Frau Ministerin, ich bin etwas überrascht über Ihre Äußerung in Bezug auf die Rede meines Kollegen Herrn Fernandes. Die Personalautonomie unseres Personals meiner Fraktion obliegt uns und nicht Ihnen. Gott sei Dank!
Auf Ihre Frage in Bezug auf die Lehrergewinnung kann ich auch nur feststellen, dass das in Ihr Ressort fällt, also in Ihrem Bereich liegt. Wir haben hier lediglich einen Vorschlag unterbreitet.
Spannend fand ich auch Ihre Äußerung in Bezug auf den Leistungsgedanken, der offensichtlich im Bildungsministerium nicht zählt. Da muss ich Herrn Kröger beipflichten. Es ist dann auch eine Frage, wie man die dritte Sportstunde zum Beispiel ausgestaltet. Wir haben doch lediglich die dritte Sportstunde vorgeschlagen, Frau Ministerin. Niemand hat gesagt, in der dritten Sportstunde muss genauso bewertet werden wie in der ersten oder zweiten Sportstunde, sondern da kann man doch genau diese gesundheitlichen Aspekte einbringen.
Es obliegt dann dem Lehrkörper, wie er diese dritte Sportstunde ausgestaltet, indem man zum Beispiel den Gesundheitssport mit Präventionssport verbindet oder auch theoretische Inhalte zur gesunden Ernährung beibringt. Treffend und ganz richtig haben Sie angeführt, das Ganztagsangebot ist in der Tat ein wichtiger Schritt in die Richtung.
Niemand, niemand aus meiner Fraktion hat sowohl in dem Antrag schriftlich als auch in den Redebeiträgen gesagt, dass die dritte Sportstunde das absolute Allheilmittel wäre. Es kann nur funktionieren mit einem Konglomerat aus all diesen Maßnahmen, die hier angesprochen worden sind.
Dann haben Sie den Titel unseres Antrages infrage gestellt. „Gesündere Familien“ lässt den Schluss nahe, dass also Kinder nach Ihrer Auffassung nicht zur Familie gehören.
Ich bin der Meinung, dass unsere Kinder an der Schule auch schon sehr gut als Multiplikatoren für die Familien dienen können. Das heißt also, mit der Erfahrung, die sie an der Schule sammeln, weil die Eltern möglicherweise zu lange aus der Schule raus sind oder aufgrund ihres Alltagsstresses, aufgrund des Alltags nicht willens oder in der Lage sind, sich mit gesundheitspolitischen Aspekten auseinanderzusetzen, können doch gerade unsere Kinder sehr gut als Multiplikatoren fungieren.
Ebenso erstaunt bin ich darüber, dass wirklich jede Fraktion und auch die Bildungsministerin mit vorgegaukelten Gründen – ich benutze mal das Wort „gaukeln“, wie das auch Frau Oldenburg vorhin gemacht hat – unseren Antrag ablehnt, ohne bereit zu sein, auch nur stichhaltige Argumente zu setzen, um sich mit unserer Fraktion, mit unseren Ideen in den Diskurs zu setzen.
(Andreas Butzki, SPD: Also, Herr Kramer, Sie haben verstanden, was ich Ihnen für ein Angebot gemacht habe. Machen Sie eine Stundentafel fertig, dann können wir gern darüber diskutieren!)
Und Herr Kokert hat zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt meine Fraktion gerügt, wo bleiben denn Ihre Konzepte, Sie hätten doch einen Änderungsantrag stellen können. Jetzt frage ich Sie: Wo bleiben Ihre Konzepte? Wo bleibt Ihr Änderungsantrag? Sie stellen sich hier nur hin: Ablehnung, Ablehnung, Ablehnung,
(Andreas Butzki, SPD: Nein, ich habe gesagt, machen Sie einen Vorschlag, dann können wir darüber diskutieren.)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Gucken Sie sich das Protokoll an, dann sehen Sie das!)
Aus diesem Grunde, Herr Butzki, beantrage ich die Überweisung in den Bildungsausschuss, weil dort können wir uns dann alle mit den hier vorgestellten Lösungsansätzen noch mal auseinandersetzen,
und dann können wir uns gerne auch mit einer Stundentafel befassen, Herr Butzki. Dann kommen wir möglicherweise zu einem anderen Ergebnis. – Herzlichen Dank.
(Nikolaus Kramer, AfD: Ah! Ich habe das Zitat vergessen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So einer freundliche Bitte, an das Pult zu gehen, komme ich natürlich gerne nach, Herr Kramer. Und wenn Ihnen der eine Punkt der Ablehnung durch unsere Fraktion nicht gefällt, indem wir nämlich auf Ihr Verhalten in Chemnitz und anderswo hinweisen, …
… dann möchte ich noch mal auf den inhaltlichen Ablehnungspunkt eingehen. Vielleicht haben Sie da ja nicht zugehört. Also meine Fraktionsvorsitzende hat aus Ihrem Antrag zitiert, worin es heißt, ich zitiere noch mal, „unter Berücksichtigung des Lehrkräftepotenzials“ sind „Regelungen zu erarbeiten, wie die dritte Schulsportstunde beginnend mit“ Klasse 1 „schrittweise in der 7. bis 12. … eingeführt werden kann“. Ende des Zitats. Das ist Ihre Forderung, Ihr Vorschlag. Und Sie hat darauf hingewiesen, also beginnend mit der Klasse 1 schrittweise bis – noch mal zuhören, Stundentafel! –, Jahrgangsstufe 1 drei Stunden Sport, Jahrgangsstufe 2 drei Stunden Sport, Jahrgangsstufe 3 drei Stunden Sport bis hin zur Jahrgangsstufe 6.
Also wo ist das Innovative? Da kommen Sie hierher und verlangen von uns, mit so einem halbgewalkten Antrag, der in sich verkehrt ist, Zustimmung zu erheischen. Da wird auch eine Behandlung im Ausschuss nicht besser. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2557. Im Rahmen der Debatte ist die Überweisung des Antrages in den Bildungsausschuss gefordert worden. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag für den Antrag der AfD auf Drucksache 7/2557 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2557 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2557 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Urlaub für alle – Verdoppelung der Unterstützung für Familienerholungsmaßnahmen, auf Drucksache 7/2567.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Urlaub für alle – Verdoppelung der Unter- stützung für Familienerholungsmaßnahmen – Drucksache 7/2567 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ohne Zweifel ist MecklenburgVorpommern ein schönes Land. Ob Ostseeküste oder Seenplatte, ob Haffregion oder Schweriner See, die Möglichkeiten für Urlaub sind vielfältig. Das gilt gleichermaßen auch für die unterschiedlichen Arten von Urlaub. Bei uns kann man seinen Badeurlaub ebenso genießen wie einen Aktiv- oder Gesundheitsurlaub, man kann Städte bereisen oder man kann sich auch für die innere Einkehr an einsame Orte zurückziehen.
Schwieriger dagegen wird es, wenn man mit Einschränkungen zu kämpfen hat. Ohne Auto, als Rollstuhlfahrer oder mangels finanzieller Möglichkeiten kann aus dem auf zahlreichen Katalogen und Hochglanzbroschüren des Tourismusverbandes zu lesenden „Urlaub für Alle“ sehr schnell Makulatur werden. Und die bittere Realität für Millionen Deutsche heißt stattdessen jedes Jahr Balkonien statt Usedom, Mecklenburgische Seenplatte oder Insel Rügen. Das trifft vor allen Dingen Familien und Alleinerziehende.
Meine Bundestagskollegin Sabine Zimmermann hat sich im vergangenen Jahr einmal intensiv mit diesem Thema befasst und die Antworten der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage zu diesem Thema zeichnen ein trauriges Bild. 19,2 Prozent der Menschen in Deutschland waren demnach nicht in der Lage, wenigstens einen einwöchigen Urlaub anderswo als zu Hause zu verbringen. Bei den Haushalten mit Kindern waren es 19,9 Prozent, bei den Alleinerziehenden sogar 39,6 Prozent. Und besonders bitter ist das für die Kinder, denn sie benötigen neue Eindrücke, fremde Reize und vor allen Dingen die Erfahrung, gemeinsam mit ihren Eltern eine harmonische Zeit zu verbringen. Es gibt genügend Sozialpädagogen, die darauf verweisen, dass ein Tapetenwechsel vor allem für Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen von großer Bedeutung ist.
Deren Familien stehen jedoch vor der Herausforderung, den Urlaub zu finanzieren, oft wie vor einem schier unüberwindbaren Berg. Das betrifft gerade Geringverdiener, Alleinerziehende und Familien im Hartz-IV-Bezug. Wenn man weiß, dass im Bildungs- und Teilhabepaket momentan nicht mehr als 10 Euro monatlich für Musikkurse, die Mitgliedschaft im Sportverein oder Ferienfreizeiten vorgesehen sind, wird vielleicht klar, wovon ich rede. Mal angenommen, die Betroffenen könnten zwölf Monate lang dieses Geld zurücklegen, dann blieben ihnen 120 Euro für den Jahresurlaub pro Kind. Damit kämen Sie zwar aus Balkonien in die Innenstadt, ins Schwimmbad oder die Bibliothek, in den Urlaub aber ganz sicher nicht. Und zum Vergleich sei erwähnt, dass laut Marktforschungsinstituten im vergangenen Jahr jeder Deutsche rechnerisch 1.020 Euro für seinen Urlaub ausgegeben hat.
Deshalb ist es auch gut, dass aktuell noch acht Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, Zuschüsse für den Familienurlaub ausreichen. Wer seinen Wohnsitz hier hat und in einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren lebt, kann sich, sofern er Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, bei freien Trägern der Jugendhilfe, die Familienurlaub anbieten, oder Familienferienstätten melden. Das Land zahlt dann einen Zuschuss, für die erste bis siebente Übernachtung sind es aktuell 30 Euro. Auf diese Art und Weise kann eine vierköpfige Familie für einen einwöchigen Urlaub 840 Euro erhalten.
Diese Zuschüsse sind zu Beginn des Jahres 2017 angehoben worden, und das war mit Blick auf die Preissteigerungen der letzten Jahre auch mehr als überfällig. Dennoch sind sie prinzipiell eine gute Sache, wenngleich der Teufel bekanntermaßen im Detail steckt, in diesem Fall ganz konkret im Punkt 1.2 der entsprechenden Richtlinie, die besagt, dass „nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“ entschieden wird. 150.000 Euro standen in diesem Jahr zur Verfügung und diese waren bereits Ende Juni 2018 restlos aufgebraucht. 280 Erwachsene und 440 Kinder aus 195 Familien konnten demnach gefördert werden. Zum Vergleich: Im ganzen Jahr 2017 waren es 206.
Was gut für all diese Familien gewesen ist, die hoffentlich schöne und erholsame Tage genossen haben, ist gemessen am tatsächlichen Bedarf im Land natürlich viel zu wenig. Ich möchte das beispielhaft an nur einer Zahl festmachen. Wir hatten 2018 in Mecklenburg-Vorpommern circa 48.000 Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften lebten. Und Sie können mal das Verhältnis von 440 zu 48.000 bilden.
Spätestens jetzt hätte ich ja die üblichen Zwischenrufe zur Unfinanzierbarkeit oder zu den ominösen Gelddruckmaschinen im Keller der LINKEN erwartet. Die kommen nicht, das ist auch gut. Denn natürlich sind wir, anders als es die Redner der Koalitionsfraktionen hier stets gern darstellen, Realpolitiker.
Und als solche wissen wir selbstverständlich auch, dass wir nicht morgen oder übermorgen, Frau FriemannJennert, dahinkommen werden, jeder Familie und somit jedem Kind im Land, die theoretisch Zuschüsse beantragen könnten, auch tatsächlich finanziell unter die Arme zu greifen. Dennoch möchten wir angesichts der Entwicklung, die ich beschrieben habe, gern mehr tun als bisher. Angesichts der Dimension der tatsächlichen Bedürftigkeit in unserem Land nimmt sich doch unsere Forderung nach Verdoppelung der bislang bereitgestellten Mittel geradezu bescheiden aus. Künftig schlagen wir vor, 300.000 Euro statt bisher 150.000 Euro in die Hand zu nehmen, und dennoch wäre die Anhebung nicht nur ein wichtiges Signal im Kinder- und Familienland Mecklenburg-Vorpommern, denn es würden mehr Familien erreicht als bisher, und das ist es doch, was letztlich zählt.
Am Ende meiner Rede möchte ich noch mal kurz zum Titel unseres Antrags zurückkommen: „Urlaub für alle“. Ja, wir wollten mit dem Titel natürlich auch ein wenig provozieren. Wie gut das gelungen ist, wird die Aussprache gleich zeigen. Ich möchte Sie aber ernsthaft an eines erinnern: Nicht verreisen zu können als Familie, ist vor
allen Dingen ein Ausdruck von Armut, auch und gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern. Damit dürfen, und für meine Fraktion kann ich sagen, damit werden wir uns nicht abfinden, und deswegen wünsche ich uns jetzt eine interessante Debatte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir verfahren so.