Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Diskussion wird bei mir im Gedächtnis hängen bleiben als eine sehr denkwürdige Stunde des Populismus. Ich habe nicht den Eindruck, dass vieles, außer der Marktlage, hier wirklich sachliche Gründe sind für diese beabsichtigte Änderung. Zunächst ist völlig klar – und insofern finde ich es auch schlimm, wenn davon gesprochen wird, die Arbeit der Grundschullehrer würde niedergemacht –, natürlich weiß jeder, der auf der Schule war oder jetzt sieht, was auf den Schulen abläuft, dass die Grundschullehrer im Allgemeinen eine ganz hervorragende Arbeit leisten. Dass es da besonders gute gibt und auch schlechtere gibt, wie überall,
So, es geht also nicht darum, die Arbeit der Grundschullehrer irgendwie abzusenken. Wenn ich aber solche Begriffe höre, die sozusagen ein neues Kriterium sein sollen, dass der Lernfortschritt da entscheidend ist …
Na, als Beispiel! Der Lernfortschritt der Kinder, das wissen Sie genau, ist am allergrößten, wenn sie geboren sind, in den ersten Monaten und im ersten/zweiten Jahr.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Wir reden jetzt aber von dem Abschluss der Schulbildung, Herr Förster!)
der Lernfortschritt ist im Wesentlichen natürlich biologisch auch bedingt. Es ist vielleicht ein interessantes Beispiel, aber ist ja kein Kriterium dafür, um die Grundschullehrer und deren Tätigkeit besonders hervorzuheben.
Wenn jetzt die Marktlage – und das ist ja wohl faktisch so – so entscheidend sein soll, dann muss man natürlich sehen, dass ein Besoldungsgefüge nicht beliebig veränderbar ist. Da muss man das Gesamttableau sehen. Die Lehrer, das ist ein Sektor. Da gibt es auch andere Bereiche, da gibt es überall auch Abstände, und die Marktlage ist die schlechteste Grundlage für die Bewertung von Stellen.
Die Gleichbehandlung: Ja, es ist gleich zu behandeln, und zur Gleichbehandlung gehört eben auch – das ist ein Differenzierungsgebot –, sachgerecht die Stellen zu beurteilen. So ist es auch zu diesen Abständen gekommen. Überzeugende Argumente, dass dieses Abstandsgebot gewahrt bleibt, wenn Sie die Grundschullehrervergütung jetzt anheben und alle Lehrer gleich besolden, dass das also wirklich sachlich geboten ist und nicht nur auf einer totalen Gleichmacherei beruht, diese Argumente habe ich nicht gehört.
Mit den Argumenten meines Kollegen Dr. Jess haben Sie sich inhaltlich im Grunde überhaupt nicht auseinandergesetzt. Und man weiß, jeder, dessen Schulbildung nicht oberhalb der Grundschule endete, kann sich doch selbst ein Bild machen und weiß, dass es einen Unterschied gibt, ob ich kleinen Kindern, die damit auch nicht niedergemacht werden, was beibringen muss oder ob ich mich in der Oberstufe mit Literatur, Physik und Chemie beschäftige. Ich weiß nicht, wo Sie zur Schule gegangen sind, jedenfalls da gibt es vom Anforderungsprofil her natürlich Unterschiede. Wenn man die betont und darauf hinweist, dann heißt das überhaupt nicht, dass man damit die Arbeit der Grundschullehrer schlechtmacht.
Und ob das so sicher hält in anderen Ländern, das weiß ich überhaupt nicht. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Brandenburg und NRW – das sind nun gerade Länder, die sich ansonsten nicht durch besonders viel Tüchtigkeit profilieren, ich vermute mal, dass in Bayern so etwas nicht gemacht wird –, jedenfalls, da könnte ich mir sehr gut vorstellen, wenn man das so durchzieht, dass ein Verfassungsgericht das genauso locker wieder aufhebt.
Dann ist mir noch der Gedanke gekommen, das macht ja dann noch Schule. Ich würde, wenn das hier die Regel ist, dann würde ich wirklich die Frau Justizministerin fragen, wieso sie noch ihre Richter in den einzelnen Etagen und Instanzen unterschiedlich behandelt. Also da gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund mehr dafür.
Kurzum: Vieles in der Notlage ist klar, da weiß ich auch nicht, wie man das regeln soll, aber es kann keine Augenblicksentscheidung sein, und Marktlage ist das Allerschlechteste, da wiederhole ich mich. Wie Sie das Abstandsgebot wahren wollen bei Ihrem Vorschlag, das ist wirklich nicht nachvollziehbar für mich. – Vielen Dank.
Ich habe zuerst gedacht, Herr Förster, Sie würden jetzt relativieren, was Herr Dr. Jess gesagt hat, aber Sie haben es nur noch schlimmer gemacht.
Das müssen wirklich die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer einschätzen, inwieweit das gerechtfertigt ist, dass sie weniger verdienen bei dem, was sie jeden Tag leisten. Ich kann nur sagen, ich habe an Verbundschulen gearbeitet, ich habe einen Sohn, der die Grundschule durchlaufen hat,
und ich muss sagen, die haben keinen Cent weniger verdient als alle anderen Lehrkräfte. Und da sehe ich eben die Landesregierung hier eindeutig in der Lage, und auch wirklich, wenn wir 30 Millionen jährlich im Bildungshaushalt wieder an nicht verausgabten Mitteln haben, 25 bis 30 Millionen, da frage ich mich, ob es nicht möglich ist, die 8 Millionen, die es kostet – vielleicht mögen es auch nach den neuesten Berechnungen, was Herr Reinhardt gesagt hat, 10 Millionen sein –, ob es nicht eine Möglichkeit ist, die nicht verausgabten Mittel nicht in die Rücklage laufen zu lassen, sondern dann wirklich aufs Konto der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer.
Und, Frau Hesse, ich sage es noch einmal: Ich habe nicht gesagt, dass das Bildungsministerium nichts getan hat. Sie haben sehr wenig für Schulleitung getan, und ich würde sagen, Sie haben dafür nichts getan, denn diese Zulage, die sich ja inzwischen aufgefressen hat, weil die E13 danach gekommen ist, die Auswirkungen danach, ob ich an einer Regionalen Schule jetzt arbeite mit der E13 oder als Schulleiter/-in die E14, Stufe 5 habe, das
Da bekomme ich doch niemanden hinter dem Ofen hervor, dass der dann sagt, Mensch, das mache ja gerne, darauf habe ich immer schon gewartet und deswegen sitze ich gerne jedes Wochenende, deswegen gehe ich auch jeden Abend noch zu allen Elternversammlungen, die diese Welt zu bieten hat, und so weiter und so fort. Da müssen Sie gucken, dass man das nicht als Erfolg verkauft, jetzt aus der heutigen Sicht, wo diese Angleichung stattgefunden hat. Deswegen sage ich, dafür ist nichts getan worden und für Grundschullehrer ist nichts getan worden. Nichts ist getan geworden für Grundschullehrer in den letzten Jahren! Sie haben nach dem Lehrerpersonalkonzept unter Rot-Rot sogar eine halbe Stunde mehr bekommen.
Und was die Einstufung in die E13 betrifft mit den Seiteneinsteigern, da können wir gerne noch mal nachgucken. Wenn ich da Unrecht gehabt haben sollte, dann ist klar, dass ich mich überzeugen lasse. Aber ich glaube es nicht.
Jemand an einer Berufsschule, wenn jemand an einer Berufsschule arbeitet, ich sage mal, seit 20 Jahren als Seiteneinsteiger an der Berufsschule, dann glaube ich sehr wohl, dass dieser Kfz-Mechatroniker, der als Seiteneinsteiger seit 20 Jahren an der Berufsschule gearbeitet hat und arbeitet, die E13 bekommt. Aber das kann ich gerne noch mal prüfen.
Ich bin wirklich dankbar, wenn ich da belehrt worden bin, sehr gerne. Das werde ich dann auch nicht mehr verwenden als Beispiel. Aber nichtsdestotrotz haben dann alle anderen Seiteneinsteiger, die studiert haben, die Möglichkeit, in die E13 zu kommen oder in die A13, und ein studierter Grundschullehrer hat sie nicht. Also da muss man die Wahrheit,
und sagen, ein Seiteneinsteiger hat die Möglichkeit, wenn er denn wenigstens einfach studiert hat, in die E13 zu kommen,
der Grundschullehramt studiert hat und ein Referendariat gemacht hat, der hat nicht die Möglichkeit für die E13 oder für die A13. So müssen wir dann schon bei der Wahrheit bleiben.
Bis Herr Dr. Jess am Pult angekommen ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen und neue Besucherinnen und Besucher begrüßen. Auf der Tribüne haben Platz genommen Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schule Wirtschaft und Verwaltung in Schwerin. Herzlich willkommen!