Wir fordern ganz bewusst zunächst nur eine Prüfung, in der die Bedenken, die hier vorgetragen wurden, beachtet werden können. Es muss nicht unbedingt eine oberste Landesbehörde sein. Wie man das organisationsrechtlich ausgestaltet, kann man diskutieren. Wenn man sich die Landesdatenschutzgesetze ansieht, sieht man, dass es sehr unterschiedliche Gestaltungen gibt. Das ist letztlich eine Frage der Organisation, die man in einzelnen Punkten sicher unterschiedlich handhaben kann, aber wir meinen, es ist auf jeden Fall genug Anlass, durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung die Bedeutung des Landesdatenschutzbeauftragten nicht nur durch Sonntagsreden hervorzuheben, sondern durch konkretes Handeln, und ihn auch organisationsrechtlich hier hervorzuheben. Ich bitte Sie um Zustimmung in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag. – Vielen Dank.
Zum Tagesordnungspunkt 3a) liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich sehe auch, dass sich das nicht geändert hat.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3b): Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landeregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern an die Verordnung der EU 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie der EU 2016/680, auf Drucksache 7/1568(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/2041.
Gesetzentwurf der Landeregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1568(neu) –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/2041 –
Schriftlich angemeldet hat sich kein Abgeordneter für diese Aussprache. Kann ich davon ausgehen, dass das auch jetzt noch der Fall ist? – Dann beende ich den Tagesordnungspunkt 3b).
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3c): Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, zum Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk (NDR-Daten- schutz-Staatsvertrag) sowie zur Anpassung des Landesrundfunkgesetzes an die Verordnung (EU) 2016/679, auf Drucksache 7/1799, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/2040.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungs- staatsvertrag) , zum Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk (NDR-Datenschutz-Staatsvertrag) sowie zur Anpassung des Landesrundfunkgesetzes an die Verordnung (EU) 2016/679 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1799 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/2040 –
Auch hierzu liegen keine schriftlich angemeldeten Beiträge vor. Ich sehe auch nicht, dass sich das geändert hat. Dann schließe ich die Aussprache.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3d): Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Landesrecht im Bereich der Justiz an die Verordnung der EU 2016/679, auf Drucksache 7/1582, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/2035.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Landesrecht im Bereich der Justiz an die Verordnung (EU) 2016/679 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1582 –
Auch hierzu gibt es keine angemeldeten Redebeiträge. Ich frage dennoch, ob jetzt ein Abgeordneter seine Meinung geändert hat. Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3e): Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Gesundheitsrechts und dessen Anpassung an die Verordnung der EU 2016/679, auf Drucksache 7/1583, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/2045. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2057 und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2067 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesundheitsrechts und dessen Anpassung an die Verordnung (EU) 2016/679 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1583 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 7/2045 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesundheitsrechts und dessen Anpassung an die Verordnung der EU 2016/679 und mein ausführlicher schriftlicher Bericht vor.
Der Wirtschaftsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt, da neben den europarechtlich erforderlichen Anpassungen auch fachlich gebotene Änderungen im Landesgesundheitsrecht vorgeschlagen worden sind. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des Wirtschaftsausschusses bei allen Sachverständigen für ihre schriftlichen Stellungnahmen recht herzlich bedanken.
Einen Diskussionsschwerpunkt in den Beratungen bildete eine im Landeskrankenhausgesetz vorgesehene Änderung, wonach die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren nicht Bestandteil des Krankenhausplanes werden sollten. Nach der Gesetzesbegründung soll das für Gesundheit zuständige Ministerium in Abstimmung mit dem Planungsbeteiligten entscheiden können, ob beziehungsweise welche neuen Qualitätsindikatoren im Land umgesetzt werden. Die im Rahmen der Anhörung beteiligten Krankenkassen haben sich kritisch zu diesen Änderungen geäußert. Die Landeskrankenhausgesellschaft hat die vorgeschlagene Regelung ausdrücklich begrüßt.
Ein weiterer Themenschwerpunkt in den Beratungen war die telemedizinische Anwendung im Rettungsdienst. Die Sachverständigen haben die Möglichkeit zum Einsatz von Telenotärzten im Rettungsdienst grundsätzlich befürwortet und zum Teil sogar noch weitergehende Regelungen, beispielsweise in Bezug auf die Befugnisse zur Verwendung der Tonträger mit den eingegangenen Notrufen zur Qualitätskontrolle und zu Fortbildungszwecken, gefordert.
Die Fraktionen der AfD, DIE LINKE und BMV haben Änderungsanträge zu den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfes eingereicht, die unter anderem die Ressortbezeichnung, die Anwendbarkeit der neuen Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses oder die Einholung der Einwilligung der Patienten vor der Verarbeitung personengebundener Daten betrafen. Der Ausschuss hat diese Änderungsanträge mehrheitlich abgelehnt.
Die Fraktionen der CDU und SPD haben in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten einen Änderungsantrag zur Anpassung des Psychischkrankengesetzes an die Datenschutzverordnung eingebracht. Der Ausschuss hat diesen Änderungsantrag einstimmig angenommen.
Zudem hat der Ausschuss einstimmig die in der Zusammenstellung ersichtlichen redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen angenommen.
Gestatten Sie mir noch einen kurzen Hinweis zu Artikel 1 Nummer 8. Hier werden aus Gründen der Systematik die Absätze 2 und 3 des Paragrafen 16a des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst getauscht sowie die alten Landkreisbezeichnungen durch die neuen Landkreisnamen nach der Kreisgebietsreform und jeweils die Wörter „Prüfer“ und „Mitarbeiter“ durch die Wörter „Prüfperson“ und „Beschäftigte“ ersetzt.
Der Ausschuss hat der Beschlussempfehlung insgesamt einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU bei Enthaltung der Fraktionen der AfD, DIE LINKE und BMV zugestimmt.
Ehe Herr Heydorn seine Rede beginnt, möchte ich die neue Besuchergruppe begrüßen. Das sind Mitglieder aus Vereinen und Verbänden aus dem Wahlkreis 14 in der Mecklenburgischen Seenplatte. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Wesentliche, denke ich, ist zu dem Thema gesagt. Wir werden sowohl den Änderungsantrag der LINKEN als auch den Änderungsantrag der BMV ablehnen, weil die uns
Ich will an der Stelle nicht verleugnen, dass ich mit dem Verfahrensverlauf nicht so richtig glücklich gewesen bin,
weil hier Folgendes stattfindet: Wir ändern das Landeskrankenhausgesetz im Rahmen der Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Ganze ist, sagen wir mal, nicht mit der richtigen Aufmerksamkeit gelaufen, weil – Herr Vorsitzender Eifler hat darauf hingewiesen – die Krankenkassen sich an der Stelle ganz deutlich positioniert und darauf aufmerksam gemacht haben, dass eine derartige Änderung ihre Zustimmung nicht findet.
Ich will jetzt nicht sagen, dass ich dem in hundertprozentiger Art und Weise folge, aber es wäre sinnvoll gewesen, das noch ein Stück weit weiter zu vertiefen. Das haben wir im Rahmen der Ausschusstätigkeit nicht hingekriegt. Damit bin ich nicht wirklich zufrieden. Aber das, was jetzt an Änderungsanträgen kommt, verbessert die Situation nicht wirklich. Wenn man sich den Antrag der LINKEN anguckt, muss man sagen, da wird das Verfahren höchstens noch verkompliziert und noch aufwendiger betrieben. Letztendlich geht es um Folgendes: Werden Qualitätsparameter bei der Krankenhausplanung so umgesetzt, wie der Bund – vorbereitet durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – die Dinge beschließt, oder sind es Dinge, die letztendlich hier im Land beschlossen und vorbereitet werden?