und deren erkannten Problemen wird dieser Gesetzentwurf ebenfalls nicht gerecht. Dazu kommt, dass die PiA zu spät in das KiföG eingeführt wurde, deshalb gab es Schwierigkeiten, die nötigen Leute zu akquirieren. Die PiA-Ausbildung, welche zu spät vom Landtag verabschiedet wurde, drohte erneut unter die Räder zu kommen. Von Schnellschüssen haben wir heute schon gesprochen.
Die Schüler sind infolge der oben genannten Probleme überlastet. Es wäre schade, diese fleißigen Leute, die wir beim Besuch in der Schule und auch im Nachgang der Anhörung „Jung sein in M-V“ kennenlernen durften, durch Handlungsunwillen und politische Ignoranz zu demotivieren, denn diese Auszubildenden leisten einen wirklichen Dienst am Menschen
und wählen diese Ausbildung als Wunschberuf für ihre Zukunft. Das verdient unsere absolute Anerkennung
Trotz aller Mängel und Kritik, insbesondere aufgrund dessen, dass die Probleme der PiA nicht im Gesetzentwurf Beachtung finden,
sehen wir dennoch die gute Intention dieses Gesetzesänderungsantrages und werden diesem als AfD-Fraktion zustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für Familien mit mehr als einem Kind in MecklenburgVorpommern ist heute ein sehr guter Tag. Unsere Koalition aus CDU und SPD hält Wort: Zum 1. Januar 2019 werden wir mit dem vorliegenden Änderungsgesetz zum Kindertagesförderungsgesetz die sogenannte Geschwisterkindregelung umsetzen. Für die Eltern in unserem Land bedeutet dies, dass wir für Familien mit mehr als einem Kind einen Anspruch auf vollständige Entlastung von den Elternbeiträgen einführen werden. Besonders wichtig finde ich dabei, dass wir Mehrkinderfamilien grundsätzlich entlasten. Auch dann, wenn das älteste Kind sich nicht mehr in der Kindertagesförderung befindet, bleibt der Anspruch bestehen. Das ist gut so, da die finanziellen Belastungen für junge Familien bekanntlich nicht abnehmen, nur, weil eines der Kinder bereits in der Grundschule ist.
Gerade Familien mit mehreren Kindern sind finanziell besonders belastet. Familien- und Bildungspolitik muss einer ganzheitlichen Maxime folgen. Diesem Anspruch werden wir mit der Änderung des KiföG gerecht. Bildung, und da schließe ich auch die frühkindliche ein, darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Mit der nun auf den Weg gebrachten weiteren Elternentlastung bauen wir Barrieren ab, fördern die Durchlässigkeit der gesamten Bildungskette sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und junge Eltern, die sich nicht selten in der Kleinkinderphase parallel in ihrem Beruf etablieren müssen.
Wir setzen mit der heutigen Einbringung kontinuierlich einen Weg fort, den wir seit Jahren in MecklenburgVorpommern beschreiten. Seit 2007 haben sich die Landesausgaben für die Kindertagesbetreuung von 91 Millionen Euro auf rund 216 Millionen Euro mehr als verdop
pelt. Das Haushaltsvolumen ist in dieser Zeit hingegen nur um etwa 15 Prozent gestiegen. Daraus wird sehr deutlich, welch bedeutungsvollen Schwerpunkt die Sozial- und Familienpolitik in diesem Land einnimmt. Seit 2012 entlasten wir Eltern schrittweise und sehr effektiv bei der Betreuung ihrer Kinder in Einrichtungen der Kindertagesförderung. Damals wurden die Elternbeiträge für den U3-Bereich um bis zu 100 Euro monatlich gesenkt sowie für Kinder im Vorschulalter um bis zu 80 Euro.
In den Folgejahren haben wir die Qualität verbessert, indem wir das Fachkraft-Kind-Verhältnis im Kindergarten abgesenkt haben auf nun 1 : 15. Dieser Schritt war richtig, dennoch werden wir uns ohne Zweifel in den nächsten Jahren weiter qualitätsorientierten Maßnahmen widmen müssen, denn auch Fachkräfte und die Kinder selbst haben berechtigte Interessen. Ich finde es wenig tröstlich, dass das weiterhin mäßige Fachkraft-KindVerhältnis uns mit den ostdeutschen Ländern eint, die ein ähnliches Niveau aufweisen, aber, wir haben es schon gehört, da haben wir noch Luft nach oben beziehungsweise nach unten.
Uns sollte viel eher daran gelegen sein, schrittweise Verbesserungen in diesem Bereich zu erzielen und von Best-Practice-Beispielen anderer Bundesländer zu lernen. Nicht alles ist eine Frage des Geldes. Von der Landesregierung erwarte ich hier weitere Impulse, da wir uns nicht leisten können, bei der Umsetzung der Elternentlastung stehen zu bleiben. Qualitätssicherung und Qualitätsausbau sind fortlaufende und diskussionsbegleitende Prozesse, die wir als CDU-Fraktion weiter sehr gerne konstruktiv begleiten.
Wir können feststellen, dass dieser Weg bereits Früchte trägt, da wir in den vergangenen Jahren nicht nur einseitig den Fokus auf die Elternbeiträge gelegt, sondern insbesondere auf die Verbesserung der Betreuungsqualität hingewirkt haben. Parameter wie Raumgröße, Ausstattung, Zeitfenster für die individuelle Beschäftigung mit dem Kind oder zeitliches Budget für Weiterbildungen haben die fachliche Qualität unserer Kindertageseinrichtungen deutlich verbessert. Diesen Weg werden wir konsequent und schrittweise fortsetzen, da uns allen an einer hoch qualitativen Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gelegen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Beginn dieses Jahres haben wir die landespolitischen Anstrengungen weiter erhöht und die Beiträge um bis zu 50 Euro im Monat abgesenkt, und zwar unabhängig davon, ob Sie Ihr Kind in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung fördern und betreuen lassen. Diese Gelder kommen direkt bei denen an, die diese Unterstützung benötigen, bei den Eltern und Familien in diesem Land. Die neue Geschwisterkindregelung ist ein wichtiger Baustein zur vollständigen Beitragsfreiheit in der Kindertagesförderung, die wir, wie angekündigt, zum 1. Januar 2020 realisieren wollen.
Durch die zusätzliche Entlastung werden wir den Landeshaushalt mit Mehrausgaben von etwa 30 Millionen Euro belasten. Mir ist es wichtig herauszustellen, dass wir auch diesen Schritt mit größter finanzieller Sorgfalt umsetzen. Entsprechend unserer Verabredung im Koalitionsvertrag setzen wir die Beitragsentlastung durch, indem wir Zinsentlastungen in hohem Umfang zur Schuldentilgung verwenden und erst dann zur Reduzierung der Elternbeiträge. Konkret setzen sich die 30 Millionen Euro
hälftig aus 15 Millionen Euro aus Haushaltsüberschüssen des Jahres 2017 zusammen und aus Zinsersparnissen durch Tilgungen aus den Jahren 2016 und 2017. Diesen Ansatz werden wir ebenso bei der vollumfänglichen Elternbefreiung von den Kosten für die Kita, der Kindertagespflege oder dem Hort ab Januar 2020 verfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben immer gesagt, einmal kostenfreie Kita, immer kostenfreie Kita. Die Initiierung dieses ehrgeizigen Ziels haben wir uns für diese Legislatur gesteckt. Wir müssen uns jedoch darin einig sein, dass wir landespolitisch die Verantwortung für eine beitragsfreie Kita auch in solchen Zeiten tragen werden, in denen die konjunkturelle Situation eine andere ist als heute. Auch dann gilt für meine Fraktion: Finanzpolitische Kontinuität ohne Neuverschuldung ist der Schlüssel für nachhaltigen Erfolg unseres Bundeslandes.
Seit 2006 ist die CDU an der Landesregierung beteiligt und seit 2006 haben wir im Land keine neuen Schulden aufgenommen,
sondern alte Verbindlichkeiten abgebaut, und dennoch gezielt investiert. Diesen Stabilitätsanker werden wir zukünftig nicht lösen.
Meine Damen und Herren, parallel zur Elternentlastung werden wir mit dem Gesetzentwurf einem gewichtigen Wunsch der kommunalen Landesverbände nachkommen, da wir die Ziele und Inhalte der individuellen Förderung im KiföG Mecklenburg-Vorpommern um den Passus der regelmäßigen Zahnpflege erweitern. Wie eine aufschlussreiche Auseinandersetzung im Sozialausschuss gezeigt hat, ist es richtig, auf verstärkte Mundhygiene und Kariesprävention in den Kitas und in der Tagespflege hinzuwirken. Man möchte meinen, Zähneputzen sei eine Selbstverständlichkeit in den Kitas. Ich bin davon überzeugt, dass es in der übergroßen Mehrheit der Einrichtungen auch gelebte Praxis ist. Dennoch mussten wir erkennen, dass in 75 Kitas im Land nicht oder unregelmäßig Zähne geputzt werden. Ich begrüße es aus diesem Grund, dass wir die Zielbestimmungen der frühkindlichen Förderung an dieser Stelle konkretisieren und auf die Einhaltung der Mundhygiene hinwirken, eine, wie ich finde, ausgewogene und zielführende Ergänzung der Elternentlastung und des KiföGs insgesamt.
Bringen wir also die Gesetzesänderung auf den Weg, damit die Elternentlastung zum 01.01.2019 gewährt werden kann! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Gäste! Meine Vorredner haben schon viele Punkte angesprochen. Die BMV-Fraktion
begrüßt ausdrücklich, dass das Land mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes in die Beitragsfreiheit für Kitas einsteigt. Ich will aber auch kurz einige Punkte anreißen, bei denen meine Fraktion noch Klärungsbedarf sieht.
Meine Fraktion ist skeptisch, ob die Entlastung nach Paragraf 21 Absatz 5 KiföG, also die berühmten 50 Euro, nicht durch sprunghafte Beitragserhöhungen bei den Trägern gleich wieder aufgezehrt werden. Natürlich hatten auch wir uns eine komplette Beitragsfreiheit ab dem ersten Kind gewünscht. Offen ist für uns ebenso die Frage, ob die angedachte Finanzierung der Beitragsfreiheit bei den geschätzten Gesamtkosten von 30 Millionen Euro im Jahr nachhaltig ist. Die Befürchtung vieler Kommunen, künftig stärker finanziell zur Kitafinanzierung herangezogen zu werden, ist nach unserer Ansicht nicht unbegründet.
Vor allem haben wir die Befürchtung, dass durch die hohen Kosten absehbar keine Mittel mehr für die dringend erforderliche Senkung des Betreuungsschlüssels vorhanden sein werden. Deshalb wäre es meiner Fraktion wichtig, auch über das Fachkraft-Kind-Verhältnis zu reden.
Ausnahmsweise bedanke ich mich bei der Landesregierung für die Klarstellung zur Zahnpflege zum Wohle unserer Kinder, zum Nachteil der Zahnärzte, aber wahrscheinlich auch zur Freude der Zahnärzte. Hier hat die Regierung schnell auf einen von der Opposition beklagten Missstand reagiert. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass die Ministerin vor der öffentlichen Anhörung die Abgeordneten informiert hätte.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine interessante Debatte im Sozialausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So kurz vor dem Deutschlandspiel erlaube ich mir einige Hilfsmittel, um Ihre Aufmerksamkeit doch noch einmal auf diesen wichtigen Gesetzentwurf zu lenken und Sie einzustimmen.
Heute hat die Sozialministerin mit ihrer Einbringung den Anpfiff gegeben. Der Ball rollt, vor allem aber,
(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Oi! Alles bedacht!)
vor allem aber rollt der Ball schneller und zielgenauer, als zunächst im Koalitionsvertrag vereinbart war, denn die dort vereinbarte Entlastung um 50 Euro monatlich wurde bereits zum 01.01.2018 eingeführt. Zum genauen Ablauf hat die Ministerin schon ausgeführt.