Nehmen Sie sich selber ernst, tun Sie was Konkretes und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Minister Harry Glawe: Das Problem haben Sie sich doch selbst gemacht.)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zahl der Kinder- und Jugendlichen in unserem Land steigt wieder. Das ist nach den teileweise dramatischen Einbrüchen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine sehr erfreuliche Nachricht.
So ging es in der Vergangenheit vornehmlich darum, die Angebote der öffentlichen wie auch der privaten Träger im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, soweit es möglich und finanziell darstellbar war, aufrechtzuerhalten. Jetzt geht es mir um die qualitative und quantitative Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe. Erste Pflöcke wurden dazu mit dem Landesdoppelhaushalt 2018/2019 eingeschlagen, zum Beispiel mit der Dynamisierung der Sätze nach der Landesjugendförderverordnung. Mein Ministerium schafft derzeit die Grundlagen, um die Kinder- und Jugendförderung an die aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Wir haben dabei vor allem die Novellierung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes sowie des Landesjugendhilfeorganisationsgesetzes im Blick.
Dabei achten wir insbesondere auf eine praktische Umsetzbarkeit und darauf, dass wir sachgerechte Antworten auf die aktuellen Herausforderungen in der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern geben. Dazu werden alle laufenden Maßnahmen überprüft und wir pflegen selbstverständlich einen engen Kontakt mit den zuständigen Stellen auf kommunaler Ebene. Genauso verhält es sich mit dem Landesjugendplan. Wir sind dabei, unter anderem die Richtlinien zu prüfen und zu schauen, was fehlt. Hier gilt es, die zunehmende gesellschaftliche Komplexität in möglichst einfach umsetzbare Richtlinien zu überführen, und wir analysieren, in welchem Bereich Nachsteuerungsbedarf besteht.
Ein Beispiel: Wir haben in der Vergangenheit Erfahrungen gemacht, dass Landesförderung von Kinder- und Jugendarbeit-Projekten nur einen regional begrenzten und zeitlich limitierten Nutzen erzielt. Das möchten wir im
Sozialministerium ändern. Es macht aus meiner Sicht wenig Sinn, weitere Einzelkonzepte, die nicht auf andere Regionen angewendet oder für weitere Jahre nutzbar gemacht werden können, solitär zu unterstützen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein großes Flächenland, deshalb sollen möglichst viele Kinder und Jugendliche von guten Ideen und Konzepten profitieren. Dabei sind wir bestrebt, dass der Landesjugendplan künftig qualitativen Standards folgt, die eine höhere Vereinheitlichung von Jugendhilfemaßnahmen im Land zur Folge haben. Grundlage jeder Jugendhilfeplanung soll eine Erhöhung der Nachhaltigkeit von Jugendhilfemaßnahmen sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Kinder- und Jugendförderungsgesetz wird vor allem inhaltlich überarbeitet und angepasst. Die Novellierung wird kommen, das Gesetz ist mittlerweile über 20 Jahre alt. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen haben sich verändert. Viele Bereiche sind dazugekommen. Ich möchte hier vor allem den gesamten Medienbereich hervorheben. Es gab 1997 keine Smartphones, kein Facebook oder Instagram, in denen sich Kinder und Jugendliche heute täglich bewegen.
Die Vermittlung von Medienkompetenz und die Schaffung von entsprechenden Angeboten auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind in unserer zunehmend digitalisierten Gesellschaft von enormer Bedeutung. Ich halte dieses Thema für eine große Herausforderung. Für mich geht es dabei vor allem darum, Nutzen und Chancen von Medien deutlich zu machen. Es geht darum, dass Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich Zugang zu Medien haben, um die Chancen, die darin liegen, auch umsetzen und erlernen zu können. Da müssen wir ran, dass muss eng mit unserer Jugendarbeit verknüpft werden.
Wer keinen Zugang zur digitalisierten Welt und keine Kompetenzen im Umgang mit diesen Medien hat, ist schnell abgehängt. Hier sind alle Verantwortlichen gefordert.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein anderer für mich wichtiger Block umfasst die Bereiche des Kinder- und Jugendschutzes, der Jugendarbeit und der internationalen Jugendarbeit sowie des Jugendaustausches. Zu vorgerückter Stunde dazu nur so viel: Das KJfG sollte meiner Einschätzung nach den präventiven Charakter der Jugendhilfe hervorheben in einer Präventionskette. Also was hat Kinder- und Jugendschutz mit Jugendarbeit zu tun beziehungsweise wie kann Jugendarbeit den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern? Dazu ist es notwendig, die gesellschaftlichen Bedingungen von Kindern und Jugendlichen zu betrachten und die Interessen von ihnen in den Mittelpunkt zu stellen.
Natürlich muss bei der Betrachtung der Jugendförderung auch über die finanzielle Ausstattung der Jugendarbeit gesprochen werden. Ich habe auf erste Verbesserungen im Doppelhaushalt 2018/2019 verwiesen. Diese Vereinbarungen gelten. Fragen nach einer Veränderung der Landesförderung gemäß der Jugendförderungsverordnung können aber erst nach Beendigung des Novellie
rungsprozesses beantwortet werden. Das betrifft sowohl die Höhe der Landesförderung als auch die dafür zugrundeliegenden Parameter. Mal eben Summen in den Raum zu werfen, wie es die Linksfraktion im Antrag macht, ist wenig seriös und dies würde auch die Kommunen vor vollendete Tatsachen stellen und deren Interessen missachten. Das geht natürlich nicht.
Wir im Sozialministerium sind uns stattdessen bewusst, dass eine zugesagte Landesförderung einen entsprechend hohen kommunalen Eigenanteil für die Kinder- und Jugendarbeit nach sich zieht. Wir sind darüber im Dialog, und wir sind bestrebt, die Kommunen in ihrem eigenverantwortlichen Handeln zu bestärken, der Kinder- und Jugendarbeit eine noch höhere Bedeutung beizumessen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung spricht ein überaus wichtiges Thema an. Die Lebensbedingungen der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft stets im Auge zu behalten und wo nötig und möglich zu verbessern, ist eine große Aufgabe, und zwar für alle politischen Ebenen und auch für alle politischen Parteien. Wenn diese Feststellung Ihre Zustimmung findet, dann ist allerdings die Frage, ob es vielleicht an der Zeit ist, eine Regelung aus dem Jahr 1997 an die aktuellen Bedingungen anzupassen. Durchaus berechtigt ist diese Frage, und selbstverständlich gehört dazu auch die Frage nach einer Anpassung der entsprechenden Förderung und die Evaluation der vorgenommenen Veränderungen. Dass Sie dabei auch an die verschiedenen Träger der Kinder- und Jugendhilfe denken, das ist völlig normal. Das Ihre Klientel von der Linksfraktion. Insoweit trotzdem Danke an Ihre Fraktion für diesen Antrag.
Um diesem wichtigen Thema die gebührende Aufmerksamkeit und Tiefe zu widmen, die es verdient, würden wir einer Überweisung in den Sozialausschuss zustimmen. Angesichts des enormen Beratungsbedarfes und der finanziellen Herausforderung können wir dem Antrag hier so allerdings nicht zustimmen.
Ich denke, auch die Landesregierung hat den Ernst der Lage und die Notwendigkeit einer Überarbeitung mindestens des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erkannt. Allerdings ist auch die Reaktion auf diesen Erkenntnisgewinn leider die übliche.
Vor über einem Jahr, im April 2017, erklärte die Sozialministerium auf dem Plenum „Perspektive Jugendarbeit M-V“, das Kinder- und Jugendförderungsgesetz sowie den Landesjugendplan und die entsprechenden Richtlinien weiterentwickeln zu wollen. Wir halten fest, das war im April 2017. Auf Nachfrage (Drucksache 7/619) bezüglich des Zeitplans erklärte die Ministerin zwei Monate später, dass derzeit erste Überlegungen zur möglichen Ausgestaltung erarbeitet würden. Die Novellierung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Acht Mo
nate später, im Februar 2018, erfolgte die nächste Nachfrage. Die Antwort der Ministerin: Verweis auf die Antwort aus dem Juni 2017.
Dieses Verhalten folgt irgendwie einem Muster. Wir kennen es zum Beispiel von der Novellierung des KiföG, des Kindertagesförderungsgesetzes. Nach diesem Vorgehen befinden wir uns jetzt in den Jahren der ersten Überlegungen. Dem folgen dann die Jahre der zeitnahen Umsetzung, und parallel hat die Landesregierung selbstverständlich auch alles im Griff. Hier ist also nicht viel zu erwarten. Deshalb müssen Sie sich nicht über diverse Anfragen und letztlich auch nicht über diesen Antrag wundern.
Zum Schluss noch ein grundsätzlicher Gedanke: Wenn die einzige Antwort auf die zunehmend vielschichtiger werdenden Bedarfs- und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen der weitere Ausbau staatlicher und gesellschaftlicher Betreuungsangebote sein soll, dann ist unsere Gesellschaft insgesamt auf dem Holzweg. In starken Familien entwickeln sich starke Kinder, aus denen starke Bürger in starken Kommunen werden. Einem wirklich familienfreundlichen Land Mecklenburg-Vorpommern muss unsere gesamte Kraft und Aufmerksamkeit gelten. Das galt früher, das gilt heute und das wird auch in Zukunft richtig sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, mit Ihrem Antrag berühren Sie ein zentrales und breit gefächertes Steuerungsinstrument des deutschen Sozialstaates, die Kinder- und Jugendförderung. Das VIII. Sozialgesetzbuch regelt, allgemein formuliert, die Leistungen zur Erziehung und Bildung grundsätzlich aller in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen sowie junger Erwachsener.
Für uns als CDU-Fraktion ist dabei wichtig, dass zunächst die Eltern die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder in der Familie tragen. Die Stärkung der Elternkompetenz, so, wie wir es in der Koalitionsvereinbarung verabredet haben, bleibt daher eine dauerhafte Aufgabe in dieser Legislaturperiode. Klar ist aber auch, dass es viele Menschen gibt, die die Hilfe des Staates benötigen. Die vielfältigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erstrecken sich dabei auf nahezu sämtliche Lebensbereiche und Personen, die auf die Unterstützung der Gesellschaft angewiesen sind.
Sehr geehrte Frau Bernhardt, der heute von Ihnen, der Linksfraktion, eingebrachte Antrag wiederholt in der Tat einen bunten Blumenstrauß an Forderungen, in dessen Umsetzung sich das Land entweder bereits befindet – die Ministerin hat es schon angesprochen – oder die sich schlicht zeitlich oder finanziell unrealistisch darstellen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden bei uns im Land durch die Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise erbracht sowie dem Pluralitätsprinzip folgend durch die freien Träger der Jugendhilfe.
Sie stellen richtigerweise im Antrag fest, dass es Aufgabe des Landes ist, die Weiterentwicklung der Jugendhilfe zu fördern und die Jugendämter und das Landesjugendamt, beim KSV angesiedelt, bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Hier stellen Sie die gewagte These auf, dass das Land diesen Aufgaben im Sinne des VIII. Sozialgesetzbuches derzeit nicht gerecht wird. Ihr Antrag liefert hierfür leider keine Begründung und ich halte sie auch für falsch. Das Land steht in einem permanenten fachlichen Austausch mit den Kreisen und kreisfreien Städten, um ihnen in der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit zur Seite zu stehen. Darin eingeschlossen ist selbstverständlich auch die Bewertung und Prüfung der Auskömmlichkeit der durch das Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Wer selbst auf kreispolitischer Ebene aktiv sind – das sind Sie ja auch –, der wird wissen, in welchem großen Umfang diese Arbeit bereits vorgenommen wird.
Auch mahnen Sie, das Kinder- und Jugendfördergesetz zu novellieren. Wie Sie selbst Ihrer Kleinen Anfrage, Frau Bernhardt, am 16. Juni 2017 entnehmen können, arbeitet das Land bereits an einer Novellierung, die wir weiterhin auch für diese Legislaturperiode vorgesehen haben. Eine gesonderte Aufforderung ist somit nicht nötig.
Auch sollte Ihnen im Rückblick auf die Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 nicht entgangen sein, dass wir die Zuschüsse an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erhöht haben. Darin eingeschlossen ist eine Dynamisierung für die Verbesserung von Qualität und Quantität. Diese Forderung erfüllen wir landespolitisch somit bereits wirksam. Und heute führen wir ja nun keine Haushaltsdebatte, einer solchen müssten dann auch noch entsprechende Kalkulationen vorausgehen.
Sie fordern des Weiteren eine Überprüfung der Übertragung des Landesjugendamtes an den Kommunalen Sozialverband, welche im Jahr 2010 vorgenommen wurden. Diese Aufgabe werden wir bis zum 31.10.2018 sicher nicht erfüllen können, weshalb Ihre Forderung allein aus diesem Grund nicht aufrechtzuerhalten wäre.
Sehr geehrte Kollegen von der Linksfraktion, eine Feststellung Ihres Antrages unter 2 teile ich voll und ganz. Die Bedarfs- und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen werden zunehmend vielschichtiger. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, dass CDU und SPD in Mecklenburg-Vorpommern die Schulsozialarbeit bis 2020 gesichert haben. Wie auf dem Fachtag zur Schulsozialarbeit in der vergangenen Woche in Güstrow mit dem Landesfachverband Schulsozialarbeit M-V und dem Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe und der vielen Beteiligten jedoch sehr deutlich wurde, besteht ein Bedürfnis nach einer grundsätzlichen Verständigung zur Zukunft der Schulsozialarbeit über die ESF-Periode bis 2020 hinaus. Positionen wurden dazu reichlich zusammengetragen. Zur Konzeptarbeit ist meine Fraktion sehr gern bereit und ich erwarte hier auch vom Koalitionspartner nun konstruktive und zeitnahe Vorschläge.
Auch ist es sicher zielführend, Studien zur Arbeitssituation der Jugendämter, wie jüngst die der Hochschule Koblenz, die auf eine Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinweisen, in die politische Agenda zu integrieren. Wenn der Bund tatsächlich nur zu 3 Prozent bei
der Finanzierung der Jugendhilfe beiträgt und die Kommunen 80 Prozent, dann muss auch dieses Verhältnis in den Arbeitssitzungen mit dem Bund überprüft werden. Ihrem Antrag hingegen werden wir nicht folgen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, beim Lesen des uns vorliegenden Antrages der Fraktion DIE LINKE zur Kinder- und Jugendförderung klingt vieles einleuchtend. Ein veraltetes Gesetz von 1997 – da war ich sieben Jahre alt, und natürlich weiß ich nicht nur durch meine 16-jährige Schwester, dass sich die Rahmenbedingungen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen seitdem durchaus stark verändert haben.
Da sind zum einem die Digitalisierung, die Globalisierung, veränderte Lebenswelten als auch völlig neue technische Entwicklungen und vieles weitere. Also ja, das Kinder- und Jugendförderungsgesetz gehört novelliert.