Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und möchte Ihnen zur Kenntnis geben, dass wir jetzt nicht über den Dringlichkeitsantrag befinden, sondern ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/2247.
Gesetzentwurf der Fraktion der BMV Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – 6. SchulGÄndG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2247 –
In der 40. Sitzung des Landtages am 27. Juni 2018 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat wurde dazu eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ehe Herr Wildt sein Wort in Anspruch nimmt, möchte ich neue Gäste auf der Tribüne begrüßen. Das ist der Ortsverband Rostock der Deutschen Steuergewerkschaft, wenn das richtig ist. – Herzlich willkommen!
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitbürger, insbesondere liebe Schüler und Eltern! Es ist heute das vierte Mal, dass ich zu diesem Thema im Landtag spreche in Form einer Frage oder Rede, und es sieht leider so aus, als ob es nicht das letzte Mal ist.
Zur Erinnerung kurz der Sachverhalt: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern die freie Schulwahl, das heißt, es gibt sogenannte örtlich zuständige Schulen, aber die Eltern können auch andere Schulen für ihre Kinder auswählen und machen davon aus unterschiedlichen Gründen auch regen Gebrauch. Das gilt in allen Landkreisen. Das Schul
gesetz sieht vor, dass der Schülerbeförderungsverkehr auch denjenigen Schülern kostenfrei offensteht, die nicht die örtlich zuständige Schule besuchen, nämlich dann, wenn die Mitnahme möglich ist, also keine neue Buslinie oder Vergleichbares eingerichtet werden muss. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hält sich nicht an diese Regelung mit der spitzfindigen Begründung, dass man gar keinen Schülerverkehr eingerichtet habe, sondern nur den ÖPNV nutze. Etwa 1.200 Familien sind davon betroffen.
Ich möchte Ihnen ein typisches Beispiel erläutern, um die Absurdität dieser Auslegung zu verdeutlichen: Ein Kind, welches von Mönchgut zum örtlich zuständigen Gymnasium 33 Kilometer nach Bergen fährt, bekommt selbstverständlich eine kostenlose Schülerfahrkarte und darf beziehungsweise muss 1,5 Stunden – eineinhalb Stunden! – pro Strecke Bus fahren am Tag. Das Nachbarkind, welches die nur 13 Kilometer entfernte Kooperative Gesamtschule in Sellin besucht, muss 95,50 Euro monatlich für die Fahrkarte bezahlen und erhält seit Kurzem wieder einen Zuschuss von 50 Euro, sodass die Kosten von 45,50 Euro pro Monat verbleiben, also etwas über 500 Euro pro Jahr, obwohl der Bus nach Bergen an Sellin vorbeifährt und die Kinder im gleichen Bus nebeneinandersitzen können. Das wäre aus meiner Sicht eine ganz klassische Mitnahme, so, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Das dritte Kind im Bunde stammt zum Beispiel aus Hamburg oder aus Berlin. Seine Eltern besitzen auf Mönchgut eine Zweitwohnung und verbringen auch viel Zeit dort. Für 25 Euro pro Jahr bekommt dieses Kind eine Jahreskurkarte und darf so oft, wie es möchte – auch an den Wochenenden und abends – mit dem Bus nach Sellin fahren. Diese Regelungen sind grob ungerecht und vollkommen absurd.
Bisher bin ich von der Bildungsministerin an den Innenminister verwiesen worden und anschließend wieder vom Innenminister an die Bildungsministerin. Dort wurde ich wieder vertröstet mit dem Warten auf das neue Schulgesetz in einem Jahr. Außerdem gibt es ja nun einen neuen Landrat. Tatsache ist, dass die CDU die Landratswahl wohl auch aus diesem Grunde verloren hat. Tatsache ist aber auch, dass der neue, designierte Landrat mir vor drei Tagen in einem langen Telefonat noch bestätigt hat, dass sich das Problem für ihn nicht erledigt habe und er das Land in der Pflicht sieht.
Ich bin nicht das Sprachrohr von Landräten und gehe deshalb nicht näher auf diese Sichtweise ein, aber damit dürfte die Grenze zu Ephraim Kishons „Der Blaumilchkanal“ endgültig überschritten worden sein. Der Vollständigkeit halber ergänze ich noch, dass zahlreiche Klagen beim Verwaltungsgericht in Greifswald laufen sowie Eingaben beim Bürgerbeauftragten schon seit Jahren. Deshalb fordere ich die Ministerpräsidentin Frau Schwesig auf, diesem absolut würdelosen Treiben endlich ein Ende zu bereiten und dafür zu sorgen, dass das Problem nach nunmehr vierjährigem Nichtstun durch die Landesregierung erledigt wird. Ich beantrage Verweis in den Ausschuss. – Danke.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Sie fangen aber nicht wieder mit dem Lehrerpersonalkonzept an, ne?! – Andreas Butzki, SPD: Das nächste Mal.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute der Antrag der BMV-Fraktion zur Schulgesetzänderung vor. Warum diese Gesetzesänderung zu diesem Zeitpunkt? Die Antwort kennen Sie, denke ich, nur selbst. Deshalb werde ich auf diesen Antrag auch nicht weiter eingehen.
Wir sind dabei, das Schulgesetz zu ändern – das wissen Sie –, und 2019/2020 soll es eingeführt werden. Warum jetzt gerade eine Schulgesetzänderung zu diesem Zeitpunkt, das weiß ich nicht. Das von Ihnen geschilderte Problem wird mit dieser Schulgesetzänderung – das steht jetzt schon drin in diesem Entwurf – gelöst. Auf den Landrat haben Sie auch verwiesen. Ich habe da ganz andere Äußerungen gehört. Man muss ganz eindeutig sagen, die Schülerbeförderung ist eine Sache des Landkreises und in fast allen Landkreisen klappt es sehr gut. Von der Mecklenburgischen Seenplatte kann ich Ihnen das bloß sagen, und wir haben eine vernünftige Regelung im Nachgang noch mal gefunden.
Im Zuge dieser Schulgesetzänderung wird es eine Verbandsbeteiligung geben, eine Anhörung geben, werden die Fraktionen die Möglichkeit erhalten, ihre Vorschläge mit einzubringen, wird der Bildungsausschuss beraten und letztendlich wird hier im Landtag abgestimmt.
Beteiligen Sie sich aktiv an den Beratungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens! Wir lehnen diesen Antrag heute ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Wir erleben heute die obligatorische Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der BMV zur Änderung des Schulgesetzes in M-V. Diese Zweite Lesung erfolgte leider, ohne dass in den Ausschüssen darüber beraten wurde. Und deshalb glaube ich, Herr Wildt, werden Sie es sich denken können, wie die heutige Abstimmung ausgeht.
Aber Sie haben ja auch das letzte Mal schon an meinem Beitrag gehört, dass wir Ihren Vorschlag für gut befinden. Da wird eine Gerechtigkeitslücke beseitigt, die ohne Zweifel im Schulgesetz vorhanden ist. Ich denke, das ist auch allen bekannt. Unter anderem auch deshalb soll ja das Schulgesetz eine Novelle bekommen. Deshalb kann ich also sagen, wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Wir finden, das ist ein richtiger Schritt. Ich befürchte nur, dass wir keinen Erfolg damit haben werden. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Wildt, wir haben uns ja auf dem letzten Landtag schon über diese Gesetzesänderung verständigt. Ich habe Sie damals eingeladen, an der großen bevorstehenden Schulgesetznovelle auch in diesem Punkt konstruktiv mitzuarbeiten. Das haben Sie zugesichert. Ich finde, deshalb ist diese Zweite Lesung jetzt nicht unbedingt ein konstruktives Verhalten, aber es steht Ihnen selbstverständlich frei, das hier so zu machen.
Auch wir halten, was den Landkreis Vorpommern-Rügen betrifft, eine Klarstellung im Schulgesetz für notwendig und werden das mit unserem Koalitionspartner in der Novelle, die uns bevorsteht, berücksichtigen. Aber es ist nicht das einzige Problem, was wir haben, und deshalb wollen wir das auch in einer großen Novelle mit vielen anderen Problemen, die wir ja heute zum Teil schon diskutiert hatten, lösen. Ansonsten müssen wir hier sehr viele kleine Schulgesetznovellen in jedem Landtag behandeln. Das wird dem, glaube ich, nicht gerecht.
Sie haben ja auch darauf angespielt, am Ende steht es dem Landkreis Vorpommern-Rügen natürlich frei, jederzeit seine Rechtsauffassung zu ändern und dahin zurückzukehren, was alle anderen Landkreise machen, nämlich nicht zu unterscheiden, wann ist etwas Schülerverkehr und wann ist etwas Linienverkehr, und nicht darauf zu warten, dass wir im nächsten Jahr das Gesetz geändert haben. Wenn es trotzdem nicht anders geht, werden wir das Gesetz in diesem Punkt im nächsten Jahr ändern, und dann weiß auch der Landkreis VorpommernRügen, woran er ist. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf heute wie auch in der Ersten Lesung ablehnen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! An den Gründen unserer Ablehnung von der Ersten Lesung bis heute hat sich nichts geändert, ob es das Nichtagieren des Innenministeriums ist, das Zuschauen des Bildungsministeriums, also letztendlich die fehlende Durchsetzung geltenden Rechts, oder die unendlich vielen Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen in der Schülerbeförderung. Alles ist bisher beim Alten geblieben, alles ist unverändert.
Was neu ist – ich wundere mich jetzt wirklich, entweder haben Sie alle eine andere Schulgesetznovelle als ich, in der, die ich habe, wird der Paragraf 113 überhaupt nicht angefasst. Sie stellen sich jetzt hier hin, SPD und CDU, und sagen, in der Schulgesetznovelle werden wir Änderungen zur Schülerbeförderung haben.
Wir haben das nach vorn, nach hinten … Wir haben gesagt, das war einer der Hauptgründe für diese Änderung des Schulgesetzes und der Paragraf 113 bleibt
unberührt. Es kann sein, dass uns ein Blatt fehlt, dann bitte ich um Entschuldigung, aber das glaube ich nicht. Ich glaube eher, dass wir das schon gelesen haben.
Deswegen frage ich mich, die Bildungsministerin sagte auf der 40. Sitzung: „Ich kann Ihnen nur sagen, diese Klarstellung, die wir alle wollen, werden wir in der Schulgesetznovelle nachzeichnen. Das habe ich erklärt, dazu stehe ich auch.“ Ende des Zitats. Es findet sich aus meiner Sicht in meinen Unterlagen in der Schulgesetznovelle, die uns vorliegt, kein einziges Wort zur Änderung des Paragrafen 113.
Und auch, was Herr Butzki sagte, nee, das war die CDUFraktion, Herr Reinhardt hat gesagt: „Wir als CDUFraktion werden uns in dieser Schulgesetznovelle für eine Änderung einsetzen. Der Bürgerbeauftragte hatte aus unserer Sicht einen sehr klugen Formulierungsvorschlag gemacht, der in unterschiedlicher Weise eigentlich auch von vielen hier geteilt wird. Das werden wir mit aufnehmen.“ Ende des Zitats.
Ja, aber in der Novelle hätte der doch angefasst werden müssen und der Paragraf 113 ist bisher nicht angefasst.
Herr Wildt, wir lehnen Ihren Antrag heute ab, Ihre Schulgesetzänderung. Aber Sie können sich auf uns verlassen, dass wir Änderungsanträge machen für diese Schulgesetznovelle, die Schülerbeförderung betreffend.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der BMV eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/2247.
Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung seitens der Fraktion der BMV zum Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2247 die Überweisung federführend an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss beantragt worden. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2247 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag für den Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2247 bei Zustimmung der Fraktion der BMV, der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnungen abgelehnt. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Das habe ich gerade gesagt, okay.
Wir kommen jetzt zu Artikel 1 und 2 sowie der Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes, die ich jetzt aufrufe. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um