Protocol of the Session on June 27, 2018

(Andreas Butzki, SPD: Das kann auch im Ausschuss geklärt werden! – Vincent Kokert, CDU: Das müssen Sie uns doch nicht fragen! Das müssen Sie die Präsidentin fragen!)

Wir berichten bei diesen Bürgerdialogen über die Arbeit der AfD-Landtagsfraktion.

Das haben Sie aber so als Vorwurf formuliert.

(Torsten Renz, CDU: In Ihrem Post steht nichts drin von AfD-Fraktion. Das ist schon verwerflich.)

Herr Renz, Sie haben noch Redezeit, Sie können gerne hier noch mal ans Mikro gehen.

(Torsten Renz, CDU: Da stehen nur die beiden Abgeordneten.)

Unter dem Logo der AfD-Fraktion, das ist doch völlig klar.

(Vincent Kokert, CDU: Ja, das machen wir auch so, Herr Kramer, so ist es nicht. – Andreas Butzki, SPD: Das kann im Ausschuss geklärt werden! – Vincent Kokert, CDU: Wir haben uns auch nicht als Micky Maus verkleidet. – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dieser offensichtliche Klärungsbedarf auf bilateraler Ebene besteht, dann, denke ich, gibt es auch die Gelegenheit, das draußen in der Lobby nachhaltig zu diskutieren.

Das Ansinnen haben wir verstanden, deswegen werden wir der Überweisung zustimmen. Wir freuen uns auf eine ausgewogene Debatte innerhalb der Ausschüsse. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/2256 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/2248.

Gesetzentwurf der Fraktion der BMV Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalabgabengesetz – 2. KAGÄndG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/2248 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Borschke.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Dies ist nun der erste Antrag zum Thema Kommunalabgabengesetz, meine Damen und Herren, der wirklich den Kern der Sache trifft und das Problem nachhaltig löst. Wir stellen mit unserem Antrag die Finanzierung des Straßenbaus wieder vom Kopf auf die Füße. Infrastruktur vorzuhalten, ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie ist eine Pflichtaufgabe. Der Finanzierung hat sich der Staat durch die Einführung der Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen entledigt. Diese sind in höchstem Maße ungerecht. Jedermann darf die Straße nutzen.

Meine Damen und Herren, Schluss mit Herummanövrieren, Vernebeln und Ablenken! Klar und deutlich: Abschaffung des Paragrafen 8 des Kommunalabgabengesetzes!

Meine Damen und Herren, das Verhalten einiger Mitglieder der SPD- und CDU-Fraktion bestätigt die Richtigkeit und die Wichtigkeit unseres Antrages. Da wird im Vorfeld angekündigt, auch weiter an der Beitragserhebungspflicht festzuhalten. Aber, meine Damen und Herren, darüber müssen wir doch erst einmal im Ausschuss reden. Sie aber stellen das Ergebnis schon im Vorfeld fest.

(Torsten Renz, CDU: Wer? Wer?)

Herr Kokert ist gar der Meinung, wer eine Patentlösung anbietet, ist ein Scharlatan. Das heißt, die Bundesländer, die die Abschaffung bereits durchgesetzt haben, sind durchsetzt mit Scharlatanen? Bayern arbeitet gerade daran, ist durchsetzt mit Scharlatanen?

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Straßen, meine Damen und Herren, sind in erster Linie öffentliches Gut und wenige in Privatbesitz. Somit haben sie kaum Einfluss aufeinander. Wenn behauptet wird, dass die, sagen wir mal, 10.000 Euro, die ich in eine neue Straße stecken muss, anschließend den Wert meines Hauses um 10.000 Euro erhöhen, ist das reine Spekulation.

(Torsten Renz, CDU: Aber in Warnemünde ist das möglich.)

Solche Behauptungen nehmen den Unmut nicht, sondern verstärken ihn. Im ländlichen Raum kann es durchaus passieren, dass die Höhe der Straßenbaubeiträge den Wert des Hauses übertrifft. Ganz schnell kann die Altersvorsorge durch den Hausbesitz hier zum Ruin im Alter führen. Der Paragraf 8 wird somit zu einem unberechenbaren Risiko, das wir beseitigen müssen. Mit Daseinsvorsorge hat das nichts zu tun. Der Staat steht in der Pflicht, für die öffentliche Infrastruktur aufzukommen.

Ein Wort zur Bedeutung der kommunalpolitischen Ebene: Sie betonen immer wieder, diese sei nicht der Keller der Demokratie, sondern ihr Fundament. Wozu, meinen Sie, führt es, wenn Gemeindeversammlungen eine Beitragssatzung verabschieden müssen, ob sie wollen oder nicht? Das ist im wahrsten Sinne des Wortes Politik von oben nach unten, wenn lokale Vertreter ihren Mitmenschen, ja, vielleicht dem Nachbarn erklären müssen,

(Vincent Kokert, CDU: Was für ein Unsinn, Herr Borschke!)

dass sie keine andere Wahl haben, als eine bestimmte Summe festzuschreiben, die demnächst eingezogen wird.

(Vincent Kokert, CDU: Was für ein Unsinn!)

Wenn wir die kommunale Selbstverwaltung wirklich stärken wollen, dann müssen wir mit solchen Vorgehensweisen Schluss machen. Im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge sollte nach unserer Meinung das Land die Kosten übernehmen. Es darf hier nicht verschwiegen werden, dass die Kommunen bei einer Abschaffung des Paragrafen 8 nicht aus der Verantwortung sind. Mit dem Paragrafen 8 wollen wir die Wurzel der Ungerechtigkeit ziehen und damit die Diskussion um die weitere Finanzierung in Gang setzen.

Die Finanzierungsfrage wurde in der öffentlichen Anhörung des letzten Jahres so gut wie nicht behandelt. Das Land spart hier Kosten, indem es sich nicht beteiligt. Es muss die Frage gestellt werden, wo ein Haushaltsüberschuss überhaupt herkommt. Derzeit verhält es sich so, und da sind wir entschieden dagegen, dass die Kommunen über die Bürger ihr Anlagevermögen verbessern.

(Torsten Renz, CDU: Sie hatten den Satz damit begonnen, wo der Haushaltsüberschuss herkommen soll. Wie endete denn der Satz?)

Natürlich finden das einige Leute vom Städte- und Gemeindetag gut, da es einfacher ist, dem Bürger eine Rechnung auszustellen als der Landesregierung. Letztendlich ist es für manche Kommune eine Versuchung, aus einer einfachen Sanierung oder Instandhaltung eine Grundsanierung zu machen.

(Tilo Gundlack, SPD: Herr Borschke, was erzählen Sie denn da für einen Quatsch?!)

Straßenbaubeiträge werden dann eingesackt und umgelegt. Wenn Sie immer sagen, wir müssen es schaffen, dass die Kommunen selbst anfangen zu rechnen, dann ist die Abschaffung des Paragrafen 8 nur folgerichtig, dann setzt die Sparsamkeit von selbst ein. Das wäre mal eine zukunftsorientierte Maßnahme und nicht die Anschaffung eines Pferdes, von Spielerkabinen oder Ringermatten. Wenn ich höre, das wären lokale Projekte, die sonst keine Fördermittel erhalten, dann kann ich nur fragen: Was sind denn ausbaubedürftige Kommunalstraßen anderes als lokale Projekte, die nicht gefördert werden?

(Thomas Krüger, SPD: Wie kommen Sie darauf, dass die nicht gefördert werden? – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Die BMV-Fraktion hat sich in der letzten Plenarsitzung gegen den Vorschlag einer Kannregelung ausgesprochen. Die Kannregelung hilft den finanzschwächeren Kommunen nicht. Diese wären weiterhin in der Pflicht, Straßenbaubeiträge zu erheben, auch wenn sie es nicht wollen. Einfach den Antrag wieder einzubringen, den die CDU bereits 2004 in gleicher Form eingebracht hatte, zeigt nur, dass mit dem Problem der Bürger Wahlkampf betrieben wird.

(Vincent Kokert, CDU: Ja, aber nicht von uns.)

Ernsthafte Lösungen sehen anders aus.

Eine Prüfung zu fordern, verschleppt die ganze Problematik, da es bereits letztes Jahr eine öffentliche Anhörung gab, die ohne Ergebnis blieb. Hier herrscht nicht Gesprächs-, sondern Handlungsbedarf.

(Bernhard Wildt, BMV: Sehr richtig!)

Beweisen Sie uns, dass Sie es wirklich ernst meinen mit der Entlastung der Bürger! Die Idee, Kredite bis zu 20 Jahren zu vergeben, und das auch nur für wenige, ist alles andere als sozial gerecht. Auch eine Enteignung in Raten bleibt eine Enteignung. Hier verkennen Sie die prekäre Situation und die Einkommensstruktur im ländlichen Raum, besonders in Vorpommern.

Ich möchte auch auf die Äußerung eingehen, die Beiträge wären gar nicht so hoch, hier werde mit Horrorzahlen Stimmung gemacht. Als Beispiel möchte ich Ihnen einen kleinen Handwerksbetrieb in Barth nennen. Hier wurde die Straße saniert, Beiträge wurden erhoben. Der Betrieb hat einen Bescheid über 15.000 Euro erhalten mit der Androhung von sechs Prozent Verzugszinsen. Gleichzeitig kam es nach über 20 Jahren zu einem Schaden am Dach seines Betriebsgebäudes. Das für die Reparatur des Daches vorgesehene Geld musste

nun zwangsweise in die Straßenbaubeiträge gezahlt werden.

(Tilo Gundlack, SPD: Das ist doch Quatsch, Herr Borschke! Das ist doch Quatsch!)

Die Gebäudesanierung musste verschoben werden. Dieser Gewerbetreibende zahlt aber, wie wir alle, viele und hohe Steuern, zum Beispiel Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Kfz-Steuer,

(Tilo Gundlack, SPD: Ach, Herr Borschke, Sie erzählen doch Quatsch jetzt!)

Versicherungssteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer und so weiter und so fort. Ich habe mir mal eine Liste der Steuern heruntergeladen und kam da auf 43 Steuern, die wir mehr oder weniger in Deutschland zahlen. Manchmal wird sogar die Steuer noch mal besteuert.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Das sollte doch wohl reichen, um die Aufgaben des Staates zu finanzieren.

(Thomas Krüger, SPD: Dann bin ich auf Ihren Finanzierungsvorschlag gespannt!)