eine Bedarfsplanung bereits im Abstand von zwei Jahren vorzunehmen. Allein die gegenwärtig zu beobachtenden demografischen Veränderungen lassen eine Neubewertung der Lehrerbedarfsentwicklung noch in diesem Jahr als wünschenswert erscheinen, sodass wir eine Lehrerbedarfsplanung im Abstand von mindestens drei Jahren wünschen mit unserem Antrag, was im Rahmen der gesetzlichen Bandbreite liegt, und da haben Sie Ihre Antwort. Dahingestellt sei allerdings, ob die im Lehrerbildungsgesetz Paragraf 1 Absatz 3 verlangte Planungsperiode von mindestens 15 Jahren wirklich verlässliche Aussagen über eine derart ferne Zukunft liefern kann. Viel zielführender sind zeitnahe Planungen, die sich auf den von den Schulen gemeldeten Personalbedarf beziehen.
Vertretungsunterricht findet zurzeit nicht statt, wie wir mit einer Kleinen Anfrage feststellen durften.
Wichtige Erkenntnisse fehlen also, die Aufschluss geben über verdeckte Defizite in der Unterrichtsversorgung und über die Gesamtzahl der besetzten Lehrerstellen Aufschluss geben könnten. Somit wird über teilweise gravierende Mängel hinweggetäuscht, wenn man sich nur auf die Gesamtzahl der Lehrer bezieht.
Kommen wir auf unseren nächsten Punkt, 3.: Unbeschadet des Prinzips der Hochschulautonomie haben die Hochschulen gemäß Paragraf 1 Absatz 3 und 4 des Lehrerbildungsgesetzes zumindest den Landesbedarf an künftigen Lehrkräften abzudecken. Dazu schließt die Landesregierung auf Grundlage der Lehrerbedarfsplanung Zielvereinbarungen mit den Hochschulen ab. So ist auch geregelt, dass die Ernst-Moritz-Arndt-Universität mindestens 1.500 Lehramtsplätze vorhalten muss und die Universität Rostock mindestens 2.500.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Wintersemester 2017/2018 insgesamt 4.887 Lehramtsstudenten in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist eine Zahl, die seit Jahren stetig sinkt. Dabei fällt die ungleiche Verteilung auf die einzelnen Studienrichtungen auf. So ist fast die Hälfte der Lehramtsstudenten in den Geisteswissenschaften eingeschrieben, obwohl die Stundentafeln grob gerechnet nur etwa ein Drittel Geisteswissenschaften beinhalten. Umgekehrt studieren nur circa 15 Prozent der Lehramtsstudenten in den sogenannten MINT-Fächern, während die Stundentafeln hierfür mehr als das Doppelte vorsehen.
Es ist deshalb gemäß Paragraf 1 Absatz 3 des Lehrerbildungsgesetzes dringend geboten, die vorgehaltenen Lehr- amtsstudienplätze nicht nur von der Anzahl her, sondern auch im Hinblick auf die Fächer dem zu prognostizierenden Lehrerbedarf schrittweise anzupassen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass etwa jeder zweite Lehramtsstudent seine Ausbildung vorzeitig abbricht. Die Gründe hierfür werden gerade in einer Studie an der Universität Ros- tock untersucht und sollten als Grundlage für notwendige Anpassungen und Korrekturen in den gegenwärtigen Lehrerausbildungsplänen berücksichtigt werden.
Zu 4.: Das Bildungsministerium informiert in einem entsprechend gestalteten Karriereportal über freie Lehrerstellen. Ruft man dieses auf, so findet man derzeit nur ein recht dürftiges Angebot. Nur wenige Bewerber würden jetzt auf diese Weise etwas Passendes für ihre Fächerkombination finden. Um Angebot und Nachfrage besser in Übereinstimmung zu bringen, schlagen wir deshalb eine deutlich frühere Ausschreibung anhand der zu erwartenden Vakanzen vor. Dazu diente unser vierter Vorschlag.
Jetzt unser fünfter Vorschlag: Absolventenvermittlungsstellen gibt es zum Beispiel bereits an den Hochschulen Sachsen-Anhalts. Sie sind dort Ansprechpartner für Wirtschaftsunternehmen und andere Organisationen, die hoch qualifiziertes Personal suchen, erfüllen also quasi eine Headhunterfunktion, und damit eignen sie sich bestens, um personalsuchende Schulen und Studenten im höheren Semester beziehungsweise Absolventen zusammenzubringen. Derartige Absolventenvermittlungsstellen bieten sowohl Schulen Gelegenheit, sich bereits vorausschauend um die Deckung des künftigen Lehrer
bedarfs zu kümmern, sie geben aber auch Absolventen die Möglichkeit, sich Schulen zu suchen, die ihre Fächerkombination anbieten und in ihrer Wunschregion liegen.
Zu 6.: Eine bundesweite Lehrerwerbekampagne, wie sie das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2014 gestartet und auch für das Schuljahr 2018/2019 aufgelegt hat, muss nach unserer Auffassung noch erweitert und optimiert werden.
Gemäß unserem Antrag sind besonders Referendare anderer Bundesländer als Zielgruppe in den Fokus einer solchen Kampagne zu rücken, denn Referendare sind selten familiär bereits gebunden und damit für einen Ortswechsel leichter motivierbar. Wir haben das als Anwerben bezeichnet in unserem Antrag. Und wir wissen gerade, dass Referendare in unserem Bundesland nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind.
Man bezeichnet so was ja auch als „Goldstaub“. So ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass nur etwa die Hälfte der für den Vorbereitungsdienst ausgeschriebenen Stellen besetzt werden konnten.
Jetzt kommen wir zu 7.: Nur noch wenig wird die Möglichkeit genutzt, Vorverträge mit den Referendaren abzuschließen. Diese erfolgen unter der Bedingung, dass eine bestimmte Abschlussnote erreicht oder zumindest eine Abschlussprüfung bestanden wird. Bei Nichtbestehen könnte ein zweiter Anlauf zur Prüfung offengehalten werden in diesen Verträgen. Auch durch Vorverträge können Schulen schon frühzeitig künftige Lehrkräfte an sich binden und Referendare erhalten größere Sicherheit für den Eintritt in ihr Berufsleben. Dem, was entsprechend für andere Berufsstände möglich ist, sollten wir uns hier für diesen Berufsstand des Lehrers nicht verschließen.
Zu 8.: In der Vergangenheit hatten Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, über das Landesinstitut für Schule und Ausbildung, dem Vorgänger des heutigen Instituts für Qualitätsentwicklung, eine Zusatzausbildung in einem Fach mit Lehrermangel zu erhalten. Da sich dieses Modell seinerzeit als erfolgreich erwiesen hat, halten wir eine Neuauflage mit entsprechenden Anpassungen und unter Einbeziehung der Hochschulen für angeraten. So lässt sich in relativ kurzer Zeit auf gravierende Mangelerscheinungen in einzelnen Fächern und an einzelnen Schulen reagieren. Angesprochen werden sollten von dieser Zusatzqualifikation natürlich besonders jüngere Lehrkräfte.
Meine Damen und Herren, Bildung ist und bleibt die grundlegende Voraussetzung für ein Gedeihen der Wirtschaft und damit des Wohlstands unseres Bundeslandes. Zugleich ist sie entscheidend für die Persönlichkeitsentwicklung und den beruflichen Werdegang eines jeden. Angesichts dieser zentralen Bedeutung der Bildung für den Staat, die Wirtschaft und das Individuum können wir uns ihre Vernachlässigung durch chronischen Lehrermangel nicht leisten und sollten alle erforderlichen Maßnahmen ein-, ergreifen, um das zu beheben.
Wir haben nur die Bildung, die wir uns leisten wollen. Deshalb plädieren wir für die Annahme unseres Antrages. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Zunächst hat ums Wort gebeten die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Frau Hesse, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lehrerbedarf ist ein Dauerzustand. Lehrer scheiden aus dem Dienst aus, neue Lehrer kommen dazu, Lehrer werden krank, Schülerzahlen verändern sich. Den daraus resultierenden Bedarf zu decken, ist ein fortlaufender Prozess. Die Dinge, die dafür sinnvoll sind, tun wir. Die Landesregierung geht seit Jahren immer wieder neue Schritte, um zum Jahresbeginn sagen zu können, die Stellen sind besetzt. Ich erinnere gerne an die Stellenbesetzung zum Schuljahr 2017/2018. Wir haben 350 Stellen ausgeschrieben und konnten über 400 Stellen dann tatsächlich besetzen. Bei rund 10.000 Stellen im ganzen Land an den allgemeinbildenden Schulen hatten wir in diesem Schuljahr 60 Stellen unbesetzt. Das ist eine Quote, die aus meiner Sicht ganz gut ist.
Und was ich noch einmal betonen möchte, Herr Kröger, wir haben als Einzige in der Landesregierung die Möglichkeit, vorgezogene Stellenausschreibungen zu machen, das heißt, wir können tatsächlich auch über Bedarf ausschreiben und einstellen. Das ist aus meiner Sicht ein sehr, sehr gutes Instrument.
Was Sie, die Herren der AfD, in Ihrem Antrag fordern, machen wir a) entweder schon, wenngleich meist mit anderen Instrumenten, oder es würde b) nur erheblichen Mehraufwand produzieren, aber herzlich wenig bewirken.
Erstens. Wir sollen Anzahl und Ausrichtung der Lehramtsstudienplätze an den Bedarf anpassen. Genau das ist – und Sie haben es selber gesagt – Teil der Zielvereinbarung, die wir alle fünf Jahre mit den Hochschulen schließen. Basierend auf der aktuellen Lehrerbedarfsprognose passen wir sowohl die Zahl als auch die fachliche Ausrichtung der Studienanfängerplätze jeweils an.
Zweitens. Wir sollen früher ausschreiben und dann zum üblichen Zeitpunkt feinjustieren. Haben Sie mal angeschaut, wann wir ausschreiben?
Zu den beiden Haupteinstellungsterminen am 1. Februar und zu Schuljahresbeginn finden sich die ausgeschriebenen Stellen jeweils circa ein halbes Jahr vorher im Karriereportal. Aus meiner Sicht ist das frühzeitig. Hinzu kommt, dass wir – ich sagte es bereits – durch die vorge
zogenen Stellenausschreibungen Lehrkräfte möglichst vorab gewinnen. Ähnlich verfahren wir übrigens mit den Schulleiterstellen, indem wir diejenigen Kolleginnen und Kollegen qualifizieren, die sich später auf solche Leitungsposten bewerben wollen. Darüber hinaus werden offene und offen gebliebene Stellen das ganze Jahr über angeboten. Herr Reinhardt hat zu Recht auf die Internetseite verwiesen.
Drittens. Sie wollen eine Absolventenvermittlungsstelle an den Hochschulen. Die Lehrerwerbekampagne spricht mit ihren Internetseiten gezielt Abiturienten und Lehramtsstudierende an. Wir haben jetzt wieder die neue Lehrerwerbekampagne ausgerollt. Wenn Sie noch ergänzende Vorschläge haben, was wir besser machen können, gerne.
Wir arbeiten eng mit den Studienberatungen an den Hochschulen und den ZLB zusammen. Mit der Lehrerwerbekampagne sind wir auf verschiedenen Jobmessen präsent. Außerdem haben wir die Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen verstärkt, um bereits angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf die guten Einstellungschancen an den Schulen aufmerksam zu machen. Im November vergangenen Jahres haben sich zudem erstmals Schulen aus dem ländlichen Raum an den Universitäten Rostock und Greifwald präsentiert. Auf diesen Schulmessen sind die Studierenden mit eben diesen Schulen in Kontakt gekommen und wurden so zum Beispiel auf mögliche Praktika aufmerksam gemacht.
Viertens. Mit einer Zusatzausbildung sollen Lehrkräfte die Lehrbefähigung für Fächer bekommen können, in denen Lehrer gebraucht werden. Alle Fächer im Lehramt für Gymnasien und Regionale Schulen können als Beifach berufsbegleitend studiert werden. Die Anerkennung erfolgt gemäß Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung.
Wir sollen die Lehrerbedarfsprognose in kürzeren Abständen vorlegen. Ich würde Ihnen das gerne mal erklären, warum das schwierig ist. Grundlage der Lehrerbedarfsprognose ist die Bevölkerungsprognose, die in aller Regel innerhalb von fünf Jahren fortgeschrieben wird. Wenn wir nun auf Grundlage ein und derselben Bevölkerungsprognose ein zweites Mal eine Lehrerbedarfsprognose erstellen, was bitte soll die dann für neue Erkenntnisse liefern? Ich kann Sie aber trösten, jenseits der Prognose ermitteln wir alljährlich mit den einzelnen Schulen den tatsächlichen Bedarf an Lehrkräften und schreiben die entsprechenden Stellen dann aus. Ich halte das für viel effizienter.
Dann eine Forderung, wir sollten Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht nach Fächern differenziert ausweisen. Wir sehen die vorrangige Aufgabe von Schule in der pädagogischen Arbeit. Der Aufwand, den die Schulen für Statistik und Verwaltung betreiben müssen, soll sich auf das wirklich Nötige beschränken. Sie würden mit einer solchen Differenzierung eine erhebliche Zusatzbelastung verursachen, die lediglich Erkenntnisse über zurückliegende Zeiträume brächte. Daraus lässt sich äußerst wenig für die Zukunft ableiten, denn Stundenausfall hängt in den allermeisten Fällen von nicht vorhergesehenen Ereignissen ab, wie zum Beispiel längere Erkrankungen einzelner Lehrkräfte.
Bleiben noch zwei Punkte übrig: Wir sollen gezielt um Referendarinnen und Referendare aus anderen Bundesländern werben und wir sollen Vorverträge mit den Referendaren schließen. Beides geht nicht. Es gibt eine Vereinbarung zwischen den Bundesländern darüber, eben nicht aus fremdem Terrain aktiv Lehrkräfte abzuwerben. Das wäre ein Wettbewerb, der mehrheitlich Verlierer produzieren würde, und dementsprechend schwer zu verantworten.
Vorverträge mit Referendaren und damit eine Einstellungsgarantie ohne Berücksichtigung der Noten im Zweiten Staatsexamen würde zum einen gegen Artikel 33 des Grundgesetzes verstoßen, wonach jeder Deutsche „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“ hat, zum anderen erfolgt die Besetzung von Lehrerstellen in der Regel mittels Verbeamtung, und Vorverträge sind beamtenrechtlich schlichtweg nicht möglich.
Genauso wenig möglich und nötig, wie Sie sehen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist, diesem Antrag zu folgen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! So einfach ist das: Acht Punkte und schon wäre Mecklenburg-Vorpommern das Land bester Bildung – wenn es nach dem Antrag der AfD gehen würde. Das ist so wie: „Es ist dunkel, machen wir Licht an“ oder „Es regnet, spannen wir einen Schirm auf“. Aber es ist eben nicht so einfach. Es steht auch außer Frage, dass Mecklenburg-Vorpommern allein durch die Behebung des Lehrermangels weit davon entfernt ist, das Land bester Bildung zu sein, denn dazu gehört eine angemessene Stundenausstattung, statt die immer weiter zu reduzieren, dazu gehört die Begrenzung der Klassengrößen, eine Art Obergrenze. Dazu gehört, das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung in den Mittelpunkt der Bildungspolitik zu stellen. Dazu gehört auch, die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer besser zu vergüten.
Zu fragen ist aber, ob durch die acht Punkte des Antrages der AfD der Lehrermangel bei uns behoben werden würde.