Protocol of the Session on June 27, 2018

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

dann wird die Zahl der Betroffenen natürlich entsprechend größer. Dann sind es bereits mehrere Hundert. Die letzte Zahl, die ich finden konnte, lag bei mehr als 600, ist allerdings auch schon einige Jahre alt. Ich darf Ihnen schon ankündigen, dass wir die aktuellere Datenlage dazu zeitnah noch einmal erfragen werden.

In den letzten Sitzungen wurde vonseiten der Koalitionsfraktionen vermehrt angemahnt, dass die Opposition nicht nur ihre verfassungsgemäße Aufgabe der Kontrolle ausüben solle – das ist ja auch hier im Falle unserer Aussprache die Basis für unsere Kritik –, sondern sie soll eigene Vorschläge unterbreiten. Und auch, wenn wir jetzt hier, in Anführungszeichen, „nur“ eine Aussprache führen, möchte ich das dennoch tun. Die Diskussion sowohl um die Vorbildfunktion der Landesregierung als auch um mögliche Steuerungsinstrumente gibt es ja nicht nur hier, die gibt es anderenorts auch.

So hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg auf Antrag von SPD und GRÜNEN beispielsweise beschlossen, eine sehr restriktive Personalpolitik mit Blick auf befristete Beschäftigungsverhältnisse zu machen. In der Konsequenz hat der rot-grüne Senat allen Behörden, Ämtern und Landesbetrieben die Anweisung erteilt, dass Befristungen überall dort, wo kein vernünftiger Grund vorliegt, abzuschaffen sind. Vor allem sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen sein, und auch Befristungen mit Sachgrund sind regelmäßig – in der entsprechenden Richtlinie heißt es, mindestens alle zwei Jahre – zu überprüfen.

Auf eben jene Entscheidung hat auch der Chef des DGB Nord Uwe Polkaehn aufmerksam gemacht und die hiesige Landesregierung im Herbst des vergangenen Jahres aufgefordert, eine entsprechende Regelung für die Ministerien und Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen. Ich habe sie hier – Sie wissen, man darf es nicht in die Kamera halten – und würde sie gern mit der dringenden Bitte übergeben,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Zeig mal!)

sich der Sache noch einmal anzunehmen. Unabhängig von Ihrer Entscheidung werden wir natürlich das Thema weiter beobachten, dranbleiben und wenn nötig erneut auf die Tagesordnung des Landtages setzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ums Wort gebeten hat der Finanzminister des Landes Herr Brodkorb.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Kollege Foerster! Mir ist bei Ihren Ausführungen nicht ganz deutlich geworden, ob Ihr Plädoyer am Ende so weit gehen würde zu sagen, der Staat sollte sich befristeter Beschäftigung vollends enthalten. Sie rühren sich jetzt auch nicht.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Das wäre allerdings eine spannende Frage. Also das geht so ein bisschen durcheinander, mal ist von befristeter Beschäftigung die Rede, mal von sachgrundloser Befristung. Für mich ist nicht deutlich geworden, ob Sie es eigentlich für vorzugswürdig halten würden, dass das Land keine befristeten Beschäftigungsverhältnisse mehr eingeht.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Zunächst keine sachgrundlosen mehr und auch mit Blick auf die befristeten zurückhaltend.)

Zurückhaltend?

Gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann würde ich aus meiner Sicht mal darlegen, wie sich die Situation darstellt. Sie haben bereits angefangen damit. 94 Prozent der Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien sind unbefristet beschäftigt, 6 Prozent sind befristet. Ich glaube, das entspricht schon dem, was Sie eben gerade gesagt haben, sich bei befristeter Beschäftigung zurückzuhalten.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Die Zahlen haben sich dennoch verdoppelt.)

6 Prozent von 100 Prozent sind für mich zurückhaltend.

Ich kann auch nicht empfehlen, darüber zu diskutieren, befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht zuzulassen. Wie Sie wissen, gibt es beispielsweise eine Elternzeitvertretung oder Mutterschaftsvertretung. Da gehen Kolleginnen und Kollegen, weil sie Kinder bekommen oder erziehen, in Elternzeit.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist eine Befristung mit Sachgrund.)

Sehr geehrter Herr Foerster, ich habe mich gefragt aufgrund Ihrer Ausführungen, ob Sie eigentlich gegen Befristungen generell argumentieren oder nur gegen sachgrundlose Befristungen. Sie haben in Ihrer Rede auch über Befristung generell gesprochen.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Das hat er doch gerade erzählt.)

Dann wäre meine Bitte, dass Sie in Zukunft nur noch über sachgrundlose Befristungen reden, und ich versuche noch mal zu begründen, warum befristete Beschäftigung Sinn machen kann. Würde man das Instrument nicht haben, könnte man die Kolleginnen, die in Elternzeit oder in Mutterschutz sind, nicht ersetzen – mit entsprechenden Folgen für alle anderen Kolleginnen und Kollegen und mit Folgen für die Aufgabenerledigung. Also bisher habe ich noch niemanden gehört, der das gut findet.

Dann gibt es die zweite Möglichkeit für Befristungen, nämlich, wenn Kolleginnen und Kollegen andere Kolleginnen und Kollegen vertreten, die erkrankt sind. Wollen

wir in Zukunft für erkrankte Kollegen keinen Ersatz in die öffentliche Verwaltung nehmen? Man kann diese Position haben, aber es würde sogar eher die Arbeitslosigkeit erhöhen. Also auch das ist, glaube ich, nicht besonders sinnvoll.

Insofern würde ich mal sagen, diese ganzen Fälle, Herr Foerster, das wäre mein Vorschlag, lassen wir mal aus der Diskussion ganz raus. Und da Sie auch allgemein von befristeten Beschäftigungsverhältnissen gesprochen haben – Sie haben selber die 94 Prozent genannt, in den 6 Prozent sind die anderen nämlich alle enthalten –, müsste die Zahl geringer sein.

Dann haben wir eine zweite Gruppe von befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die davon abhängt, dass der Grund – also bei einer Befristung mit Sachgrund –, dass der Grund für die Beschäftigung nur vorübergehend ist, ein Projekt über drei/vier/fünf Jahre. Das sind vor allem EU-Projekte. Da könnte man auch so argumentieren, dass man sagt, der Staat ist keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, den die Steuerzahler zu bezahlen haben, sondern umgekehrt, der Staat ist ein Dienstleister für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und es ist sogar unsere Pflicht, uns zumindest die Frage zu stellen, wie man mit möglichst wenig Einsatz der Steuermittel ein Maximum an Leistung erbringt, unter Berücksichtigung von Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und vernünftigen Verhältnissen. Aber gerade bei solchen Stellen, die vor allem mit EU-Projekten zu tun haben, ist eine Befristung durchaus sachangemessen, denn wenn das Projekt irgendwann endet, gibt es auch keinen Grund mehr, diese Stelle zu finanzieren.

An der Stelle würde ich allerdings Ihnen gerne entgegenkommen und eine Teilantwort versuchen auf die Frage, die Sie gestellt haben, was denn die Prüfungen ergeben haben. Ich glaube, wir leben jetzt in einer Zeit, die deutlich anders ist als vor ein paar Jahren. Vor ein paar Jahren wurde sehr wenig eingestellt – Personalkonzept, das durchschnittliche Alter der Kollegen war noch nicht so hoch. Wir haben jetzt eine Phase, wo immer mehr Ersatzbedarf entsteht und wo man durch kluges Personalmanagement sehr wohl in dem einen oder anderen Fall sagen kann, das EU-Projekt dauert zwar jetzt nur fünf Jahre, aber ich habe nach den fünf Jahren eben Kollegen, die aus dem Dienst ausscheiden, und ich kann trotz der zeitlichen Befristung dieses Projektes unbefristet besetzen, wenn ich ein kluges Personalmanagement mache. Das ist übrigens eine der Kernantworten auf die Frage, wie kann man mit solchen Befristungsverhältnissen umgehen. Dass wir in allen Ministerien in Zukunft erheblichen Ersatzbedarf haben, erleichtert es uns auch als Ministerien, genau solche Anschlussprojekte zu machen.

Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen. Ich beabsichtige jetzt, sozusagen mit einer befristet zur Verfügung stehenden Stelle trotzdem unbefristet auszuschreiben und dafür Sorge zu tragen, dass diese Person nach den drei Jahren eben auf eine andere Stelle geführt werden kann. Das sind, glaube ich, Modelle, die sind machbar. Auf die Art und Weise kann man diese Befristungsverhältnisse deutlich reduzieren. Also das ist ein wesentliches Instrument.

Dann gibt es einen zweiten großen Bereich, der mit beiträgt zu dem Thema vielleicht wirklich problematischer Befristungen. Die würde ich dann selber für problema

tisch halten, und das haben Sie, glaube ich, in einer Kleinen Anfrage auch angesprochen. Das ist der Wissenschaftsbereich. Der Wissenschaftsbereich ist von seiner Natur her auf Unbeständigkeit angelegt. Wissenschaft ist hoch kompetitiv, ist ein Wettbewerb um die klügsten Köpfe, und in einem solchen Auswahlprozess müssen Sie natürlich die Möglichkeit haben, sich auch von den nicht so klugen Köpfen zu verabschieden. Es nützt keinem, wenn in der Universität Personen dauerhaft beschäftigt sind, die man da nicht wirklich verantwortbar gebrauchen kann, also Wissenschaft ist ein deutlich anderes System als die normale öffentliche Verwaltung.

Es gibt insofern keinen Rechtsanspruch, Herr Foerster, darauf, vom Studenten zum Professor zu werden in einer sozusagen ungebrochenen Laufbahn. Das ist ein Wettbewerbsverfahren. Ich habe selber als Bildungsminister feststellen müssen, dass einige Hochschulen Beschäftigungsverhältnisse von unter sechs Monaten eingegangen sind im Rahmen des Hochschulpaktes. Inakzeptabel! Es sind Zielvereinbarungen geschlossen worden, Mindestbeschäftigungszeiten von zwei Jahren zu ermöglichen. Das ist noch nicht überall erreicht. Sich darum zu kümmern, glaube ich, ist ganz interessant und wichtig. Man muss aber auch nur so fair sein gegenüber den Hochschulen und sagen, das hat durchaus die Bundesregierung insofern mit verursacht, als die Hochschulpaktmittel eben nicht verstetigt kommen, Jahr für Jahr schwanken können, und diese Unsicherheit schlägt sich dann auch im Verhalten der Hochschulen nieder. Deswegen bin ich sehr froh, dass die Bildungsministerin sich erfolgreich mit einsetzen konnte bei den Koalitionsverhandlungen. Es soll ja eine Verstetigung der Hochschulpaktmittel geben, sodass man daraus hoffentlich auch bessere Verhältnisse stricken kann, als es heute der Fall ist.

Insofern würde ich sagen, Herr Foerster, es gibt zwei Baustellen. Die eine ist, dort, wo wir im Moment befristete Projekte haben, durch kluges Personalmanagement – das ist Aufgabe eines jeden Ministers, einer jeden Ministerin – eben trotzdem unbefristete Beschäftigungsverhältnisse anbieten zu können. Die zweite Baustelle ist aus meiner Sicht, aus Sicht der Landesregierung der Wissenschaftsbereich, der da ein bisschen auffällig ist und woran man sicherlich arbeiten wird. Das will ich nicht bestreiten.

Ich möchte aber im Bereich der sachgrundlosen Befristung – und damit will ich schließen – sogar dafür argumentieren, dass sachgrundlose Befristungen Sinn machen, und ich möchte auch hier dafür plädieren, eine undifferenzierte Diskussion nicht zu weit zu treiben. Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das gilt für die Finanzverwaltung, das gilt aber auch für andere Verwaltungen. Und ich hoffe, dass das, was ich jetzt sage, in rechtlicher Hinsicht korrekt ist, da haben mich meine Kollegen entsprechend unterrichtet.

In der Sache ist es richtig, was ich sage, dass die öffentliche Verwaltung Folgendes macht: Wir bilden unseren Nachwuchs aus, und es ist üblich, dass wir die Absolventen, die ihre Prüfung bestanden haben, nur dann als Beamte in den öffentlichen Dienst übernehmen, wenn sie eine Mindestpunktzahl erreicht haben. Wir nehmen nicht jeden, der die Prüfung bestanden hat. Übrigens, in der Finanzverwaltung bestehe ich auch darauf. Ich möchte nicht Mitarbeiter, die mit Ach und Krach die Prüfung geschafft haben, aber im normalen Berufsalltag das nicht

bewältigen können, die möchte ich nicht auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den Finanzämtern loslassen – die bezahlen das nämlich –, sondern wir sagen, es gibt eine Mindestleistung, die erbracht werden muss, damit man überhaupt die Chance hat, im Land Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet zu werden.

Es gibt einige Absolventen, die schaffen diese Mindestzahl nicht, die schaffen die Prüfung, aber nicht diese Mindestzahl. Jetzt kommt es aber vor, dass manche die schlechte Bewertung erreichen, weil sie Prüfungsangst haben, nicht, weil sie nicht arbeiten können, sondern die Abschlussprüfung ist so schlecht, dass sie die entsprechende Mindestzahl an Punkten unterschreiten. Und da haben wir als Finanzverwaltung, das ist in anderen Ministerien auch üblich, folgendes Verfahren entwickelt: Wer die Prüfung besteht, aber schlechte Ergebnisse hat, wird zwei Jahre – beziehungsweise bisher zwei Jahre – befristet als Angestellter in den öffentlichen Dienst übernommen, so eine Art Bewährungszeit, und man guckt, ob das quasi ein Prüfungsversagen war, vielleicht auch eine Lebenskrise, und dieser junge Mann oder diese junge Frau sich trotzdem im Dienst bewährt. Wenn diese Bewährungszeit überstanden wird, kann es zu einer Entfristung und auch zum Eintritt in das Beamtenverhältnis kommen. Das ist im rechtlichen Sinne, sagt man mir, eine sachgrundlose Befristung. Ich glaube, wir werden uns einig, es gäbe einen Sachgrund, man versucht nämlich eine Beschäftigungsbrücke zu bauen, aber im rechtlichen Sinne scheint das so zu sein.

Das heißt, von den 1,26 Prozent sachgrundloser Befristungen, die wir haben, ist ein gewisser Anteil zum Beispiel dieses Modell. Ich glaube – ich bin mir ziemlich sicher! –, dass wir uns einig sind, dass das eine vorbildliche Art und Weise ist, als öffentlicher Dienst jungen Menschen eine Chance zu geben, und dass das vernünftig ist. Das unterstelle ich einfach, dass wir da derselben Meinung sind. Sobald man das aber akzeptiert, muss man auch mit sachgrundlosen Befristungen vorsichtig umgehen. Wenn man das für vernünftig hält,

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

wenn man das für vernünftig hält, muss man auch bereit sein, zu akzeptieren, dass es sachgrundlose Befristungen im arbeitsrechtlichen Sinne geben kann, die sogar von Vorteil für das Land und für die Menschen in diesem Land sind.

In diesem Sinne fasse ich zusammen: Wir sind uns einig darin, dass der Staat eine Vorbildfunktion übernehmen sollte in diesem Bereich. Ich bin der Auffassung, das tun wir. Es gibt zwei Baustellen, an denen man besonders zu arbeiten hat, also wo man noch Verbesserungen machen kann. Das will ich gar nicht bestreiten. Das wird eine Aufgabe der nächsten Jahre weiterhin bleiben. Aber ich rate sehr dazu, bei dieser Befristungsdebatte etwas differenzierter zu argumentieren und nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten. – Ich danke Ihnen für die übermäßige Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank.

Sollte dieser Dank des Ministers sarkastisch gemeint sein, würde ich mich ihm anschließen wollen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sarkasmus ist ihm völlig fremd.)

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und werter Gast! Restriktive Regelungen beim Abschluss von Zeitverträgen in Landesministerien und Landesbehörden, darüber sprechen wir gerade. Ich muss sagen, das ist heute mindestens der vierte Tagesordnungspunkt, bei dem ich mich frage, warum sprechen wir eigentlich darüber. Zweimal war die BMV da in meinen Augen beteiligt und die Linksfraktion ist jetzt auch zum zweiten Mal nach dem Überwachungswahn jetzt mit diesen Befristungen dabei. Wenn ich diese Zahlen höre, sind sie identisch mit denen, die wir auch eruiert haben. 6 Prozent sogenannte Zeitverträge – von Ihnen so genannt, richtig: befristete Arbeitsverträge –, davon 1,3 Prozent sachgrundlose Befristungen, sind eine restriktive Handhabung mit diesem Instrument. Da gibt es ganz andere Zahlen.

Und dann möchte ich sagen, auch ist es so, Herr Minister hat es schon ausgeführt, dass mitnichten alle befristeten Arbeitsverhältnisse, alle solchen Zeitverträge, negativ zu bewerten sind. Zu sachgrundlosen Befristungen hatten Sie ein Beispiel genannt. Wir hatten hier im Haus ein ähnliches Beispiel, wo zwei Ausbildungsverhältnisse ausgelaufen sind, hier im Landtag zwei Ausbildungsverhältnisse ausgelaufen sind. Es gab keine Haushaltsstellen, also hat man sie sachgrundlos bis zum 31.12.2019 befristet weiterbeschäftigt, um dann vielleicht entsprechende frei gewordene oder neu zu schaffende Haushaltsstellen zu finden. Das ist ein positiver Umgang mit dem Instrument von befristeten Arbeitsverhältnissen. Das ist nicht immer nur die Knechtung der Arbeitnehmerschaft, sondern das kann auch sehr wohlwollend eingesetzt werden. Ich rede jetzt gar nicht – Sie haben es ja beschränkt auf Landesministerien und Landesbehörden –, in der Wirtschaft muss man auch mit Auftragsspitzen umgehen können, auch da gibt es also sehr wohl Gründe für befristete Arbeitsverhältnisse. Die sachgrundlosen Befristungen waren da gemeint. Sachgrundbefristungen – da hatten wir ja Erziehungszeit, Pflegezeit, längerfristige Krankheit und so weiter –, da glaube ich, die wollen Sie auch rauslassen. Das sind keine Problemfälle, sondern das sind aus der Natur der Sache gebotene Sachgrundbefristungen.

Wenn man mal ein Problem ansprechen möchte, und das ist insbesondere bei Landesministerien und Landesbehörden angesiedelt, dann muss man die sogenannten Haushaltsbefristungen mal thematisieren, Befristungen mit der Grundlage, es gibt nur Haushaltsmittel für die nächsten zwei Jahre oder EU-Fördermittel und so weiter. Das ist eine Problematik, da würde ich in der Tat vom Grunde her verstehen, dass man mal darüber reden muss, denn der Arbeitnehmer ist der Letzte, der dafür irgendeine Verantwortung trägt, der kann es auch mit seiner Arbeitsleistung nicht steuern. Insofern, das ist ein Problemfeld, aber von den verbleibenden 4,6 Prozent – ziehen wir noch mal die unproblematischen für Erziehungszeiten, Pflegezeiten, Krankheit und so weiter ab – sind das unter 3 Prozent der Stellen, die so haushaltstechnisch befristet sind. Auch darin sehe ich dann kein generelles Problem. Das mag individuell ein Problem darstellen für den einen oder anderen, aber kein generelles Problem.

Deswegen muss ich noch mal sagen, ich verstehe nicht, warum wir darüber heute so ausführlich sprechen müssen.

(Torsten Renz, CDU: Das verstehe ich auch nicht.)