zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erforderliche Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages erreicht hat. Damit ist Frau Anne Drescher zur Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewählt.
Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Anne Drescher: Ja, ich nehme die Wahl an. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Beate Schlupp, CDU, und Christoph Grimm, AfD – Gratulationen)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, auf Drucksache 7/1800, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 7/2283.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1800 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses. Herr da Cunha, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 7/2283 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes sowie mein schriftlicher Bericht vor. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten sowie eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal herzlich bei allen Anzuhörenden für ihren mündlichen und schriftlichen Bericht bedanken.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Absicht, die Attraktivität der juristischen Ausbildung im Land zu steigern und damit juristischen Nachwuchs im Land zu halten oder zu einem Wechsel nach MecklenburgVorpommern zu motivieren. Daneben ist die Anpassung datenschutzrechtlicher Regelungen im Juristenausbildungsgesetz an die EU-Datenschutz-Grundverordnung notwendig.
Wie Sie sicherlich der Pressemitteilung des Justizministeriums am 18. Juni 2018 entnommen haben, wurden jüngst die Urkunden für die Zweite juristische Staatsprüfung an die Absolventinnen und Absolventen verliehen, und das mit dem besten Ergebnis seit sechs Jahren. Die Ausbildungsstrategie zeigt Erfolge. Dennoch ist in den vergangenen Jahren ein Rückgang bei den Studierendenzahlen sowie den Referendaren festzustellen. Um mehr Studierende oder Absolventen für MecklenburgVorpommern zu gewinnen, soll zukünftig der juristische Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet werden können. Dies würde für MecklenburgVorpommern ein Alleinstellungsmerkmal darstellen, da Thüringen als letztes Bundesland im Jahr 2016 die Verbeamtungsmöglichkeit abgeschafft hat.
Im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass alle Anzuhörenden die Einführung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf für Rechtsreferendare begrüßen. So hat der Präsident des Oberlandesgerichts ausgeführt, dass damit die Chancen hinsichtlich der Nachwuchsgewinnung steigen würden. Auch ein Vertreter der Lehrstuhlinhaber der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald äußerte, dass die Praxis zeige, dass viele Absolventen dort beruflich tätig würden, wo sie ihre Referendarzeit absolviert hätten. Durch die Verbeamtung steige die Attraktivität unseres Standortes.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung einen optionalen Notenverbesserungsversuch in der staatlichen Pflichtprüfung unabhängig von den Voraussetzungen des Freiversuchs vor. Dies wurde ebenfalls einhellig befürwortet. Dadurch könnten Standortnachteile gegenüber anderen Bundesländern beseitigt werden und sie schaffen eine freiversuchsunabhängige Möglichkeit der Notenverbesserung.
Der Vertreter des Fachschaftsrates Jura an der Universität Greifswald erklärte, es sei häufig nicht möglich, den Freiversuch zu nutzen, wenn sich Studierende intensiv auf die Prüfung vorbereiten müssen. In der Anhörung wurde erörtert, ob für Studierende während der Vorbereitungszeit weiterhin die Möglichkeit der Immatrikulation bestehe. Hier wurde unter anderem auf die gesetzlichen Regelungen des Paragrafen 17 Absatz 8 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes verwiesen. Danach ende eine Immatrikulation, wenn ein Studierender ein Abschlusszeugnis erhalten habe. Dies sei so zu verstehen, dass in dem Fall, in dem jemandem die Möglichkeit eines Notenverbesserungversuchs offenstehe, einer erneuten Immatrikulation nichts mehr im Wege stehe.
Die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE haben einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht, wonach die Möglichkeit der Aufnahme ins Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem 1. Dezember 2018 beginnen soll. Der Ausschuss hat den Änderungsantrag einstimmig angenommen.
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht, der auf die Kostenfreiheit des Notenverbesserungsversuchs abzielt, sowie einen Entschließungsantrag, wonach die geplanten Änderungen nur einen ersten Schritt zur Steigerung der Attraktivität der juristischen Ausbildung darstellen können, das Landeshochschulgesetz einer klarstellenden Regelung hinsichtlich der Immatrikulationsmöglichkeit bedürfe, die Ausbildungsbedingungen verbessert werden und eine Aufklärung über die Vor- und Nachteile des Beamtenverhältnisses auf Widerruf erfolgen müsse.
Beide Anträge wurden in der abschließenden Beratung diskutiert und im Ergebnis mehrheitlich abgelehnt.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 17. Mai 2018 beraten und einvernehmlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Im Rahmen der Beratung wurde deutlich, dass weitere Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der juristischen Ausbildung ausgelotet werden sollen.
Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1800 mit folgender Maßgabe und im Übrigen unverändert anzunehmen: „In Artikel 1 Nummer 19 wird in Buchstabe a die Angabe ,1. Juni 2018‘ durch die Angabe ,1. Dezember 2018‘ ersetzt.“
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie daher im Namen des Ausschusses um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung und ich danke Ihnen vielmals für ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Werte Kollegen und sehr geehrte Gäste, denen ich im Anschluss an den Besuch hier im Landtag eine gute Heimreise wünsche! Wir haben heute die Zweite Lesung zur Beratung eines Gesetzes, das sich die Verbesserung der Situation für den juristischen Nachwuchs auf die Fahnen geschrieben hat. Ich möchte dazu von vornherein sagen, die Umsetzung ist gelungen, wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich hatte im Protokoll zur Ersten Lesung vernommen „Heiterkeit bei der Justizministerin“, insofern, Sie haben einen Grund, sich zu freuen, da haben Sie alles richtig gemacht.
Die Verbeamtung auf Widerruf bei den Referendaren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sind grundsätzlich skeptisch, was zusätzliche Verbeamtungen angeht, weil die Pensionslasten uns drücken – dazu darf ich nachher zu TOP 7 noch näher ausführen –, aber bei Beamten auf Widerruf ist diese Gefahr nicht gegeben, deswegen ist das auch aus finanziellen Gesichtspunkten unproblematisch. Die Einführung der Notenverbesserung unabhängig vom Freischuss ist eine alte Forderung der juristischen Fakultäten – beider, als es noch zwei gab –, von daher ist die Umsetzung überfällig und jetzt endlich erfolgt. Insofern also alles richtig gemacht.
Allerdings, bitte vor lauter Freude nicht so arg weit zurücklehnen! Der Finger bleibt in der Wunde. Die Situation
des juristischen Nachwuchses leidet vor allem daran, dass die Referendarausbildung noch immer nicht optimal ist, ich würde sogar sagen, noch immer nicht gut ist. Da ist noch viel zu verbessern. Das könnte man zum Beispiel erreichen, indem auf die Richterdeputate die Zeit, die für die Ausbildung der Referendare aufgewandt wird, deutlich besser honoriert wird. Sie könnten noch mehr tun für die Ausbildung unserer angehenden Juristen, indem Sie den Fehler korrigieren, den Ihre Vorgängerregierung, damals noch die rot-rote Regierung, gemacht hat, als sie die Juristische Fakultät in Rostock geschlossen hat. Entweder Sie eröffnen einfach wieder eine Juristische Fakultät in Rostock,
das wäre die beste Lösung, allerdings auch die teuerste, oder, wenn Sie das nicht wollen, sorgen Sie dafür, dass die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät in Greifswald, die die kleinste derartige Fakultät Deutschlands ist, von 15 auf 18 Professuren erhöht wird und damit bundesweit im Mittelfeld mitspielen könnte. Das wären die Bitten. Also nicht zu weit zurücklehnen, sondern weiterarbeiten an der Verbesserung der Situation des juristischen Nachwuchses! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in den letzten anderthalb Jahren schon einige Anhörungen mitmachen dürfen, ich glaube, bei keiner gab es so viel Zustimmung – der Kollege Professor Weber ist darauf eingegangen – wie bei der Anhörung hier im Rechtsausschuss zum Juristenausbildungsgesetz. Alle Anzuhörenden haben die Initiative begrüßt, die von hier ausgeht. Die juristische Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern soll attraktiver gestaltet werden. Wir, es ist gesagt worden, bieten die Möglichkeit an, den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf zu gestalten. Das hat einen wichtigen Grund, denn bis 2030 geht jeder zweite Richter und Staatsanwalt in Pension. Das heißt, wir haben hier eine große Aufgabe vor uns. Die Konkurrenz unter den Juristen ist da, das hat die Anhörung gezeigt.
Die Rechtsanwaltskammer war dabei und hat kritisiert, dass auch da sehr offensiv vom Staat geworben wird um Nachwuchs. Aber es ist alles nur bedingt steuerbar, denn am Ende muss jeder für sich nach dem Studium entscheiden, welchen Weg er einschlägt: geht er als Jurist in den Bereich Staatsanwaltschaft/Gerichte, wird er als Rechtsanwalt tätig, geht er in den öffentlichen Dienst. Das sind alles vielfältige Wege, die offenstehen. Von daher leisten wir hier unseren Beitrag, um den Juristen die Juristenausbildung attraktiver zu gestalten.
Die Bruttovergütung wird mit dieser Sache ansteigen von 1.195 Euro auf 1.447 Euro. Ich glaube, das Geld ist gut angelegt, denn – wir haben es schon in der Aktuellen Stunde diskutiert – wenn am Ende des Tages mehr Polizisten auf der Straße sind, wird das automatisch dazu führen, dass mehr Arbeit auch bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften anfällt, und darauf muss man eingehen. Deswegen sind die zu erwartenden Kosten aus unserer Sicht verhältnismäßig. Der Rechtsausschuss hat sich dem angeschlossen.
Hinzu kommt das Angebot für die Notenverbesserung. Ich glaube, das ist ein weiterer notwendiger Gesichtspunkt für ein attraktives Ausbildungsangebot. Ich will an der Stelle noch mal betonen, dieses Angebot gibt es bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt. Deswegen brauchen wir nicht unbedingt den Appell meines Vorredners. Wir ruhen uns natürlich nicht aus, weil das, was noch vor uns liegt, ist ein hartes Stück Arbeit.
Wir als CDU-Fraktion werden nächste Woche auf Sommertour gehen mit dem Arbeitskreis Recht. Wir werden unter anderem die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät in Greifswald besuchen, weil in der Anhörung deutlich geworden ist, dass die Noten da noch etwas ausbaufähig sind, um das mal vorsichtig zu formulieren. Wir werden uns mit den Beteiligten dort auseinandersetzen, ins Gespräch kommen, was wir gemeinsam machen können, um die juristische Ausbildung im Land weiter zu verbessern.
Ich glaube, heute setzen wir einen wichtigen Punkt. Deswegen hoffe ich nach der breiten Zustimmung im Fachausschuss, dass auch der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmen wird. Die CDU wird es auf jeden Fall tun. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute beraten wir in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Sieht man mal von der Notwendigkeit von Änderungen aufgrund der Europäischen DatenschutzGrundverordnung ab, geht es im Wesentlichen um die Sicherung der Fachkräfte im Justizbereich. Das Problem ist bekannt. Herr Ehlers und meine Vorredner hatten es beschrieben, der Großteil der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Nach dem Stand der Dinge werden wir diese Altersabgänge unter den derzeitigen Bedingungen nicht kompensieren können.
Insofern ist es positiv, dass die Regierung den Handlungsbedarf erkannt hat. Dieses Änderungsgesetz ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Warum es nicht der ganz große Wurf aus unserer Sicht ist, darauf komme ich im Folgenden zu sprechen.
Erstens. Es wird künftig die Möglichkeit geben, den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf abzuleisten. Bisher gab es das nur im Angestelltenverhältnis.
Zweitens. Es wird ein optionaler Verbesserungsversuch im ersten Examen eingeführt. Den gab es bisher nur für Freiversuchler.
Zum ersten Punkt: Die Frage ist, ob die Einführung der Möglichkeit der Ableistung des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver macht. Diese Frage muss man nach der Anhörung bejahen. Das zeigen die Zahlen aus anderen Bundesländern. Wichtig ist für uns – und deshalb auch die Beschlussempfehlung –, dass die angehenden Referendare umfänglich über die Vor- und Nachteile sowie die Auswirkungen einer solchen Verbeamtung aufgeklärt werden sollen. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass sie nicht nur Vorteile hat.