsam diskutieren!

Auch vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, beantrage ich hiermit, dass die Verfassungsänderung überwiesen wird in den Sozialausschuss.

(Torsten Renz, CDU: Sehr gut!)

Ich denke, da gehört es hin und da sollten wir diese Formulierung dann noch mal miteinander diskutieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)