Protocol of the Session on April 27, 2018

Ich komme jetzt noch auf die Vergütung nachher bei den Schulleitern. Ich kann als Seiteneinsteiger die E13 bekommen. Da spricht nichts dagegen, wenn ich die Jahre habe, wenn ich meine Fortbildung habe – oder auch ohne Fortbildung, wie wir wissen.

(Andreas Butzki, SPD: Dementsprechende Ausbildung.)

Jedenfalls gibt es da wirklich die Möglichkeit der A13 und das kann ich einfach alles nicht mehr gegeneinander verrechnen. Wir brauchen Seiteneinsteiger, wir brauchen aber vor allem ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte noch was sagen zur A13 oder zur E13. Die Grundschullehrer sagen, hätten wir Förderschullehrer werden wollen, dann hätten wir Förderschule studiert. Sie haben jetzt aber in Klasse 1 und 2 alle Förderschülerinnen und Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung, weil für diese Kinder richtigerweise – und dass es damals eine Nacht-und-Nebel-Aktion war, steht jetzt erst mal nicht zur Debatte –, wir haben für diese Kinder keine 1. und 2. Klassen mehr. Das heißt, die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer übernehmen hier komplett die Aufgabe von Förderschullehrkräften, und die haben die E13. Was unterscheidet da jetzt noch die beiden Lehrkräfte voneinander?

Ich möchte auch noch etwas zu den Schulleitungen sagen. Wir haben alle gesagt, Schulleitungen sind ganz wichtig und das ist so der Schnittpunkt zwischen Eltern, Lehrkräften, Schulamt, Bildungsministerium. Überall steht der, wenn wir was wollen, ist es immer der Schulleiter/die Schulleiterin, und Herr Butzki hat ja richtig gesagt, die gibt es nicht zum Nulltarif. Ich frage mich: Warum erhält denn ein Koordinator am Gymnasium, der keine Schule leitet, mehr Geld als eine Schulleiterin/ein Schulleiter einer Regionalen Schule? Das ist auch schon mal ungerecht. Und wenn wir eine erfahrene Lehrerin nehmen, zum Beispiel an einer Grundschule, die dort die Funktion

der Schulleitung übernimmt, verdient die weniger als ihre verbeamtete Kollegin, die keine Funktion hat.

(Torsten Renz, CDU: Das wissen wir. Das wissen wir.)

Da können Sie durchrechnen, was Sie wollen, es ist immer so, dass die – nicht an allen Schularten, also nicht am Gymnasium, deswegen haben wir ja auch gesagt, wir reden von Grundschule/Regionale Schule/Gesamtschule – weniger verdienen.

Ich möchte noch zwei/drei Beispiele nennen, die wir haben ausrechnen lassen: Ein 28-jähriger lediger Grundschullehrer (E11, Stufe 2) im Vergleich zu einem Schulleiter an einer Grundschule mit einer Schülerzahl von 180 bis 360,

(Torsten Renz, CDU: Ein 28-Jähriger wird doch in die E12 eingestuft.)

da erhält der Grundschullehrer 94 Euro mehr Vergütung.

43 Jahre, verheiratet, zwei Kinder (E11, Stufe 5), und der Schulleiter einer Grundschule, da hat der Schulleiter 168 Euro weniger, weil er in eine andere Steuergruppe fällt.

(Torsten Renz, CDU: Welcher 28-Jährige bekommt denn die E11 in diesem Land?)

Regionale Schule,

(Torsten Renz, CDU: Die kriegen doch alle die E12 oder sogar A12, weil sie verbeamtet werden. Das stimmt doch gar nicht!)

Regionale Schule, verbeamteter Lehrer (A13, Stufe 3), ledig, kein Kind, da hat im Vergleich der angestellte Schulleiter (genau das Gleiche, also verheiratet und, und, und) 157 Euro weniger.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Verbeamteter Lehrer, 43 Jahre alt, verheiratet, zwei Kinder, angestellter Schulleiter mit der E13 Stufe 5, der andere mit der A13 Stufe 9, da hat der Schulleiter 72 Euro weniger.

Wir müssen gucken, dass man eine Schule nicht zum Nulltarif leiten kann, dass Leitung auch wirklich wertgeschätzt werden muss. Und ich glaube, es geht gar nicht alleine darum, ob es jetzt 500 Euro brutto meinetwegen sind, es geht darum, dass das hier angefasst wird und dass die Zulagen – auf die Sie ja berechtigterweise hingewiesen haben, Frau Hesse –, diese Zulagen, das kann nicht so bleiben, weil sich die Welt seitdem entwickelt hat, weil alle Lehrkräfte in die E13 in Regionalen Schulen gestuft worden sind.

Und zur Verwaltungsvorschrift, die Sie hier erwähnt haben, möchte ich sagen, man bekommt dieses Geld, zum Beispiel eine Zulage, wenn man sechs Monate kommissarisch, also mehr als sechs Monate kommissarisch eine Schulleitertätigkeit ausübt oder eine Stellvertretertätigkeit ausübt. Dann bekommt man bei einem Stellvertreteramt 80 Euro bei einer E11 und bei einer E13 100 Euro brutto im Monat. Das bekomme ich aber nur, wenn ich mich auch auf diese Stelle bewerbe. Wenn ich mich nicht

bewerbe, bekomme ich von diesen 80 Euro nur die Hälfte, macht 40, und von den 100 Euro nur die Hälfte, macht 50. Also ich weiß nicht, ob das gerechtfertigt ist dafür, dass jemand eine Schule leitet, ob kommissarisch oder nicht, wenn sich der in vielen Fällen nicht mehr von den Lehrern ohne Funktion unterscheidet.

Darüber, denke ich, sollten wir wirklich reden, denn was unterscheidet denn einen Schulleiter von einem Lehrer? Der Schulleiter setzt alles um. Herr Butzki weiß es am besten, dass er ein Manager ist,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

dass er Bürokraft ist, dass er letztendlich auch Hausmeister ist, Erste Hilfe, alles, alles macht ein Schulleiter, und die brauchen wir. Für jede Veränderung im Bildungswesen brauchen wir als Erstes, nachdem die Bildungsministerin mit dem Finanzminister gesprochen hat, die Schulleitungen, damit alles umgesetzt werden kann. Das sind die, die vor Ort dafür sorgen, dass wir in der Bildung erfolgreicher sein könnten, als wir es derzeit sind.

Ich bitte Sie zu überlegen – nicht nur, dass Ihre Versprechungen dann vielleicht auch geglaubt werden könnten –, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen, damit wir dort an einem Plan arbeiten können, wann wir Schulleitungsmitglieder besser vergüten werden und wann wir endlich die Grundschullehrer so vergüten werden, wie es ihre Arbeit wert ist. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat noch mal ums Wort gebeten die Ministerin für Bildung, Kultur und Wissenschaft.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar wenige Punkte von Frau Oldenburg eingehen.

Erstens. Als Dienstherrin von circa 12.000 Lehrerinnen und Lehrern, zu denen auch die Grundschullehrerinnen und -lehrer gehören, lasse ich es mir nicht absprechen, einmal ein deutliches Dankeschön zu sagen. Ich finde das auch völlig richtig, in so einer Debatte das zu sagen. Und das finde ich schon eine starke Unterstellung, wenn dann gesagt wird, das wäre nichts.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Habe ich nicht gesagt. Das sollen die Grundschullehrer einschätzen, habe ich gesagt.)

Also ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde das richtig, als Dienstherrin auch mal Danke schön zu sagen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Sich hier hinzustellen, Jeanne d’Arc der Lehrerinnen und Lehrer zu sein, auch das, finde ich, ist absolut übertrieben,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, ich habe bestimmt mehr Ahnung.)

denn Sie haben an unseren Wortbeiträgen gehört, dass wir insgesamt die Arbeit von Grundschullehrerinnen und

Grundschullehrern schätzen, dass wir die Arbeit von Schulleitungen schätzen. Insofern finde ich es auch ein bisschen überzogen, dass Sie sich hier hinstellen und meinen, wir würden da nichts tun. Ich habe es, glaube ich, sehr deutlich gemacht, was wir alles schon getan haben und was wir noch tun wollen. Und – und das ist mir auch wichtig – Schulleitung ist in der Tat entscheidend für gute Schule. Insofern bin ich der Schulleitungsvereinigung dankbar, dass sie da an unserer Seite stehen und gemeinsam mit uns versuchen, Probleme zu lösen.

Und jetzt, Frau Oldenburg, nur, weil Sie Lehrerin sind, haben Sie nicht in jedem Punkt recht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal ganz, ganz deutlich sagen, weil es nicht in Ordnung ist. Sie haben behauptet, Seiteneinsteiger könnten ohne Studium in die E13/A13. Das ist falsch! Das geht nicht! Es ist falsch! Die Seiteneinsteiger, die ein Studium haben – die ein Studium haben! –, schaffen es in eine A13 oder E13. Das muss man einfach auch mal richtigstellen.

Der nächste Punkt, der hier auch noch mal ganz deutlich richtigzustellen ist: Ihre Vergleiche, die Sie hier aufgeführt haben,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nein!)

wer viel verdient, hinken,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nein!)

denn Sie haben Tatbestände vermischt und Sie haben Rechtskreise vermischt. Das eine ist das Besoldungsrecht

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, und?)

und das andere ist das Steuerrecht. Das können Sie nicht so zusammenwurschteln, wie Sie es gemacht haben. Sie suggerieren hier eine Ungerechtigkeit, die mit Tatbeständen zu tun hat, und das ist einfach nicht in Ordnung. Das, finde ich, muss hier klar gesagt werden, wenn wir uns in so einer Debatte bewegen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD)

Insofern vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.