Protocol of the Session on June 27, 2018

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Wir reden heute nun zum dritten Mal über die erforderlichen Änderungen im Psychischkrankengesetz aus dem Jahre 2016 – das erste Mal im Novemberplenum 2017, das zweite Mal im Märzplenum 2018, damals über die Gesetzesänderungsinitiative der LINKEN.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Nun liegt uns die von der Regierung versprochene Gesetzesänderungsinitiative vor. Dazu habe ich gleich vorweg ein grundsätzliches Lob und eine grundsätzliche Kritik anzubringen.

Die Kritik: Die Landesregierung hat es wieder nicht geschafft, den Abgeordneten die Gesetzesänderungen in Form einer Synopse zur Verfügung zu stellen. Unser diesbezüglicher Antrag im Aprilplenum 2018, die Regierung genau dazu aufzufordern, wurde mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt. Das erschwert den Abgeordneten die Arbeit, aber offensichtlich ist es den meisten Abgeordneten wichtiger, Anträge der AfD grundsätzlich abzulehnen, als sachliche Arbeit zu gewährleisten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Nun zum Lob: Erfreulicherweise hat die Regierung in diesem Gesetzentwurf einen früheren Antrag der AfD, der im Finanz- und im Wirtschaftsausschuss gestellt wurde und damals abgelehnt wurde, jetzt aber umgesetzt. Sie hat die Ministeriumsbezeichnungen verallgemeinert, sodass nicht mit jeder Neustrukturierung und Neubezeichnung von Ministerien – wir denken an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit – die alten Gesetze mit den alten Namensbezeichnungen angepasst werden müssen. Das ist ein kleiner, aber begrüßenswerter Fortschritt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!)

Doch nun zu den Inhalten. Die Anhörung am 14.09.2017 auf Initiative der Fraktion DIE LINKE offenbarte seitens der geladenen Experten folgende Schwachpunkte und damit Diskussions- und gegebenenfalls Handlungsbedarf in der bisherigen gesetzlichen Regelung:

1. die Zuständigkeit für das Verfahren der freiheitsent

ziehenden Unterbringung nach Paragrafen 13 bis 14 beziehungsweise der sofortigen Unterbringung nach Paragraf 15 und für die Verlängerung von Unterbringungsmaßnahmen

2. persönliche Inaugenscheinnahme durch den zustän

digen Landrat beziehungsweise OB gemäß Paragraf 5

3. die Zwangsmaßnahmen nach Paragraf 21

4. die ärztlichen Zwangsmaßnahmen nach Paragraf 26

5. die Zusammenführung von Forensik und allgemeiner

Psychiatrie nach Paragraf 38

Die jetzt beabsichtigte Änderung des PsychKG löst lediglich eines der angesprochenen Problembereiche, nämlich das Zuständigkeitsproblem, zugegeben ein für die Praxis vor Ort wichtiges Problem. Hier gilt zukünftig praktischerweise die Zuständigkeit von Landrat und OB, in dessen Gebiet oder deren Gebiet der Anlass für eine erforderliche Unterbringung entstanden ist, und nicht mehr die des Wohnsitzes. Die verschiedenen Unterbringungsarten werden dabei vernünftigerweise einheitlich behandelt.

Dies wirft allerdings neue Fragen auf, zum Beispiel die einer gegebenenfalls erforderlichen Informationsübermittlung an den heimischen Arzt oder heimische Behörden, die aus unserer Sicht noch nicht hinreichend geregelt sind.

Darüber hinaus sind zwei Problembereiche der Alltagspraxis aufgegriffen worden, die bei der Expertenanhörung allerdings keine Rolle gespielt haben. Das ist zum einen die veränderte Kostenregelung für interkurrente Leistungen. Das sind Leistungen, die neben der eigentlichen Hauptbehandlung auftreten. Jetzt ist es so geregelt, dass ergänzend zu den bisherigen Regelungen nunmehr eine Kostenübernahme für diese sogenannten interkurrenten Leistungen durch das Land im Maßregelvollzug möglich sind.

Zweitens. Eine unklare Leistungsänderung bei Paragraf 19, das sind die finanziellen Regelungen, und zwar wird ergänzend zur bisherigen Regelung in Paragraf 19

den psychisch Kranken während der Unterbringung nunmehr zusätzlich zum Barbetrag zur freien Verfügung auch eine Bekleidungshilfe nach den Grundsätzen und Maßstäben des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zur Verfügung gestellt. Dabei ist unklar, ob diese Bekleidungshilfe ergänzend zur Gesamtleistung oder als teilweise Verminderung durch die Sachleistung Bekleidung verstanden werden muss.

Alle weiteren Änderungen sind lediglich redaktioneller Art. Insofern habe ich mich schon etwas gewundert, wieso die jetzt vorliegende Miniänderung des PsychKG 2016 nicht bereits früher vorgelegt werden konnte. Ich vermute, dass dem Ministerium für weitergehende Veränderungen der Mut verloren gegangen ist. Dabei beweisen der Fall Gustl Mollath aus Bayern und die Freigängermordfälle der vergangenen Jahre, wie kritikbedürftig und anfällig unser Gutachtersystem gerade in der Psychiatrie ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir meinen, dass hier weiterhin ein deutlicher Handlungsbedarf besteht. Wir hätten uns gewünscht, dass die Kritik der Experten an der Zusammenführung nach Paragraf 38 von forensischen und allgemein psychiatrisch Kranken, die sogenannten Systemsprenger, in einer forensischen Klinik mehr Beachtung gefunden hätte.

Wir vermissen auch neue Ansätze bei Paragraf 21, das sind die besonderen Sicherungsmaßnahmen, und Paragraf 26, die ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Hier könnten wir uns ähnliche Lösungswege, wie sie bereits bei den Patientenverfügungen beschritten wurden, vorstellen.

Da diese Überlegungen aber in diesem Änderungsgesetz bisher keine Rolle spielten, werden wir lediglich einer Überweisung in die Ausschüsse zustimmen. Dem Änderungsgesetz in der jetzigen unzureichenden Form stehen wir ablehnend gegenüber. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn sich die Kritik der AfD auf das Fehlen einer Synopse zu dem Gesetzentwurf reduziert, dann, können wir sagen, hat die Regierung so viel nicht falsch gemacht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Horst Förster, AfD: Haben Sie nicht zugehört? Das haben wir doch gerade erzählt!)

Ich habe genau zugehört, Herr Förster.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Genau habe ich zugehört. Ihr Kollege hat sich hier vorne hingestellt und gesagt, er möchte erst mal anfangen mit einer Kritik und mit einem Lob.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Dann hat er gesagt, die Kritik bezieht sich darauf, dass man unserem Ansinnen hier nicht nachgekommen ist,

(Zuruf von Dr. Gunther Jess, AfD)

die Änderung des Gesetzentwurfes hier als Synopse zu präsentieren. Danach hat er Lob hinzugefügt. Zum Schluss, das hat jetzt mit dem Gesetzentwurf nichts zu tun, und ich sage auch, was er da fachlich vorgetragen hat zur Zusammenführung von bestimmten Personengruppen, das sehen wir fachlich anders, das hat auch mit diesem Gesetzesentwurf nichts zu tun. Dann könnten Sie ebenso mit entsprechenden Änderungsvorschlägen kommen, aber das machen Sie auch nicht, Sie bleiben sehr allgemein.

Im Wesentlichen kann ich es hier ganz kurz machen. Das, was die SPD-Fraktion für erforderlich gehalten hat, ist in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Wir finden es sehr zielführend, dass man das Thema Zuständigkeit so geklärt hat, dass jetzt auch für die Gerichte und für alle anderen klar ist, wer für eine öffentlichrechtliche Maßnahme, die akut zu treffen ist, zuständig ist, nämlich, dass das der Landrat beziehungsweise der Oberbürgermeister ist, wo die Maßnahme letztendlich zu treffen ist. Das finden wir gut und richtig.

Wir finden es richtig, dass das Thema Weisungsgebundenheit entsprechend herausgearbeitet wurde. Darauf hat Herr Minister Caffier noch mal ausdrücklich hingewiesen. Wir haben eine ganze Anzahl von privatisierten psychiatrischen Einrichtungen hier bei uns im Land und da ist es erforderlich, dass Sicherheit vorherrscht bei der Frage, kann das in dieser Form überhaupt betrieben werden oder nicht.

Alles in allem ist das eine Sache, der wir so folgen können, und deswegen sind wir dafür, dass das in die Ausschüsse überwiesen wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kolbe.

Bis Herr Kolbe am Rednerpult ist, habe ich die Gelegenheit, noch eine neue Besuchergruppe zu begrüßen. Das sind Studierende der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung aus Güstrow. Herzlich willkommen!

Bitte, Herr Kolbe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Caffier vertritt heute Herrn Glawe und ich bin heute in temporärer Funktion als gesundheitspolitischer Sprecher in Vertretung meines Kollegen Koplin hier unterwegs

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sind die beide in Berlin, oder was?)