Ich verstehe den Grund für Ihre Aussprache nicht. Sachgrundlose Befristungen äußerst marginal, Sachgrundbefristungen auch in einem restriktiven Anwendungsbereich. Und die Sachgrundbefristungen, die problematisch sind – Haushalt, EU-Projekte, in der Uni dann Drittmittelprojekte und so weiter –, das ist ein Problem, darüber muss man sprechen. Vielleicht muss man da für mehr Sicherheit bei den Arbeitnehmern sorgen, aber ich glaube, das ist hier nicht der Ort und es ist auch nicht das Grundproblem der Verwaltungen in den Landesbehörden und Ministerien. Deswegen, das war Populismus im schlechten Sinne,
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich beim Finanzminister bedanken, dass er hier so eindeutig die CDU-Meinung vertreten und dargestellt hat.
Wenn Herr Professor Weber sagt, wir arbeiten hier mit den gleichen Zahlen, dann ist das klar, wir haben ja auch zwei Kleine Anfragen, eine von Herrn Kolbe zu den Universitäten und eine von Herrn Foerster zu den Landesverwaltungen und den entsprechenden Beteiligungen. Und ich kann, die Zahlen haben wir ja alle daraus entnommen, wir können daraus verhältnismäßig deutlich lesen, dass da latent immer noch die Frage steht, und das verstehe ich natürlich auch, weil in der Öffentlichkeit auch teilweise von der Ministerpräsidentin der Eindruck erweckt wird, wir wollen im Grunde genommen ideale Arbeitsbedingungen für alle schaffen. Das ist aber in der Wirklichkeit nicht zu machen, sondern wir müssen natürlich auch reagieren, und da gibt es unterschiedliche Gründe, warum man reagieren muss. Wie der Finanzminister ausgeführt hat, haben wir ja schon 94 Prozent der Leute in Festanstellungen, die sachgrundlosen Befristungen sind nur 1,26 Prozent, und davon wird ja schon ein Teil nach einer bestimmten Befristung – ich glaube, ein Drittel – wieder fest eingestellt.
Ja, das ist einfach so. Wenn man sachgrundlos arbeitet und diese Bedingungen erfüllt, die der Finanzminister erklärt hat, dass man die Voraussetzungen erfüllt, eine feste Arbeitsstelle zu kriegen, dann ist es auch richtig, die einzustellen. Das gilt aber nicht automatisch für alle. Und dann gibt es natürlich die Zeitverträge, die wir in der Landesverwaltung genauso brauchen, für Krankheitsvertretung oder ähnliche Vertretung, Projektarbeit oder in den Bereichen der Universitäten und Hochschulen für wissenschaftliche Mitarbeiter, die entsprechend auch über Zeitverträge arbeiten. Das ist, glaube ich, sinnvoll.
Entscheidend ist – und das ist, glaube ich, die Frage, die Herr Foerster und Herr Kolbe auch meinen –, nachher, in einer späteren Zeit, wenn man wissenschaftlich arbeitet, dann, glaube ich, ist es nicht sinnvoll. Wenn jemand eine Familie gegründet hat – es ist egal, ob eine Frau oder ein Mann –, die brauchen natürlich auch Sicherheit für die Familien
und da muss man aufpassen, dass es von solchen befristeten Arbeitsverträgen so wenig wie möglich gibt. Deswegen ist das Anliegen wichtig, dass man darauf achtet, aber ich glaube, so, wie wir hier festgestellt haben, wie Sie auch aus den Kleinen Anfragen ersehen, wird darauf schon mit sehr viel Sorgfalt geachtet, und deswegen, denke ich mal, haben wir hier die Aussprache in diese Richtung auch beantwortet. Wir arbeiten daran, wir sind gut. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Till Backhaus, SPD – Vincent Kokert, CDU: Glück auf! – Marc Reinhardt, CDU: Genau.)
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 28. Juni 2018, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.