Protocol of the Session on May 30, 2018

an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen von AfD und BMV, ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, möchte ich etwas nachholen, was die Präsidentin bisher aus verständlichen Gründen nicht getan hat. Sie hat die Geburtskinder aufgerufen und hat ihnen gratuliert im Namen des Landtages. Sie selbst hatte ebenfalls Geburtstag. Das obliegt also jetzt mir, den Glückwunsch des Landtages auszusprechen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, BMV und auf der Regierungsbank)

Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes für das Land MecklenburgVorpommern (Nichtraucherschutzgesetz), auf Drucksache 7/2153.

Gesetzentwurf der Fraktion der BMV Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Nichtraucher- schutzgesetz – 3. NichtRSchutzÄndG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/2153 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, das Nichtraucherschutzgesetz unseres Landes dahin gehend zu erweitern, dass auch das Rauchen auf Kinderspielplätzen verboten wird. Derartige Verbote gibt es bereits in einigen Bundesländern: in Bayern, Bremen, Saarland, Nordrhein-Westfalen und auch in Brandenburg.

Das Nichtraucherschutzgesetz stößt auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Ich verweise hier auf einen Prüfbericht der Landesregierung vom 27. März 2014. Hier wird unter anderem dargelegt, dass Rauchverbote zu einer Verringerung gesundheitlicher Beeinträchtigungen in der Bevölkerung führen und dass die Passivrauchbelastung vornehmlich durch einen geringeren Tabakkonsum der Bevölkerung erreicht werden könne. Auch wird darauf aufmerksam gemacht, dass Rauchverbote erheblich zur Reduzierung des Tabakkonsums und zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz des Rauchens beitragen.

(Tilo Gundlack, SPD: Und zur Verringerung der Steuereinnahmen.)

Weiterhin wird dargelegt, dass umfassende Rauchverbote deutlich effektiver seien als Regeln, wie etwa Raucher

räume zuzulassen. Wenn öffentliche Räume rauchfrei seien, so die Studie, steige auch die Bereitschaft, in der eigenen Wohnung nicht zu rauchen. Demnach ist die Sorge, ein Verbot des Rauchens führe zu einem verstärkten Rauchen im privaten Haushalt und belaste die Familie dort, alles andere als bewiesen, wenn nicht sogar widerlegt. Selbstverständlich sind auch die Zigarettenstummel, von denen wir im öffentlichen Raum mehr als genug vorfinden, ebenso ein Problem auf den Kinderspielplätzen, wobei es uns hier nicht primär darum geht, da das Wegwerfen von Müll an sich ohnehin verboten ist.

(Tilo Gundlack, SPD: Genau. – Thomas Krüger, SPD: Das ist eine Ordnungswidrigkeit.)

Dennoch ist es gerade auf Kinderspielplätzen eine besondere Gefahr für Kleinkinder, bei denen die Eltern oft verhindern müssen, dass sie diese Zigarettenstummel in den Mund nehmen.

Es geht im Weiteren um die Vorbildfunktion der Eltern. Wir können diese Vorbildfunktion nicht per Gesetz erzwingen, aber wir können darauf hinwirken, dass Kinder, deren Eltern nicht rauchen, und zwar reden wir hier von öffentlichen Spielplätzen, nicht mehr durch Passivrauchen beeinträchtigt werden.

Unser Gesetzentwurf und auch das generelle Anliegen zielen nicht darauf, das Rauchen im gesamten öffentlichen Raum zu verbieten, sondern es einzuschränken. Eine bundesweite Lösung wäre sicherlich ebenfalls wünschenswert, aber da wir in diesem Bereich die landespolitische Kompetenz haben, sollten wir davon Gebrauch machen und nicht nur darauf hoffen, dass sich das Problem auf der unteren oder oberen politischen Ebene von selbst löst. Die untere Ebene führt zu nichts weiter als zu einem kommunalen Flickenteppich. Deshalb kann es auch kein Argument sein, zu sagen, man könne solch ein landesweites Verbot nicht kontrollieren. Schon jetzt gibt es zahlreiche Rauchverbote im Nichtraucherschutzgesetz und der Landtag hatte die Kontrolle, die Einhaltung dieser Verbote den Kommunen, Kreisen und kreisfreien Städten übertragen.

Wir hatten bereits im Vorfeld dieser Debatte die öffentliche Diskussion über diesen Gesetzesantrag. Daher möchte ich schon jetzt auf diesen Einwand hiermit erwidern: Wer meint, ich kann ein Verbot nicht machen, weil ich es nicht kontrollieren kann, müsste im Grunde alle Verbote aufheben. Das ist ein sehr schwaches Argument. Wir haben jetzt im Nichtraucherschutzgesetz zum Bespiel Rauchverbote in Behörden, in Schulen, Sportstätten und bekanntlich auch in Gaststätten, mit bestimmten Ausnahmen. Es mag eine schöne Wunschvorstellung sein, dass sich die Gesellschaft hier selbst reguliert, dass Raucher Rücksicht nehmen oder dass man dann freundlich miteinander redet. Ich bin mir nicht sicher, ob das so der Realität entspricht, zumal, wenn tatsächlich ein Rauchverbot bestehen würde, wäre es leichter zu argumentieren.

Ich fasse zusammen: Mit unserem Gesetzentwurf geht es darum, die Gesundheit unserer Kinder zu schützen und positiv auf die Erziehung unserer Kinder einzuwirken. Ich bitte daher um Zustimmung zur Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse. Aufgrund der vorhergehenden Debatte möchte ich noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir hier nur eine Grundsatzdebat

te führen und es nicht um die Zustimmung oder Ablehnung zu diesem Gesetzentwurf geht. Es geht heute ausschließlich um die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse, und darum bitte ich. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Danke, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Zunächst hat ums Wort gebeten der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit.

Ehe der Minister aber sein Wort in Anspruch nimmt, möchte ich gerne unsere neuen Besucher begrüßen. Das sind Bürgerinnen und Bürger aus Wolgast und von der Insel Usedom. Herzlich willkommen!

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vielleicht sollten Sie bei der Begrüßung gleich sagen, ob Raucher oder Nichtraucher!)

Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste aus Vorpommern! Passend zum Weltnichtrauchertag, der seit 1987 am 31. Mai jeden Jahres begangen wird, beschäftigen wir uns heute mit dem Nichtraucherschutzgesetz. Das Gesetz hat sich bewährt. Nichtraucher werden durch entsprechende Regelungen, beispielsweise in Restaurants, wirksam und deutlich besser als früher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt. Die durch die Nichtraucherschutzgesetze der Länder getroffenen Regelungen erfahren eine breite Akzeptanz der Bevölkerung und ich möchte hinzufügen: Wer hätte gedacht, dass das so reibungslos durchgegangen ist!

Daher ist es richtig, dass auf Kinderspielplätzen gerade Zigarettenstummel nichts zu suchen haben. Das wird sicherlich durch das gesamte Haus geteilt. In der Praxis ist es allerdings eine Herausforderung, den Nichtraucherschutz auf Kinderspielplätzen flächendeckend zu gewährleisten. Einige Kommunen, wie zum Beispiel Rostock oder Schwerin, setzen gerade das auf der lokalen, also auf der kommunalen Ebene durch. Über entsprechende Satzungen und Beschilderungen besteht die Möglichkeit, Rauchverbote auf Kinderspielanlagen durch die Kommune zu erlassen und zu kontrollieren. Dazu will ich die Kommunen ermuntern; gerade an den Städte- und Gemeindetag noch mal als Hinweis, dass diese Dinge auch durch den Städte- und Gemeindetag begleitet werden sollten. Gleiches gilt für den Landkreistag.

Meine Damen und Herren, dennoch, so sehr ich mich als Gesundheitsminister dem Nichtraucherschutz verpflichtet fühle, so wenig vermag ich dem vor uns liegenden Gesetzentwurf in Gänze zu folgen. Die Fraktion der Bürger für Mecklenburg-Vorpommern hat einen äußerst knappen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vorgelegt. Ziel ist es, ein Rauchverbot auf Spielplätzen einzuführen. Begründet wird dies vor allem mit den Gefahren, die von weggeworfenen Zigarettenkippen ausgehen.

Lassen Sie es mich ebenso knapp erläutern: Es gibt weder einen zwingenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, noch wird der vorliegende Gesetzentwurf den selbst formulierten Zielen gerecht. Sie begründen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung nur mit einer ganz allgemein zitierten Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes e. V. aus dem Jahr 2008. Das ist eine zehn Jahre alte Studie, die kann aus unserer Sicht kein aktuelles Rechtsetzungsbedürfnis begründen.

(Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

Vor allem ist es so, dass das Nichtraucherschutzgesetz, das kurz danach, 2011, in Kraft getreten war, seine Wirkung zum Zeitpunkt der Studie noch nicht entfalten konnte. Auch aus sonstigen Fachpublikationen lässt sich ein zwingender gesetzlicher Handlungsbedarf nicht herleiten.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie sind doch aber noch der Gesundheitsminister?)

Ja, Herr Koplin, zu Ihnen komme ich nachher noch. Warten Sie mal auf die Wolgast-Debatte!

(Zuruf aus dem Plenum: Da spricht Herr Koplin gar nicht.)

Immer schön ruhig bleiben!

(Henning Foerster, DIE LINKE: Nicht persönlich werden!)

Ich bin nicht persönlich, ich habe von Wolgast gesprochen.

(Bernhard Wildt, BMV: Das war nur Burnout.)

Also ich bin der Debatte schon mächtig, glaube ich, Herr Foerster.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Ja, das werden wir nachher machen.

Meine Damen und Herren, es ist aus unserer Sicht zuerst an die Adresse der Kommunen gerichtet, dieses Nichtraucherschutzgesetz so auszulegen, dass die Kommunen Satzungen dazu erlassen und gerade auf Spielplätzen dafür sorgen, dass Kippen nicht in Sandkästen liegen und dass vor allen Dingen auf den Spielplätzen nicht geraucht wird. Das Durchsetzungsrecht muss durch das Ordnungsamt der jeweiligen Kommune wahrgenommen werden.

Meine Damen und Herren, damit will ich es jetzt bewenden lassen. Ich denke, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn wir auch wissenschaftlich validierte Daten haben, können wir zu diesem Thema noch mal reden. Heute kann ich den Regierungsfraktionen nur empfehlen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall Sebastian Ehlers, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: War wohl nicht überzeugend genug die Rede. – Bernhard Wildt, BMV: Wir kommen drauf zu. – Zuruf von Christiane Berg, CDU)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Lerche.

(Zuruf von der Regierungsbank: Raucht ja keiner mehr in der CDU-Fraktion!)

Werte Präsidentin! Liebe Landsleute! Werte Gäste im Saal! Werte Abgeordnete! Eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes, beantragt von der BMV: Dieser Antrag ist mit dem Antrag der Koalitionsparteien zur Änderung des Vergabegesetzes M-V vergleichbar, gut gemeint, moralisch begrüßenswert, praktikabel, nein.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Beide sorgen für mehr Kosten, die der Steuerzahler aufzubringen hat.