Protocol of the Session on May 30, 2018

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2153 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen? – Danke schön. Gegenstimmen? –

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen AfD, DIE LINKE und BMV und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 un- serer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- fischereigesetz), auf Drucksache 7/2154.

Gesetzentwurf der Fraktion der BMV Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz – 2. LFischÄndG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/2154 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Borschke.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Mit unserem Antrag wollen wir Rechtssicherheit für unsere Angler schaffen.

(Bernhard Wildt, BMV: Sehr gut!)

Bisher wird das Wettbewerbsfischen unter den Verboten aufgeführt. Eine ordnungsgemäße und rechtstreue Aus

führung wird durch unseren Antrag sichergestellt. Teile der Ausübung müssen aus dem Verdacht der Illegalität und aus dem Verbotsbereich herausgeholt werden. Der Vorwand für eine Anzeige wird mit unserem Antrag auf Änderung ausgehebelt. Die Ausübung einer für unser Land so wichtigen Freizeit- und Sportbeschäftigung muss geschützt werden vor den Eigeninteressen obskurer Umwelt- und Naturschutzverbänden wie PETA.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Unsere Angler und Fischer leisten einen erheblichen Beitrag zum Umwelt-, Natur- und Tierschutz in unserem Land.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Da hat er recht!)

Auch nicht annähernd Vergleichbares leisten solche Vereine wie PETA.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Die rechtmäßige Ausübung solcher Freizeitbeschäftigungen wie das Angeln ist ein schutzwürdiges Gut in unserer Gesellschaft. Wir können das Angeln nicht an die Schulen holen und gleichzeitig zulassen, dass Teile dieser Beschäftigung möglicherweise kriminalisiert werden. Da- her bedarf es unter anderem einer Änderung der Strafwürdigkeit. Da sind wir beim Thema.

Im Vorfeld sind einige Missverständnisse zu diesem Antrag vorgebracht worden, sodass ich erst einmal klarstellen muss, um wen es hier eigentlich geht. PETA klagt nicht gegen Fischschänder, Umweltverschmutzer oder Fischfrevler, PETA klagt gegen rechtstreue Bürger. Tierschutzorganisationen wie PETA, die auch vor rechtswidrigen Aktionen nicht zurückschrecken, muss endlich entschieden entgegengetreten werden, sonst nimmt der Tierschutz selber Schaden.

(Bernhard Wildt, BMV: So ist es.)

Vor Kurzem trat die Agrarministerin in NRW zurück. Grund waren demokratiefeindliche, menschenverachtende und militante Aktionen der selbsternannten Tierschützer von PETA. Auf der Facebook-Seite von PETA wird Frau Schulze Föcking als Täter Nummer eins, als Tierqualprofiteurin zusammen mit zwei weiteren Politikern diffamiert. Ich zitiere weiterhin: „Die Schweinequälerin Christina Schul- ze Föcking ist endlich zurückgetreten. Sie hätte niemals NRW-Agrarministerin werden dürfen! Doch im Bundestag sitzen noch etliche Landwirte, Angler und Lobbyisten der Tiermafia, die den Tierschutz bekämpfen.“ Zitatende.

Es geht nicht an, dass Leute mit einem gestörten Verhältnis zur Natur, zum Tier und zum Menschen der Möglichkeit zur Drangsalierung rechtstreuer Bürger uneingeschränkt huldigen können.

(Bernhard Wildt, BMV: Genauso ist es.)

Wer zum Beispiel das Angeln damit vergleicht, einen Menschen mit einem Haken im Mund durch das Wasser zu schleifen, der hat ein gestörtes Verhältnis zur Natur, zur Umwelt und zum Menschen, um nicht zu sagen, der hat nicht alle Tassen im Schrank.

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Bernhard Wildt, BMV)

Es ist eine beliebte Masche dieser Personen, menschliche Eigenschaften und Begriffe aus dem Humanbereich auf die Tierhaltung, auf die Jagd und Angelei zu übertragen. Wer zum Beispiel in der Tierhaltung von Mutter und Kind spricht, der will nicht die Tiere schützen, der will kriminalisieren, um eigene Vorteile zu erzielen. Klar gesagt, wer so spricht, führt nichts Gutes im Schilde, denn Mutter und Kind isst man nicht auf.

Es wird sogar noch schlimmer. PETA will als Mitwirkungs- und Verbandsklage berechtigte Tierschutzorganisation anerkannt werden. PETA hatte daher gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, was das Verwaltungsgericht in Stuttgart aber zurückwies. Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof Stuttgart die Berufung gegen das Urteil zugelassen.

Zunehmend betroffen von den Angriffen dieser gestörten Organisation sind auch die Angler in unserem Land. Aus Angst vor Anzeigen und nicht zuletzt auch aus Angst vor Rechtsunsicherheiten bei der Teilnahme, Organisation und Ausführung von Angelveranstaltungen wird entweder gar nicht erst an solchen Veranstaltungen teilgenommen oder sie werden gleich abgesagt. Wiederholt hat PETA gegen Angelveranstaltungen geklagt und vor Gericht auch Erfolge erzielt. Die Begründung lautet zum Beispiel, Wettkampfangeln fällt unter die Verbote und auch der vernünftige Grund der Nutzung der gefangenen Fische hebt dieses Verbot nicht auf. So erstattete PETA eine Anzeige gegen das Bootstreffen für einen guten Zweck in Warnemünde. Den Initiatoren der Veranstaltung warfen die sogenannten Tierrechtler einen Verstoß gegen das Landesfischereigesetz vor. Es kam zu Hausdurchsuchungen bei den Initiatoren des Bootstreffens.

Ich verzichte auf weitere Aufzählungen, meine Damen und Herren. Es geht darum, diesem Vorgehen die Grundlagen zu entziehen. Daher muss hier Rechtssicherheit geschaffen werden. Mit unserem Antrag erreichen wir diese Rechtssicherheit. Das Gemeinschaftsfischen wird klar definiert und es wird ein Genehmigungsverfahren eingeführt, das eine klare Handhabung bietet. Hier muss auch über eine Änderung des Paragrafen 26 „Ordnungswidrigkeiten“ nachgedacht werden, was wir gerne im Ausschuss weiterberaten würden. Ich bin der festen Überzeugung, dass Ihnen das Wohl und der Schutz unserer Bürger vor Diffamierung und Verfolgung ein ebenso wichtiges Anliegen sind und dies einen ebenso hohen Stellenwert genießt wie in unserer Fraktion Bürger für M-V. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Danke, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Zunächst hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bedanken für diesen Antrag, denn zeigt dieser Gesetzentwurf doch tatsächlich, dass vom Grund

satz her dieses erstens zu begrüßen ist und sich zweitens ausdrücklich mit der Polemik, die wir zum Teil in Deutschland, in Europa zu solchen Themen haben, auseinanderzusetzen ist und wegzukommen ist von der Polemik hin zu einer vernünftigen sachlichen, politischen Auseinandersetzung. Das begrüße ich sehr, denn wir wollen ja im Sinne der Menschen, im Sinne der Natur, aber auch des Tierschutzes etwas bewegen. Deswegen begrüße ich das ausdrücklich. Ich wünsche mir, dass man solche Sachen auch über andere Fraktionen auf den Weg bringt.

Nun kommt aber die Kehrseite: Meine Damen und Herren, ein Gesetzentwurf reicht leider nicht aus. Ich muss Ihnen ausdrücklich sagen, vor einigen Jahren, als wir hier entschieden hatten, das ganze Thema „Entbürokratisierung, Vereinfachung, Lesbarkeit“ insgesamt für die Landesregierung durchzusetzen, habe ich mir die Aufgabe gestellt, das Landesfischereigesetz und insbesondere die Gesetze, die in unserem Ressort in der Verantwortung stehen, zu entschlacken, sie zu vereinfachen und sie für die Allgemeinheit gut verständlich zu machen. Ich glaube, das ist uns tatsächlich bei dem Landesfischereigesetz gelungen. Wenn Sie sich den ersten und den zweiten Entwurf anschauen – da trennen sich wirklich Welten.

Insofern will ich noch mal ausdrücklich sagen, Herr Bor- schke, dass wir darin übereinstimmen, dass die Angler, die in Mecklenburg-Vorpommern organisiert sind, nicht umsonst anerkannte Naturschützer sind. Das haben wir ganz bewusst gemacht. Was diese Menschen für den Natur- und Umweltschutz, auch für den Artenschutz, für die Artenvielfalt und fürs Allgemeinwohl leisten, ist mit Geld nicht zu bezahlen. Das ist so.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und Ralf Borschke, BMV – Dirk Lerche, AfD: Richtig!)

Bei dem Fall von Warnemünde – Sie haben ihn sich angehört, ich habe ihn mir auch mehrfach angehört – muss ich ganz ehrlich sagen, ist für mich eines vollkommen klar: Hier hat keine Wettangelveranstaltung stattgefunden, sondern genau das, was Sie angedeutet haben, es ging hier um eine Veranstaltung für einen guten Zweck. Ich will ausdrücklich sagen, seit Jahren veranstaltet dieser Angelverein von Warnemünde für einen guten Zweck, insbesondere in dem Jahr für die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, also auch ein humanistisches Anliegen erster Güte, eine Gemeinschaftsveranstaltung und keine Wettangelveranstaltung.

Deswegen – das muss ich ehrlich sagen – hoffe und erwarte ich, und ich gehe auch davon aus, dass die dritte Gewalt in diesem Land dieses Urteil so fällt, dass man erkennen kann, jawohl, es war hier nicht eine Wettangelveranstaltung, sondern es ging um eine Gemeinschaftsveranstaltung für einen guten Zweck. Es ging im Übrigen auch ausdrücklich darum, dass der Fisch vernünftig verwertet wird. Denn das müssen Sie auch einräumen: Niemand hat das Recht – und ich persönlich habe auch lange dafür gekämpft, dass wir den Tierschutz ins Grundgesetz bekommen haben, das ist lange bekämpft worden, ich selber habe mich jahrelang dafür engagiert, auch mit Erfolg, dass wir es in die Landesverfassung aufgenommen haben, und ich selber engagiere mich nach wie vor für den Tierschutz, das ist ein hohes Gut in dieser allgemeinen Gesellschaft und das wollen wir auch weiter erhalten, da müssen wir uns einig sein, Tiere sind

Geschöpfe und leiden, auch ein Fisch kann leiden, und deswegen muss mit einem Tier, mit einem Geschöpf vernünftig umgegangen werden, das gilt nach dem Grundgesetz und steht auch im Deutschem Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland Paragraf 1 –, niemand hat das Recht, Tieren „Leiden oder Schäden“ zuzufügen. Das gilt. Für mich gilt das.

(Zuruf von Ralf Borschke, BMV)

Deswegen habe ich schon ein Problem mit der Problembeschreibung, weil Sie da andeuten, es gäbe keine Ausnahmen in unserem Gesetz, ein gemeinschaftliches An- geln zu ermöglichen, da die Belange für erlaubte Angelveranstaltungen unter dem Verbot aufgeführt werden. Das trifft wirklich nicht zu. Richtig ist vielmehr – das steht im Paragrafen 12 Absatz 2, im zweiten und dritten Satz ausgeführt, auch dafür habe ich mich damals engagiert –, ich darf zitieren: Eine „Wettfischveranstaltung ist jede Veranstaltung, die ausschließlich dem Zweck dient, denjenigen zu ermitteln, der das nach Anzahl, Gewicht oder Länge der Fische bewertete beste Fangergebnis erzielt, und nicht auf die sinnvolle Verwertung der gefangenen Fische oder auf die Hege gerichtet ist. Als sinnvolle Verwertung zählt insbesondere die Verwendung als Nahrungsmittel für Menschen, als Tierfutter oder als Köderfisch.“

Mit der Formulierung „ausschließlich“ wurde 2005 im Übrigen bewusst eine Formulierung gewählt, die es den betroffenen Anglern und den Verbänden ausdrücklich ermöglicht, zwischen den verbotenen Wettfischveranstaltungen – und die sind verboten, die Wettfischveranstaltungen – und dem nicht verbotenen Gemeinschaftsangeln, das habe ich, denke ich, deutlich gemacht, deutlich und eineindeutig zu unterscheiden.

Daher bedarf es aus meiner Sicht keiner zusätzlichen Regelung, die auflistet, was erlaubt ist, oder die für die erlaubten Sachverhalte alle möglichen Begriffe wie „Gemeinschaftsangeln“ oder „Vereinsangeln“ erfinden will. Gesetze und Verordnungen legen in der Regel fest, was verboten und beschränkt ist. Ich glaube, die Väter des Grundgesetzes, vor denen ich nach wie vor eine große Hochachtung habe, haben das damals richtig gewählt, nämlich Grund dafür ist der Grundsatz, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist oder beschränkt wurde. Ich bitte Sie mit Nachdruck um Verständnis. Wenn wir das aufnehmen würden, was Sie jetzt aufgezählt haben, dann stellen Sie sich bitte mal einen kleinen Anglerverein vor, der mit seinen Mitgliedern diese Veranstaltung durchführt: Der muss einen Antrag stellen, dieser muss durch eine Behörde bearbeitet und beschieden werden – das kostet im Übrigen Geld –, und dann muss das auch noch kontrolliert werden.

Deswegen glaube ich tatsächlich, dass wir gut beraten sind, wenn wir weiterarbeiten auf dem Pfad, auf dem Sie auch angehakt haben zu sagen, Tierschutzorganisationen, die wirklich ernsthaft zu hinterfragen sind, die in Häuser, in Stallungen einbrechen, die auf Multimediafunktionen zugreifen, wie bei der von Ihnen zitierten ehemaligen Ministerin in Nordrhein-Westfalen – dort hat man sich im Übrigen in das Fernsehen eingeklinkt und hat abends Beiträge aufgezeigt, so weit geht das schon in solchen Organisationen –, sind für mich abscheulich. Da muss der Rechtsstaat auch für Ordnung sorgen. Dass eine Ministerin nach einem Jahr zurücktritt, ist für mich ein Indiz dafür, wie sich das Verständnis für Politik und

das Handeln in der Politik in Deutschland in den letzten Jahren auf übelste Weise negativ verändert haben. Insofern glaube ich, dass wir daran festhalten sollten, dass wir von dem Gemeinschaftsfischen reden. Wir hätten damit aus meiner Sicht die Möglichkeit, diese Dinge weiter vernünftig umzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf noch mal ausdrücklich sagen – ich habe es ja eben auch angedeutet –, wenn Sie so etwas, wie Sie jetzt andeuten, in das Gesetz hineinschreiben, muss das alles kontrolliert, überwacht, begleitet werden. Neben der Tatsache, dass die Fischereiverwaltung nicht über das Personal verfügt, um solche Zusatzleistungen mit abdecken zu können, müssen diese Kosten auf die Veranstalter umgelegt werden. Aus Sicht der Fischereiverwaltung ist der gesamte – da bin ich wieder ein Stückchen bei Ihnen – Fischereisektor in Deutschland und in der Europäischen Union überbürokratisiert. An den meisten Stellschrauben können die Landesregierung beziehungsweise der Landtag leider nicht drehen, weil die Regelungen entweder in Form von Gesetzen oder Verordnungen aus Brüssel kommen oder sie in Berlin gemacht werden. Nur bei Landesvorschriften hat der Landtag, der letzten Endes zum Teil ja auch in der Hand von Ihnen ist, die Möglichkeit, eine überbordende Bürokratie zu unterbinden.

Daher würde bei einer Neufassung des Gesetzes so wie 2005 großer Wert darauf gelegt, dass wir hier wirklich zur Vereinfachung kommen. Trotzdem gibt es aus meiner Sicht sowohl beim Fischereigesetz als auch in den Verordnungen selbstverständlich immer noch Hinweise auf bürokratische Regelungen, die wir lieber heute als morgen abschaffen sollten. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen in einer der nächsten Agrarausschusssitzungen darüber zu reden.

In dem Fall, was das Gemeinschaftsangeln betrifft, waren sich die Fischereiverwaltung, der Landesfischereiverband beziehungsweise der Landesanglerverband einig: Bei der jetzigen, bestehenden Regelung handelt es sich um die beste Lösung. Auch das haben wir damals schon im Blick gehabt, weil es bereits solche Hinweise gab, die den Anglern als mündige Bürger die Entscheidung selbst überlässt, gesetzeskonform zu handeln, ohne jedes Mal um Erlaubnis bitten zu müssen und dann auch noch Geld dafür zu bezahlen. Für diese Regelung in MecklenburgVorpommern werden wir im Übrigen von anderen Bundesländern beneidet, weil sie tatsächlich die Verantwortung bei den Betroffenen lässt und kurz und einfach das Wesentliche auf den Punkt bringt. Aus diesem Grunde kann ich nur empfehlen, sehr gut darüber nachzudenken. Ich kann für uns und für die Fachverwaltung sagen, ich halte diesen Weg nicht für richtig. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Lerche.