glauben Sie, dass diejenigen, die über das Mittelmeer kommen, sich das als Freizeitfahrt organisieren?! Das ist der Punkt.
Was Sie praktizieren, ist doch nichts anderes, als dass Sie unseren Wertekanon nach rechts rücken wollen.
Das ist der Punkt: unseren Wertekanon nach rechts rücken. Das ist ein Angriff auf die Moral und auf die Humanität.
Gestern war in den „heute“-Nachrichten ein Bericht über die Berliner Luftbrücke, über die Rosinenbomber im Minutentakt.
Wenn solche Leute am Ruder gewesen wären wie Sie, dann wären die Berliner damals verhungert, da wäre nichts passiert.
Und wenn ich diesen grinsenden Jesus Fernandes sehe, dann fällt mir nichts mehr ein an der Stelle. Das sind ernste Themen und da spielen wir nicht mit. Das muss an der Stelle noch mal gesagt werden.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Keinen Überwachungswahn nach bayerischem Vorbild“, auf Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es soll ja auch in diesem Hohen Haus Abgeordnete, Kolleginnen und Kollegen geben, die mehr Befugnisse und Eingriffsrechte für Sicherheitsbehörden fordern und für sinnvoll halten. Das kann man machen, dann sollte aber auch alles funktionieren beziehungsweise sinnvoll sein.
Da lesen wir heute: „Fußfessel-Gesetz für Gefährder ist ein Flop“. Wir hatten heute früh das Thema „… Sicherheit: Mecklenburg-Vorpommern auf gutem Weg“. Und
dann lesen wir vorhin „Bildüberwachung Marienplatz … Kameras werden abgebaut“. Was dann als Begründung aufgeführt wird, das stimmt schon nachdenklich. Dort heißt es: „Der Schutz der Daten vor dem Zugriff Unberechtigter konnte nicht ausreichend gewährleistet werden“. Zitatende.
Da wird einem schon angst und bange. Da stellt sich die Frage, was denn mit den Daten Dritter in der Zeit der Testphase alles so passiert ist.
Und so muss man eben auch feststellen, dass es der CSU gegenwärtig – also ich meine jetzt die OriginalCSU, noch nicht die Möchtegern-CSU – an vielen Baustellen um Sicherheit geht.
Im unionsinternen Asylstreit, so CSU-Generalsekretär Markus Blume, gehe es der CSU um die Sicherheit der Deutschen und nicht etwa um die anstehenden Landtagswahlen in Bayern. Und wenn die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag trotz großer Widerstände und rechtlicher Bedenken das Polizeiaufgabengesetz umfassend novelliert,
ohne ein Musterpolizeigesetz abzuwarten, dann hat das natürlich nichts mit den anstehenden Landtagswahlen zu tun.
Aber offensichtlich haben es auch die Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns erkannt, zumindest war ich beeindruckt von der Demonstration in München, als 50.000 Leute gegen dieses Polizeigesetz auf die Straße gegangen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was uns aus München hier mitgeteilt wird, das kann man zur Kenntnis nehmen, aber glauben müssen wir das alles nicht. Aber dieser Asylstreit hat auch unser Land bereits erreicht. Wir haben gerade im vorangegangenen Tagesordnungspunkt eine Kostprobe erhalten. Auch eine Verschärfung des SOG Mecklenburg-Vorpommern …
Auch eine Verschärfung des SOG Mecklenburg-Vorpommern nach bayerischem Vorbild wird mehr oder weniger verschämt laut angedacht.
Meine Damen und Herren, im Kern geht es um Folgendes: Das bayerische Polizeiaufgabengesetz senkte bereits 2017 die polizeiliche Eingriffsschwelle durch den Begriff der drohenden Gefahr erheblich ab. Die Polizei muss nicht mehr eine konkrete Gefahr begründen, bevor sie jemanden überwacht. Hintergrund ist das BKA-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2016, welches allerdings Auswirkungen auf unser Land hat und auf die präventive Terrorismusbekämpfung abzielt. Durch die jetzige bayerische Novelle wird mit dem Begriff der drohenden Gefahr die Eingriffsschwelle für 39 einzelne Polizeimaßnahmen abgesenkt. Dieses Änderungsgesetz wird beklagt.